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grizzly45

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  1. Wer so wie hier beschrieben mit seinem kompletten Bestand ins Hotel will hat ohnehin ein Platzproblem.
  2. Eigentlich, also so richtig eigentlich müssten ALLE vom DSB nach irgendwo hin überlaufen. Ich bin seit JAHRZEHNTEN selbst im DSB, aber immerhin Einzelmitglied im BDS .
  3. Lesen bildet. :-) Vorderschaft mitnehmen.
  4. Aber ab jetzt bitte selbst googeln.
  5. Oder hier: Waffenaufbewahrung im Urlaub / Hotel Fraglich ist auch, wie die Waffenaufbewahrung gehandhabt wird, wenn man außer Haus ist, beispielsweise in der Jagdhütte übernachtet. Hier hilft ein Blick in § 13 Absatz 9 AWaffV: „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichtnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.“ Bei einem Urlaub im Hotel kann es ausreichend sein, die Waffe auf dem Hotelzimmer einzuschließen, um sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritte zu schützen. Die Waffe wird dafür in einem verschlossenen Transportbehältnis, einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Wird die Waffe in den Hotelsafe gegeben, besteht unter Umständen die Gefahr, dass andere Hotelbesucher, die etwas in den Safe legen, oder aber Hotelangestellte, unbeobachtet Zugriff auf die Waffe haben können. Dies wäre der eigentlichen Intention des Waffenbesitzers gegenläufig. Hier wird es auf die Umstände des Einzelfalls ankommen und wie stark frequentiert das Hotel ist und als wie sicher die Umgebung zu bewerten ist. Die Waffe sollte ungeladen verwahrt werden, die Munition wird an anderer Stelle aufbewahrt. In diesem Sinne wichtig ist § 12 Absatz 3 Nummer 6 WaffG: „Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“ Bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe, beispielsweise in einem Hotel, kann also ein wesentlicher Teil der Waffe erlaubnisfrei geführt werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um das Schloss oder den Vorderschaft handeln. Sollte die Waffe doch abhandenkommen, ist sie zumindest nicht schießfähig. Zudem ist eine unvollständige Waffe schon von vorneherein für potentielle Diebe uninteressant. https://www.juraforum.de/lexikon/waffenaufbewahrung
  6. Wenn eine Waffe auf einer reise z.B. im Hotel aufbewahrt werden soll, sieht § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG vor, dass der Waffe ein wesentliches Teil zu entnehmen ist und dies mitgeführt werden darf. https://www.pirsch.de/sites/pirsch.de/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf
  7. So gleich kommt das Thema Abreissgewicht. Das wird lustig.
  8. Und dann gleich einen 0er Würfel dazu für den Schlüssel. Wenn dann mit Elektronikschloss. Wie wird der befestigt? Fußbodenheizung?
  9. Da geht es schon los. Natürlich steht ein Bedürfnis hinten dran, ohne das gibt es nichts. Des weitern muss das Bedürfnis von einem anerkannten Verband kommen, und die Waffen müssen dann innerhalb des Verbandes innerhalb einer Sportordnung drin sein.
  10. Das kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht sicher denen erklären.
  11. Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Ja nach Behörde wird Dir sammeln bzw. horten unterstellt werden.
  12. Demnächst kommt der Osterhase.
  13. Glaubt ihr tatsächlich die FDP rettet Euch, oder spielt bei den nächsten Wahlen noch eine Rolle???
  14. Ja ich bin ja bei Dir, bei FB wird das breit getreten samt Namen, nur hätte ich es wenn dann gut gefunden Steven hätte das selbst zum Besten gegeben. Abr nun ist es eh bekannt hier.
  15. Wundert mich das dies jetzt erst hier auftaucht. Aber vielleicht sagt @steven was dazu. Ansonsten bin ich der Meinung das hier keine Realnamen genannten werden sollten, ggf. ist ein Moderator der gleichen Meinung.
  16. Eltern haben einem 15 jährigen eine Waffe geschenkt, nicht darauf geachtet was der damit macht und sämtliche Warnungen ignoriert, und da hat hier einer Mitleid mit der Mutter? Wo sonst auch wegen einem Familienmitglied die ganze Sippe haften soll?
  17. Respekt, 8 Jahre alt….Und nebenan ist aktuelle Diskussionen dazu.
  18. Gibts für Jäger eine gelbe Karte…..Du führst das gerade ad absurdum.
  19. Wenn der Drilling die beschrieben Maße hat…. Max 26 mm Lauf…..? Und und und…
  20. Mir schon.
  21. Der Weg kann auch der Falsche sein wenn es um Jagdwaffen geht, z.B. Drilling…..Wo soll der auf die WBK?
  22. Im Übrigen hatte ich einen Fall selbst wo mir einen ältere Maschine als die gekaufte zugeschickt wurde. Der Verkäufer wollte erst mir Betrug unterstellen ich wolle nun mit Bildern einer anderen Maschine Geld abziehen, dann wurde behauptet es hätte auch einer beim Versender die Maschine ausgetauscht. Ich konnte aber alles anhand von Bildern, in dem Fall weil der Vater genau die Maschine die mir zugeschickt wurde auch verkaufen wollte, den Betrug nachweisen…. Einen Tag vor der Verhandlung wurde der Termin aufgehoben weil der Strafbefehl über 30 TS dann akzeptiert wurde. 1:0 für mich. Im Übrigen alles ohne Anwalt. ( Meine Frau hat auch nichtgeholfen für Insider….)Nur über Onlineanzeige von mir und einigen Telefonaten mit dem Staatsanwalt der den Zusammenhang nicht raffte zunächst.
  23. Naja, wir wissen es wird schwer für beide Parteien. Wenn der fest behauptet es war nichts drin, wer soll das Gegenteil rechtssicher(!) beweisen. Allerdings wenn es denn tatsächlich zu einem Verfahren kommt ist unerheblich wer was sagt. Sondern wem der Richter glaubt…… Also Aussage gegen Aussage ist nur bedingt dazu geeignet auf ein unentschieden zu hoffen.
  24. Was man nicht vergessen sollte, rechtliche Schritte können auch eine Anzeige sein der er bequem online stellen kann. Wenn der so richtig dreist ist……. Dann ermittelt erst mal die Polizei und es gibt eine Akte dazu……
  25. Uuuuuuuuuuuuuuuuuuuuhhhhhhhhhhhhhhboooooooooooooooot.
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