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IGNORED

Transport von Waffe und Munition


Melfisto

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

habe eine frage zum Transport von Waffe und Munition , mein SB meinte ich muss die Waffe extra verschlossen transportieren und die Munition auch extra stimmt das ? Bin jetzt ganz verwirrt :confused: mein Schützenkollege meinte es reicht wenn die Munition in einer Geldkassette verschlossen ist, und mit der Waffe im selben Koffer untergebracht ist geht das?? <_<

MFG

Geschrieben

Es gibt kein Straftatsbestand "Führen von Munition".

Eien Schusswaffe ist ungeladen und nicht zugriffbereit zu transportieren. Die Munition (oder auch Geschosse - Luftgewehr od. VL!!) darf sich nicht "in" der Waffe befinden. Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich die Munschachteln in der Seitentasche tun. Es gibt keine Vorschrift, dass diese Tasche auch verschlossen sein muss. Wer will kann sich die Mun auch in die Hosentasche stecken.

Geschrieben
Es gibt kein Straftatsbestand "Führen von Munition".

Eien Schusswaffe ist ungeladen und nicht zugriffbereit zu transportieren. Die Munition (oder auch Geschosse - Luftgewehr od. VL!!) darf sich nicht "in" der Waffe befinden. Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich die Munschachteln in der Seitentasche tun. Es gibt keine Vorschrift, dass diese Tasche auch verschlossen sein muss. Wer will kann sich die Mun auch in die Hosentasche stecken.

Floppy hat recht :eclipsee_gold_cup:

Es gibt Schützenkollegen die verschliessen ihre Koffer, darin auch die Munni.... andere nehmen einfache

"Taschen" und haben für den Transport Munni und Waffen in einem "behältniss".

Geladen darf die Waffe nicht sein, das ist das wesentliche ! Auch die Magazine würde ich nicht laden....Soveil Zeit muss auf dem SS sein :gutidee:

Gruß

ps.: ich selbst habe eine Sporttasche (Waffentasche) Größe M die nicht verschlossen ist.

Geschrieben
Dito.

Gerade mein 30er Magazin lade ich gerne zu Hause. Das dauert am Stand wirklich e w i g !

Dann versuche doch mal die stripper clips und loader, somit hast du in maximal 5 Sekunden*, nen volles 30er... :00000733:

Wie auch immer, ich lade trotzdem nur aufm Stand...

*Natürlich vorher aufmunitionieren :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Geladene Magazine im Koffer. Es ist schon richtig, es gibt darüber kein Verbot und unterscheidet sich nicht von den Patronen in der Schachtel.

Wir wissen aber auch alle. dass der Streifenpolizist vom Waffenrecht kaum eine Ahnung hat und sich beim ihm im Anblick von netten Waffen gerade in Verbindung mit dazu passenden und fertig gesteckten Magazinen die Nackenhaare sträuben werden und er einen trockenen Hals kriegt. Daher würde es mich nicht wundern, wenn er bei einer Verkehrskontrolle laut Verrat und Terror schreit und alles beschlagnahmen wird. Auch wenn unsereines im Recht ist, hat man trotzdem ne Menge Ärger am Hals und es ist fraglich, wann wir die Plempen wieder bekommen und in welchem Zustand.

Daher muss man sein Glück nicht herausfordern und ich lade meine Mags lieber auf dem Stand.

Nebenbei - es gibt da so schöne Plastikladehilfen für Pistolenmagazine (lag bei meiner P30 dabei). Damit bricht man sich auch keine Fingernägel mehr. Wer im DSB schießt darf eh nur 5 Pillen rein machen und das geht bei allen Mags noch leicht.

Geschrieben

Richtig Floppyk,

ein Polizist der in unserem Verein ist sagte mir unlägst, dass das Transportieren von geladenen Magazienen, schon sehr nah am führen einer Waffe ist. Die Polizei sieht das ganze äußerst kritisch.

Aus diesem Grund würde ich vom befördern von geladenen Magazinen abstand nehmen.

Rechtlich mag man ja auf der sicheren Seite sein, aber das Theater!

Geschrieben
Aus diesem Grund würde ich vom befördern von geladenen Magazinen abstand nehmen.

Rechtlich mag man ja auf der sicheren Seite sein, aber das Theater!

Es ist sicherlich Jedem Schützen überlassen, ob er zusätzliche Maßnahmen ergreift um jeden Verdacht, gegen die Auflagen beim Erlaubnisfreien Führen verstoßen zu haben, zu umgehen. Das geht dann soweit, die Waffe auseinanderzubauen, mehrere Taschen/Koffer mit Schlössern an jedem Reisverschluss zu verwenden, überkreuz zu transportieren usw.

Wir können hier nur gebetsmühlenartig wiederholen, was im Gesetz Steht. Mehr geht immer. Aber: ein übellauniger Ordnungsmächtler wird sich notfalls eine Begründung für Maßnahmen aus den Fingern saugen. Denkt an den Verwirrten, der 300 Schuss und seine Pumpgun in verschlossener Tasche durch die Fußgängerzone schleppte. Dem wurden die Kanonen entzogen, weil er "übermunitioniert" war....:bad:

Sicher sollte ein psychisch verwirrter Mensch nicht mit Waffen rumlaufen, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Letzten Endes gelten die üblichen Regeln: Tut was gefordert ist: "Nicht Schussbereit" und "Nicht zugriffsbereit". Macht mit klarem Verstand mehr, wenn Ihr denkt, das wäre sinnvoll. Seid bei der Kontrolle höflich und halbwegs kooperativ. Rechnet mit einer Fehl-Einschätzung durch die PVB. In diesem Sonderfall gilt ebenfalls: Kooperation unter klarem und höflichem Protest und hinterher Rüge, Vorgesetzter, Dienstaufsichtsbeschwerde.

Mit noch so viel Selbstkasteiung, vorauseilendem Gehorsam, und am Besten noch dem Knebeln und Knechten von Mit-Schützen werdet Ihr keine 100%ige "Sicherheit" gegenüber der Ordnungsmacht erreichen. Sind auch nur Menschen und "S**t Happens". Meistens ist es übrigens auch ein guter Rat, keine Fragen zu beantworten, die noch gar nicht gestellt worden sind.

Geschrieben

In der Verwaltungsvorschrift fürs WaffG 2003 gabs den Passus, der besagt, ein Magazin müsse leer sein.

Da diese VwV hinfällig ist können wir uns überraschen lassen, was nun passiert... Per jetzt geltendem Gesetzt kannst Du die Munition einfach -wie auch immer- neben die Waffe legen und ab zum Stand düsen.

Geschrieben

Was ist eigentlich wenn ich Munition so einfach "dabei habe", also nicht vom Ort der Aufbewahrung zum anderen, vom Bedürfnis gedeckten Ort?

Extremfall: Spazierenfahren einer Patrone im Handschuhfach? Natürlich nicht ständig dort "aufbewahrt"? Oder ich habe einfach in der Jacketttasche eine Patrone?

Geschrieben
Was ist eigentlich wenn ich Munition so einfach "dabei habe", also nicht vom Ort der Aufbewahrung zum anderen, vom Bedürfnis gedeckten Ort?

Extremfall: Spazierenfahren einer Patrone im Handschuhfach? Natürlich nicht ständig dort "aufbewahrt"? Oder ich habe einfach in der Jacketttasche eine Patrone?

Ein kurzer Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

Ich lade übrigens auch alle Magazine aller Waffen.

Geschrieben

In meinem Waffenkoffer befindet sich immer ein Ausdruck der Transportvorschriften des WaffG. In Verbindung mit einer freundlichen und sachlichen Argumentation gegenüber dem Polizeibeamten sollte das schon einige Fragen klären.

Geschrieben
In meinem Waffenkoffer befindet sich immer ein Ausdruck der Transportvorschriften des WaffG. In Verbindung mit einer freundlichen und sachlichen Argumentation gegenüber dem Polizeibeamten sollte das schon einige Fragen klären.

So sieht das jemand wie wir, der sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt hat. Vor (!) der letzten Änderung, nach der nun das Behältnis zum Transport abgeschlossen sein muß (Rechtsauslegung der Regierung in Bayern) hatte ich dahingehend einen längeren und ernsthaften Diskurs mit einem Bundespolizisten. Er sah trotz genauer Erklärungen zur Rechtslage überhaupt nichts ein, zitierte sogar das Gesetz richtig. Verstanden hatte er es offensichtlich nicht und brüstete sich damit, einen Schützen mit Waffe im nicht abgesperrten Koffer verknackt zu haben.

Geschrieben
Hallo

habe eine frage zum Transport von Waffe und Munition , mein SB meinte ich muss die Waffe extra verschlossen transportieren und die Munition auch extra stimmt das ? Bin jetzt ganz verwirrt :confused: mein Schützenkollege meinte es reicht wenn die Munition in einer Geldkassette verschlossen ist, und mit der Waffe im selben Koffer untergebracht ist geht das?? <_<

MFG

Besagte Geldkassette habe ich auch in meinem Waffenkoffer. Für KK ist das ok, aber GK passt da kaum was rein. Dafür habe ich einen Doppelkoffer mit Waffe auf der einen und Muni auf der anderen Seite. Der Merkzettel vom DSB übrigens besagt, dass "grundsätzlich Schusswaffen und Munition zusammen in einem Koffer transportiert werden dürfen." --> sprich ohne extra räumliche Trennung. Ist das jetzt Blödsinn oder nicht? Ich kann mich noch an die "Geldkassetten-Bewegung" erinnern.

Geschrieben

wenn wir zu mehreren schiessen gehen, kommt die munition in einen stabilen picknickkorb. warum soll ich diese in einen koffer wegsperren, wenn das kein mensch verlangt?

Geschrieben

Für größere Mengen an Munition und lose Munition z.B. bei Schrot bevorzuge ich einen verknoteten Jutebeutel. Hauptsache, es kommt kein Dreck rein. Bei Regen schieße ich nicht draußen. Ich bin ein Schönwetterdraußenschießer.

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