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Das trifft die Fragestellung genau! Toller Tipp für den Bau einer FP-Anlage!
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Und Schiessstandrichtlinie
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Wenn Du magst, ruf an. Ich geb Dir gern alle Infos (Technik, Bauart, Preise, Anbieter), die ich habe. Bei Selbstbau kann das Rack aus beliebig vielen Modulen bestehen und auch mit Seilzug oder „Selfsettertechnik“ ausgerüstet werden. Bilder und Filme findest Du auf unserer Webseite, dem STEELSHOOTING-YouTubeKanal und in der FB-Gruppe. Hier: KLICKMICH sind die Zielmedien dargestellt. Am Telefon gehts einfacher! Dein Steelman
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Die träumen weiter, eingelullt durch die mit Wunschdenken begründeten Beruhigungsparolen derjenigen, die sogar zu wissen glauben, wo es "Verweisungsfehler im Gesetz" gibt und was "eigentlich anstatt des Gesetzeswortlautes gilt", weil es der Gesetzgeber gewollt aber irrtümlich nicht ins Gesetz geschrieben hat.
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Ja Lesen und Verstehen - das ist so eine Sache. Zurechtbiegen und Schönreden ist im Rechtsbereich meist irgendwann zu Ende. Bei dem Wort „angehören“ wird es - aufgrund der gesetzgeberischen Idee der Übertragung von Verantwortung - bei den Organisationsformen im Schießsport interessant, wo die „Vereine vor Ort“ nur „fahneschwenkend mitmachen“ nicht aber durch Beitritt satzungsunterworfene Mitglieder des anerkannten Verbandes geworden sind. Dort kann der Verband nämlich seiner Verantwortung mangels Prüfungs- und Durchsetzungskompetenz nicht gerecht werden. Solche Bescheinigungen dürften also bei entsprechender Gesetzesanwendung bereits heute unbrauchbar sein. Umgekehrt dürfte ein Verband, der solche Bescheinigungen von Nichtmitgliedern duldet, seine Anerkennung aufs Spiel setzen und gut daran tun, diese Bescheinigungen ausschließlich ab sofort selbst oder nur durch seine gesetzlich erlaubten Untergliederungen - die auch echte Mitglieder des Verbandes sind - zu erteilen.
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Ja DU, aber …… die Erfahrung lehrt: ALLES, was sichtbar ist, wird kaputtgeschossen
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Mit Speed Steel® wurde Spaßschießen zum Sportschießen!
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Super Idee, danke für die Publikation! Besonders beeindruckend ist aus meiner Sicht Dein "Mut", die Plattenmechanik umgepanzert zu benutzen.
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Auch wenn Du nicht sachkundig in waffenrechtlichen Fragen bist, solltest Du den Unterschied zwischen Behauptung und Vermutung kennen.
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In der deutschen Sprache gibt es Formulierungen, die - für Sprachkundige - den Unterschied zwischen Annahme (ungesicherte Vermutung) und Behauptung zum Ausdruck bringen; unter Verweis darauf wird erneute Lektüre und Bewertung des Zitattextes angeraten. Im übrigen sollte - bei Sachkundigen - die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften vorausgesetzt werden können.
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Zu 1: richtig, vor allem weil der LV selbst nicht der „anerkannte Verband“ ist. Dass der LV Bescheinigungen oder Bestätigungen im Bedürfnisnachweisverfahren aus eigenem Recht ausstellt, ist eine Sonderregelung im Gesetz, die den Bundesverband von seinen Pflichten nicht entbindet. zu 2: Und genau der ist weder zu Weisungen noch zu Kontrollen befugt, geschweigedenn kann er irgendetwas vor Ort direkt durchsetzen. Der Bundesverband braucht dafür den Landesverband. Die Vereine vor Ort treten dem BDS nämlich gar nicht bei und sind auch nicht ohne Weiteres satzungsunterworfen. Das alles war früher nicht relevant, da es keine Vorschrift über die Mindeststandards der Organisationsform der Verbände gab. Die schlechte Qualität des WaffG und die Schwammigkeit der verwendeten Begriffe schaffen aber mittlerweile mehr Gefahren als sie Schlupflöcher öffnen. Die „Bescheinigungsbefugnis“ ist das Lebenselixier der Verbände und das Damoklesschwert ihres Entzuges schwebt vermutlich bereits über denen, die meinen, es gehe „einfach weiter so“. Nicht nur, aber besonders die §§ 14, 15 und 15 a sind dem Rechtsanwender ein Graus!
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zu a) Eigentlich ganz einfach, denn "RICHTIG" ist nie "FALSCH". Das Gesetz gibt dafür einen weiten Spielraum. zu b) Es kann dafür, muss aber nicht zentralistisch werden. zu c) Es muss aber eben der Verband, will er seine Anerkennung behalten, so organisiert sein oder eben umorganisiert werden, wie es das Gesetz vorgibt. Wenn er das nicht ist, ist "Weiter so" verbandsgefährdend. zu d) Deine letzte Option tritt - über kurz oder lang - automatisch ein, wenn sich ein unzureichend organisierter Verband der gebotenen Erkenntnis verschließt Die Lösung ist, ihre Notwendigkeit einmal erkannt, recht simpel. Dazu müssen einfach die nachlesbaren Gesetzesvorgaben in der Verbandssatzung widergespiegelt werden und darüberhinaus 1+ alle die "lokalen" Vereine, in denen die Schützen den Sport ausüben, allen "anerkennungsrelevanten" Vorgaben des Verbandes unterworfen sein und 2+ die Mitgliedschaft in einem solchen - nur dann tauglichen - Verein die Voraussetzung für 2.1 ++ die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im Dachverband und 2.2 ++ eine Bescheinigung einer Voraussetzung im Bedürfnisnachweisverfahren sein. Die erste Vorausssetzung ist jedenfalls erfüllt, wenn die lokalen Vereine 1.1* durch Beitrittserklärung selbst die unmittelbare Mitgliedschaft im anerkannten Schießsportverband (und nicht nur in einem Rechtssubjekt einer Zwischenebene) erwerben und 1.2 * die "anerkennungsrelevanten" Vorgaben des Verbandes als verbindlich anerkennen und 1.3 * eine Prüfungsmöglichkeit (Zutritt, Akteneinsicht etc.) der Einhaltung für Organe des Verbandes einräumen. Der Verband kann darüberhinaus beiliebige Seitenlinien und organisatorische Zwischenebenen unterhalten und seine Aufgaben auch dorthin delegieren oder auslagern, wenn trotzdem rechtlich und tatsächlich sichergestellt ist, dass der "Durchgriff" nach unten im Ergebnis funktioniert. 6* der Verband seiner gesetzlichen Prüfungspflicht auch nachkommt und ggf. Verstöße (mit Ausschluss vom Bedürfnisbescheinigungsmanagement) sanktioniert. Anhand dieser (vielleicht noch verbesserungsfähigen) Checkliste kann jeder für sich prüfen, ob seine konkrete Situation mit der Gesetzesvorlage konform geht. Hierfür könnte - für eine Übergangszeit - neben der Mitgliedschaftsaufnahme der lokalen Vereine in Teilbereichen auch eine vertragliche Verpflichtung in Betracht kommen.
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Was soll die Frage und die ins Persönliche zielende Unterstellung? Probleme - ja die gab es - aufgrund konkreten Verhaltens von Personen in der Verbandsführung im Wesentlichen bei Organisationsakten und Leistungsbeziehungen; mit der Struktur und Organisationsform hatte dies nichts zu tun. Wir reden hier aber über Fragen der Gesetzeskonformität einer Verbandsstruktur - und wenn beim BDMP etwas RICHTIG ist, gebührt auch insoweit der Wahrheit die Ehre.
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Beim BDMP gibt es einen unmittelbaren Durchgriff auf die satzungsunterworfenen Mitglieder. Die Tatsache, dass alles von Paderborn aus regiert werden kann, ist dort weitgehend abgesichert. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben insoweit erfüllt, als es um "Verpflichtung und Kontrolle" geht. Für die Verbände, bei denen die Organisationsform (noch) nicht so ist, wie es das Gesetz verlangt, wird es ein Problem im Hinblick auf die Anerkennung geben, sobald das BVerwA erkennt, dass Mitgliedschaft ohne Beitritt und Satzungsunterwerfung nur ein Popanz ist.
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Umso wichtiger ist eine einfach verständliche und plausible Vorgabe des Verbandes (5 Schuss ist aus meiner Sicht Blödsinn, der die Verwaltung geradezu zwingt, das nicht anzuerkennen) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Die Verbände und deren Funktionäre auf jeder Ebene sind für die Schützen da, nicht umgekehrt! Dazu gehört auch, es durch eine („schützensichere“) Formulierung operationalisierbarer Abläufe sicher zu stellen, dass jeder im Verband genau weiss, was zu tun (und ggf. dafür zu bezahlen) ist, um Dokumente zu erlangen, die vom Gesetz als nötig formuliert und (möglicherweise) von der Verwaltung gefordert werden. Wenn es ein Verband nicht schafft, sicher zu stellen, dass die Sportler genau das bekommen, was sie formal brauchen, ist es der falsche Verband! Zu dieser „Sicherstellung“ gehört auch eine Organisation, die ein Durchgreifen auf die unterste Verwaltungsebene ermöglicht, notfalls durch Ersatzvornahme. Hierzu ist klarzustellen, dass dieses Statement nicht bedeutet, zu verlangen dass hemdsärmelig „zum Wohle der Schützen“ einfach mal so alles zu bescheinigen, was gefordert wird und vielleicht nützt.
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Das wird wohl in der Praxis nicht so eng gesehen; das BVerwA erkennt ja wohl auch Verbände an, wenn der Verband nicht wie der BDMP organisiert ist und die örtlichen Vereine nur „einfach so“ mitmachen, selbst aber gar nicht satzungsunterworfenes Mitglied des (Dach/Bundes)-Verbandes sind und der (Dach/Bundes)-Verband auch keine Rechte, Möglichkeiten und Mittel hat, selbst die Vereine vor Ort „zu überprüfen“, geschweigedenn „zu verpflichten“ oder bei Verstößen mit Anspruch auf Befolgung von Weisungen einzuschreiten.
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Wenn das bei Euch so gemacht werden kann, sei froh, danke dem Herrn und tu es genau so! Schlimmer geht immer!
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Geht auch ein * Wandtresor, der im an der Gebäudeaussenwand eines Hauses auf umfriedeten Grundstück festgeschraubt ist?
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Liga Qualifyer (fürs Finale am 8.10. in Dornstedt) Ort: Burgstädt / Sachsen Termin 1: 27.5. und 28.5. für GK (KK nur auf Nachfrage) Termin 2: 29.5. für KK Zunächst reservierende Registrierung (wegen Terminvorbehalt) HIER offen. Sobald der Vorbehalt entfällt, gibt es Nachricht.
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Ich bin sicher, dass es die Idee schon lange und auch mehrere Anbieter für solche "Duellentscheider" aktuell noch gibt, kenne aber weder deren aktuellen Angebote noch Preise. Wenn Du da einen Link hättest, wäre es schön! Ich habe "das" natürlich nicht erfunden, aber es jetzt eben selbst für eine sichere Ergebnisfeststellung gebaut, weil der SHOOT OFF originär zum Speed Steel® gehört. Damit wird für jedermann eine Duellentscheidung streitlos ermöglicht, ohne auf elektronische Bauteile zurückgreifen zu müssen. Die Grundbauteile für das gezeigte Produkt der Matchagentur entsprechen der Schießstandrichtlinie, sind sofort verfügbar und - wohl auch einigermaßen kostengünstig - zu haben. Sie sind - was für Speed Steel® sehr wichtig ist - ausserdem ohne Umbau für GK und KK nutzbar.
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Nachdem an dem Wochenende nach Himmelfahrt die Pilgerfahrt nach Winterswijk ausfällt, bieten wir in Burgstädt einen "STEELWAY" mit Qualifyerstage (1-2-3) fürs finale am 8.10. in Dornstedt an. Sobald die Standreservierung durch ist, wird eine Buchung auf Steelmatch.de möglich sein. Haut rein!
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Wir haben - mit KK und GK - getestet, hier -KLICKMICH- seht Ihr das Ergebnis (mit KK).
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Doppelfallplatte zur Ergebnisfeststellung beim Shootoff (Wer unten liegt, hat gewonnen)! Hier ein Film KLICKMICH zum Konzept und den Aufbauschritten. Bei Interesse bitte aktuelle Preise (vom * Basis-Set, "Knockdown only" für 200 Euro bis zum ***** "All you can shoot"-Set mit Splitterschutz und Aufstellmeachnik für 550 Euro) bitte bei der Matchagentur erfragen ((Bruttopreise zzgl. Versand, ohne Platte, OSB-Brett und Spanplatten). Es gibt wegen der unglaublichen Teuerungsraten beim Material (Mehr als Verdoppelung der Einkaufspreise) nur noch Tagespreise.
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ja, aber nur für den PUBLIKUMSVERKEHR! Zutritt Einzelner und private Treffen sind damit wohl durchaus möglich, sowohl im Wohnzimmer als auch auf einem Sportgelände, wobei aber eben nur die Regeln für private Treffen gelten. Diese werden nach § 6 der CorVO beurteilt, die Regeln über Einschränkungen der Öffnung von Sport- und Freizeitanlagen sind dafür wohl nicht anwendbar.