

tuersteher
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Und zwar (bei uns) wegen Alkohol! Ich sage (bzw. predige!) das den Schützenkameraden immer wieder. Aber speziell die Älteren (zu denen ich mich fast auch zählen müsste) wollen das nicht hören. Das hat bei mir nicht mit aufsässig oder so zu tun. Es ist bei der klaren 3 Handgriff Regelung lächerlich, irgendwelche Schlösser anzubringen, wenn ich die Waffe erst mal unten aus dem Rucksack / der Tasche fummeln muss und dafür mindestens 20 Handgriffe brauche, weil ich erst mal das ganze Geraffel darüber herausnehmen und dann noch die Waffe aus dem schützenden Koffer bzw. dem Tuch in das sie zum Schutz zusätzlich eingewickelt/verpackt ist herausholen muss. Klar wenn sie offen in der mit einem Klett verschlossenen Seitentasche steckt, wo ich sie mit einem Griff herausziehen könnte, würde ich auch zum zusätzlichen Schloss greifen. Ist aber bei mir nicht der Fall. Da steckt die (schwere Kurz)Waffe immer schwerpunktoptimiert mit der Munition (natürlich nicht in der Waffe) ganz unten im Rucksack bzw. in der Tasche. Gilt natürlich nur bei Kurzwaffen. Die Langwaffen transportiere ich im Koffer, der sowieso ein Zahlenschloss hat.
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Nur nach Voranmeldung / Einladung die Tür öffnen sollte keine Probleme bereiten. Oder gibt es inzwischen eine Anwesenheitspflicht für unangemeldete Waffenkontrollen? Wenn man darauf vorbereitet ist, dann ist das zwar immer noch nicht in Ordnung, sollte aber zu keinen Problemen mit rechtlich legalen aber behördlich unrechtmässig kriminalisierten Tatsbeständen (Stichwort "Waffe am Mann") führen, da man dann ja vorher alles sauber bereitstellen kann.
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Als Waffenbesitzer sollte man daher die Tür erst gar nicht mehr öffnen, wenn ungebetene Gäste davor stehen. Damit erledigen sich dann auch die unangemeldeten Waffenkontrollen, die so sowieso unsinnig sind.
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Mit oder ohne Tasche? Mit Tasche wäre kein Schloss unauffälliger (solange die drei Handgriffe in mehr als drei Sekunden erfüllt sind). Ohne Tasche hilft das Schloss nichts, weil im Ernstfall die Tasche mit Schloss weg ist bzw. die Tasche durch das Schloss evtl. erst richtig interessant wird.
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Dumm, wenn man die sequentiellen Abläufe in einem Forums-Thread nicht versteht.
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Demos Kratos: Gewalt des Volkes. Oder etwas anschaulicher: Wenn eine Mehrheit der Gruppe entscheidet, Dich morgen aus irgendwelchen Gründen am nächsten Laternenpfahl aufzuhängen, dann ist das demokratisch. Der Begriff den Du gesucht hast - und der inzwischen von Presse, Politik und Gerichten gescheut wird wie vom Teufel das Weihwasser - ist FDGO: Freiheitlich Demokratische Grundordnung. Wobei von "Freiheitlich" praktisch nichts relevantes mehr vorhanden ist und "Demokratisch" so verwässert ist, dass man es schon als Neusprech bezeichnen kann. Womit auch klar wäre, womit wir es tatsächlich zu tun haben. Die Begriffe dazu sind "Autokratisch" und "Totalitär".
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Wenn ein Kontrolleti meint am längeren Hebel zu sitzen helfen im Ernstfall nicht mal beliebige viele Schlösser. Da ich die Kurzwaffen mit der Munition in der neutralen Tasche oder im neutralen Rucksack transportiere, gibt es ohne das verdächtige Schloss nicht mal einen Anhaltspunkt für eine Waffe. Könnte ja auch sein, dass das Schloss bei ahnungslosen Kontrollettis erst die Probleme erzeugt. Denn wer (s)eine Tasche abschliesst der hat sicher etwas zu verbergen und muss genau kontrolliert werden. Kann also so oder so ausgehen. Und eine Sicherheit gibt es mit dem Waffengesetz sowieso nicht, da sich jeder Behördenmitarbeiter und Richter wenn es blöd läuft sowieso seine eigenen "Gesetze" zusammenbastelt.
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Ist nicht verwerflich, das kann jeder halten wie er will. Ich werfe die Munitionsbox einfach in die Tasche zur Waffe. Generell hätte ich aber auch kein Problem damit das geladene Magazin neben(!) der Waffe in den Koffer zu packen oder die Munition in der Jackentasche zu transportieren, da es nur eine - inzwischen sehr gut präzisierte - Anforderung gibt: Nicht in der Waffe. Ich verzichte übrigens auch oft auf das extra Angst-Schloss, wenn die Waffe (beispielsweise im Rucksack) so verpackt ist, dass sie unmöglich mit den geforderten "weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann" (WaffVwV).
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Ist auch bezüglich des unkontrollierte herumliegenlassen in der Wohnung bzw. dem zugänglich machen für Unbefugte völlig egal.
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Ich traue denen alles zu, was allerdings mit dem (Waffen)Gesetz absolut gar nichts zu tun hat. Aus diesem Grund würde ich ihnen keinen Anlass zu irgendwelchen (gesetzesfernen) Aktionen geben. Am besten hat man als Waffenbesitzer einen Türspion oder eine Kamera und öffnet die Tür gar nicht erst, wenn irgendwelche Leute uneingeladen vor der Tür stehen.
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Es ging nicht daraum, die Waffen nie in den Schrank zu packen (was ja wegen der notwendigen Schlafenszeit gar nicht funktioniert), sondern sie - warum auch immer - längere Zeit draussen zu haben. Und wenn eine(!) Waffe zweitweise wegen irgendwelcher Gründe (und sei es "nur" Trockentraining) nicht im Schrank ist, dann ist "am Mann" immer noch die beste Methode um unberechtigten Zugriff zu unterbinden. @MarkF Ich würde es trotzdem nicht darauf ankommen lassen bzw. mich erwischen lassen, da das was im Gesetz steht und das was die Behörden daraus machen gerade in diesem Bereich oftmals zwei verschiedene, wenn nicht sogar gegensätzliche, Dinge sind.
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Erstens führt man zuhause die Waffe nicht und zweitens dient das Tragen in der Hand oder im Holster solange die Waffe nicht weggeschlossen ist dazu, dass kein Unbefugter an die Waffe kommt - was ja gesetzlich so gefordert wird.
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Nicht in den Tresor, aber in den abgeschlossenen Schrank schon. Offen herumliegen oder ohne Schloss an die Wand hängen ist nicht mehr drin.
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Solange Du die über die komplette Zeit die volle und ausschliessliche Kontrolle über die Waffe hast, muss sie formal nicht in den Tresor/Schrank - egal ob freie Waffe oder erlaubnispflichtige Waffe. Einschlafen geht aber dann natürlich nicht. Die Waffe irgendwo unbeaufsichtig in einem anderen Raum herumliegen lassen und vielleicht sogar noch ohne Waffe die Tür öffnen wenn es klingelt könnte auch schon problematisch sein. Tür öffnen mit der Waffe in der Hand / im Holster ist zwar formal legal, könnte aber zu eigenen Problemen bzw. Missverständnissen führen. Wie geschrieben: Holstern oder im ganzen Haus mit sich herumschleppen wäre theoretisch möglich, will aber kaum einer 7h lang machen. Daher ist der praktischen Tipp - wegschliessen, dann muss man sich keine Gedanken machen und die Waffe nicht überall mit sich herum schleppen (z.B. auf das WC).
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
tuersteher antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Vor allem nimmt das BVerfG Klagen von (nicht VIP) "Normalbürgern" gar nicht erst zur Entscheidung an. Auch nicht wenn man sich von einen Top-Anwalt im entsprechenden Fachbereich (Stundensatz > 500 EUR) vertreten lässt. Zwei mal in unterschiedlichen Bereichen ausprobiert. Zwei mal war die Sachlage laut Gesetzestext und Anwälten 120% klar. Zwei mal wurden die Klagen nicht zur Entscheidung angenommen. Daher ist das BVerfG eine nette Fiktion - mehr aber auch nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
tuersteher antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist hier eben anders. Was im Gesetz steht ist letztendlich egal. Was daraus gemacht wird und mit allen Konsequenzen gilt, kann im Ernstfall sogar genau das Gegenteil von dem sein, was im Gesetz steht (Beispiel Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 1.1 WaffG). Manche Gesetze ändern sich - ohne Ä'nderung des Gesetzestextes - auch einfach mit der Zeit. Was heute legal war, bringt Dir morgen eine Verurteilung. Das ist dann wie Lotto spielen, nur eben mit einer reinen Verlustchance statt einer Gewinnchance. -
Bedürfnisnachweis Sportschütze bis 31.12.2025 Grundkontingent
tuersteher antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Deshalb ist überlassen und wieder zurück erwerben zwar teurer als nur besitzen, aber viel einfacher zu umzusetzen. Zumindest bis die verantwortlichen Stellen neue Gesetze "erfinden". -
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tuersteher antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Dann soll "der Gesetzgeber" in das Gesetz eben reinschreiben, was er wirklich will und nicht irgend etwas ganz anderes, was dann von der Exekutive und Judikative komplett anders interpretiert werden muss. Ansonsten würde es tatsächlich reichen wenn da steht "Waffengesetz" und die anderen Instanzen Entscheiden dann nach gutdünken die Details. Das Tolle ist nämlich aktuell - der Status Quo ist tatsächlich, dass es Sch...egal ist was genau im Gesetz steht, da jeder Satz notfalls um 180° uminterpretiert werden kann. Das beste Beispiel ist zuletzt das Verbot (ugs. für Erlaubnispflicht, wobei die Ausstellung einer Erlaubnis unmöglich ist) aller F aktueller Waffen, was ja genau umgekehrt interpretiert werden muss, als es da steht. Noch sträuben sich da ein paar uneinsichtige Anwälte, aber bald werden die dann sagen, das war ja schon immer hunderprozentig klar, und wer "göttliche Interpretation" nicht aktzeptiert ist ein "juristischer Idiot". Wann genau nochmal wurde Deutschland in eine Dystopie mit einer Mischung aus Kafka, Orwell und Huxley verwandelt?! -
Bedürfnisnachweis Sportschütze bis 31.12.2025 Grundkontingent
tuersteher antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Aha, wieder das alte argumentum ad verecundiam. D.h. alles was geschrieben ist ist irrelevant. Nur die Obrigkeit ist im Besitz der allumfassenden Wahrheit. Nennt man Diktatur und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. Komischerweise scheint das beim IM BW mit seinen VRF (noch) nicht der Fall zu sein - warum auch immer. -
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tuersteher antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Nur wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Ansonsten erfüllt beispielsweise 1x im Jahr ein Wettkampf mit einer geliehenen LuPi bereits die kodierte Anforderung. Wenn man natürlich bösartig ist, kann man beliebige nicht kodierte Anforderungen dazuerfinden. -
Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.
tuersteher antwortete auf christo's Thema in Waffenrecht
Ich denke wir brauchen hier zertifizierte Aufzeichnungsgeräte, die den Ablauf manipulationssicher aufzeichnen und speichern. Die Waffen müssen natürlich einen nicht enfernbar verklebt oder verschweissten Chip bekommen, damit auch hier keine Manipulation möglich ist. Nebenbei kann man so auch tracken, ob der Schütze tatsächlich die erforderlichen Schusszahlen abgegeben hat, ob die erforderlichen Trainingstermine eingehalten wurden und ob die Waffe ausserhalb der Trainingstermine ununterbrochen im Tresor lag. -
Wenn sie kein LuPi / Lufgewehr schiessen nicht. Ansonsten schon. Klar ist natürlich, dass Kriminelle sich ungern als solche sehen.
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Muss ich nicht wissen. Die Betroffenen wissen das selbst sehr gut. Und getroffene Hunde bellen. Allerdings ist empirisch bzw. statistisch klar ersichtlich, dass deutlich mehr als die absolute Mehrheit der Waffenbesitzer zu "euch" gehört. Denn gäbe es auch nur 500k Waffenbesitzer, die nicht zu "euch" gehören, dann sähe as Waffengesetz anders aus und die letzten Verschärfungen hätte es nicht gegeben. Alleine der DSB hat ca. 1,3M Mitglieder, von denen ein guter Teil betroffen sein dürfte.
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Alle, die betroffen sind und nicht sich nicht gewehrt haben (und sich immer noch nicht wehren). Beispielsweise durch persönlichen Kontakt mit Abgeordneten, Petitionen, Briefe, Demonstrationen, Unterstützung von Verbänden die sich für - anstatt gegen - die Waffenbesitzer einsetzen, ... Stattdessen gehe schon wieder ich zu Abgeordneten, suche den Kontakt zum IM BW obwohl ich in diesem Fall gar nicht betroffen bin - und schon wieder werde ich von euch angepisst, anstatt dass ihr verdammt noch mal euch selbst zur Wehr setzt anstatt andere Leute anzupissen und ansonsten in Duldungsstarre zu verharren.
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In diesem Fall gibt es allerdings nichts auszulegen und auch keinen Interprationsspielraum. Laut Gesetz sind die Waffen jetzt erlaubnispflichtig und die Besitzer solcher Waffen sind Kriminelle. Daran ändert sich auch nichts, wenn ihr euch windet wie ein Aal und dabei zu grössten orwellschen Höchstleistungen auflauft. Hättet ihr euch beizeiten dagegen gestellt, anstatt immer nur die falschen Leute anzupissen und wenn es dann konkret wird in Duldungsstarre zu verfallen.