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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
schlimmer geht immer! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Betrag ist - sobald er jenseits der Marginalitätsgrenze liegt - völlig unerheblich. Die Gelderbereitstellung hat Symbolcharakter und deshalb ist die laufende Aktualisierung der Pegelstandsmeldung bei der GRA richtig und wichtig. Die - zur Verteidigung der Rechtsposition leider - erforderliche, durchaus erkleckliche Summe, steht nun bereit. Das beweist der Politik, dass die Bevölkerung ihr "Bestes" einzusetzen bereit ist. Wer zahlt, wählt auch! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kann jemand hier diese "Referenten" identifizieren und deren Kompetenz und Einstellung bewerten? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn das stimmt, wurde das beliebte Beamten-Mikado von der Exekutive im vorliegenden fAll als untaugliches Mittel gegen den Bürger erkannt! Geheimdiplomatie und Verbandsgelaber nützen gar nichts! Jede öffentliche Aktivität, die sich klar gegen den Irrsinn richtete, gleich welcher Art, sie war, wird durch diese Terminsanberaumung geadelt! Wenn eine Behörde wie das BMI innerhalb von 6 Wochen nach dem Sündenfall bereits eine wirkliche Aktivität zeigt, dann ist das ein Zeichen der "nackten Angst" des Ministers bzw. der Regierung vor den Wählern. Genau das zeigt, dass nur der massive Druck "von der Straße" die Politiker dazu bringt, die Verwaltung "ans Rennen" zu kriegen. Dass die GRA sogar erkennbar umfängliche Geldmittel bereitgestellt hat, dürfte da wie ein "Nachbrenner" gewirkt haben. (Auch im Mittelalter hat bereits das Zeigen der Folterinstrumente bisweilen ein Geständnis bewirkt!). Nachdem die AfD als einzige Partei in der Thematik "Waffenrecht" klare Kante gezeigt hat, geht den Entwaffnungsbefürwortern hoffentlich der "Arsch auf Grundeis". Die 14 %, die die FDP beim vorletzten mal wegen der Schützen eingesammelt hat, kann sich die AfD vermutlich bereits als zusätzliche Sockelprozente anrechnen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wow! 1. Super der Hinweis, College! Zwar stimmt die Begrifflichkeit, aber es versteht jeder Laie auch bei "Verfassungsklage" worum es geht. 2. Die GRA führt aus meiner Sicht nicht nur mit grandios schneller Bündelungsaktivität die Aktivierung und Initialisierung der Legalwaffenbsitzer an, sondern führt auch "alle anderen vor". 3. Jeder vernünftige Berufsträger ist vermutlich froh, in so einer Sache mit "diffusem" wirtschaftlich Berechtigten, unidentifizierten Einzahlern und ohne eine vorschriftengerechte Hinterlegungsanweisung nicht gebeten zu werden, ein Anderkonto mit Fremdgeld zu führen, und dann auch noch kostenfrei. 4. Dass die GRA für ihre Ziele (legalen Waffenbesitz fördern, informieren, ausbilden, Lobbyarbeit) wirbt, gehört zu ihren ureigensten Aufgaben. Täte sie etwas anderes, wäre sie nicht so erfolgreich. 5. Wir sind - insoweit - ein freies Land, aber wer bezahlt, kann meist auch die Musik bestellen. Die Beschwerdeführer werden sicher eine fundierte Entscheidung treffen können, die GRA wird dies fördern und nicht verhindern. 6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen. 7. Richtig - und die hat die GRA mit wohl derzeit schon 30 kEu organisiert. BRAVO! -
Schade, dass Dir das Match entgangen ist. Die anderen haben alle noch ein breites Grinsen im Gesicht. Die beiden bisherigen Matches waren in Langenau; dort wurden die organisatorischen Vorgaben sehr gut umgesetzt. Dort wird es wahrscheinlich weitere ShootOff-MAtches geben. Steel -Shooting ist aber nicht auf die Duellsituation beschränkt. Die Ausrichtung von ISSA-Matches steht jedem Club offen; solche Events sind für die Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsarbeit perfekt geeignet. Ich bin als Repräsentant in Deutschland dazu berechtigt, die Matches zu sanktionieren, wenn die Ausrichter bereit sind, nach dem Reglement der ISSA zu schießen und die Organisation entsprechend abzusichern. Der Weg nach P-burg wurde angetreten, er beginnt aber- wie jede große Reise - mit kleinen Schritten. Zumindest hat sich ja der BDS-Präsident bereits vor Ort persönlich informiert und positiv geäußert.
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Von unserem Wettkampf in Langenau sind ca. 200 Videos in den Kanal ISSA Steelshooting (Shootoff) hochgeladen. Die Duelle des diesjährigen Shootoffs sind jetzt - wohl komplett - auf YouTube im Kanal „ISSA Steelshooting (Shootoff)“ unter dem link: https://www.youtube.com/channel/UCbfXh-9yBOIKhLUfs7Wg_-Q im Netz. Viel Spaß beim Betrachten! Ist erlaubt, macht Spaß und darf gefilmt werden. Redet darüber und macht nächstes mal mit! Ihr seid herzlich eingeladen. Alle Infos und Bilder und Links auf www.steelshooting.de
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hallo Foristi, ich lese aus den vielen Beiträgen sehr gute Ideen, wie man gute juristische, auch verfassungsrechtliche Angriffspunkte bei der Entscheidung ausfindig machen könnte. Ich selbst habe an das FWR, den Landesjagdverband und den DJV geschrieben, um dort meinen Argumente als Anregung für das weitere Vorgehen zur Verfügung zu stellen. wenn ich dann allerdings von einer Organisation keine und von der anderen eine Antwort bekomme, die wie folgt beginnt: ".... Sehr geehrter Herr XXX, Ihre Ausführungen ebenfalls in allen Ehren. Aber .... " dann denke ich mir meinen Teil und muss diese Organisationen für mich wohl neu bewerten! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
webnotar antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
A) Das BVerwG hat nichts verboten! Dennoch ist Aktivität und Eile auf der rechtlichen Schiene geboten. B) Politische Aktivität ist daneben wichtig und nicht zu ersetzen. C) Was tun? 1. Lest die Entscheidung. Es handelt sich (nur) um eine Revisionsentscheidung, mit der die Berufungsentscheidung des OVG geändert und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt wird. Dass die Begründung massive Sprengkraft hat, ist nicht zu leugnen; dass sie falsch ist und dass diese Erkenntnis jetzt auf breiter Ebene durchgesetzt wird, darauf kommt es an. 2. Lest das Gesetz. Dieses enthält die vom BVerwG erst erfundene und dann angewendete Regelung gar nicht. 3. Nicht Jammern und Schelten. Das nützt nichts! Macht jedermann klar, dass das BVerwG eine - dem BJagdG entgegenstehende - gar nicht existierende Norm erfunden hat und erst und nur aus deren unterstellten Existenz der erfundenen Norm dann den Schluss gezogen hat, der die Entscheidung letztlich trägt. Es kommt jetzt darauf an, dass die Frage, ob eine VB erfolgreich sein könnte, (Verstoß gegen das Rechtstaatsprinzip durch Anwendung einer gar nicht existenten Norm), durch einen wirklichen Profi geklärt wird! Richtig viel Zeit ist nicht. 4. Ich schlage, wenn die Verbände es nicht schaffen, den Streit zu finanzieren, ein "Crowdfunding-Projekt" vor. Mir wurde bei einem Streit durch meine Freunde auch finanzieller Rückhalt und die Sicherheit, das Ding durchstreifen zu können, gegeben. Mit 20.000 Euro wird schon etwas zu schaffen sein. Da ich weder Kontakt zu den Klägern noch deren Anwälten noch dem Jagdverband habe, kann ich derzeit nur gucken und staunen. Wer mag kann mich direkt kontaktieren. Die, die es ernst meinen, wissen, wie sie mich erreichen. Die, die mich kennen, wissen, was mein Hirn so zu produzieren vermag ....... -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
webnotar antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Über die facebookseite der gra verlinkt. Dort kopierenOder Bei Bernd (der mit den Offenen Briefen i.S BDMP) anfordern. -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
webnotar antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Mein - nach Euren Vorstellungen - abzuwandelndes Schreiben an die Abgeordneten hier als Anregung: Guten Tag! Ich bin .... und übe seit über ... Jahren den Schießsport in mehreren Vereinen und Dachverbänden, auch als international erfolgreicher Wettkampfschütze, aus. Ich bin Mitglied diverser Gesellschaftsclubs und nehme am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben aktiv teil. Ich halte ..... Fachvorträge, bin politisch engagiert, poste Kommentare zu Zeitungsartikeln, schreibe Fachbücher und nehme auch an Life-Diskussionen teil. Mit Spannung verfolge ich seit langem den demokratischen Prozess im Parlament, in dem um die Waffenrichtlinie gerungen wird. Welcher Vorschlag von IMCO am 29. März präsentiert wird, interessiert mich sehr. Mit großer Bestürzung verfolge ich den - aus meiner Sicht bereits im Ansatz völlig verfehlten - Vorstoß der Kommission, mit dem Vorschlag der Waffenrichtlinie angeblich das Ziel zu verfolgen, Straftaten und Terrorismus zu bekämpfen. Nunmehr erkenne ich aus den Diskussionen der letzten Monate und den den öffentlichen Debatten im Europaparlament, dass es wohl in Wahrheit nicht darum gehen wird, ein Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus zu schaffen. Die meisten Änderungen werden nur uns Jäger, Sportschützen und Sammler betreffen, also diejenigen gesetzestreuen Bürger treffen, die den Schießsport, die Jagd oder das Waffensammeln als Hobby haben oder sogar beruflich damit befasst sind; dieses Bürger würden dadurch ganz oder teilweise kriminalisiert und deren Waffen sollen dann enteignet werden. Herr Junker warf den Regierungen Zögerlichkeit vor und fordert die Mitgliedsstaaten auf ihre Souveränität im Kampf gegen den Terrorismus an die Kommission abzutreten. Ein Innenminister wirft den souveränen Abgeordneten im Parlament vor, sich dem Druck von Lobbyisten zu beugen. Das ist aus meiner Sicht absurd. Die Bürger, Ihre Wähler, lehnen die Richtlinie ab. Sie ist zur Zielerreichung ungeeignet, die Entschädigungsfrage bezüglich der dadurch erfolgenden Enteignungen legaler wertvoller Besitztümer ist völlig ungeklärt. Keine der bisher benutzten „Terrorwaffen“ wäre von den neuen Leitlinien betroffen, nicht einmal die beim Attentat in Norwegen missbrauchte Schusswaffe. Terroristen benutzten nachweislich eingeschmuggelte Kriegswaffen oder illegal umgebauten Salutwaffen. Die Presse berichtet, dass mehrere dieser umgebauten Salutwaffen mit Duldung von Frankreichs Polizei durch V-Leute an die Terroristen von Paris geliefert wurden. Der Vorschlag der Kommission sieht jedoch überhaupt keine Regelungen für Salutwaffen vor. Die Ihnen sicher bekannte Studie der EU berichtete, dass viele, wenn nicht gar alle, für Verbrechen missbrauchten Waffen aus illegalem Besitz stammten. Bei einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags würde wieder nur der legalen, bereits kontrollierte Handel und Besitz betroffen sein, ebenso wie - wie auch die Änderungen bei Explosivstoffen im Jahr 2014, die zu jährlichen - überflüssigen - Kosten von ca. 30 Mio. Euro führt. Diese Änderungen - die angeblich als Maßnahme gegen den Terroranschlag auf die spanische Eisenbahn im Jahr 2004 eingeführt wurden - können Sprengstoffanschläge nicht verhindern, da die Terroristen bekanntlich nicht im kontrollieren Handel bezogene „hausgemachte“ Sprengsätze benutzen. Bitte setzen Sie also nur die Empfehlungen der EU-Studie in Bezug auf Markierung, Deaktivierung und Salutwaffen um. Sie wissen, dass dazu nur noch zwei Verordnungen nötig sind, da die zur Deaktivierung bereits erlassen ist. Halten Sie dem Druck stand, der durch die Benutzung der Opfer der schrecklichen Terroranschläge hinterlistig argumentativ aufgebaut wird. Lassen Sie sich nicht übertölpeln. Wir werden Sie dabei unterstützen und Ihnen Ihre Standhaftigkeit honorieren. Es gibt schließlich mehr als 5 Millionen Legalwaffenbesitzer in Europa, die fürchten müssen, hier geschädigt und kriminalisiert zu werden. Für die wohlwollende Kenntnisnahme meiner Bitte und Ihre sicher kluge und gewissenhaft vorbereitete Entscheidung danke ich im Voraus! -
Hi! Versuche, den einen Voreintrag zu bekommen und die Verweigerung des zweiten nebst Begründung schriftlich zu erhalten. Am besten ergänzt du das um mindestens 1 weiteren Antrag auf Voreintragung, denn das macht das Problem in der Argumentation dann wirklich deutlich. Dann, nach Abweisung, mach Deinen Widerspruch aktenkundig. Durch die Zeit, die vergehen wird, bis sich etwas tut, erledigt sich die Sache von selbst und das Problem reduziert sich dann auf die Kosten für den zweiten Voreintrag, die bei einer gemeinsamen Bearbeitung nur einmal angefallen wären. Darüber kann man dann in Ruhe streiten. Ups- da war einer kürzer und schneller
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European-Steel-Challenge 2016 in Winterswijk / NL vom 06.-08.05.2016
webnotar antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Alles sind dort riesig nett und hilfsbereit. Wer nett fragt, dem wird dort immer geholfen. Es gibt meist eine Unzahl an freundlichen Helfern, die ständig sauber machen und aufräumen. Wenn Du den Ablauf mit Deiner Suche nicht störst, wirst Du sicher nur wenig von Deinem kostbaren Material einbüßen. -
European-Steel-Challenge 2016 in Winterswijk / NL vom 06.-08.05.2016
webnotar antwortete auf bluepistol's Thema in IPSC
Hi! Bitte verbreite nicht so etwas! Es war definitiv für niemanden, der um 12 Uhr am Rechner saß, ein Problem, seinen Wunschslot zu buchen. Ich glaube nicht, dass es Buchungen gab, bevor freigeschaltet wurde. Die Registrierung ging pünktlich auf die Sekunde auf. Allerdings war um 12 Uhr der Server sofort unter voller Belastung und man mußte schon warten, bis man "durch" war. Ich selbst habe Sonntag 2 Slots und Samstag einen gebucht. Nach einer halben Stunde waren zwar schon 60 % voll, aber es war nur am Sonntag fast nichts mehr frei. -
Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten
webnotar antwortete auf mwe's Thema in Waffenlobby
Hier meine Meldung an die EU. Kann man gut oder schlecht finden. Wer mag kann sie verbessern und nutzen. Guten Tag, die vorgeschlagenen Änderungen sind zur Erreichung des formulierten Zieles ungeeignet. Ihre Realisierung hätte die Anschläge von Paris nicht verhindern können und würde keine zukünftigen terroristischen Angriffe verhindern. Die Tatsache, dass Kriminelle und Terroristen sich auf illegalen Märkten bewaffnen ist nachgewiesen; Legalwaffenbesitzer agieren nicht dort sondern auf dem zivilen gesetzlich geregelten Markt. Eine Reglementierung, die sich gegen die Freiheit auf dem zivilen Markt für Sport- und Jagdwaffen richtet, hat keinerlei Effekt auf den illegalen Markt mit Kriegswaffen und Sprengmitteln. Die geplante Maßnahme verfolgt in Wahrheit nicht das angegebene Ziel. Sie richtet sich - unter vorgeschobener Begründung - auf Entwaffnung der Bürger, Beschneidung von Freiheitsrechten, Enteignung, Rechtsstellung und pauschale Kriminalisierung von EU- Bürgern. Besitzer legaler Schusswaffen für Jagd und Sport sind in keiner Weise eine Gefahr. Verstöße aus ihrer Gruppe gegen die jeweiligen gesetzlichen Auflagen kommen in allen Mitgliedsstaaten der EU nachweislich praktisch nicht vor und sind im statistisch irrelevanten Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffenkriminalität anzusiedeln. Eine Entwaffnung gesetzestreuer Bürger ist ein völlig ungeeignetes Mittel, den internationalen Terrorismus einzudämmen. Selbst INTERPOL hat die Position vertreten, dass bewaffnete Bürger durchaus ein taugliches mittel zur Gegenwehr bei überforderten Sicherheitskräften sein können. Demzufolge stellt eher die Aufhebung des Verbotes, Waffen zu führen, einen tauglichen Lösungsansatz dar. Damit stellen sich die zivilen "weichen" Ziele aus der Sicht der potentiellen Täter nicht mehr zuverlässig als wehrlos dar; Täter müssen zumindest mit Gegenwehr rechnen. Dies gilt umsomehr, als die Mitgliedsstaaten - trotz Vorliegen von Erkenntnissen über die potentiellen Gefährder - tatsächlich und rechtlich nicht in der Lage ist, die Bürger vor deren kriminellen Aktivität zu schützen. Auch wenn Waffen in zivilem Besitz völlig verschwunden wären, wird es weiterhin zu terroristischen Anschlägen und Kriminalität mit illegalen Schusswaffen kommen. Mit freundlichen Grüßen -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
webnotar antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der DSB wurde von Christian Enders über die geplante Waffenrechtsverschärfung informiert und hier ist eine sinngemäße Wiedergabe des Telefonates: "Ich hab vorhin beim DSB angerufen die kannten das Positionspapier der EU noch garnicht und meinten "ja, sie wissen ja selbst, wenn der Gesetzgeber was vorschreibt dann müssen wir uns auch dran halten, dann werden halt Halbautomaten verboten, das ist nicht unsere Sache, und die Politik interessiert es herzlich wenig wenn ein Verband sagt "das gefällt uns aber nicht" " Auf die Antwort "ja dann müssen sie halt mal auf nationaler und internationaler ebene mit den anderen Verbänden zusammen arbeiten, dass sie ein politisch ernstzunehmendes Gewicht bekommen" kam nur ein "sie klingen ja schon wie eine Frau Triebel, von solchen praktiken möchten wir uns distanzieren". -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
webnotar antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Selbstschutz ist Bedürfnisgrund! Ich bedaure es, dass sich jetzt nicht eine vernehmliche Stimme für uns Legalwaffenbesitzer erhebt, die klar macht, dass nur bewaffnete entschlossene Bürger selbst schnell geeignete Gegenmaßnahmen gegen Terrorangriffe ergreifen können, wenn sie davon betroffen sind. Der jetzt diskutierte Einsatz (präventive) der Armee wegen der Überforderung der Polizei (Zitat Schäuble vom 18.11.2015: ... damit die verbandsmäßig organisierten Kräfte, die schon an manchen normalen Wochenenden überfordert sind .... ) nützt gar nichts, wenn unbewaffnete wehrlose "soft targets" zum Ziel bewaffneter Terroristen werden. Wenn wir es nicht schaffen vernehmlich mit einer Stimme zu sprechen, werden wir auch nicht gehört. Selbstschutz ist Bedürfnisgrund! -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
webnotar antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Nicht maulen! Hättest Du #13 und meinen Beitrag sorgfältig gelesen, wüsstest Du: Ich habe lediglich den Inhalt der Verfügung der OFD Frankfurt am Main (im Auszug) wiedergegeben. Deshalb habe ich das auch als Zitat durch "" erkennbar gemacht. Zu Deinem P.S.: Für die Vergangenheit, also die Zeit ab 1.1.2016 bis zu einem vielleicht erfolgreichen Änderungserlass, halte ich das in der Tat für irreversibel, auch wenn sich die steuerliche Beurteilung des Sachverhaltes "IPSC" durch die Finanzverwaltung nach erfolgreichem Beschreiten des Rechtsweges ändern sollte. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
webnotar antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
NEIN! Du bist wohl auf dem Holzweg. Wenn das so einfach wäre, wie Du glauben machen willst, wäre es schön; aber hier liegt das Problem leider woanders. Man kann mit "Teilnehmerlisten" wohl kaum "die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet" nachweisen. Das Zitat im "Kästchen" deines Beitrags ist m.E. nach nicht zielführend sondern leitet sogar völlig in die Irre! Das mit der "körperlichen Ertüchtigung" ist nämlich (hier) irrelevant. Dies mag auch HBM (s.o. #87) als Antwort dienen. Es kommt auch nicht darauf an, mit einem IPSC-Verein auch "andere" gemeinnützige Zwecke zu verfolgen, denn bereits ein nicht gemeinnütziger Zweck in der Satzung führt zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Es kommt auch nicht darauf an, ob IPSC "schlecht" ist (vgl. o. #86), sondern darauf, dass IPSC - angeblich - eine Voraussetzung (s.u.) für die Bejahung der Gemeinnützigkeit fehlt. Nochmal: Es geht m.E. nach vielmehr um Folgendes: Die Finanzverwaltung behauptet: "IPSC-Schießen ist keine steuerbegünstigte Sportart i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO." Die Begründung der Finanzverwaltung dafür lautet: "Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO)" Hiergegen ist nun - möglicherweise in jedem Einzelfall gesondert - vorzugehen. Im Erfolgsfalle eines Verfahrens wäre dann der Versuch zu unternehmen, das Ergebnis eines finanzgerichtlichen Verfahrens Dritter dann auch für sich selbst (als Spender) oder den eigenen Verein (zur Erlangung der Freistellungsbescheinigung) nutzbar zu machen. Bis dahin ist, angesichts der zu erwartenden Verfahrensdauer, der ordnungspolitische Zweck der "Ideenschmiede", nämlich den IPSC-Vereinen die positiven wirtschaftlichen Effekte zu rauben, aber bereits eingetreten. Das will natürlich keiner hören. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
webnotar antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Hi! Sorry, aber die Diskussion "Sport oder nicht Sport" mag emotional befriedigend sein, ist aber bei der IPSC-Gemeinnützigkeits-Problematik nicht zielführend. Dass es sich beim IPSC um ein "sportliches Schiessen" handelt, ist unstreitig. Das ergibt sich bereits aus dem WaffG, denn es wird nach einer genehmigten Sportordnung geschossen. Die zutreffende Frage im Lichte des Threadthemas ist, ob es sich bei einer bestimmten erlaubten Aktivität um "Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts" handelt. Hierüber kann man freilich lange diskutieren, argumentativ ist es aber schwierig, der Verwaltungsanweisung entgegenzutreten, auch wenn diese ihre Einschätzung wohl "objektiv falsch" begründet. Ich fürchte: Eine rechtlich verbindliche Klärung dürfte lediglich - und dann auch nur im jeweils entschiedenen Einzelfall - eine Klage vor den Finanzgerichten bringen. Wenn dann die Finanzverwaltung die BFH-Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass negiert, bleibt nur jedem einzelnen Verein der Rechtsweg. hier mag man überlegen, ob man als Verein - quasi vorbeugend - gegen die Nichterteilung/Nichtverlängerung einer Freistellungsbescheinigung vorgehen kann/will oder ob man als Spender einen Steuerbescheid abwartet, in dem dem Spender - mangels Gemeinnützigkeit - der Spendenabzug versagt wird. Ich denke: Es wäre vielleicht eine "schnelle" (3-5 Jahre) Klärung in einem Musterverfahren möglich, wenn der BDS die Gründung eines neuen IPSC-Vereins mit einer später weiter verwendbaren - bis auf IPSC als Zweck - gemeinnützigkeitstauglichen Mustersatzung unterstützen würde, der dann - ohne vorher Risiken, Kosten und möglichen Schaden produziert zu haben, versucht, den Anfang 2016 beim FA beantragten Freistellungsbescheid (auf Kosten des BDS) einzuklagen. Das Procedere könnte man auch gleichzeitig in mehreren Bundesländern anstoßen. -
bisEin Hallo an die Freunde des fallenden und klingenden Stahls! Alle, die Freude am „Erlaubten Schießen“ haben, sind herzlich eingeladen, sich am ISSA SHOOTOFF Langenau 2016 zu beteiligen. Es ist Zeit, Euch vom 18.-20.3.2016, diesmal also zwei Wochen nach der IWA, wieder nach Langenau "zum Duell" zu bitten. Für unsere Planung wäre eine vorsorgliche Anmeldung/Teilnahmeinteressensbekundung sehr nützlich. Das Match beginnt voraussichtlich am Freitag Nachmittag (16 Uhr) mit der Division "Kleinkaliberkurzwaffe". Der Samstag soll von 08:30 - 18:00 Uhr im Zeichen der Flinte stehen, wir schreiben aus: Flinte-SL, Flinte-Repetierer, Flinte Einzellader. Am Sonntag werden Vormittags die Kurzwaffendivisionen ausgetragen, Pistole und Revolver, jeweils Standard und Open. Hierbei wird voraussichtlich auf 2 Bahnen gleichzeitig geschossen, weshalb vermutlich nicht jeder Schütze an allen Divisionen teilnehmen kann. Der Sonntagnachmittag gehört den Finals und der Siegerehrung mit pricegiving-ceremony. Alle Infos: www.steelshooting.de Gerne werden wir alle Fragen beantworten, die Ihr bitte richtet an: langenau@steelshooting.de
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Hi! Auch wenn es hart klingen mag, die Aufgabe der Krieger ist banal so zu beschreiben: "Selbst nicht totgeschossen werden und trotzdem andere Leute totschiessen". Das Wichtigste dürfte also die Fähigkeit zum Selbstschutz sein, danach die Effektivität des Angriffes; bei der Standardhandwaffe als Ausrüstungsdetail geht das wohl miteinander einher. Ich finde, es muss egal sein wer es baut und was es kostet; für die Leute die für uns indem Krieg ziehen und ihr Leben riskieren, muss das, was den Anforderungen am ehesten entspricht, beschafft werden. Über dieses Thema, also den Personal- und Ausrüstungsbestand unserer Armee im Allgemeinen und den Rüstungsetat und seine Erhöhung im Besonderen wieder zu sprechen, sollte auch in einem weichgespülten, eingelullten und exzessiv abgerüsteten Deutschland wieder gesprochen werden dürfen.
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Hi! Nu isses wieder einer mehr. Schade, dass ich das erst jetzt erkannt habe. Ich habe auf der BDS-DM viele Handzettel mit unserer Shootoff-Ausschreibung verteilt Da hätte ich gern einen zweiten mit Eurer idee unters Schützenvolk gebracht. Mein Vorschlag/Bitte: Einen A-4/A-5 Handzettel zum Download als pdf bereit stellen. Zu hause selbst drucken und auf allen Events verteilen. 20 Tacken (:=1 Päckchen Muni) sollten die meisten erübrigen können.
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bisDie genaue Ausschreibung und ein Anmeldeformular sind separat im Forum über Termine/Veranstaltungen eingestellt. Dort gibt es auch einen Link zu weiteren Informationen. Wir haben für das Match die Kontakt-Emailadresse langenau2015@steelshooting.de eingerichtet. Damit kann das Orga-Team des Matches erreicht werden. Die wichtigsten Eckdaten sind: Datum: 13.- bis 15. März, 2015 Prematch und Training Freitag, 13.3. Vorrunden Kurzwaffe GK am Samstag, 14.3. Flintenmatch, KK-Wettkampf, Finale (!) (wer glaubt, dass er gewinnen kann, muss 2 Tage einkalkulieren) und Siegerehrung/Preisverleihung am Sonntag, 15.3. Sidematch „OLAF BENZ TIMETARGET” am Freitag, 13.3. und Samstag, 14.3 Ort: Schießanlage des Schützenverein Langenau, Schafweg 4, Brand Erbisdorf (Koordinaten in der verlinkten Einladung). Hotelliste ist verlinkt, Standplatz für Wohnmobile vorhanden. Disziplinen: 15-Meter Shootoff auf 5/6 Platten mit Kurzwaffe und Flinte Startposition: GK aus Holster, KK mit Voranschlag 45 Grad, Flinte jagdlicher Anschlag Nachladen/Magazinwechsel nach dem ersten und vor dem ersten Schuss auf die letzte Platte Gruppen-System, Jeder gegen Jeden (Viel Muni mitbringen!) Leistungen für die teilnehmenden Schützen: Geldpreise für Gewinner des Sidematch Goddiebag für jeden Teilnehmer Geld- und/oder Sachpreise für die Sieger der Divisions Preise vom Pricetable nach Auswahl - Reihenfolge wird verlost - für jeden Teilnehmer (wir werden großes Augenmerk darauf legen, dass jeder Teilnehmer richtig schöne Preise auswählen kann) Anmeldung: Per Email Startgeld voraussichtlich: 31 Euro für den ersten Start, 21 für jeden weiteren Start 5/7,5/10 Euro für jeweils 2 Starts im Sidematch; 5,00 Euro für Teilnehmer des Hauptmatches bei Vorabbuchung Vorbericht in "FREIE PRESSE": http://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/MITTWEIDA/Wenn-Kugeln-auf-Stahlplatten-treffen-artikel9138596.php
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Hi! Das Teil ist ein echter Spassfaktorverstärker. Die Einstellung nervt aber wirklich richtig. Wenn das Display den Code endlich richtig angenommen hat (Probier mal, es gibt ja nur 3 Knöpfe), werden die 4 Zahlen nicht mehr blinken. Dann kann es losgehen. Eine Nullstellung beim Start erfolgt aber bei mir nicht. Angezeigt wird immer die Zeit nach dem letzten gezählten Schuss, und das mit ca einer halben Sekunde Verzögerung.