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grizzly45

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  1. Alles verdächtig. Allerdings ist Paypal Möglichkeit seltsam.
  2. Abends um 21:00 Uhr ruft der nirgendwo an, der stellt die sicher.
  3. Also ich würde ja vor lauter Obrighörigkeit und vorauseilendem Gehorsam alle Waffen abgeben .
  4. Also das als Kriterium kann man nicht gelten lassen, wäre doch dann DEIN Problem wenn Du Voraussetzungen hast die nicht passen. ( Wenn das mit dem Verankern so wäre, was es nicht ist…)
  5. Will er doch nicht, er will doch hier eine WO Zertifizierung, das wurde doch schon zigmal so vorgeschlagen…..
  6. Jetzt ist mir klar wie Du auf so viele Beiträge kommst. Gute Besserung.
  7. Du hast zu viel Zeit. Diskutierst hier rum anstatt den SB zu fragen, das kann doch nichts so schwer sein.
  8. Wolltest Du das mit uns diskutieren oder mit der Behörde? Man könnte fast glauben Du willst uns überzeugen. Todsicherer Tipp: Frag Deinen zuständigen SB, wenn der bereit ist den Kopf hinzuhalten ok, aber warum sollte er das für DICH tun?
  9. Selbstverständlich, so wie ein Bankschließfach nicht für einen Schlüssel reicht. Würde mich wundern wenn die Behörde das abnickt. https://www.rheinland-tresore.de/Ueber-uns/Glosar-Tresortechnik/C1,C2,C1FC2F-Wertschraenke/
  10. DSB nix, KK wird ja nicht wiedergeladen.
  11. Wer so wie hier beschrieben mit seinem kompletten Bestand ins Hotel will hat ohnehin ein Platzproblem.
  12. Eigentlich, also so richtig eigentlich müssten ALLE vom DSB nach irgendwo hin überlaufen. Ich bin seit JAHRZEHNTEN selbst im DSB, aber immerhin Einzelmitglied im BDS .
  13. Lesen bildet. :-) Vorderschaft mitnehmen.
  14. Aber ab jetzt bitte selbst googeln.
  15. Oder hier: Waffenaufbewahrung im Urlaub / Hotel Fraglich ist auch, wie die Waffenaufbewahrung gehandhabt wird, wenn man außer Haus ist, beispielsweise in der Jagdhütte übernachtet. Hier hilft ein Blick in § 13 Absatz 9 AWaffV: „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichtnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.“ Bei einem Urlaub im Hotel kann es ausreichend sein, die Waffe auf dem Hotelzimmer einzuschließen, um sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritte zu schützen. Die Waffe wird dafür in einem verschlossenen Transportbehältnis, einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Wird die Waffe in den Hotelsafe gegeben, besteht unter Umständen die Gefahr, dass andere Hotelbesucher, die etwas in den Safe legen, oder aber Hotelangestellte, unbeobachtet Zugriff auf die Waffe haben können. Dies wäre der eigentlichen Intention des Waffenbesitzers gegenläufig. Hier wird es auf die Umstände des Einzelfalls ankommen und wie stark frequentiert das Hotel ist und als wie sicher die Umgebung zu bewerten ist. Die Waffe sollte ungeladen verwahrt werden, die Munition wird an anderer Stelle aufbewahrt. In diesem Sinne wichtig ist § 12 Absatz 3 Nummer 6 WaffG: „Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“ Bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe, beispielsweise in einem Hotel, kann also ein wesentlicher Teil der Waffe erlaubnisfrei geführt werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um das Schloss oder den Vorderschaft handeln. Sollte die Waffe doch abhandenkommen, ist sie zumindest nicht schießfähig. Zudem ist eine unvollständige Waffe schon von vorneherein für potentielle Diebe uninteressant. https://www.juraforum.de/lexikon/waffenaufbewahrung
  16. Wenn eine Waffe auf einer reise z.B. im Hotel aufbewahrt werden soll, sieht § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG vor, dass der Waffe ein wesentliches Teil zu entnehmen ist und dies mitgeführt werden darf. https://www.pirsch.de/sites/pirsch.de/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf
  17. So gleich kommt das Thema Abreissgewicht. Das wird lustig.
  18. Und dann gleich einen 0er Würfel dazu für den Schlüssel. Wenn dann mit Elektronikschloss. Wie wird der befestigt? Fußbodenheizung?
  19. Da geht es schon los. Natürlich steht ein Bedürfnis hinten dran, ohne das gibt es nichts. Des weitern muss das Bedürfnis von einem anerkannten Verband kommen, und die Waffen müssen dann innerhalb des Verbandes innerhalb einer Sportordnung drin sein.
  20. Das kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht sicher denen erklären.
  21. Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Ja nach Behörde wird Dir sammeln bzw. horten unterstellt werden.
  22. Demnächst kommt der Osterhase.
  23. Glaubt ihr tatsächlich die FDP rettet Euch, oder spielt bei den nächsten Wahlen noch eine Rolle???
  24. Ja ich bin ja bei Dir, bei FB wird das breit getreten samt Namen, nur hätte ich es wenn dann gut gefunden Steven hätte das selbst zum Besten gegeben. Abr nun ist es eh bekannt hier.
  25. Wundert mich das dies jetzt erst hier auftaucht. Aber vielleicht sagt @steven was dazu. Ansonsten bin ich der Meinung das hier keine Realnamen genannten werden sollten, ggf. ist ein Moderator der gleichen Meinung.
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