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grizzly45

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  1. Bei der Einstufung zur Gefahrstoffkennzeichnung gemäß RL 67/548/EWG wurde in Anhang 1 bis zum Erscheinen der 31. Anpassung (16. Januar 2009) stofflich unterschieden zwischen den beiden Nitrierungsstufen „enthält bis 12,6 % Stickstoff“ (leichtentzündlich) und „enthält mehr als 12,6 % Stickstoff“ (explosionsgefährlich). Diese Unterscheidung ist seitdem entfallen; beide Einträge im Stoffkataster wurden zusammengefasst. In Fachkreisen wurde diese Neufassung erheblich kritisiert, zumal dazu keine zwingende Notwendigkeit zu erkennen ist. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Cellulosenitrat
  2. Info: Alle sonstigen Regeln für die Abgabe von Gefahrstoffen bleiben davon unberührt! Für Kaliumdichromat als CMR Substanz besteht in diesem Zusammenhang ein Abgabeverbot an Privatpersonen! Kollodiumwolle ist identisch mit Nitrocellulose. Hier besteht auch ein Abgabeverbot gemäß dem Sprengstoffgesetz. Quelle: https://www.apothekermanagement.de/cms.php?applikation_id=33&parent_id=2&todo=showContent#:~:text=Kollodiumwolle ist identisch mit Nitrocellulose,ein Abgabeverbot gemäß dem Sprengstoffgesetz.&text=Berichten der Apothekerkammern zufolge wird,eine illegale Drogensynthese verwendet werden.
  3. Nur mal so interessehalber, was will man mit dem Zeug in der Menge?
  4. Da würde ich mal nachfragen. Wobei das für einen LWB gewisse Probleme bringen kann.
  5. Da in einem Feuerwerkerforum 2021 von einem Frogger fast der gleiche Sachverhalt beschrieben wurde, 105 TS.
  6. Ist das ein Fall aus 2021 oder ein neuer? Scheint ja öfter wegen dem Zeug Ärger zu geben…..
  7. Frei verkäuflich in Kurdistan und in .de ist ein Unterschied. Bestellen kann man viel im www.
  8. So ist das.
  9. Es gab Zeiten das wurden WS gar nicht eingetragen.
  10. Naja sie reden ja speziell kalibergleich oder kleiner…..Also wahrscheinlich vorauseilender Gehorsam.
  11. Die Rille am vorderen Teil irritiert mich da auch.
  12. Denke eher das ist ein Diana.
  13. Wo soll dass denn räumlich stattfinden?
  14. Angeblich doch legal. https://www.sueddeutsche.de/panorama/bad-friedrichshall-todesschuetze-von-friedrichshall-besass-waffe-legal-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250108-930-337851
  15. Na super, vermutlich durch den Irren der die zwei Menschen bei der Firma Hänel erschossen hat, er war bis Sommer 2024 Mitglied in einem Schützenverein, kommt nun wieder Fahrt auf. https://www.stimme.de/heilbronn/landkreis-heilbronn/bad-friedrichshall-grosseinsatz-festnahme-zwei-tote-erschossen-festnahme-polizei-einsatz-newsblog-motiv-ermittlung-art-5008139#google_vignette
  16. A und Innenfach B mit dann noch einem Blechdeckel vor einem Fach hab ich mal gesehen…… Hier nochmal etwas präziser: https://www.polizei.bayern.de/mam/akutelles/aufbewahrung_von_waffen_und_munition.pdf Immer vorausgesetzt der Schrank ist Altbestand und nicht jetzt erst günstig gekauft…… Im Übrigen, wenn im B Innenfach Kurzwaffen samt dazugehöriger Munition ist, würde ich von Schwierigkeiten ausgehen….Auch wenn man das so lesen kann das es legal wäre. Innenfach B mit Munition zu Langwaffen im A Abteil des Schrankes sollte passen…… ABER….je nach SB auch erst mal nicht vielleicht….
  17. Man könnte es googeln…… https://www.abstatt.de/resources/ecics_35.pdf
  18. grizzly45

    Alte gelbe WBK

    Ja.
  19. Aha, daher das “verschwinden” von EA.
  20. Wenn der 24/7 erreichbar ist, ist das doch super.
  21. Sehr gute Einstellung.
  22. Jetzt mal die Jäger wieder dran, dann mal wieder die Sportschützen…..immer schön die Uneinigkeit ausnutzen…..Und „wir“ machen es mit.
  23. Es könnte sein das dieser Fund auch so in die Statistiken eingeht das es ein rechter Reichsbürger war und man so einer Machtübernahme zuvorgekommen ist. oder oder oder…. Egal wie, der Vorgang wird sicher “nützlich” verwendet werden……..
  24. Ganz sicher.
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