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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Ich gehe mal davon aus, dass die Munition nicht in der Waffe war?! Oder hast Du noch einen alten A/B Schrank? Da ich einen 1er habe, muss ich mir um die Munition glücklicherweise keine Gedanken machen - die könnte auch neben der Waffe in den Schrank, liegt aber aus Platzgründen in einem extra Blechschrank.
  2. ICH habe die Berichte (u.a. hier im Forum) über die Deklaration von Munitions-Dummys als herumliegende Munition, über "zum Selbstschutz" bewaffnete Waffenkontrollen und andere komische Vorkomnisse bei solchen Kontrollen nicht verursacht. Wendet euch an die Verursacher und nicht an die Boten.
  3. Warum musstest Du etwas darlegen, wenn sich alles im Schrank befindet? Dort gehört es doch sowieso hin. Etwas anderes wäre es wenn bereits die Waffenkoffer / Taschen mit den Waffen und der Munition herumstehen, weil Du gerade alles für den Weg zum Schiessen vorbereitet hast. Bei halbwegs gesundem Menschenverstand bei den kontrollierenden sollte das aber auch kein Problem sein. Denn wenn man die Waffen mitnimmt müssen sie eben irgendwann für den Transport verpackt werden. Das ist ein Fall. Dann gibt es noch viele andere Dinge - wie die Wiederlader Dummys - die zwar bei gesundem Menschenverstand kein Problem darstellen sollten, aber in der Praxis dem Waffenbesitzer trotzdem Probleme schaffen könnten. D.h. je nach Umgebung braucht man etwas Zeit um den Weg und die Umgebung zum Waffenschrank vorzubereiten um einem weniger gesunden Menschenverstand erst gar keine Ansatzpunkte für seine Schikanen zu bieten. Wer natürlich eine klinisch reine Wohnung und einen klinisch reinen Weg zum Waffenschrank hat, wo niemals etwas das man mit etwas bösem Willen umdeklarieren könnte herumliegt (Munitions-Dummy, Laser-Trainingspistole, Magazine mit Koppler, ...), hat das Problem auch nicht. Und zum Thema: Erschreckend ist, dass wir uns über ein solches Thema hier unterhalten müssen. Und daran sind NICHT wir schuld. Wir haben diese Schikanen, die es in einem freiheitlichen Rechtsstaat gar nicht geben dürfte, nicht erfunden und wenden diese auch nicht an. Dieses Klima der Unsicherheit wurde von anderen gegen unseren Willen und gegen jeglichen gesunden Menschenverstand geschaffen!
  4. Nein, habe ich für mich für sehr viel Geld (inzwischen hoher 5-stelliger EUR Betrag) nachgewiesen (in einem anderer Rechtsbereich).
  5. Müsste in den Tiefen des Forums zu finden sein. War aber nur ein Beispiel von vielen und ich weiss auch nicht, ob das überhaupt vor Gericht gegangen ist. Nicht jeder kann sich einen teuren Anwalt leisten und ob der bei den heutigen Richtern etwas bringt ist auch ein Glücksspiel - entsprechende Urteile mit wahnsinnigen Aussagen der Richter wurden ja in den letzten Tagen hier im Forum zur genüge zitiert. Es geht aber gar nicht um den Einzefall. Es ist wie @Dinesh es beschrieben hat: Entweder ich verlassen mich auf mein Glück (wird gerade mir schon nichts blödes passieren) oder ich lasse es gar nicht soweit kommen (auch wenn @whaco das dann paranoid nennt). Die Tür nicht zu öffnen, wenn man nicht weiss wer davor steht und vor allem wenn man mit den Waffen umgeht (Putzen, Trockentraining, Reparatur etc.) ist eine Absicherung die praktisch nichts kostet und im Ernstfall viel Nerven und Geld spart - bzw. das Hobby retten kann.
  6. Fragt sich halt, ob man Glückspieler ist und sich auf den "Regelfall" verlassen möchte. War da nicht mal die Geschichte (NRW?) mit dem Wiederlader und den herumstehenden Munitions-Dummys (Hülse plus Geschoss, aber ohne Zündhütchen und ohne Pulver) die nach der Kontrolle zu einer Unzuverlässigkeit mit der Vorgabe alle Waffen abzugeben geführt haben?! Nach dem gesunden Menschenverstand wäre das kein Problem. Solche Dummys zum Einstellen der Matrizen können eigentlich problemlos auf dem Wiederladetisch herumstehen. Ausser natürlich ein Kontrolleur sieht die und anstatt mit gesundem Menschenverstand nachzufragen, geht dieser dann und leitet ein Unzuverlässigkeitsverfahren wegen "unsachgemässem Umgang mit Munition" ein. Dann noch ein Richter dem es am gesunden Menschenverstand auch mangelt und schon ist der WBK Inhaber ein Ex-WBK-Inhaber.
  7. Ja. Aber die staatlichen Institutionen erzwingen durch wirklichkeitfremde Gesetzgebung gepaart mit einzelnen völlig geisteskranken Behördenmitarbeitern und Richtern, die diesen Wahnsinn in der Umsetzung noch weiter pervertieren, geradezu solche Vorsichtsmassnahmen. Wer diese nicht umsetzt kann Glück haben, oder aber den "Lottogewinn" ziehen und alles verlieren.
  8. Naja, aber Tür nicht einfach öffnen wenn man nicht weiss wer davor steht, ist als WBK Inhaber immer eine gute Idee. Erst mal ein Lagebild verschaffen und dann handeln ist besonders als Waffenbesitzer geboten.
  9. Genau das ist ein interessanter Punkt - die Durchfahrt ist nicht einheitlich geregelt. Anstatt hier ihren Job zu machen und Regelungen zum Verkehr mit Waffen zwischen den Staaten zu harmonisieren, wurden in der EU blödsinnige Regelungen zur Pseudo-Inneren-Sicherheit in eine Feuerwaffenrichtlinie gekippt. Das Feigenblatt Feuerwaffenpass deckt nur wenige sehr spezielle Fälle ab. Genau dieser Bereich wäre der tatsächliche Aufgabenbereich der EU gewesen und nicht, den Ländern vorzuschreiben, wie sie Magazine zu regulieren haben.
  10. Der Witz ist, auch wenn man sich an die Gesetze hält kann es üble Konsequenzen geben, weil die Gesetze von sogenannten "Richtern" so hingebogten werden wie sie es gerade wollen. Die Gesetze an sich sind schon unsinnig genug, aber dass einzelne Richter meinen, noch eins draufsetzen zu müssen ist ein Desaster.
  11. Da habe wir es wieder, das lächerliche Argument: Ein verschlossenes Behältnis soll also den einfachen Zugriff verhindern? Etwa durch den Einbecher, der bereits die üblicherweise wesentlich besser geschützte Eingagstüre oder ein wesentlich schwieriger zu knackendes Fenster überwunden hat? Oder vom volljährigen Bewohner, der sowieso das verschlossene Behältnis jederzeit öffnen kann (und auch darf)? Und keinerlei Abwägung, dass die Sicherung der Wohnung ein besseres Sicherheitsniveau als ein übliches verschlossenes Behältnis aufweisen dürfte und daher das Wort "mindestens" zumindest betrachtet werden müsste? Was sollen das für komische Juristen sein? Das können doch nur grüne Ideologen sein. Was soll diese weltfremde Argumentation? Wer sich rechtmässig bei mir aufhält nimmt sich keine Gegenstände ohne meine Erlaubnis. Und mit meiner Erlaubnis darf derjenige auch Zugriff auf die F-Waffe bekommen.
  12. Die sind ja auch kein Problem. Die kannst Du auch in den meisten(*) Waffenverbotszonen offen am Gürtel führen. (*) Ausser dort wo per Verordnung das mitführen aller gefährlichen Gegenstände (Scheren, Bleistifte, Kugelschreiber, Bücher etc.) verboten ist.
  13. Erstens hat die nicht jeder und zweitens brechen die den verschlossen Waffenkoffer nicht auf. Bzw. wenn die Kinder so drauf sind, dass sie den Waffenkoffer aufbrechen, dann hilft auch der Besenschrank nicht mehr.
  14. Absolut sicher - selbst erlebt. Dem Richter war es völlig egal, dass andere Strafverfahren zu dieser Zeit in der gleichen Sache wegen mangelndem öffentlichen Interesse - teilweise gegen eine Zahlung, teilweise einfach mit einer Ermahnung - eingestellt wurden und hat 90 Tagessätze verhängt.
  15. Bis man dann irgendwann auch mal schlafen will. Beim Schlafen führt sich die Waffe nicht mehr so gut und man muss sie dann doch wieder aufbewahren.
  16. Mit "das" meinte ich die F-Waffe im verschlossenen Waffenkoffer - das ist reinlogisch gesehen schon unsinnig, weil die F-Waffe eben relativ harmlos ist.
  17. Das sehe ich anders (ja ich weiss, Du und Deine "unfehlbaren" "heiligen" Richter auch). Im Schrank und im Waffenkoffer wird die Waffe gleich wahrscheinlich oder unwahrscheinlich abhandenkommen, da legal entweder nur befugte Personen anwesend sind oder Personen die nicht einfach so durchs Haus wandern und Sachen mitgehen lassen. Für den Einbrecher ist dagegen weder der verschlossene Waffenkoffer, noch der verschlossene Besenschrank eine Hürde. Also würde ich aus meiner Sicht auch mit mindestens dem verschlossenen Waffenkoffer dem Gesetz genüge tun. Nach der Logik ist bereits das in anbetracht der frei herumliegenden gefährlichen deliktrelevanten Küchenmesser zuviel, aber das Gesetz schreibt es eben so vor. Selbstverständlich gibt es immer die Maximalisten - denen ist nichts gut genug und wird es bis zum Totalverbot auch niemals sein.
  18. Und die ist gesetzeskonform (!= richterkonform) nunmal nur mindestens ein verschlossenes Behältnis und gegen abhandenkommen gesichert. Also nicht ein zertifizierter Waffenschrank. Wenn dann einer meint er müsste einen Klasse V Tresor dafür hernehmen, kann er das gerne tun. Wenn derjenige meint, "mindestens" gilt nicht, dann geht der zertifizierte Waffenraum ohne zusätzliches Behältnis eben nicht, weil dieser alleine kein Behältnis darstellt. Dann muss eben die F CO2 Waffe in einem verschlossenen Behältnis neben der frei im zertifizierten Waffenraum hängenden WBK Waffe aufbewahrt werden.
  19. Mal abwarten. Die Option ist sicherlich da. Vor allem ist das sehr gut für die Bestrafung einzelner Abweichler (siehe Mao). Denn Du kommst in Deutschland nicht damit durch, dass andere für die gleiche Tat nicht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft kann verfolgen wer immer ihr politisch vorgegeben wird. D.h. man kann sich einzelne unliebsame Leute herauspicken und selektiv gegen diese vorgehen. Ein Traum für jeden Autokraten.
  20. Ich besitze glücklicherweise keine solche (jetzt erlaubnispflichtige) Waffe. Allerdings wäre in meinem Waffenschrank kein Platz für weitere (Lang)waffen, daher wäre es schon ein Problem, diese in den Waffenschrank zu packen. Daneben gehen freie Waffen bei der Waffenkontrolle keinen etwas an. Manche Behörden machen bei Kontrollen auch Bilder vom offenen Waffenschrank. Bei der Geschwindigkeit der Verschärfungen will man da einer Behörde sicherlich keine Beweise - wie jetzt beispielsweise den Besitz einer F-Waffe - gegen sich selbst verschaffen und so einen per amtlichem Foto dokumentierten Grund für eine HD wegen einer potentiellen Straftat liefern. Man kann heute als WBK Inhaber nicht mehr vorsichtig genug sein.
  21. Noch. Aber es ist nunmal so, dass Gesetze gelten. In diesem Fall ist es zum Vorteil der Besitzer und Käufer entsprechender Waffen, dass dieses Gesetz nicht angewendet wird. Ob das dauerhaft so bleibt, muss sich zeigen. Aber: Fühlst Du Dich (falls Du eine solche Waffe besitzt) wohl damit, dass Du rein rechtlich gesehen ein Straftäter bist und Du - falls ein Gericht beschliesst das Gesetz anzuwenden - damit sofort unzuverlässig bist und alle WBK Waffen direkt abgeben darfst?! Das haben Juristen formuliert, die lange Jahre im Studium praktisch ausschliesslich das Formulieren und Verstehen solcher Gesetzestexte gelernt haben. Was soll man davon halten, wenn derart - zumindest formal - hoch qualifizierte Personen unbeabsichtigt(?) so einen Bockmist bauen? Oder anders gefragt, darf man so jemanden noch einmal einen Gesetzestext ausarbeiten lassen?! Was soll man davon halten wenn der beachtlich hohe Anteil an Volljuristen im Bundestag, die auch noch auf entsprechende Fachleute Zugriff haben, so etwas beschliesst?! Ist es überhaupt tragbar/aktzeptabel solchen Leuten weiterhin eine entsprechende Macht einzuräumen oder stellen diese Leute an solcher Stelle eine nicht mehr aktzeptable Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar?!
  22. Das ist keine Grauzone - die alten F Waffen sind jetzt allesammt erlaubnispflichtig und die Besitzer sind, mangels Altbsitzregelung und mangels Erlaubnis zum Erwerb/Besitz, Straftäter. Die Fälle werden aus "politischen Gründen" nur (noch) nicht verfolgt. Das gute ist, man hat jetzt mehrere (Millionen?) Menschen "an den Eiern" und kann sie jederzeit strafrechtlich verfolgen, falls man nichts anderes gegen sie in die Hand bekommt.
  23. Wenn die Vitrine "verschlossen" ist, sehe ich da absolut kein Problem bis auf das "Wecken von schlafenden Hunden". Aus diesem Grund würde ich die Vitrine auch nicht sichtbar für einen Kontrolleur der WBK Waffen plazieren. Da fällt mir ein, ich habe im Sichtbereich des Tresors eine Werkbank mit offen herumstehenden Munitionsdummies zum Wiederladen. Die sollte ich dringend in ein nicht einsehbares Behältnis packen, um dem Problem aus dem Weg zu gehen, dass ein Kontrolleur mir Unzuverlässigkeit wegen offen herumliegender Munition unterstellt.
  24. Die freien Waffen - um die es hier geht - werden bei weitem nicht bei jedem der eine WBK hat kontrolliert. Das passiert erst bei einer Hausdurchsuchung - und die ist glücklicherweise selten, auch wenn dieses Mittel (als Strafaktion oder Disziplinierungsmassnahme) immer mehr um sich greift.
  25. Es ging um die logische Herleitung einer sicheren Aufbewahrung. Es lässt sich wohl kaum logisch argumentieren, dass eine Luftdruck/CO2 Waffe im verschlossenen Köfferchen (also dem geforderten "verschlossenen Behältnis") im Wohnzimmer auf dem Schrank in der verschlossenen Wohnung ein Problem im Sinne des Gesetzes (Sicherung gehen das "Abhandenkommen") darstellen, wenn deutlich gefährlichere Gegenstände im Haus (eben die Küchenmesser) sogar frei zugreifbar herumstehen (auch wenn sie nicht vom Waffengesetz erfasst sind).
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