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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Wenn dann der Statistiker. Denn es ist klar dokumentiert, dass mehr Fehler passieren wenn weniger Sicherheitsfunktionen vorhanden sind, die missachtet werden müssen bevor es zum Problem kommt.
  2. Das ist zwar übertrieben, aber das Risiko für eine unbeabsichtigte Schussabgabe ist höher - denn Fehler passieren nunmal.
  3. Es ging darum, dass die BW eine für den geplanten Einsatzzweck/Nutzerkreis Sub-Optimale Pistole ausgewählt hat, die aber anscheinend wenigsten recht billig in der Beschaffung ist. Ich würde empfehlen, diese Pistole abseits von spezielle Einsätzen und besonders trainierten Nutzern ausschliesslich unterladen zu führen.
  4. Die 1% ist die Mindestreserve und die beschriebene Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken nennt sich Bilanzverlängerung. Nein theoretisch gibt es in Europa nur ein einziges unbegrenzt gültiges gesetzliches Zahlungsmittel, wobei der einzig sinnvolle und historisch auch exakt so umgesetzte Kontext in der Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 (2010/191/EU) zu finden ist. Leider wird die Umsetzung seit 10-20 Jahren ignoriert und die entsprechenden Gesetze (AEUV und die daraus abgeleiteten Regelungen) sind nur noch inhaltsleere Worthülsen. Faktisch kann ich mit Bargeld nur noch einen Bruchteil der Dinge machen, die ich mit Giralgeld machen kann. Deshalb ist es ja auchlaut Gesetz unbegrenzt gültig! Unbegrenzt gültig bedeutet also, es ist auf einen sehr engen Kontext begrenzt. D.h. faktisch ist Giralgeld das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. Das "Recht" auf ein Basiskonto gilt nur für einen Teil der natürlichen Personen. Zusätzlich muss man dafür die Hosen herunterlassen und einen Vertrag zugunsten einer Bank unterschreiben, der dieser weitreichende Rechte einräumt. Daneben muss man als Dank für den Knebelvertrag regelmässig eine ordentliche Summe auf den Tisch legen. Macht man das nicht, dann kann man dieses "Recht" in der Pfeife rauchen. Dafür bekommt man das oben genannte Giralgeld, welches letztendlich nur eine Zahl in einer Bilanz ist, die letztendlich ein sehr sehr sehr begrenztes(!!!) Recht auf Auszahlung des Guthabens (eigentlich nur ein theoretisches Recht, welches niemals durchgesetzt werden kann!!!) in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels darstellt. Dieses gesetzliche Zahlungsmittel ist jedoch, wie oben bereits ausgeführt, nur noch eine leere Worthülse. Und damit schliesst sich dann der Kreis.
  5. Beispielsweise bei den Bedingungen, die Du dafür - gegenüber einem privaten Unternehmen - aktzeptieren musst.
  6. Das funktioniert praktisch schon lange nicht mehr. Das einzige was bis vor ca. 4 Jahren noch funktioniert hat ist, auf die Zwangsvollstreckung zu warten und dann das Geld in Bar zu übergeben. Das funktioniert inzwischen aber auch nicht mehr - der Gerichtsvollzieher weigert sich nämlich inzwischen, das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen.
  7. Seit wann zwingt das ZKG die Bürger, sich ein (Basis)Konto zu kaufen?!
  8. Den Teil würde ich im AEUV und den daraus abgeleiteten Erläuterungen gerne mal sehen. Auch das Gesetz welches ein Basiskonto ezwingt wäre mal sehr interessant zu sehen.
  9. Soweit die Theorie. In der Praxis lässt sich dieses "einzige" und "unbegrenzt gültige" Zahlungsmittel leider nicht mal - bzw. gerade nicht - gegenüber Behörden durchsetzen, was das von irgendwelchen priviligerierten Insitutionen names Banken durch Bilanzverlängerung geschöpfte private Giralgeld dann in der Praxis sogar über das gesetzliche Zahlungsmittel erhebt. Hat mich sehr sehr viel Geld gekostet, von den höchsten Gerichten (EuGH / BVerfg) bestätigen zu bekommen, dass ich die Gesetze und Regelungen zum "einzigen unbegrenzt gültigen gesetzlichen Zahlungsmittel" nicht durchsetzen kann, was daraus effektiv ein nur noch sehr begrenzt einsetzbares Zahlungsmittel macht.
  10. Das hatte ich bereits hier im Forum vor einigen Wochen zitiert: Er habe sich sehr darüber gewundert, dass die Funktionäre der Sportverbände in den Gremien weitere Verschärfungen und zusätzliche Bürokratie für ihre Mitglieder gefordert hätten. Seine Aussagen wurden von den angesprochenen Funktionären übrigend nie dementiert.
  11. Einer muss ein elender Lügner sein, denn Herr Henrichmann hat genau das Gegenteil behauptet. In diesem Fall bin ich eher geneigt, Herrn Henrichmann zu glauben, weil er in diesem Fall gar keinen Rechtfertigungsdruck hatte. Somit gabe es für ihn keine Notwendigkeit einer Lüge. Denn für ihn hätte es auch gereicht, einfach nichts dazu zu sagen. Herr Gepperth wurde und wird dagegen von den BDS Mitgliedern im speziellen und von allen Betroffenen im allgemeinen für diese Schwachsinns-Regelungen kritisiert und steht daher unter dem Druck, sich rechtfertigen zu müssen. Ausserdem will er ja seine Machtposition behalten bzw. festigen. Da bietet es sich an, den schwarzen Peter irgendwelchen nicht (an)greifbaren "Feinden" zuzuschieben.
  12. Gibt es überhaupt noch Blockiersysteme am Markt oder sind die entsprechenden Firmen alle Pleite gegangen (was ich sehr begrüssen würde!).
  13. Die meisten Schlösser der 0er und 1er Schränke haben 6-stellige Codes. Es dürfte über längere Zeit kein Problem sein, so einen Code herauszubekommen, wenn man im selben Haushalt eng zusammen lebt und nicht gerade paranoides Misstrauen gegenüber den anderen Haushaltsmitgliedern herrscht. Ich halte den Schlüssel für die bessere Lösung, wenn dieser Schlüssel mitgeführt wird. Im Gegensatz zu den Zahlenschlössern ist dort das unbemerkte Öffnen in Abwesenheit des Besitzers praktisch nur mit hohem Aufwand möglich. Da unsere Behörden und Gerichte das jedoch nicht mehr wollen und sie versuchen, einem daraus einen Strick zu drehen, habe ich praktisch trotzdem Zahlenschlösser. Mir ist aber bewusst, dass ich damit gegenüber meiner Frau und Kindern keine Absicherung der höchsten Sicherheitsstufe, die auch für irgendwelche Atomwaffen taugen würde, hinbekomme. Meine Frau hat aber bisher allerdings keinerlei Interesse an den Waffen gezeigt und die Kindern haben einen Jagdschein und können daher sowieso jederzeit eine Waffe ausleihen. Das Thema wird komplett überbewertet. In den meisten Fällen wäre ein abgeschlossener Blechschrank absolut ausreichend. Diese Tresorpflicht ist eine reine Schikanemassnahme, die wenig bis nichts zur tatsächlichen Sicherheit beiträgt. Auch in anbetracht der Tatsache, dass in der deutlich geringer abgesicherten Garage ein 2t schweres "Massenvernichtungsmittel" steht, mit dem man vermutlich mehr Schaden anrichten kann, als mit den Schusswaffen.
  14. Im Mittelalter mussten die Angeklagten auch beweisen, dass sie keine Hexen waren. Nur um diese Vorgehensweise mal richtig einzuordnen ...
  15. Ist halt beim Waffengesetz so, dass moderne rechtsstaatliche Prinzipien wie "keine Sippenhaft" nicht gelten. Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ist es für entsprechend ambitionierte Mitbewohner ein leichtes, den Code herauszubekommen. Geburtstage kennen, "Über die Schulter schauen", eine kleine Kamera irgendwo positionieren, einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben - Möglichkeiten gibt es gerade innerhalb der Familie bzw. des eigenen Haushalts viele.
  16. Ich ebenfalls. Preislich können die RRA Waffen/Wechselsysteme aber durchaus mit den lokalen Herstellern mithalten - sind also nicht gerade günstig. Über die Qualität kann ich mich bei meinem RRA WS allerdings nicht beklagen.
  17. ... für die darin eingetragene Schusswaffe ... Da steht nicht für den Schalldämpfer, für den Wechsellauf, Wechselsystem, für den Verschlussträger oder irgendwelche anderen Teile. Man kann sich natürlich auch selbst das Leben schwer machen und sich auf den Standpunkt stellen, alles was nicht dort steht ist verboten. Dann dürftet ihr mit euren Waffen aber effektiv gar nicht mehr schiessen, denn das Öffnen des Verschluss einer Schusswaffe ist im Waffengesetz nicht explizit erlaubt.
  18. Ich halte es für mich immer so: Nicht fragen, sondern an das Waffengesetz halten. Und das sagt, Erwebsmeldung binnen zwei Wochen nach übergang der tatsächlichen Gewalt (Erwerb). Da es keine halbe/eingeschränkte tatsächliche Gewalt im Waffengesetz gibt, kann ich mit der Waffe auch zum Schiessstand bzw. als Jäger in den Wald gehen. Man sollte die Behörde nur fragen, wenn über die im Waffengesetz sowieso erlaubten oder nicht geregelten Dinge hinausgehen möchte. Ist etwas laut Gesetz erlaubt oder nicht geregelt, dann kann man mit einer Nachfrage nur verlieren. Denn wenn die Behörde dann nämlich ein explizites Verbot ausspricht, dann hat man verloren und müsste den Weg über den rechtmittelfähigen Bescheid und die Gerichte gehen.
  19. Beispielsweise, wenn ein Jäger dem anderen für ein Foto die Waffe in die Hand gibt. Zumindest wenn der andere keine jäger ist, würde derjenige ja laut Urteil die tatsächliche Gewalt erlangen. Also schnell die Überlassung und den Erwerb melden und gleich danach die Rücküberlassung und den entsprechenden Erwerb melden.
  20. Du meinst also ich erlange über jede Waffe, die ich beim Händler in die Hand nehme, die tatsächliche Gewalt - erwerbe sie also?! Gut, ist (D)eine Meinung - meine nicht!
  21. Ja, ja, diese ... Richter mit ihrer "kreativen" Neuinterpretation der tatsächlichen Gewalt. Tatsächlich erwerbe ich die Waffe im Laden erst, nachdem ich sie geprüft habe und die Zahlung abgeschlossen ist. Davor gehört sie dem Händler und ich übe genauswenig die tatsächliche Gewalt darüber aus, wie für alle anderen Waffen im Laden, die ich eventuelle auch in die Hand nehmen kann ohne sie zu erwerben.
  22. Das Problem ist nicht die Behörde, das Problem sind (manche) Händler. Würden diese sich einfach an das Waffengesetz halten (§10 Abs3 wurde ja zitiert), dann wäre das kein Problem.
  23. Und ich möchte keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden. Tja - da müssen wir wohl damit leben, dass keiner von uns bekommt was er möchte.
  24. Der Fehler lag aus meiner Sicht auch beim Händler! Die Erlaubnis zum Munitionserwerb gilt für die Waffe und nicht für irgendwelche Waffenteile. Damit gibt es keinen Grund, das anders als bei .357 Mag vs. .38 Spl zu handhaben. Ich habe so übrigens vor einigen Jahren .22 lr für mein Wechselsystem bekommen, obwohl ich nur einen Munitionserwerbeintrag für die 9mm Waffe habe.
  25. tuersteher

    Schallschutztunnel

    Das Thema "Finger am Abzug, obwohl man nicht im Ziel ist" hatten wir kürzlich bereits in einem anderen Thread. Und aus meiner Sicht ist da auch nicht das "böse" niedrige Abzugsgewicht verantwortlich sondern ausschliesslich der Schütze. Gibt aber offensichtlich auch andere Meinungen.
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