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IGNORED

Mit Gaspistole im Einkaufszentrum unterwegs


schlacht

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...Aber nur bei Zivilisten...

Das würd ich nicht unterschreiben. Mich hat mal ein Autobahnpolizist in Hessen wirklich dumm von der Seite angequatscht (ja, das mein ich jetzt so, wie ich es schreibe). Durch die lässig runtergedrehte Scheibe seines Streifenwagens "Hey, Sie, muss dass sein, dass die alle Ihre Gewehre rumtragen?". War ein Betriebsausflug von Y-Reisen, aufgrund der Kostümierung, der hochmodernen Komfort-Wohnmobile mit den entsprechenden Nummernschildern und der Anzahl der Teilnehmer auch eindeutig als solcher zu erkennen.

Meine Erklärung (als 2*Silber) an ihn (als 2*grün), dass unsere Lastwagen leider nicht zur Aufbewahrung dieser Dinger mit Behältnissen ausgestattet sind, das Waffentragen daher die geeignete Variante zum Vermeiden des Abhandenkommens wäre und letztendlich ja ein hoheitlicher Auftrag das Mitführen der Schusswaffen insgesamt erst ermögliche, hatte nur den Kommentar zur Folge "das nehmen Sie etwas zu ernst".

Hätt er gewusst, dass in meiner Erbsenschleuder sogar echte Patronen sind, hätte der sich wahrscheinlich Verstärkung gerufen...

Gruß

Erik

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War ein Betriebsausflug von Y-Reisen, aufgrund der Kostümierung, der hochmodernen Komfort-Wohnmobile mit den entsprechenden Nummernschildern und der Anzahl der Teilnehmer auch eindeutig als solcher zu erkennen.

Ich hatte mal ein viel schöneres Erlebnis der dritten Art.

Feinddarstellung auf Fehmarn mitten in der 79er Schneekatastrophe. Zivilkleidung und Uzi unterm Mantel. Der Sheriff war sehr perplex, als er plötzlich von bewaffneten "Partisanen" umringt war. Aber als wir ihn als "Geisel" mitnehmen wollten, hat er dankend abgelehnt.

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Wie, was, warum ist hier eine Gefahrensituation aufgekommen?

Versteh ich überhaupt nicht!

Ich hab's ja auch nicht verstanden. Und verstehe es bis jetzt nicht.

Entweder, das, was der Mann gemacht hat, war im Einklang mit den Gesetzen.

Dann gab es für die Polizei - über die reine Überprüfung hinaus - keinerlei Handhabe,

und natürlich erst dreimal nicht für einen von Nemiad phantasierten "Kostenersatz" für den Einsatz...

Oder es war nicht im Einklang mit den Gesetzen.

Dann sieht die Sache nochmal anders aus.

Allerdings gibt der Sachverhalt und geben auch die erkennbar betroffenen Rechtsnormen

dafür keinen Anhaltspunkt.

Gruß,

karlyman

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Oder es war nicht im Einklang mit den Gesetzen.

Dann hätte man die Puffe doch gleich kassieren dürfen und nicht erst die freiwillige Reue abwarten müssen.

Da man die Waffe aber nicht sichergestellt hat, konnte auch gegen kein Gesetz verstoßen worden sein. Ist doch wohl absolut logisch, oder etwa nicht ?

Diese Story ist oberfaul. Und sie stinkt immer mehr, je länger ich darauf rumdenke.

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So ganz grob zum Thema:

Grade beim Durchzappen war ich grade rechtzeitig bei so ´ner "Kontrolle"-Sendung um zu sehen wie ein PolBeamter mit 4 Silbersternchen bei einer Verkehrskontrolle ein im Auto liegendes Einhandmesser "beschlagnahmt" hat weil es "ein verbotener Gegenstand nach Waffengesetz ist!" , "Das kriegen Sie nicht wieder!" ...

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Ein Co2air User hat eine Anfrage bei der zuständigen Polizei gemacht um genauere Infos zu dem Sachverhalt zu bekommen, es stellte sich Herraus das zu der Zeit in dem Einkaufszentrum tatsächlich ein Weihnachtsmarkt stattfand. Und somit die Einschränkungen des KWS greifen.

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Ein Co2air User hat eine Anfrage bei der zuständigen Polizei gemacht um genauere Infos zu dem Sachverhalt zu bekommen, es stellte sich Herraus das zu der Zeit in dem Einkaufszentrum tatsächlich ein Weihnachtsmarkt stattfand. Und somit die Einschränkungen des KWS greifen.

Solange er nicht durch den Weihnachtsmarkt marschiert, der am anderen Ende stattfindet, sondern sich in einem Bekleidungsgeschäft aufhält, macht er sich trotzdem nicht strafbar.

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>es stellte sich Herraus das zu der Zeit in dem Einkaufszentrum tatsächlich ein Weihnachtsmarkt stattfand.

Soso...

Bei uns finden die Weihnachtsmärkte immer unter freiem Himmel statt.

Komisch nur dass die Meldung hieß "im Einkaufszentrum" und nicht "auf dem Weihnachtsmarkt".

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Also wieder mal: Man soll sich mit den Einschränkungen des Waffentragens auseinandersetzen, sowohl was Messer, Gaser, Pfefferspray, Hieb und Stichwaffen und sogar Schusswaffen für Patronenmunition oder Schwarzpulver angeht.

Und man muss beherzigen, was mit verdecktem Tragen gemeint ist: Verdeckt heißt VERDECKT ! Wer da nicht ausreichend Gehirn investiert, tut mir nicht so sehr leid. Sorry.

Frohe Weihnachten

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Ja Schatzi. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Unauffälligkeit. Schon klar. Aber wenn eben Niemand was sieht, wird auch Niemand beunruhigt, der Niemand löst dann auch keinen Alarm aus, die Rennleitung muss sich eben nicht bemühen usw. Ist viel rücksichtsvoller, mkay ? Und schlauer.

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Ein Co2air User hat eine Anfrage bei der zuständigen Polizei gemacht um genauere Infos zu dem Sachverhalt zu bekommen, es stellte sich Herraus das zu der Zeit in dem Einkaufszentrum tatsächlich ein Weihnachtsmarkt stattfand. Und somit die Einschränkungen des KWS greifen.

Wieso hat er dann seine SSW und den KWS "freiwillig" abgeben dürfen?

Wenn handfeste Tatbestände dagewesen wären, wäre es mit Sicherheit nicht "freiwillig" abgelaufen!

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Was mich interessieren würde, könnte jetzt der Mann erneut einen KWS beantragen oder ist er vermerkt bzw. muss mit einer Sperre rechnen, genauer würde ihm das verweigert werden? Nebenbei mit einer Geldbusse im Nachhinein für die Sache im Einkaufszentrum, muss der Mann jetzt nicht mehr rechnen oder etwa doch?

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Was mich interessieren würde, könnte jetzt der Mann erneut einen KWS beantragen oder ist er vermerkt bzw. muss mit einer Sperre rechnen, genauer würde ihm das verweigert werden? Nebenbei mit einer Geldbusse im Nachhinein für die Sache im Einkaufszentrum, muss der Mann jetzt nicht mehr rechnen oder etwa doch?
Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Geldbußen gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten nennt sich das Geldstrafe. Das wird dann im Bundeszentralregister vermerkt und wirkt sich negativ auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus.

§ 52 Abs. 3 WaffG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

[...]

9. entgegen § 42 Abs. 1 eine Waffe führt [...]

§ 42 Abs. 1 WaffG:

Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

§ 5 Abs. 1 WaffG:

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

[...]

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz [...] zu einer [...] Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen [...] rechtskräftig verurteilt worden sind [...], wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind [...]

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Und man muss beherzigen, was mit verdecktem Tragen gemeint ist: Verdeckt heißt VERDECKT !

Ja, da sind wir (mal unabhängig vom konkreten Fall und der Frage, ob der Weihnachtsmarkt nun eine

"öffentliche Veranstaltung" i.S.d. Versammlungsgesetzes ist..) in einer Diskussion, wie sie in den US-Staaten

mit CCW-/Waffenscheinregelung geführt wird. "Concealed means concealed".

Wobei das immer und konsequent zu praktizierende verdeckte Tragen dort (will heißen, in den Einzelstaaten)

eben meist gesetzlich geregelt ist.

Auch dort gibt es Grauzonen, die viel diskutiert werden: darf der Pistolengriff kurz mal aus der Jacke schauen, wenn man sich über das

Tiefkühlregal im Supermarkt bückt? Was ist mit dem sog. "printing" (Waffe ist unter etwas dünner, leichter Bekleidung als "Abdruck" wahrnehmbar?

Hintergrund ist, dass sich natürlich auch über dem Großen Teich immer Waffengegner bzw. Hysteriker finden,

die sich (selbst wenn sie hierzu krampfhaft hinschauen müssen...) bedroht fühlen...

Wie gesagt, bei uns ist dazu nichts explizit geregelt. Dann gilt eben Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand.

Nur - aus einem kurzen Sichtbarwerden eines Kurzwaffengriffs einen Bedrohungs-Straftatbestand zu konstruieren,

das dürfte jedem Staatsanwalt schwer fallen.

Gruß,

karlyman

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Na, das wäre doch mal ein Fall für Pro-Legal da zu ermitteln und dem Beschuldigten Hilfestellung anzubieten! :)

Es kann ja nicht sein, dass Legal auf einmal Illegal ist...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Pro Legal sich hier reinhängt. Zum einen handelt es sich - igittigitt - um einen SV-ler und zum anderen habe ich noch nirgends gehört, dass PL irgendwelche rechtlichen Schritte/Präzedenzfälle/großen Kämpfe vor den Gerichten ausfechten wird. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen!

Ansonsten hat karlyman wohl recht: Ein Einkaufszentrum ist keine öffentliche Veranstaltung.

Und wenn ein Kaufhaus ein paar qm Verkaufsfläche an Dritte zwecks Warenverkauf untervermietet, ändert das nichts daran.

Nur mal so: Wäre es eine öffentliche Veranstaltung, dann dürften z.B. auch längere Küchenmesser, selbst wenn sie noch so gut eingeschweißt und verschlossen transportiert würden, in selbigem Einkaufszentrum GAR NICHT mehr erworben werden, denn transportieren ist im Prinzip auch Führen...

Einige hier finden es abartig, dass man in einem Einkaufszentrum PTB Waffen führen muss (bzw. auf dem Weg dorthin!!! und wieder zurück!!!) - nur, ob es unter Hoplophoben als so viel normaler gilt, mit GK-Waffen Sportschiessen durchzuführen, wäre dann noch zu klären. Toleranz und Solidasrität unter ALLEN LWB (und dazu gehört(e) auch der 54jährige) wäre m.E. besser.

Grüße

Schwarzwälder

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Einige hier finden es abartig, dass man in einem Einkaufszentrum PTB Waffen führen muss (bzw. auf dem Weg dorthin!!! und wieder zurück!!!) - nur, ob es unter Hoplophoben als so viel normaler gilt, mit GK-Waffen Sportschiessen durchzuführen, wäre dann noch zu klären.

Das ist der Punkt.

Wir LWB haben doch genug zu leiden unter der hierzulande verbreiteten Mentalität

"das gefällt mir nicht, das soll nicht sein, also soll es für alle verboten sein".

Da müssen wir dieses dämliche Spiel nicht auch noch mitmachen.

Beschränkungen von Freiheiten nur bei belegtem Bedarf (bewiesen durch Fakten und Zahlen).

Ansonsten nicht!

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Hi Leute,

ich denke ohne die genaue Situation zu kennen können wir nur raten und dem betroffenen empfehlen: Anwalt!

Wieviele Buden waren denn da?

Kenne Weihnachtsmärkte mit ein paar Buden, die Würstchenbuden stehen das ganze Jahr, die Glühweinbude nur vor Weihnachten.

War der Weihnachtsmakrt vielleicht nur eine Umgestaltung/Dekorierung?

Wo war der Weihnachtsmarkt genau, wo der Beschuldigte. usw.?

Wie lange war der Weihnachtsmakrt schon in betrieb? Nur der Name Weihnachtsmarkt macht keine Versammlung!

In meinen Augen ist es wichtig, das wir das Thema diskuttieren, aber der Fall ist mit den bekannten Daten nicht zu lösen.

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Wie lange war der Weihnachtsmakrt schon in betrieb? Nur der Name Weihnachtsmarkt macht keine Versammlung!

Nö, aber eine öffentliche Veranstaltung, das reicht ja schon.

Als pöser Messerjocke kenne ich diese Überlegungen schon länger.

Das Verbot des Führens auf öffentlichen Veranstaltungen gilt ja auch für "Waffenmesser". Und da macht man sich halt schon strafbar, wenn man, ohne es zu bedenken, über ein Volksfest oder halt einen Weihnachtsmarkt läuft.

Sinnvoll? MMn nicht.

Aber so stehts halt im Gesetz.

Muss man nicht richtig finden, ist aber so.

Und bei SSWs ist halt genauso.

Wie man das praktisch lösen soll, ist mir allerdings auch schleierhaft. Um jeden Weihnachtsmarkt drumrumlaufen ist im Moment etwas schwiereig...

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Der Fall ist wirklich etwas für Juristen.

Anhand des (dürr) geschilderten Sachverhalts ist die Sachlage äußerst unklar.

Wie hier schon geschrieben, ein paar Buden und etwas Weihnachtsdeko innerhalb eines Einkaufszentrums,

um etwas verkaufsfördernden weihnachtlichen Background zu bieten, machen noch nicht zwingend eine

"öffentliche Veranstaltung" daraus. Es kann sich auch schlicht und einfach um das gleiche Einkaufszentrum wie

sonst gehandelt haben, ohne wirkliche Marktveranstaltung...

Als Anwalt würde ich genau an diesem Punkt tief wühlen. War dieser "Markt" als solcher gewerberechtlich

gemeldet? Lag ein "Markt" mit externen Beschickern überhaupt vor? Das kann hier einen großen Unterschied machen.

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