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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Ich ebenfalls. Preislich können die RRA Waffen/Wechselsysteme aber durchaus mit den lokalen Herstellern mithalten - sind also nicht gerade günstig. Über die Qualität kann ich mich bei meinem RRA WS allerdings nicht beklagen.
  2. ... für die darin eingetragene Schusswaffe ... Da steht nicht für den Schalldämpfer, für den Wechsellauf, Wechselsystem, für den Verschlussträger oder irgendwelche anderen Teile. Man kann sich natürlich auch selbst das Leben schwer machen und sich auf den Standpunkt stellen, alles was nicht dort steht ist verboten. Dann dürftet ihr mit euren Waffen aber effektiv gar nicht mehr schiessen, denn das Öffnen des Verschluss einer Schusswaffe ist im Waffengesetz nicht explizit erlaubt.
  3. Ich halte es für mich immer so: Nicht fragen, sondern an das Waffengesetz halten. Und das sagt, Erwebsmeldung binnen zwei Wochen nach übergang der tatsächlichen Gewalt (Erwerb). Da es keine halbe/eingeschränkte tatsächliche Gewalt im Waffengesetz gibt, kann ich mit der Waffe auch zum Schiessstand bzw. als Jäger in den Wald gehen. Man sollte die Behörde nur fragen, wenn über die im Waffengesetz sowieso erlaubten oder nicht geregelten Dinge hinausgehen möchte. Ist etwas laut Gesetz erlaubt oder nicht geregelt, dann kann man mit einer Nachfrage nur verlieren. Denn wenn die Behörde dann nämlich ein explizites Verbot ausspricht, dann hat man verloren und müsste den Weg über den rechtmittelfähigen Bescheid und die Gerichte gehen.
  4. Beispielsweise, wenn ein Jäger dem anderen für ein Foto die Waffe in die Hand gibt. Zumindest wenn der andere keine jäger ist, würde derjenige ja laut Urteil die tatsächliche Gewalt erlangen. Also schnell die Überlassung und den Erwerb melden und gleich danach die Rücküberlassung und den entsprechenden Erwerb melden.
  5. Du meinst also ich erlange über jede Waffe, die ich beim Händler in die Hand nehme, die tatsächliche Gewalt - erwerbe sie also?! Gut, ist (D)eine Meinung - meine nicht!
  6. Ja, ja, diese ... Richter mit ihrer "kreativen" Neuinterpretation der tatsächlichen Gewalt. Tatsächlich erwerbe ich die Waffe im Laden erst, nachdem ich sie geprüft habe und die Zahlung abgeschlossen ist. Davor gehört sie dem Händler und ich übe genauswenig die tatsächliche Gewalt darüber aus, wie für alle anderen Waffen im Laden, die ich eventuelle auch in die Hand nehmen kann ohne sie zu erwerben.
  7. Das Problem ist nicht die Behörde, das Problem sind (manche) Händler. Würden diese sich einfach an das Waffengesetz halten (§10 Abs3 wurde ja zitiert), dann wäre das kein Problem.
  8. Und ich möchte keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden. Tja - da müssen wir wohl damit leben, dass keiner von uns bekommt was er möchte.
  9. Der Fehler lag aus meiner Sicht auch beim Händler! Die Erlaubnis zum Munitionserwerb gilt für die Waffe und nicht für irgendwelche Waffenteile. Damit gibt es keinen Grund, das anders als bei .357 Mag vs. .38 Spl zu handhaben. Ich habe so übrigens vor einigen Jahren .22 lr für mein Wechselsystem bekommen, obwohl ich nur einen Munitionserwerbeintrag für die 9mm Waffe habe.
  10. tuersteher

    Schallschutztunnel

    Das Thema "Finger am Abzug, obwohl man nicht im Ziel ist" hatten wir kürzlich bereits in einem anderen Thread. Und aus meiner Sicht ist da auch nicht das "böse" niedrige Abzugsgewicht verantwortlich sondern ausschliesslich der Schütze. Gibt aber offensichtlich auch andere Meinungen.
  11. Siehst Du, die grosse Masse hält sich eben nicht an die Regeln - wie Du selbst geschrieben hast. Nur an die vernünftigen, und die heisst hier "angepasste Fahrweise". "Man" (= die Verantwortlichen) hat tatenlos zugesehen. Nachdem man den Betroffenen etwas anderes versprochen und sie zusätzlich noch entwaffnet hat. Gewisse parallelen zu den aktuellen lokalen Umtrieben (Stichwort: Waffenverbotszonen) lassen sie da bereits erkennen.
  12. Meine Aussage ist natürlich verkürzt. Die Verbote, die tatsächlich sinnvoll sind (Raub, Mord, etc.) werden tatsächlich von den meisten Menschen beachtet - selbst dort wo gerade keine Gesetze mehr gelten. Irgendwelche wilkürlichen Einschränkungen (worunter grob auch die "opferlosen Taten" fallen) dagegen nicht.
  13. Ruanda?! https://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Srebrenica: Vorausgegangen war übrigens eine Entwaffnung der Bevölkerung, der man im Gegenzug Schutz zugesichert hatte.
  14. Das Thema ist komplexer: Sport ist auch ein Kostenrisiko für die Allgemeinheit. Kein Sport aber ebenfalls!
  15. Genau! Ein paar FJ, die ein wenig an der "Weihnachtsmarkt Folklore" mitgemacht haben, aber offensichtlich immer noch deutlich als Bundeswehrsoldaten erkannt werden konnten. Ich sehe da kein Problem - aber wenn andere meinen, das wäre eine Drama, dann ist das eben so.
  16. Die Einbindung in die "Weihnachtsfolklore" kommt bei mir nicht als unseriös an. Wenn die Beteiligten im offensichtlichen Dienst sturzbesoffen den Weihnachtsmarkt aufgemischt hätten, würde ich das dagegen anders sehen. Aber so wie das geschildert wurde, war die Aktion der Bundeswehr für mich in Ordnung. Im Gegensatz zur Reaktion der "besorgten Bürger".
  17. Da hast Du als Untergebener praktisch ja auch kein Mitspracherecht, auch wenn es theoretisch das Recht bzw. in einigen Fällen sogar die Pflicht gäbe, bestimmte Befehle abzulehnen. Kommt auf das Ziel an. Aus der Perspektive der Einbindung der Bundeswehr in die Bevölkerung halte ich solche Aktionen durchaus für zielführend. Eine Militärorganisation die abgeschottet von der Bevölkerung agiert, halte ich für sehr viel gefährlicher. Solche Militärorganisationen werden gerne (noch viel mehr als die Bundeswehr) gegen die Interessen der Bevölkerung eingesetzt.
  18. Belästigung ist ein weites Feld. Lärm beim Schiessen beispielsweise ist üblicherweise eine minimale bis vernachlässigbare Belästigung, da (offene) Schiessstände nicht in Wohngebieten zu finden sind. In meinem Beispiel oben ist die Belästigung gravierend, da eine Schädigung nur dadurch verhindert werden kann, dass die potentiell Geschädigten sich aktiv schützen. Das wäre ungefähr so, als würde man das Gästeschiessen ohne jede Absicherung quer durch einen belebten Marktplatz durchführen - wäre solange auch "nur" eine Belästigung bis es jemanden erwischt. Nachtrag: Sind wir - nach dem Edit - wohl einer Meinung. Hängt davon ab wo Belästigung aufhört und Schädigung anfängt.
  19. Es gibt hier (im Thread) Leute, die sehen das nicht so. Das ist auch meine Sicht, nachdem ich die entsprechenden Teile im Waffengesetz gelesen habe. Aber das ist ja nicht die einzige Stelle in diesem Machwerk, für die das gilt.
  20. Wenn ich mir die (Auslands)Einsätze der vergangenen 20 Jahre anschaue, dann ist "für Heimat und Freiheit" etwas weit hergeholt. Wenn natürlich die Sicherstellung der Uran-Förderung für französische und britische Kraftwerke und die Sicherstellung von US- bzw. Privat-Interessen inklusive der Destabilisierung im gesammten nahen Osten im Interesse unserer Heimat und Freiheit ist, dann kann man das so sehen. Ich bevorzuge dagegen das schweizer System. Da sist auch nicht perfekt, aber in einigen Bereichen doch noch eine deutliche Verbesserung.
  21. Dann solltest Du dringend Deine Berufswahl überdenken. Denn heute sollst Du für die die Drecksarbeit erledigen und morgen stellen sie Dich vor ein Gericht und verurteilen Dich, weil Du am Bahnhof ein Taschenmesser im Rucksack hattest.
  22. Mal ernsthaft: Bei den aktuellen Entwicklungen im Inneren ist das die einzige sinnvolle Reaktion. Keine Freiheit, kein (Wehr)Dienst!
  23. Du meinst sowas wie die letzten unsinnigen und unnötigen Verschärfungen des Waffengesetzes?! Ja das war unnötige Provokation auf die Spitze getrieben!
  24. Vielleicht sollte man die Gesellschaft, angesichts der Hochrisikozonen in der Gewalttäter ihr Unwesen treiben (aka Waffenverbotszonen), erst mal langsam über Open-Carry durch zuverlässige Bürger an die Veränderungen heranführen.
  25. Genau das sieht z.B. @ASE anders.
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