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webnotar

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  1. Meine Hochachtung - da bist Du der erste, der das so sieht. Ich bin dafür zu doof und suche deshalb seit Jahren jemanden, der mir z.B. § 9 Abs. 1 AWaffV, insbesondere unter dem Blickwinkel auf die beiden "oder" in Lit c (ohne Komma) und d (mit Komma) der Ziffer 2 des ersten Absatzes erklären kann und sich nicht nur in hoffnungsgetragenen Interpretationen und schönfärbenden Vermutungen ergeht.
  2. Naja, das geht auch besser, z.B. so: "1. Beim Schießen muß eine Aufsicht vorhanden sein, wenn sich mehrere Personen auf dem Stand befinden. 2. Aufsicht kann sein, wer * 18 Jahre alt ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. 3. Das Schießen ohne Beaufsichtigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 AWaffV erlaubt. " WaffG und AWaffV einen den Begriff des Schießleiters nicht. Hier geht es (wohl) immer nur um die "Verantwortliche Aufsichtsperson". Nach § 10 Abs. 3 AWaffV ist der Aufsichtsperson durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen, das die Aufsichtsperson während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat. Diese Bezeichnung ("verantwortlich") Ist bei Verstößen gegen irgendwelche Regeln kein Witz, ist die Aufsichtsperson doch persönlich i.S.d.WaffG und der der AWaffV "dran", wenn "Blödsinn" geschieht und das offiziell bekannt wird. Das kann - bereits bei fahrlässigen Verstößen gegen Ordnungsvorschriften - dann neben einer quasi uferlosen zivilrechtlichen Haftung (vergleiche die Rechtslage zu dem wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Vater des Winnenden Amokschützen) auch zu einem Verlust aller waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse führen. Verantwortliche Aufsichtsperson nach § 10 Abs. 1 S. 1 AWAffV für das Schießen kann (vgl. § 10 Abs. 4 AWaffV) sein, wer * 18 Jahre alt ist und * die erforderliche Zuverlässigkeit, * persönliche Eignung und * Sachkunde besitzt. Nach § 10 Abs. 6 AWaffV kann die Qualifizierung zur Aufsichtsperson auch durch einen anerkannten Schießsportverband erfolgen, wobei sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes sind. Die Sache mit dem "Alleinschießen" dürfte wohl etwas anders und vielschichtiger sein, als so schlicht, wie MarkF hier kolportiert. "Die bestellte Aufsicht" darf nämlich gerade nicht schießen, solange sie (noch) beaufsichtigt (z.B. das Verpacken oder Scheibenauswertend), sondern nur, wenn sie keine Aufsicht mehr ist, also die Aufsichtstätigkeit beendet ist und die Person dann allein ist. Hierfür gilt § 11 Abs. 3 AWaffV, der besagt: " Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."
  3. Genau! Es steht wohl nirgendwo, dass es ausreiche, die Waffen in einen kleinen Würfel zu tun, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Alleine das Abhandenkommens des "Miniwürfels" mit den Kanonen darin wäre doch der objektive und unwiderlegbare Beweis dafür, dass die Aufbewahrung rein tatsächlich nicht so sorgfältig war, dass ein Abhandenkommen verhindert wurde. Das Waffengesetz und die AWaffV strotzen von Fehlern und Unklarheiten. Eine Reparatur einzufordern und anzustoßen wäre aber für uns Betroffene wegen der ideologietriefenden, fakten- und beratungsresistenten, oft nichtsahnenden Parlamentarier ein extremes Verschlimmbesserungsrisiko! Wer es anders sieht als "@MUCK", behauptet und macht, kann das gerne tun und im Ernstfall versuchen, sich (superschlau) herauszureden und dem Gericht zu erklären, was denn "sorgfältig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Lit b Waffe G" bedeutet und ob ein dem § 13 AWaffV nicht widersprechendes (!) Verhalten einen Fahrlässigkeitsvorwurf ausschließt. Wer die Vorschrift liest wird nämlich erkennen, dass dort nicht steht: "... im B-Würfel reicht ... " Wer das Straf-Urteil gegen den Vater des "Winnenden-Attentäters" gelesen und verstanden hat, weiß, dass man bereits bei FAHRLÄSSIGEM VERSTOSS GEGEN EINE ORDNUNGSVORSCHRIFT (Aufbewahrungsregelung) wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich belangt und bestraft werden - und damit auch bürgerlich eliminiert, weil zivilrechtlich haftbar und in die Pleite versetzt werden - kann.
  4. MarkF und P22 sind offenbar absolut sach- und fachkundig, wissen genau, was Behörden und Gerichte zu tun haben und sind sich ja auch ihrer Sache ganz sicher. Deshalb können sie hier so absolut auftreten. "Keks" hat ja schon genau die richtige Frage gestellt. Ein Gedanke dazu - Bitte nicht als Aufforderung zu einer Straftat oder Anstiftung dazu missverstehen, denn ich denke dass wäre ziemlich doof!! - könnte deshalb sein: * Ihr beiden stellt Euch der Legalwaffenbesitzergemeinschaft als Testpersonen zur Verfügung. * Ihr schreibt genau auf, was (genau oben beschrieben ist) ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt getan habt, und dokumentiert dies durch schriftliche Zeugenaussagen, Filme und Fotos und übergebt dies komplett an die Waffenbehörde und die Staatsanwaltschaft. * Die Dokumente stellt Ihr - für mich (dumm und feige) und den Rest die hier versammelt aufmerksam beobachtenden Foristengemeinschaft - hier ein. * Die Reaktionen der offiziellen Stellen macht Ihr hier uns allen zugänglich. * Wir können dann vergleichen, ob das was Ihr prognostiziert (Ablehnungsschreiben, Einstellungsverfügung, Nichtzuständigkeitsmitteilung, Rechtmäßigkeitsbestätigung) habt, mit dem, was tatsächlich passiert ist, übereinstimmt. Die Testperson dieses Musterverfahrens hätte sich um die Rechtsfortbildung verdient gemacht, der Fall könnten seinen Namen tragen, und er würde einen Platz in der "Hall of Fame" der (ehemaligen) Legalwaffenbesitzer erhalten.
  5. Ich denke, auch wenn der Gedanke nicht angenehm ist, dass die Umstellung der Anforderungen lediglich eine Frage der Zeit ist. Produzenten und Händler haben ein Interesse an solchen Neuerungen, ganz gleich, ob diese sinnvoll sind oder wirkliche Verbesserung dahinter stecken. Für uns Betroffene wird dann Inhalt und Umfang einer Übergangsregelung für vorhandenen Altbestand von entscheidender Bedeutung sein.
  6. Wenn du so gepolt bist, dass Du nur Gemecker lesen willst, ist das ok für mich, das polemische Herabwürdigen substantiell positiver Beiträge dagegen nicht.
  7. Bashing und Überheblichkeit sind hier aus meiner Sicht fehl am Platz, auch wenn Kritik sicher gelegentlich angebracht sein kann. Ich bin gern Frankonia Kunde. Meine Einkaufsvolumina im Bereich Klamotten, Freizeit und Schießsport sind zwar eher bescheiden, dennoch finde ich Angebot und Service sowie die Qualität und die komfortable Anprobe- und Umtauschmöglichkeit völlig in Ordnung. Ich lasse mich dort gelegentlich auch telefonisch beraten und kaufe dort auch gern über das ganze Sortiment mal etwas ein. Und noch ein Aspekt: Ohne Werbung kein Spitzensport! Frankonia gibt eine Menge Geld im Schiessportbereich aus und fördert Leistungsträger und bekannte Namen. Auch das brauchen wir Schützen alle irgendwie!
  8. Hilft dir das? http://www.lhs-germany.de/fileadmin/dateien/dokumente/Pulver/2015/Merkblatt_GGVS2015.03_LHS.pdf
  9. nach dem Urteil (Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, anknüpfend an eine Owi im Zusammenhang mit Aufbewahrungsvorschriften) gegen den Vater des "Winnenden-Attentäters" muss man davon ausgehen, dass die für den Waffenbesitzes schlimmste mögliche Auslegung herangezogen wird.
  10. Auch solche Treffen können ein Ergebnis haben, was uns alle interessiert. Die Beamten dort arbeiten der Verwaltungsspitze zu.
  11. Hallo Ihr Eingeweihten, Insider und Vielwisser! Gibt es schon belastbare Informationen, was aus dem (kolportierten) länderübergreifenden Treffen der Verwaltungsspitzen am 28.4. geworden ist? Wer informiert die interessierte Gemeinde? Ich hatte es so verstanden, dass die Executive über die Schaffung einer "einheitlichen Richtlinie" für die künftige praktische Handhabung der Problematik beraten wollte. Wenn nicht ein bundesweit einheitlicher "Nichtanwendungserlass über den Einzelfall hinaus" für die Waffenbehörden ergeht, droht möglicherweise die Übernahme der vom BVerwG - ohne Anlass - formulierten Rechtsauffassung durch die Verwaltung. Jeder kann sich ausmalen, was das bedeuten würde, selbst wenn das BJagdG später - klarstellend - umformuliert werden würde.
  12. Der Betrag ist - sobald er jenseits der Marginalitätsgrenze liegt - völlig unerheblich. Die Gelderbereitstellung hat Symbolcharakter und deshalb ist die laufende Aktualisierung der Pegelstandsmeldung bei der GRA richtig und wichtig. Die - zur Verteidigung der Rechtsposition leider - erforderliche, durchaus erkleckliche Summe, steht nun bereit. Das beweist der Politik, dass die Bevölkerung ihr "Bestes" einzusetzen bereit ist. Wer zahlt, wählt auch!
  13. Kann jemand hier diese "Referenten" identifizieren und deren Kompetenz und Einstellung bewerten?
  14. Wenn das stimmt, wurde das beliebte Beamten-Mikado von der Exekutive im vorliegenden fAll als untaugliches Mittel gegen den Bürger erkannt! Geheimdiplomatie und Verbandsgelaber nützen gar nichts! Jede öffentliche Aktivität, die sich klar gegen den Irrsinn richtete, gleich welcher Art, sie war, wird durch diese Terminsanberaumung geadelt! Wenn eine Behörde wie das BMI innerhalb von 6 Wochen nach dem Sündenfall bereits eine wirkliche Aktivität zeigt, dann ist das ein Zeichen der "nackten Angst" des Ministers bzw. der Regierung vor den Wählern. Genau das zeigt, dass nur der massive Druck "von der Straße" die Politiker dazu bringt, die Verwaltung "ans Rennen" zu kriegen. Dass die GRA sogar erkennbar umfängliche Geldmittel bereitgestellt hat, dürfte da wie ein "Nachbrenner" gewirkt haben. (Auch im Mittelalter hat bereits das Zeigen der Folterinstrumente bisweilen ein Geständnis bewirkt!). Nachdem die AfD als einzige Partei in der Thematik "Waffenrecht" klare Kante gezeigt hat, geht den Entwaffnungsbefürwortern hoffentlich der "Arsch auf Grundeis". Die 14 %, die die FDP beim vorletzten mal wegen der Schützen eingesammelt hat, kann sich die AfD vermutlich bereits als zusätzliche Sockelprozente anrechnen.
  15. Wow! 1. Super der Hinweis, College! Zwar stimmt die Begrifflichkeit, aber es versteht jeder Laie auch bei "Verfassungsklage" worum es geht. 2. Die GRA führt aus meiner Sicht nicht nur mit grandios schneller Bündelungsaktivität die Aktivierung und Initialisierung der Legalwaffenbsitzer an, sondern führt auch "alle anderen vor". 3. Jeder vernünftige Berufsträger ist vermutlich froh, in so einer Sache mit "diffusem" wirtschaftlich Berechtigten, unidentifizierten Einzahlern und ohne eine vorschriftengerechte Hinterlegungsanweisung nicht gebeten zu werden, ein Anderkonto mit Fremdgeld zu führen, und dann auch noch kostenfrei. 4. Dass die GRA für ihre Ziele (legalen Waffenbesitz fördern, informieren, ausbilden, Lobbyarbeit) wirbt, gehört zu ihren ureigensten Aufgaben. Täte sie etwas anderes, wäre sie nicht so erfolgreich. 5. Wir sind - insoweit - ein freies Land, aber wer bezahlt, kann meist auch die Musik bestellen. Die Beschwerdeführer werden sicher eine fundierte Entscheidung treffen können, die GRA wird dies fördern und nicht verhindern. 6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen. 7. Richtig - und die hat die GRA mit wohl derzeit schon 30 kEu organisiert. BRAVO!
  16. Hallo Foristi, ich lese aus den vielen Beiträgen sehr gute Ideen, wie man gute juristische, auch verfassungsrechtliche Angriffspunkte bei der Entscheidung ausfindig machen könnte. Ich selbst habe an das FWR, den Landesjagdverband und den DJV geschrieben, um dort meinen Argumente als Anregung für das weitere Vorgehen zur Verfügung zu stellen. wenn ich dann allerdings von einer Organisation keine und von der anderen eine Antwort bekomme, die wie folgt beginnt: ".... Sehr geehrter Herr XXX, Ihre Ausführungen ebenfalls in allen Ehren. Aber .... " dann denke ich mir meinen Teil und muss diese Organisationen für mich wohl neu bewerten!
  17. A) Das BVerwG hat nichts verboten! Dennoch ist Aktivität und Eile auf der rechtlichen Schiene geboten. B) Politische Aktivität ist daneben wichtig und nicht zu ersetzen. C) Was tun? 1. Lest die Entscheidung. Es handelt sich (nur) um eine Revisionsentscheidung, mit der die Berufungsentscheidung des OVG geändert und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt wird. Dass die Begründung massive Sprengkraft hat, ist nicht zu leugnen; dass sie falsch ist und dass diese Erkenntnis jetzt auf breiter Ebene durchgesetzt wird, darauf kommt es an. 2. Lest das Gesetz. Dieses enthält die vom BVerwG erst erfundene und dann angewendete Regelung gar nicht. 3. Nicht Jammern und Schelten. Das nützt nichts! Macht jedermann klar, dass das BVerwG eine - dem BJagdG entgegenstehende - gar nicht existierende Norm erfunden hat und erst und nur aus deren unterstellten Existenz der erfundenen Norm dann den Schluss gezogen hat, der die Entscheidung letztlich trägt. Es kommt jetzt darauf an, dass die Frage, ob eine VB erfolgreich sein könnte, (Verstoß gegen das Rechtstaatsprinzip durch Anwendung einer gar nicht existenten Norm), durch einen wirklichen Profi geklärt wird! Richtig viel Zeit ist nicht. 4. Ich schlage, wenn die Verbände es nicht schaffen, den Streit zu finanzieren, ein "Crowdfunding-Projekt" vor. Mir wurde bei einem Streit durch meine Freunde auch finanzieller Rückhalt und die Sicherheit, das Ding durchstreifen zu können, gegeben. Mit 20.000 Euro wird schon etwas zu schaffen sein. Da ich weder Kontakt zu den Klägern noch deren Anwälten noch dem Jagdverband habe, kann ich derzeit nur gucken und staunen. Wer mag kann mich direkt kontaktieren. Die, die es ernst meinen, wissen, wie sie mich erreichen. Die, die mich kennen, wissen, was mein Hirn so zu produzieren vermag .......
  18. Über die facebookseite der gra verlinkt. Dort kopierenOder Bei Bernd (der mit den Offenen Briefen i.S BDMP) anfordern.
  19. Mein - nach Euren Vorstellungen - abzuwandelndes Schreiben an die Abgeordneten hier als Anregung: Guten Tag! Ich bin .... und übe seit über ... Jahren den Schießsport in mehreren Vereinen und Dachverbänden, auch als international erfolgreicher Wettkampfschütze, aus. Ich bin Mitglied diverser Gesellschaftsclubs und nehme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Ich halte ..... Fachvorträge, bin politisch engagiert, poste Kommentare zu Zeitungsartikeln, schreibe Fachbücher und nehme auch an Life-Diskussionen teil. Mit Spannung verfolge ich seit langem den demokratischen Prozess im Parlament, in dem um die Waffenrichtlinie gerungen wird. Welcher Vorschlag von IMCO am 29. März präsentiert wird, interessiert mich sehr. Mit großer Bestürzung verfolge ich den - aus meiner Sicht bereits im Ansatz völlig verfehlten - Vorstoß der Kommission, mit dem Vorschlag der Waffenrichtlinie angeblich das Ziel zu verfolgen, Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen. Nunmehr erkenne ich aus den Diskussionen der letzten Monate und den den öffentlichen Debatten im Europaparlament, dass es wohl in Wahrheit nicht darum gehen wird, ein Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus zu schaffen. Die meisten Änderungen werden nur uns Jäger, Sportschützen und Sammler betreffen, also diejenigen gesetzestreuen Bürger treffen, die den Schießsport, die Jagd oder das Waffensammeln als Hobby haben oder sogar beruflich damit befasst sind; dieses Bürger würden dadurch ganz oder teilweise kriminalisiert und deren Waffen sollen dann enteignet werden. Herr Junker warf den Regierungen Zögerlichkeit vor und fordert die Mitgliedsstaaten auf ihre Souveränität im Kampf gegen den Terrorismus an die Kommission abzutreten. Ein Innenminister wirft den souveränen Abgeordneten im Parlament vor, sich dem Druck von Lobbyisten zu beugen. Das ist aus meiner Sicht absurd. Die Bürger, Ihre Wähler, lehnen die Richtlinie ab. Sie ist zur Zielerreichung ungeeignet, die Entschädigungsfrage bezüglich der dadurch erfolgenden Enteignungen legaler wertvoller Besitztümer ist völlig ungeklärt. Keine der bisher benutzten „Terrorwaffen“ wäre von den neuen Leitlinien betroffen, nicht einmal die beim Attentat in Norwegen missbrauchte Schusswaffe. Terroristen benutzten nachweislich eingeschmuggelte Kriegswaffen oder illegal umgebauten Salutwaffen. Die Presse berichtet, dass mehrere dieser umgebauten Salutwaffen mit Duldung von Frankreichs Polizei durch V-Leute an die Terroristen von Paris geliefert wurden. Der Vorschlag der Kommission sieht jedoch überhaupt keine Regelungen für Salutwaffen vor. Die Ihnen sicher bekannte Studie der EU berichtete, dass viele, wenn nicht gar alle, für Verbrechen missbrauchten Waffen aus illegalem Besitz stammten. Bei einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags würde wieder nur der legalen, bereits kontrollierte Handel und Besitz betroffen sein, ebenso wie - wie auch die Änderungen bei Explosivstoffen im Jahr 2014, die zu jährlichen - überflüssigen - Kosten von ca. 30 Mio. Euro führt. Diese Änderungen - die angeblich als Maßnahme gegen den Terroranschlag auf die spanische Eisenbahn im Jahr 2004 eingeführt wurden - können Sprengstoffanschläge nicht verhindern, da die Terroristen bekanntlich nicht im kontrollieren Handel bezogene „hausgemachte“ Sprengsätze benutzen. Bitte setzen Sie also nur die Empfehlungen der EU-Studie in Bezug auf Markierung, Deaktivierung und Salutwaffen um. Sie wissen, dass dazu nur noch zwei Verordnungen nötig sind, da die zur Deaktivierung bereits erlassen ist. Halten Sie dem Druck stand, der durch die Benutzung der Opfer der schrecklichen Terroranschläge hinterlistig argumentativ aufgebaut wird. Lassen Sie sich nicht übertölpeln. Wir werden Sie dabei unterstützen und Ihnen Ihre Standhaftigkeit honorieren. Es gibt schließlich mehr als 5 Millionen Legalwaffenbesitzer in Europa, die fürchten müssen, hier geschädigt und kriminalisiert zu werden. Für die wohlwollende Kenntnisnahme meiner Bitte und Ihre sicher kluge und gewissenhaft vorbereitete Entscheidung danke ich im Voraus!
  20. Hi! Versuche, den einen Voreintrag zu bekommen und die Verweigerung des zweiten nebst Begründung schriftlich zu erhalten. Am besten ergänzt du das um mindestens 1 weiteren Antrag auf Voreintragung, denn das macht das Problem in der Argumentation dann wirklich deutlich. Dann, nach Abweisung, mach Deinen Widerspruch aktenkundig. Durch die Zeit, die vergehen wird, bis sich etwas tut, erledigt sich die Sache von selbst und das Problem reduziert sich dann auf die Kosten für den zweiten Voreintrag, die bei einer gemeinsamen Bearbeitung nur einmal angefallen wären. Darüber kann man dann in Ruhe streiten. Ups- da war einer kürzer und schneller
  21. Hier meine Meldung an die EU. Kann man gut oder schlecht finden. Wer mag kann sie verbessern und nutzen. Guten Tag, die vorgeschlagenen Änderungen sind zur Erreichung des formulierten Zieles ungeeignet. Ihre Realisierung hätte die Anschläge von Paris nicht verhindern können und würde keine zukünftigen terroristischen Angriffe verhindern. Die Tatsache, dass Kriminelle und Terroristen sich auf illegalen Märkten bewaffnen ist nachgewiesen; Legalwaffenbesitzer agieren nicht dort sondern auf dem zivilen gesetzlich geregelten Markt. Eine Reglementierung, die sich gegen die Freiheit auf dem zivilen Markt für Sport- und Jagdwaffen richtet, hat keinerlei Effekt auf den illegalen Markt mit Kriegswaffen und Sprengmitteln. Die geplante Maßnahme verfolgt in Wahrheit nicht das angegebene Ziel. Sie richtet sich - unter vorgeschobener Begründung - auf Entwaffnung der Bürger, Beschneidung von Freiheitsrechten, Enteignung, Rechtsstellung und pauschale Kriminalisierung von EU- Bürgern. Besitzer legaler Schusswaffen für Jagd und Sport sind in keiner Weise eine Gefahr. Verstöße aus ihrer Gruppe gegen die jeweiligen gesetzlichen Auflagen kommen in allen Mitgliedsstaaten der EU nachweislich praktisch nicht vor und sind im statistisch irrelevanten Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffenkriminalität anzusiedeln. Eine Entwaffnung gesetzestreuer Bürger ist ein völlig ungeeignetes Mittel, den internationalen Terrorismus einzudämmen. Selbst INTERPOL hat die Position vertreten, dass bewaffnete Bürger durchaus ein taugliches mittel zur Gegenwehr bei überforderten Sicherheitskräften sein können. Demzufolge stellt eher die Aufhebung des Verbotes, Waffen zu führen, einen tauglichen Lösungsansatz dar. Damit stellen sich die zivilen "weichen" Ziele aus der Sicht der potentiellen Täter nicht mehr zuverlässig als wehrlos dar; Täter müssen zumindest mit Gegenwehr rechnen. Dies gilt umsomehr, als die Mitgliedsstaaten - trotz Vorliegen von Erkenntnissen über die potentiellen Gefährder - tatsächlich und rechtlich nicht in der Lage ist, die Bürger vor deren kriminellen Aktivität zu schützen. Auch wenn Waffen in zivilem Besitz völlig verschwunden wären, wird es weiterhin zu terroristischen Anschlägen und Kriminalität mit illegalen Schusswaffen kommen. Mit freundlichen Grüßen
  22. Der DSB wurde von Christian Enders über die geplante Waffenrechtsverschärfung informiert und hier ist eine sinngemäße Wiedergabe des Telefonates: "Ich hab vorhin beim DSB angerufen die kannten das Positionspapier der EU noch garnicht und meinten "ja, sie wissen ja selbst, wenn der Gesetzgeber was vorschreibt dann müssen wir uns auch dran halten, dann werden halt Halbautomaten verboten, das ist nicht unsere Sache, und die Politik interessiert es herzlich wenig wenn ein Verband sagt "das gefällt uns aber nicht" " Auf die Antwort "ja dann müssen sie halt mal auf nationaler und internationaler ebene mit den anderen Verbänden zusammen arbeiten, dass sie ein politisch ernstzunehmendes Gewicht bekommen" kam nur ein "sie klingen ja schon wie eine Frau Triebel, von solchen praktiken möchten wir uns distanzieren".
  23. Selbstschutz ist Bedürfnisgrund! Ich bedaure es, dass sich jetzt nicht eine vernehmliche Stimme für uns Legalwaffenbesitzer erhebt, die klar macht, dass nur bewaffnete entschlossene Bürger selbst schnell geeignete Gegenmaßnahmen gegen Terrorangriffe ergreifen können, wenn sie davon betroffen sind. Der jetzt diskutierte Einsatz (präventive) der Armee wegen der Überforderung der Polizei (Zitat Schäuble vom 18.11.2015: ... damit die verbandsmäßig organisierten Kräfte, die schon an manchen normalen Wochenenden überfordert sind .... ) nützt gar nichts, wenn unbewaffnete wehrlose "soft targets" zum Ziel bewaffneter Terroristen werden. Wenn wir es nicht schaffen vernehmlich mit einer Stimme zu sprechen, werden wir auch nicht gehört. Selbstschutz ist Bedürfnisgrund!
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