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gungir

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  1. Glaub mir, da hast du nicht viel verpasst. Als Waffe mit Rollen- verschluss sicher interessant aber die Präzision war sehr mau, am meisten störte mich jedoch, dass das Magazin wie eine Rumba-Rassel tönte.
  2. Da bin ich anderer Meinung: habe mir gerade eine Glock Gen. 5 gekauft, wie sie bei den Frogs eingeführt wurde. Dazu noch eine verstellbare Visierung und dem neuen Abzug von Glock, da komm ich unter CHF 1'000. Bis jetzt habe ich sie nur auf 25M ausprobiert aber sie schiesst sehr ordentlich. Gut, der Abzug ist immer noch weit entfernt von meiner X-Five aber alles eine Gewöhnungssache.
  3. Ich hab sowas ähnliches aber mit einer Glock, da hab ich ein Holosun montiert und bin zufrieden damit.
  4. Da sind die Schweizer Behörden kreativer, alles was keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, kann ein "gefährlicher Gegenstand" sein; daher gibt auch keine Legaldefinition was darunter zu verstehen ist...
  5. Frage ist auf der Paketquittung das Gewicht drauf? Ich hatte den Fall, da wurde behauptet, dass die Lieferung erfolgt sei vollständig und komplett, geliefert wurde nur 1 der 3 Artikel, die anderen 2 seien nicht mehr lieferbar. Ich hab denen das Email zugestellt worin sie selber schreiben, dass besagte Artikel nicht mehr lieferbar seien, hat die aber nicht interessiert und es wurde mit rechtlichen Schritten gedroht. Als Beweis wurde mir ein Bild der Paketquittung zugestellt, darauf stand Gesamtgewicht 3.5Kg. Bei den 2 nicht gelieferten Artikeln handelte sich übrigens um eine Waschmaschine und einen Tumbler. Ich hab dann angerufen und gesagt sie sollen doch bitte das mit den rechtlichen Schritten durchziehen und dem Richter erklären, wieso ein Bügeleisen (der Artikel der wirklich versendet wurde und den wir auch erhalten haben) eine Waschmaschine und ein Tumbler nur 3.5kg wiegen und das die Post das alles für nur 9 Franken transportieren würde. Ich hab (leider) nie mehr was von denen gehört, so wie ich den Mod. verstanden habe, darf man hier keine Namen nennen...
  6. Du kannst aber, falls entsprechendes Einkommen vorhanden und genug übrigbleibt, diese Lücken durch Einkäufe füllen und in der Steuererklärung absetzen, am besten über mehrere Jahre verteilt um die Progression zu brechen. Wer noch der Quellensteuer unterliegt, kann eine Korrekturabrechnung verlangen.
  7. Wir haben vor etwa 15 Jahren gebaut, auf dem Land, ein gewöhnliches EFH mit etwas Umschwung. Zwischenzeitlich haben einige unserer Nachbarn Ihre Häuser verkauft, die Objekte sind durchaus vergleichbar, zu Preisen weit über 1 Million Franken und das wie gesagt auf dem Land. Es sind gerade Bestrebungen im Gange, den unsäglichen Eigenmietwert abzuschaffen. Opposition kommt, wenn wunderts, aus dem linken Lager. Das Interessante ist die Historie des Eigenmietwerts, der früher Wehrsteuer hiess und im 1. Weltkrieg eingeführt wurde (daher Wehrsteuer) um damit die Rüstungsausgaben mitzufinanzieren. Eine Steuer die einmal eingeführt wurde, bringt man so schnell nicht mehr los und da nützt es auch nichts, dass man diese dann einfach umbenennt. Linke, die sich für den Erhalt einer Kriegssteuer einsetzen ist heute wohl völlig normal.
  8. @SDASS_Nico Was deine Freundin betreffend Aufenthaltsbewilligung gesagt hat ist so nicht korrekt, da hat sie was vermixt. Bevor eine Stelle mit jemandem besetzt wird, der aus dem Ausland kommt, muss die Stelle erst in der Schweiz ausgeschrieben werden und erst wenn kein passender Kandidat gefunden wird kann die Stelle z.B. mit einem Deutschen besetzt werden. Allerdings sind entsprechende Kontrollen sehr selten. Aber ohne entsprechendes Jobangebot wird dir idR keine Arbeitsbewilligung erteilt. Falls du Bedenken wegen der Sprache hast, dann zieh in die Bodenseeregion. So nah an der deutschen Grenze gibt es nicht so grosse Sprachbarrieren.
  9. Auch die Lose 2016 und 2017 hatten Probleme, wurde aber nicht an die grosse Glocke gehängt...
  10. Meinst du Kessler? Ines ist in Kreuzlingen Geschäftsführerin, das Geschäft in Zürich ist nicht die Nachfolge sondern bestand schon vorher und ist eine eigenständige Firma.
  11. gungir

    aci maverick

    Hallo Hab meine von etwa 30 Jahren in D gekauft da es so Zeugs in der Schweiz nicht gab. Kaliber ist .68 also das normale Paintballkaliber. Du kannst die bestehende Feder etwas strecken oder eine stärkere einbauen ABER wenn du die 7.5 Joule überschreitest, gibts Ärger. Ohne Hinterschaft war das Zielen mühsam, es gab dann CO2 Flaschen auf die eine Art Schaftkappe gesteckt werden konnte, so gings besser und war viel besser als die kleinen CO2 Kapseln. Alzu schnell konnte man aber nicht schiessen sonst liess die Leistung nach oder das Teil vereiste sogar.
  12. Naja, die 229 ist doch ein wenig klein, zumindest für meine Wurstfingerhände... daher würde ich auch die 226 nehmen.
  13. Ich konnte kürzlich einen auf Egun ersteigern, würde dort ab und zu reinschauen..
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