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Gewehrgranate

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  1. Darf ich fragen was der Anlas der Frage ist?
  2. Sechs Minuten bevor du deinen Post abgesetzt hast hat @ChrissVector die Frage doch mit der Angabe der Rechtsgrundlage beantwortet. Ich meine mich auch daran erinnern zu können, mal gelesen zu haben dass die Erde eine Scheibe ist und vor etwas mehr als 2.000 Jahren mal ein Dude über das Wasser laufen konnte.
  3. Ich würde mit der Waffenbehörde Kontakt aufnehmen und mit denen den Fall besprechen. Meiner Einschätzung nach sollte das keine Probleme geben, da das regelmäßige Schießen zum Bedürfnisserhalt in begründeten Fällen auch ausgesetzt werden darf. Bei solchen "Sonderfällen" empfiehlt es sich immer das in Zusammenarbeit mit der Behörde zu klären, das sind auch nur Menschen.
  4. Das ist immer die gleiche Leier. Waffe Kaufen, damit schießen und tunen wollen. Nach dem Wollen kommt natürlich auch immer das Machen oder Machen lassen. Danach stellt der Besitzer einer getunten Waffe fest das die Ergebnisse eigentlich nicht besser geworden sind, muss wohl das falsche Tuning gewesen sein, probieren wir halt ein anderes. Mein Tipp: Kaufe dir die 1000 € Waffe, schieße damit und trainiere diene schießsportlichen Grundfertigkeiten. Wenn du dann feststellst mit der Waffe ist nicht mehr drinnen obwohl du mehr Potential hast, hast du genug Geld gespart um dir eine neue, teurere (eventuell) bessere und tunbare Waffe zu kaufen. Vielleicht hast du bis dahin auch festgestellt das du kein Kurzwaffenschütze bist und orientierst dich zu einer anderen Waffenart um. Meiner Erfahrung nach ist es mit nahezu jeder (neu!) Waffe die du im Laden kaufen kannst unter den ersten 10% auf BDS oder DSB Landesmeisterschaften mitzuschießen, sofern du die nötigen Skills und das Talent (das verstehen viele nicht dass man fürs das Schießen über ein gewisses Level auch ein gewisses Maß an Talent benötigt welches man nicht mit Training und Erfahrung kompensieren kann) hast, die (materielle) Technik ist bis zu einem gewissen, bei jedem individuelle anderen, Level zweit- oder drittrangig.
  5. Such dir ein anderes Hobby. Du bist so einer bei dem die Chance sehr hoch ist dass du die anderen rechtstreuen Waffenbesitzer in ein schlechtes Licht stellen wirst. Ja ich mach hier einen auf Moralapostel, ich Sitze im Steinhaus und werfe gerade Glasscheiben, ist mir aber egal.
  6. Danke, ich dachte die Schweden wären vernünftiger als wir...
  7. Ich möchte diese Jahr im Herbst das erste mal nach Schweden in den Urlaub. Es wird wohl eine Südschweden Rundreise, Stockholm soll der nördlichste Stop werden. Zwar habe ich weder vor jagen noch schießen zu gehen, da ich aber immer ein Taschenmesser einstecken habe, frage ich euch einfach mal ob mir eventuell jemand einen kurzen Überblick über das schwedische Waffenrecht geben kann, natürlich interesiert es mich besonders ob ich mein Taschenmesser weiterhin einstecken darf (wenn mich mal ein dicker Elch anfallen sollte).
  8. Hey Jörg, Mit diesem Post hast du bei mir richtig Pluspunkte verdient! (Ja das war von mir ernst gemeint)
  9. Genau so ist es. So ein Video kommt halt dabei raus wenn sich jemand für schlauer hält als diejenigen die jahrelang Jura studiert haben. Blöderweise gibt es dann halt immer wieder Leute die sich auf solche schlauen Leute berufen.
  10. Um welche Behörde handelt es sich den? Gerne auch per PN.
  11. @uwewittenburg Wen werde ich wohl gemeint haben mit dem ein legal Waffenbesitzer mehr oder weniger regelmäßig Kontakt hat? Auch wenn viele Gutmenschen immer das Gegenteil behaupten, es gibt sie doch, die doofen Fragen. Aber mal davon abgesehen, vermutlich wird die Meinung nicht all zu weit auseinander gehen.
  12. Wenn ich Architekt wäre und von Zeit zu Zeit Bauanträge für Garagen einreichen würde, würde ich das tun. Ja die sind nicht mehr als Verwaltungsmenschen, aber auch nicht weniger. Na ja, wenn man das so sehen möchte von mir aus. Es geht in diesem Faden um die kleinen Waffenscheine und die dazugehörigen Schreckschusswaffen. Jemand der beruflich jeden Tag damit zu tun hat, wird eventuell einen anderen Blick auf die Sache haben als der Inhaber einer solchen Erlaubnis. Aber gut, wie man in den Wald hineinruft.... so oft muss man sich halt auch mit seiner Schreckschusswaffe verteidigen. Nicht auszumahlen was mit dir passiert wäre hättest du keine gehabt.
  13. Ach ja, ich persönlich hätte keine Empfehlung an die Judikative wie man dass mit SSW ordentlich regeln sollte oder könnte. Blöderweise hat die Einführung des KWS in seiner jetzigen Form erst ein "Problem" (wie es die Medien titulieren) geschaffen.
  14. Eventuell machst du etwas in deinem Leben falsch. Ich kenne niemanden der sich schon mal verteidigen musste (außer im Beruflichen Umfeld) und du schon drei mal! Das Pffer hätte vermutlich auch seinen Zweck erfüllt. Gut, ich wohne auf dem Land..... Wie gesagt, unterhaltet euch mal mit eurem Waffenrechts Sachbearbeiter was er oder sie vom KWS und SSW hält und wie hoch der Benefit für den Einzelnen ist.
  15. Der kleine Waffenschein verfolgt da eine andere Logik. Der Typische Inhaber eines kleinen Waffenscheines ist ein junger Mann (egal welcher ethnischen Herkunft) der diesen nicht beantrag weil er sich schützen will, oder sich rechtlich absichern möchte, sondern weil er es geil findet so ein Ding (SSW) führen zu dürfen. Unsereins (Inhaber von Waffenrechtlichen Erlaubnissen für erlaubnispflichtige Waffen), oder der unbescholtene Bürger der eventuell mal eine Schreckschusswaffe zu Hause hat (für Sylvester oder eventuell wirklich zur Selbstverteidigung) stellt nur einen relativ kleinen Anteil an KWS Inhabern dar. Jetzt macht euch mal Gedanke bei welcher Personengruppe die Probleme mit den KWS eintreten. Fragt einfach mal euren Waffenrechtssachbearbeiter nach seiner Meinung zum KWS. Jemand der genug in der Birne hat mit Waffen um zu gehen weis das man die SSW zu eigentlich nichts gebrauchen kann und wird sich zur Selbstverteidigung eher ein Pfefferspray zulegen und wird sich, seinen Geldbeutel und die Waffenbehörde nicht mit so etwas sinnlosen wie einer SSW und einem KWS belasten. Aber ja, ich oute mich jetzt. Auch ich besitze eine SSW und einen KWS aber nicht weil ich beides unbedingt bräuchte.
  16. Genau so war es bei mir auch. Der RO-Kurs war nur dafür gut den Stempel in den BDS Ausweis zu bekommen. Ich habe den Kurs auch bereits nach fünf oder sechs Matches gemacht. Meine Empfehlung, mach den Kurs wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst. Danach arbeite möglichst schnell und möglichst oft als RO, dann wird sich zeigen ob du zum RO geeignet bist und du sammelst Erfahrung.
  17. Und warum sollte bei einem Delikt ohne Waffenbezug etwas von einem Munitionsverbot verschriftlich worden sein? Entweder du rückst nicht mit allem heraus, dann kannst du aber auch keine Antwort erwarten die dir weiterhilft oder es hat doch etwas mit Waffen zu tun. Sorry, aber bei meiner vorherigen Aussage bleibe ich. Vermutlich ist dass das Beste, zumindest für den Anwalt der mit dir leicht Geld verdient.
  18. Auch wenn ich bestimmt gleich wieder einen kleinen Shitstorm zu meiner Aussage ernten werde kann ich es mir leider nicht verkneifen. Es gibt Menschen die sollten einfach keine Waffen besitzen dürfen. Zu diesem Personenkreis gehören Menschen die in der Vergangenheit mehrfach rechtskräftig verurteilt wurden, in DEU keinen festen Wohnsitz haben, wichtige Behördenkorrespondenz nicht aufbewahren und es nicht hinbekommt sich ordnungsgemäß zu Melden.
  19. Um was geht es hier eigentlich? Abgesehen davon, der Eigentümer der Waffen sollte eigentlich schon wissen wo die Seriennummern sind. Wenn nicht, ist das aber bestimmt kein Unzuverlässigkeitsgrund.
  20. Zu 1. NEIN Zu 2. Du bildest dir aber ganz schön viel ein wer du eigentlich bist mich zu bitten mit etwas aufzuhören, also NEIN. Mal kurz zu Erklärung, ein Sportschütze bekommt nur eine Erlaubnis um mit seinen Waffen sportlich zu schießen. Das erfasst Wettkämpfe und das training für die Wettkämpfe. Wenn eine Sportschütze an seiner Waffe etwas repariert das er auch selber reparieren darf, darf er natürlich auch wieder mit seiner Waffe schießen. Nimmt der Sportschütze eine Reparatur an seiner Waffe vor die er nicht vornehmen darf, darf er danach auch nit mehr schießen. Den Funktionstest macht danach das staatliche Beschussamt.
  21. Das kommt darauf an was für eine Art von Wartung an der Waffe durchgeführt wurde, die Antwort darauf ist also: Es kommt darauf an.
  22. Was soll mir das jetzt sagen? Was ist ein Bedürfnisschießen? Für mich als Sportschütze gibt es nur das Schießen zu trainingszwecken oder Wettkampfzwecken, für anderes Schießen lässt mein Bedürfnis als Sportschütze keinen Raum.
  23. Puh, das ist ja mal eine Rechnung. Ich sehe das etwas anders. Wenn ich nicht das geld habe mir mein Hobby zu leisten dann suche ich mir ein anderes. Ich würde gerne Oldtimer sammeln, leider fehlt mir das nötige Kleingeld, deshalb gehe ich schießen, ist blöd, ist aber so. Warum sollte ich 18 mal im Jahr schießen gehen um mein Bedürfnis zu erhalten? 4 mal langt da.
  24. @BJ68 alles vollkommen richtig was du schreibst, ich widerspreche dir da kein stück. Mann kann über das WaffG sagen was man möchte, aber eines ist es auf jeden Fall, konsequent. Wenn man sich dieser Konsequenz bewusst ist, versteht man das Gesetz besser und kann sich besser darauf einlassen. Wenn man Waffen (ja auch ich meine hier erlaubnispflichtige Waffen) legal besitzen möchte, muss man sich an gewisse Regeln halten. Diese sind strenger als in anderen Rechtsgebieten (das ist auch gut so), aber diese Regeln erlauben uns dem Umgang mit unseren Waffen. Wem das nicht passt muss aufhören zu jammern und sich um den Posten des Innenmininist:jhasfdhjhhl, keine Ahnung wie man Innenminister richtig gendert, bewerben. Ob das alles der richtige Weg ist wage ich auch zu bezweifeln. Nur muss ich auch sagen das was ich hier von vielen höre ist meiner Meinung nach auch nicht der richtige Weg.
  25. Andere Studien Sagen das bereits ab 0,1‰ eine Wesensänderung eintreten kann. Da man das im Zusammenhang mit Waffen nicht möchte.... Ja ich könnte das belegen was ich schreibe.
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