

Gewehrgranate
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aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze
Gewehrgranate antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Das ist richtig, beides hat keine allgemeine Gültigkeit. ABER, eine Waffenbehörde kann und wird sich bei seinen Entscheidungen darauf beziehen und wenn die Entscheidung der Waffenbehörde dann selber vor Gericht geprüft wird, ist es doch wahrscheinlich (zumindest bei gleichen Rahmenbedingungen) dass das überprüfende Gericht genauso oder zumindest ähnlich entscheiden wird. ob 0,1‰, 0,2‰ oder 0,3‰ ein Rausch ist, den Charakter oder Körper beeinflusst oder eventuell keine Auswirkungen hat ist halt von Individuum zu Individuun unterschiedlich und da liegt das Problem. -
aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze
Gewehrgranate antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
OVG Münster, 20 A 2430/11, Rn 36f Lese dir das mal durch, da beantwortet sich deine Frage. Das OVG Münster bezieht sich hierbei auf eine Frage die das BVA im Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfunfg erlassen hat. In dieser Frage heist es sinngemäß dass es zu den Grundregeln beim Umgang mit Schusswaffen gehöre, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen. Wenn ich ehrlich sein soll, für mich ist das in Ordnung Alkohol und Waffen passen neunmal nicht zusammen. Ob 0,0‰ jetzt ein lebensnaher Wert ist kann man darüber streiten, aber es ist konsequent und wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden. -
Beim Waffe reinigen besser nicht die Tür öffnen
Gewehrgranate antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
In diesem Fall gibt es keine Annahmen, nur handfeste "beweise", die unordnungsgemäßen Aufbewahrung. Mit Bezug zu diesem Fall? Nein, da ist das Gesetz hinreichend präzise. Siehe § 5 Abs.1 Nr. 2 Bst. b WaffG, das ist mehr als eindeutig. Ich auch, wirklich. Aber wir sind nicht der Gesetzgeben. Auch das stimmt. Nur ist fast jeder auf sein Auto und Führerschein angewiesen. Waffen sind meistens nur ein Hobby und nicht sehr attraktiv. Blöderweise kenne ich auch einige Schützen die ihr Verhalten nach einer Ermahnung nicht ändern würden. Sicherlich kennst auch du solche Waffenbesitzer. Diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möchte der Gesetzgeber eliminieren. -
Beim Waffe reinigen besser nicht die Tür öffnen
Gewehrgranate antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Der Behörde sind die Hände gebunden, hier gibt es kein Ermessen, der Widerruf ist in diesem Fall eine gebundene Entscheidung. Das Ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs.1 Nr. 2 Bst. b WaffG. Hier seht ganz klar dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, wer Waffen nicht sorgfältig verwahrt. §45 Abs. 2 WaffG sagt das die Erlaubnis zu widerrufen IST wenn nachträglich Tatsachen eintreten die zur Versagung hätten führen müssen. Das hat noch nicht einmal etwas mit Rechtsauslegung zu tun, das kann man ganz einfach im Gesetz nachlesen. Ob das jetzt gut oder schlecht ist muss jeder für sich selber bewerten, meiner Meinung nach hat es der Kollege aber nicht anders verdient. -
Beim Waffe reinigen besser nicht die Tür öffnen
Gewehrgranate antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Ich muss ehrlich sagen dass ich mit dem Waffenbesitzer kein Mitleid habe. - Das Urteil ist nichts neues, vor einiger Zeit gab es mal ein Ähnliches Urteil das als Hamburger Waffenreinigungsurteil bekannt wurde. Das stimmt, wenn ich die Waffe nackt geholstert habe übe ich direkte Gewalt darüber aus, liegt sie in einem Koffer kann jeder die direkte Gewalt darüber ausüben. Zumindest so eine die ein Mehrjähriges Studium verlangt und auch noch sehr gute Noten. Der Richter muss das Gesetz kennen und auslegen Können, ob das Gesetz lebensnah ist, ist wider eine andere Frage die der Richter jedoch nicht zu beantworten hat. Ich könnte meinen Arsch verwetten dass das so ist. Da nützt auch alles schimpfen über die Behörde und den Richter nichts. Der Fehler lag einzig und alleine beim Waffenbesitzer. Nein, warum? Das Reinigen der Waffen dient einem dem Bedürfnis umfassenden Zweck. Wenn es jetzt an der Tür klingelt und du die Waffen im Zimmer liegen lässt und dein sechsjähriger Sohn an die Waffen geht oder die Nachbarin zur Terassentür reinkommt um sich eine Tasse Mehl zu leihen während du die Zeugen Jehovas abwimmelst, sind die Waffen unbeaufsichtigt und frei zugänglich und du, der gerade an der Tür bist, hast keine direkte Gewalt über deine Waffen. Üblicherweise wird die Hauptsacheentscheidung aber genau so ausfallen wie die Entscheidung zum 80 V (VwGO) Antrag. Leider muss ich sagen das ich mit dem Kollegen kein Mitleid habe und auch das Mitgefühl von einigen hier im Forum nicht nachvollziehen kann. Die Falsche Lagerung von zwei Kurzwaffen ist ein grober Verstoß und das bekommt auch jeder Waffenbesitzer eingebläut dass das nicht geht. Diese schwarze Schaf wirft auf uns Legalwaffenbesiter die alles dafür tun damit wir alles ordnungsgemäß machen ein sehr schlechtes Licht und das ist für unsere Sache nur schädlich und liefert unseren Widersachern nur angriffsfläche. -
Das machen viele Waffenbesitzer so. Wundern sich dann aber auch wen sie nach einer Aufbewahrungskontrolle eine Anhörungsbogen zu einem beabsichtigtem Widerruf erhalten.
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Waffen trotz psychatrie aufenthalt
Gewehrgranate antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Alfred, das bist wider mal du. Brauchst es gar nicht abzustreiten, die Handschrift ist eindeutig. -
Das hast du schon mal gut erkannt. Der BGH hat eine Entscheidung zu diesem § getroffen, nicht darauf beschränkt. Da es keine Legaldefinition des Begriffes des Behältnisses gibt und auch keine weitere Rechtsprechung (warum sollte es die auch geben, wurde ja schon höchst Richterlich geklärt) können sich alle weiteren Rechtsbereiche auch darauf beziehen. Hierzu muss noch nicht einmal eine Analogie hergezogen werden. Natürlich kannst du gerne anderer Meinung sein, ob deine Meinung einen Richter mehr überzeugen wird als die Meinung von Verfassungsrichtern ist mehr als fraglich.
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Na klar. Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das im Gegensatz zum umschlossenen Raum nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. BGH Karlsruhe, AZ StR 737/51, 21.03.1951 Was erst recht? Bitte um Erklärung.
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Ja du hast Recht, wurde bereits in der ersten Antwort geklärt. Vermutlich habe ich mich so über die Messerblock Antworten gefreut dass ich das ausgeblendet habe.
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Dann verstehe ich die Frage nicht. Eine Vitrine ist doch ein Behältnis und wen sie verschlossen werden kann, sogar ein Verschlossenes.
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Typisch für WO, ein User hat eine Frage und 20 Post später gibt es immer noch keine Antwort. §13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV sagt ganz klar, dass diese Dinge in einem Abgeschlossen Behältnis zu verwahren sind. Die aktuell gültige Rechtsprechung sagt, das Räume keine Behältnisse sind. Auch wenn dein Widerladraum sicherer ist als ein nicht näher definiertes, eventuell aus Glasscheiben bestehendes, Behältnis widerspricht das der Rechtsnorm. Bewahrst du deine erlaubnisfreien Waffen nun doch einfach in deinen Widerladeraum auf, ist das Vorsatz da du dich ja mit dem Thema beschäftigst hast und du hier auch schon die einschlägige Rechtsnorm zitiert wurde. Das heist für dich du solltest mit einem Widerruf deiner Waffenrechtlichen Erlaubnissen rechnen und mit einem Umgangsverbot sowohl für Erlaubnispflichtigen, als auch für Erlaubnisfreie Waffen. Mein Vorschlag wäre, frage mal bei deiner Waffenbehörde nach ob sie dir das nicht SCHRIFTLICH erlauben können. Möglich ist das, wenn auch nicht gängige Praxis. So, jetzt last euch mal schön weiter über das Waffengesetz und dessen Sinnhaftigkeit aus und natürlich auch über meine Rechtschreib- und Grammatikfehler
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Ich habe mir das Buch vor ein paar Jahren als das Thema für mich beruflich relevant wurde auch gekauft. Ganz ehrlich, das Buch ist super, kann ich jedem nur empfehlen. Gut geschrieben, kein Schnickschnack, auf das wichtige beschränkt und verständlich. Zu KSK Skills kann ich leider nichts sagen. Zum einen weis ich nicht was das sein soll, zum anderen weis ich auch nicht was man im KSK anders machen sollte als der ganze Rest der Scharfschützenwesen betreibst oder wie das KSK die Gesetze der Physik verändert.
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Gibt es den gar keine Kommentare zur dritten Staffel?
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Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?
Gewehrgranate antwortete auf Gewehrgranate's Thema in Allgemein
Danke, das hat weitergeholfen. Auch wenn ich jetzt noch mehr Gewissheit habe, dass mein Wertgegenstände von damals heute nur noch Brennholz und Altmetall wert sind, aber das habe ich ja bereits vermutet. -
Mit der letzten Waffengesetztesänderung sind auch für Dekowaffen einige Änderungen gekommen, dass es nicht einfacher wurde sollte dabei klar sein. Ein paar Dekogewehr habe ich auch noch als Altbestand, da mir der Platz aber langsam ausgeht, überlege ich was ich damit machen kann. Zum Alteisen geben sind sie mir dan natürlich zu schaden. Hat von euch seit der letzten Gesetztes Änderung schonmal jemand eine Dekowaffe gekauft oder verkauft?
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Durch den Lack und die Baize haben die Teile einen super Brennwert. Hat mir ein Freund erzählt.
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Das beruhigt mich jetzt etwas. Habe schon befürchtet dass meine G11 Nachladeeinheiten doch nicht so selten sind wie ich es gehofft hatte.
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Hätte das jetzt grün sein sollen oder bin ich einfach zu doof die Dinger auf EBAY zu finden?
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Was soll den dann passieren? Das ist eine Datenbank wie jede andere auch. Daten über Waffenbesitzer bekommt man auch über Open Sources, wie man das heute Neumodisch nennt, ganz hervorragend. Außerdem denke ich, das aus Sicht der IT-Sicherheit, das durch eine Bundesbehörde verwaltet NRW wesentlich sicherer ist, als ein Programm, Liste oder Datenbank die durch die einzelne Waffenbehörde und dessen ITler betrieben wird. Den "Wiederstand" gegen das NRW kann ich kein bisschen nachvollziehen.
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waffengesetz Diskussion zum Faden "Geschichte des Waffengesetzes"
Gewehrgranate antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja wirklich super viel Arbeit die du dir gemacht hast und uns zur Verfügung gestellt hast. Darf ich mal fragen wie du darauf gekommen bist?