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ChrissVector

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  1. Das ist nur da halbe Problem. NeuSAK hat seine Stärken und Schwächen, aber das größte Defizit bleibt, wie viel die Soldaten tatsächlich darin ausgebildet werden, und vor allem wie oft sie es im scharfen Schuss üben. Ebenso wie es grundsätzlich an grundlegender Schießausbildung in der Fläche mangelt.
  2. Die Waffenbesitzkarten? Was will die Behörde damit? Vielleicht lebe ich ja auf der Insel der Glückseligen, aber meine Behörde käme nicht auf die Idee die WBK (physisch) einzubehalten über den Zeitraum, wenn der Antrag fertig ist bring ich sie mit und der Eintrag wird halt schnell gemacht.
  3. Betonung auf "vielleicht", verbunden mit einer erneuten Bewertung durch das BKA... Davor holt man sich dann doch eher einfach etwas das die Freigabe bereits hat...
  4. Dass die Waffe aus Sicht des BKA unter § 6 I AWaffV fällt, und daher vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Lernt man das nicht mehr in der Sachkunde?
  5. Ich weiß nicht wie, aber meine WBK mit Voreintrag hat, vor nicht all zu langer Zeit, keine zwei Arbeitstage gebraucht, von Einreichen bis Anruf bekommen, dass sie fertig ist... Dass das BfV einfach nur einen guten Tag hatte glaube ich nicht, also scheint es Wege zu geben, dass so etwas schnell läuft, wenn man nur will. Aber wie viele der SB wollen denn tatsächlich...
  6. Wenn man nicht immer auf das Wohlwollen bzw. die konstruktive Zusammenarbeit mit der selben Behörde auch in Zukunft angewiesen wäre...
  7. Man glaubt es kaum, der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler tritt für die Interessen von Büchsenmachern und Waffenfachhändlern ein... Aber was hat das nun mit "Systemrelevanz" zu tun? Für welches System denn überhaupt?
  8. Wann hat der VDB in welchem Kontext so argumentiert?
  9. Da ist aber eine gigantische, bei Sportschützen wahrscheinlich noch mehr als bei Jägern. Alleine mit dem Ende des Erwerbsstreckungsgebots und einer Reform, wenn nicht gar einer Abschaffung des Bedürfnisprinzips in der heutigen Form würden Sportschützen vielleicht die eine oder andere Kafuentscheidung anders treffen, da sie finanziell anders da stehen. Und das kommt wieder den "primären" Mitgliedern des VDB zugute. Natürlich handeln die nicht aus reiner Nächstenliebe, aber zu behaupten zwischen Verkäufern und Käufern, die sich beide mit Einschränkungen in ihrem Verhalten durch gesetzliche Regelungen konfrontiert sehen gäbe es keine Schnittmenge ist etwas blind...
  10. Nette Bezeichung für "offensichtlich falsch". Naja, bei Statistiken kann man das jeweilige Ministerium ja durchaus zitieren. Sauber zitiert ist aber natürlich anders.
  11. Das würde aber bedeuten, dass die Prüfung umfangreicher gestaltet wäre. Aktuell ist die Anwesenheit im Kurs zusammen mit einer oft nicht den kompletten Stoff im Detail abdeckenden Prüfung der Kompromiss. Aber vielleicht wäre es gar nicht verkehrt, die Prüfung, auch den praktischen Teil, etwas umfangreicher zu gestalten, wenn man dafür dem erwiesen Sachkundigen auch einfach den Erwerb ohne zusätzliche Bedürfnisprüfung zugesteht.
  12. Ist es definitiv... Für den Anwender...
  13. Da stimme ich dir absolut zu. Und allgemein kann man sich die Frage stellen, was alleine der Besitz von beispielsweise Nunchakus für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen soll, dass es eines Verbots bedarf...
  14. Ich denke da haben wir schlicht unterschiedliche Vorstellungen, das das im Einzelnen ist. Aber Deutschland war maßgeblich an deren Ausgestaltung beteiligt... Da halte ich ja ein akzeptables nationales Waffenrecht für realistischer als eine 180 Grad Wende auf europäischer Ebene....
  15. Ich fürchte nur leider, dass wir darum nicht gänzlich herum kommen werden. Mein Ansatz versucht, die Feuerwaffenrichtlinie nicht direkt zu brechen, sondern nur "großzügig auszulegen", wie es in anderen Staaten auch geschieht.
  16. Nachtrag: Mengenbeschränkungen weg Schalldämpfer für Inhaber einer WBK für alle eingetragenen Waffen frei Verbot von Verteidigungsschießen unter qualifizierter Aufsicht streichen Anscheinsunsinn (§ 6 AWaffV) streichen Bei den verbotenen Gegenständen ordentlich aufräumen Wenn ein Führverbot, dann einzig nach Klingenlänge, mit einer klaren Definition, wie diese zu ermitteln ist Klare, objektive Kriterien der Einstufung von Blankwaffen als Waffen, nicht der Unsinn mit der "Bestimmung"
  17. Alleine da gibt es schon das Problem, dass Langwaffe mit Magazin >10 Schuss oder Kurzwaffe mit Magazin >20 Schuss in Kat. A fällt... Die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist für Kat. C und D als Anhaltspunkt interessant, Kat. B ist schon quatsch mit den "kurzen" Repetierern etc. Mein Ansatz: Einzellader und Repetierer darf erwerben, wer volljährig, sachkundig und zuverlässig ist, und die sichere Lagerung nachweisen kann. Dabei reicht ein Behältnis der Klasse S2, sofern nicht ein bestandsgeschütztes Behältnis der Klasse A/B bereits vorhanden ist. Bei Halbautomaten wird die Sache dann schon etwas komplizierter... Vor allem muss das Bedürfnisprinzip deutlich überarbeitet werden. Ich habe kein Problem damit, wenn zum Erwerb weiter ein Bedürfnis genannt werden muss, wie in Österreich. Gerne auch ein Bedürfnis "Selbstschutz/Selbstverteidigung", wobei ich dafür einen qualifizierten Sachkundenachweis befürworten würde, der aber auch bereits zum Führen zumindest unter gewissen Auflagen berechtigt. Wir könnten uns auch insofern an der Feuerwaffenrichtlinie orientieren, dass der heutige Bedürfnisnachweis für Sportschützen und Jäger die Stellung der "Ausnahmegenehmigung" für Kat. A Waffen, vor allem aber in Bezug auf die Magazine einnimmt. Heißt: grundsätzlich darf jeder unter Angabe eines Bedürfnisses auch Halbautmaten erwerben, aber nur mit den entsprechenden Beschränkungen der Magazinkapazität. Wer nachweist, dass er regelmäßig dem Schießsport nachgeht (Wie genau der Nachweis zu erbringen ist kann man diskutieren) oder einen Jagdschein hat erhält die vorgesehene "Ausnahmegenehmigung" zum Erwerb und Besitz von Magazinen ohne Kapazitätsbegrenzung. Wobei ich auch hier an der Richtlinie entlang arbeite: nicht das Magazin wird reguliert, sondern der Einsatz des Magazins in einer Waffe. Wer keine passende Waffe besitzt darf sich meinetwegen ne 100er Trommel ins Regal stellen... Was aber wichtig wäre: die ganze Bürokratie vereinfachen, vereinheitlichen und digitalisieren. Weg mit dem alten Papierlappen WBK, zurück zum Eintrag der Waffe in digitale WBK/NWR durch den Händler, der sie überlässt. Die Behörden befassen sich statt mit Voreinträgen, Einträgen, Bedürfnisprüfungen bis zum Erbrechen lieber mit der Prüfung der Zuverlässigkeit, der Entwaffnung von unzuverlässigen Personen und der Verringerung der Verbreitung illegaler Waffen.
  18. Mag sein, aber vielleicht unterschätzen wir sie auch. Die Verbindungen der Jagdverbände zur Landwirtschaft richtig genutzt, die der Schießsportverbände zu internationalen Sportverbänden, der Sachverständigen zur Polizei, und schon hat man wahrscheinlich mehr politisches Gewicht als man annimmt. Wie es der VDB versucht auch außerhalb der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen dem Bürger klarzumachen, wie schnell er von solchen Regelungen betroffen ist, ob es es will oder nicht, weiß oder nicht spielt dabei keine Rolle.
  19. Vor allem ist das genau das, was man von einer Interessenvertretung erwartet: Mit Maximalvorderungen in eine Verhanldung gehen. Damit man im Zweifel an einzelnen Stellen Kompromisse eingehen kann, aber dennoch etwas erreicht...
  20. Was selbst ausgebildete Polizeivollzugsbeamte oft nicht rechtssicher beantworten können, weil Begriffe wie "Einhandmesser" eine Legaldefinition haben, die nicht zwingend dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht... Vor allem aber auch um zu zeigen, wie sehr das WaffG sich mittlerweile von seiner ursprünglichen Zwecksetzung entfernt hat... Messer sind nach dem Gesetz keine Waffen. Außer die Messer die durch ihre "Bestimmung" auch Waffen sind. Aber selbst wenn sie keine Waffen sind fallen sie unter das WaffG, aber auch nur in Bereichen, die das WaffG sonst nur für Waffen regelt...
  21. Und was daran soll nicht den Tatsachen entsprechen?
  22. Und vor allem im ganzen Artikel kein einziges Argument für seinen Standpunkt, aber die Behauptung, seine Bedenken seien einfach abgetan worden... Nein, sie wurden in einem demokratischen Prozess mit genau der Relevanz beachtet die sich aus der Argumentation ergeben hat...
  23. Das habe ich tatsächlich nicht in Erinnerung, was genau war da vorgefallen?
  24. Ich schätze mal er sieht die Möglichkeit nun Waffe und Munition in einem Schrank (mit deutlich höherem Widerstandsgrad) zusammen aufzubewahren als Erleichterung... Aber auch sonst ist vieles davon wieder das typische "Sich selbst auf die Schulter klopfen, weil man ja schlimmeres verhindert hat". Erleichterung für Schalldämpfer? Mag auch auf das FWR zurückzuführen sein, aber der BDS hat dort nichts erreicht, denn für seine Mitglieder sind sie immer noch nicht zugänglich. Wegfall des alten Anscheinsparagraphen? Klar, aber auch hier vor allem für Jäger, Sportschützen schlagen sich immer noch mit § 6 AWaffV rum, und stehen mit einem Bein im Knast wenn sie es wagen sollten den Handschutz gegen einen mit mehr "Löchern" zu tauschen... Keine Ahnung, was das bedeuten soll, denn entweder wurde das Gesetz eben nicht so wie vereinbart im Bundestag beschlossen, oder man hat eben auch klar dem Ministerium eine Verordnungsermächtigung eingeräumt. Ist vorrangig deswegen aufgenommen worden, weil die Behörden dem nicht hinterher gekommen sind. Und genau da wäre es Aufgabe der Verbände eigene "Entwürfe" zu verfassen und den Parteien anzutragen. Man mag es verteufeln, aber in jeder anderen größeren Lobby üblich, dass dort die Entwürfe selbst geschrieben werden...
  25. Geht doch in den meisten Ländern an "Kriminalitätsschwerpunkten" ohnehin schon. Eben, weil diese Befugnis an den meisten Orten, an denen solche Verbotszonen eingerichtet werden ohnehin schon bestehen.
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