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PetMan

WO Silber
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  1. @BlackFly Ich hatte DICH zitiert weil du den passenden Paragraphen gepostet hast. Ging aber eher in Richtung @litle . Sorry, hätte ich klarer Ausdrücken können.
  2. Dann erkläre den Beamten mal wie das Führen der Waffe bei einer Kontrolle zu deinem gesetzlichen Bedürfnis passt. Ich glaube nicht das du Ausreden kannst............................
  3. Die beiden sichernden Polizisten werden dir IHRE Meinung dazu sicher vermitteln. Im Gesetz selber steht auch nicht das man keine geladene Waffe im 0er oder 1er Tresor lagern darf. Richter sahen das aber anders.
  4. Das ist keine gute Idee. Imho hast du/wir nur ein recht Umgang mit den Waffen zu haben zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck ". Zu Hause eine schussbereite Waffe vorzuhalten, egal für was, wird dir jede Menge ärger bereiten. Geh davon aus das die kontrollierenden Beamten das zur Anzeige bringen werden oder die Kontrolle aus dem Ruder läuft. Und ich gehe davon aus, wenn du das der Behörde gegenüber im Vorfeld ankündigst werden ein paar mehr als nur 4 Mann kommen..........................
  5. Er hatte doch geschrieben das er in seinem Schreiben nachfragte, mit wie vielen Personen die kontrollieren kommen. Und daraufhin die eingestellte Antwort kam.
  6. Als ich mit meiner " Mitbewohnerin" zusammen zog gab es noch keine Pflicht " Hausbesuche " zu akzeptieren. Waffen waren auch schon vor diese Pflicht im Haus. Muss ich mich jetzt Scheiden lassen, wenn meine Frau das nicht hinnehmen will? Wenn bei mir mal eine Kontrolle ansteht muss ich halt schauen, das ich sowohl dem Gesetz als auch meiner Mitbewohnerin gerecht werde. Einer Kontrolle im Flur stimmt meine " Mitbewohnerin " ja zu . Also kommen die Tresore halt alle dahin und sie können dann da kontrollieren. GSD sind meine Schränke nicht final verankert, sonst hätten jetzt schon einige Wände unschöne Löcher vom umstellen.
  7. Da hätte ich dann das nächste Problem . Was geht die der Standort des Tresors innerhalb meiner Wohnung an ? Und vor allem, das soll in den " Akten " vermerkt werden ? Was aus deutschen Behörden so alles verschwindet haben wir ja grade wieder in der Presse lesen können ( Dienstsiegel in Mengen) . Also gäbe es für " interessierte " auf der Waffenbehörde nicht nur eine " Wunscheinkaufsliste " sondern bequemerweise auch noch die " Gang und Regal Nummer " der " Ware " zu erfahren..............Muss das sein ? Zumal ich nirgendwo im Gesetz oder sonstwo Lesen kann, das der Tresor immer am gleichen Platz stehen muss. Meine wurden zb schon mehrfach umgestellt und in absehbarer Zeit steht wieder ein Umzug in dann einen einzigen Raum im Haus an. Soll ich das dann dem Amt auch noch melden ?
  8. Es gibt in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot. Selbst wenn eine Hausdurchsuchung im Nachgang für nicht legal erachtet wird werden "Beweise " die man da fand trotzdem verwertet. So wie im TV bei den Serien ist das nur in den USA............
  9. Jepp, deswegen die Tresore direkt hinter der Haustür im Flur.
  10. Ohne angemeldeten Termin wäre es bei mir meistens gar nicht möglich. Ich arbeite z.Z. fast nur im Home office, gerne auch mal am abend. Dann hab ich 2 Zuckerkranke Menschen im Haus, die sicher grade gleich gespritzt werden müssen. Oder ihr essen brauchen. Die Fälle wo die Klingeln und unangemeldet einlass erhalten werden die große Ausnahme sein, nicht dir Regel.
  11. Ich schlafe damit einfach besser. Aber das ändert nix an der " Problematik", das meine Frau so einen "Besuch " nicht haben wollte. Und sie hat das gleiche Hausrecht wie ich. Auch und grade in der heutigen Zeit . Ich habe 2 pflegebedürftige alte Menschen mit im Haus wohnen. In Coronazeiten wurden da die besuche im Haus schon runter gefahren. Und dann kommen VIER mir unbekannte Personen ins Haus? VERDACHTSUNABHÄNGIG ? Ich würde auch keine 4 Kaminkehrer ins Haus lassen, was ich laut Gesetz ja auch erdulden muss. Und die Begründung der " Eigensicherung " ist eine Unterstellung an den LWB , die man sich so einfach nicht gefallen lassen sollte. Wenn es im Vorfeld Stress gab, wie bei den 2 Fällen wo es schiefging ( auch oder grade WEGEN der "Eigensicherung ") mag man das anders sehen können. Aber einfach mal den Fritz Müller Kontrollieren und dabei eine Truppe zur " Eigensicherung " auffahren finde ich mehr als Grenzwertig. Mal ganz davon ab was die bei ANGEMELDETEN Kontrollen finden wollen ????????? Da können sie höchsten Kontrollieren ob genug legale Tresore da sind und ich noch alle Waffen habe. Selbst das abgleichen von Seriennummern ist imho vom Gesetz nicht gedeckt. Genauso wie das öffnen lassen von zb Wertkassetten im Tresor. Oder der Fall wo in einem Rangebag noch ein einzelner Schuss Munition drin lag. Wieso lässt man die überhaupt sowas kontrollieren ? Die haben die " sichere Aufbewahrung " zu Kontrollieren, sonst nix. Eigentlich würde es reichen ihnen die Tresore kurz zu öffnen, die Waffen zählen zu lassen und sich das Typenschild an zu sehen. Mehr steht ihnen wohl nicht zu.................
  12. Was dann aber leider auch dazu führen kann, das ein Gericht die Sache bestätigt. Gab leider in der nahen Vergangenheit 2 " Hausbesuche " die in Feuergefechten endeten.Auch wenn es da jeweils um den Entzug der Erlaubnisse ging ist das in vielen Köpfen noch präsent. Deine Chancen vor Gericht wage ich da nicht einzuschätzen..................Allerdings wird es vielerorts das Personal gar nicht geben mit 4 Mann aufzulaufen. ICH würde auch keine solche Truppe in mein Schlafzimmer lassen. Dann eher die Tresore in den Flur direkt hinter die Haustür stellen........die Arbeit 4 Tresore dahin zu schaffen würde ich mir machen. Ganz davon ab, wenn 4 Personen kommen zur Kontrolle, dazu noch der Waffenbesitzer und eventuelle eigene " Zeugen", was haben die für Vorstellungen über die Platzverhältnisse in manchen Wohnungen? Was ich immer noch als ungeklärt sehe ist die Zustimmung meiner Frau, bzw die Zustimmung eines Mitbewohners mit gleichem Hausrecht ohne Waffen. Was soll ich machen wenn z.b. meine Frau sagt, das sie keine Fremden im Schlafzimmer haben will? Die unverletzbarkeit der Wohnung wurde gegenüber legalen Waffenbesitzern aufgeweicht. Aber das gilt nicht für jedermann, in dem Fall Mitbewohner ohne Waffen. Dazu gibt es imho noch kein Urteil.......................
  13. Was willst du wissen? Die ganzen ID`s deiner Waffen, deiner WBK`s und deiner Person? Die bekommt man bei uns auf der Behörde nach einem Anruf innerhalb von 10 bis 15 Minuten per email. Ich wüsste nicht was die sonst für Akten von mir hätten. Von allem was ich einreichte hab ich Kopien.
  14. Das kann ich für deinen Bereich nicht sagen. Gibt es aber öfters. Und die rechnen oft auch jede angefange Viertelstunde ab, wie man hier ab und an liest.. Natürlich Plus Anfahrt. Und wenn bei dir dann 2 Wagen kommen.....................keine ahnung, frag es in deinem Fall einfach nach.
  15. Wenn keine Vorgeschichte finde ich 4 Mann eine Frechheit, zumal wenn ich die auch noch Bezahlen muss. " You can´t ban it, tax it " Auch eine möglichkeit LWB mürbe zu machen......... GSD hat hier die Polizei nix mit den Kontrollen zu tun. Ausser es gibt eine Vorgeschichte.
  16. Wie meistens sieht man hier nur die eine Seite. Das Schreiben des zu kontrollierenden vom 19.05.2022 würde cih auch gerne lesen können. Wie so oft sieht das für mich aus nach " Wie man in den Wald hineinruft............................" Ja, teilweise und grade in der nahen Vergangenheit waren das schon deutlich mehr Leute. Teils trugen die auch so schicke Sturmmasken und hatten so komische gepanzerte Autos.....................
  17. Alles gut. Ich weiß noch zu gut wie das mit der ersten Waffe war und hätte mein Schiessbuch damals u.U. auch hingelegt. Da waren und sind aber immer genug Termien drin das ich mir nicht selber " ins Knie schiesse " wenn ich es vorlege. Bei meinem 2. Fall habe ich es sogar gemacht, um da keinen Aufriss zu provuzieren. Hat sie aber nicht in ihrer Meinung beeinflusst, das man bei einer gelben WBK wenn sie voll ist eine neue beantragen muss. Und dann ging das halt seinen weg über IM und Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Ging dann dabei nicht nur um den fachlichen Mist den sie verzapften, sondern vor allem auch um die Art und Weise wie man meinte mich da behandeln zu müssen. Mir wurde kein Gesprächsttermin, kein Rückruf, keine Antwort auf sachliche Emails usw usw gewährt. Man ignorierte mich und wollte das aussitzen, setzte mir Fristen, die das Innenministerium dann wieder aufhob . Ob ich mir das heute alles nochmal antun würde weiß ich nicht, damals fand ich es richtig. Mittlerweile bin ich 60, die Schränke sind , wie du schriebst , voll und ich habe einen Herzinfarkt überlebt. Ich bin ruhiger geworden........meine Waffenbehörde aber auch. Der damalige Leiter der Behörde wurd versetzt und hat jetzt tausende Leute " unter sich ". Er ist jetzt für den Friedhof in einem der Stadtteile zuständig............Mit dem Personal das jetzt in der Waffenbehörde noch aktiv ist bin ich sehr zufrieden, wenn auch die SB´ìne da nie meine Freundin werden wird.
  18. Der war gut. Meinen ersten Ärger mit denen hatte ich aber schon mit meinen ersten Voreinträgen. Da waren die Schränke noch recht leer . Es geht aber nicht ums " stänkern". Würden WIR als Schützen uns unsere eigenen regeln ausdenken und der Behörde gegenüber kommunizieren weißt du wie sie reagieren würden. ICH selber könnte aber nicht gut damit Leben mir da Vorgaben gefallen zu lassen die das Gesetz nicht vorsieht. Bin halt so gestrickt und kann nicht aus meiner Haut. Und ich habe bei keinem " Streit " mit der behörde etwas verlangt was nicht durchs Gesetz gedeckt war. Die wiederum haben das 2 mal gemacht. Zumindest mein 2. Fall hatte aber auch zur Folge, das im ganzen Bundesland diese Praxis jetzt nicht mehr angewand wird. Ging da also nicht nur um mich alleine und eigentlich war der Vorgang Glasklar. DIE sahen das halt anders. Nur, mit der Vorlage des persönlichen Schiessbuches kann man sich auch ein Eigentor schiessen. Wurde schon mehrfach bewiesen..............
  19. Also ich hab selten so einen Quatsch gehört. Hattest du eine Bescheinigung deines Verbandes, also die sogenannte " Bedürfnisbescheinigung " ? Dem `VERBAND gegenüber musst du deine Schiesstermine nachweisen, NICHT der Waffenbehörde!!!!!!!!!!!!!!! Wenn die Waffenbehörde das verlangt und somit die Bescheinigung des Verbandes nicht anerkennt ist das rechtlich mehr als eine Frechheit. Ist der Verband darüber informiert? Das können sie gerne " haben wollen ", im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen. Was die Vorlage bringen kann hat man ja bei @whoami gesehen...........einen Monat länger warten...............Der Gesetzgeber hat den Ablauf eines solchen Voreintrages, / WBK Ausstellung doch normiert. Da steht nirgends was von "Auf der Behörde Schiessbuch vorlegen ". Die sollen sich an ihre Vorgaben halten , nicht mehr und nicht weniger. Und Fälle wo die Vorlage des persönlichen Schiessbuches Nachteile nach sich zog findest du hier im Board einige.................Nochmal........die Behörde bekommt die Bescheinigung des Verbandes das man die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt hat und den Antrag auf die WBK. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Alles andere entspringt der Fantasie der Behörde. Und wenn auf dem WBK Antrag die Vorlage des persönlichen Schiessbuches verlangt wird fülle ICH das einfach nicht aus. Damit zweifelt die Behörde die Aussage des Verbandes an. Eigentlich dürften die gar keine Verbandsbescheinigungen mehr anerkennen von diesem Verband, weil nach deren Lesart hätte der ja eine falsche, sprich einen Monat zu frühe, Bescheinigung ausgestellt. Ich hatte auch mal " Diskussionsbedarf " mit meiner Behörde, ging um eine volle gelbe WBK. Meine damalige Verbandsvorsitzende meinte dazu : " Sie haben ja recht, aber wollen wir es uns mit der Behörde verscherzen ? " Ich will und wollte mir nie was " verscherzen", aber ich bestehe auf die gültige Rechtslage. " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " steht in einem der Schreiben die ich von meiner Waffenbehörde erhalten habe. Mittlerweile ist dem nicht mehr so. Jetzt hat der Kreis die gleiche Rechtsauffassung als das IM. Weil man ab und an auch mal einer Behörde gegenüber Flagge zeigen muss. Geht nicht darum Stunk zu machen, aber eine " Lex Waffenbehörde " gibt es nicht. Erstaunlicherweise komme ich mit meiner Waffenbehörde seit dem auch besser klar. Da wurde nie mehr versucht mehr zu verlangen als das Gesetz vorgibt, auch nicht bei der 5. oder 6. KW. Verbandsbescheinigung und gut. Mehr steht denen nicht zu und mehr kann einem selber zum Nachteil gereichen. Meine Behörde wollte auch mal mein Schiessbuch sehen. " Googlen sie meinen Namen, dann finden sie die Wettkampfergebnisse " . Ich wurde nie mehr nach einem Schiessbuch gefragt....................der größte Witz was das " persönliche Schiessbuch " angeht...lass dir mal von der Waffenbehörde den Teil im Gesetz zeigen, wo alles über dieses persönliche Schiessbuch geregelt ist. Da wird sie in Erklärungsnot kommen, weil das im Gesetz einfach nicht existiert, es keine Pflicht es zu führen gibt, es nicht mal normiert ist. Es ist einfach NICHT EXISTENT im Gesetz. ich hatte 2 mal Stress mit denen, einmal wegen 2/6er Regel die sich sich selber ausgedacht hatten ( Die gilt für alle Waffen, war ihre Meinung ) und wegen der vollen Gelben, wo sie wollten das ich eine neue " Beantrage " , incl Bescheinigung vom Verband. Das erste hatte ich noch selber mit der Behörde geregelt bekommen, beim 2. musste ich übers Innenministerium ( Fachaufsichtsbehörde ) gehen. Seit dem hab ich meine Ruhe und sie sind sehr zuvorkommend .
  20. Das ist leider keine neue Erkenntnis. Selbst bei den LV des BDS, was man da so ab und zu liest. Meinen DSB Ableger im Saarland kann man in der Pfeife rauchen, der BDS LV 9 ist dagegen mehr als Spitze. Das einzige was der da immer bemängelt ist, das wir viel zu wenig beantragen..................................🤣
  21. Namentlich aufgeführt ist jeder im RK Bericht. Das in dem Standbuch nur der RK ansich aufgeführt wird kenne ich aber nicht nur von uns, das machen hier fast alle so bzw kann mich nicht dran erinnern das wir uns mal alle einzeln eingetragen hätten. Und ich schiesse RK seit 2006.
  22. Würde u.U. auch wenig nutzen. Wenn ich DSB Rundenkämpfe schiesse trage ich mich in den allerwenigsten Fällen im Standbuch des Ausrichters ein. Da steht nur drin " RK von XXX vs YYY " . Wenn ich beim BDS was beantrage glaubt der den von mir angegeben Termin ohne mit der Wimper zu zucken. Er hat von mir eine Kopie meines Schiessbuches wo der Termin drin steht. Damit er das hinterfragt müsste ich ihm in der Vergangenheit einen guten Grund geliefert haben. Viele Stellen die was "Unterschrieben " müssen/dürfen/sollen leben noch in einer anderen , früheren Welt. Und können nicht verkraften das der Gesetzgeber dem einen oder anderen macht genommen hat. Heute reicht der Zettel vom Verband. Mehr brauch man am Ende nicht. Und wenn mein "Präsident " mir die " regelmässige teilnahme am Trainigsbetrieb " nicht unterschrieben würde, dann würde ich das anders regeln.
  23. Was geht die SB auf der Waffenbehörde das persönliche Schiessbuch des Antragstellers an ? Oder wieviel er unterm Strich geschossen hat ? Damit zweifelt sie die Verbandsbescheinigung an. Der Verband hat das zu prüfen, nicht die SB. Die hat einzig und allein IHRE Arbeit zu machen. Und dazu gehört das definitiv nicht.
  24. Zeigt aber auch das wir keine Feinde von aussen brauchen.......................................hier ist ein anderes Vereinsmitglied beim Schiessen dabei und unterschriebt das Schiessbuch. Da glaubt dann der " Präsi" beiden nicht ? Armer Verein.............................
  25. Das ganze hat aber nichts mit "Rechtssicher " zu tun, sondern mit " das haben wir schon immer so gemacht ". Und bei " das haben wir schon immer so gemacht " rollen sich mir einfach die Fussnägel auf.........
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