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sportschuetze klagt gegen erwerbsstreckungsgebot


Shootist

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Wer ist "Wolfgang H.", Direktor des Amtsgerichtes?

völlig egal (meine ich jedenfalls). Viel interessanter finde ich, dass Erstens unvoreingenommen und Zweitens sachlich (fast) richtig berichtet wird. Das finde ich den eigentlichen Hammer :eclipsee_gold_cup:

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das Problem ist nur: nützt uns ein ggf. positives Urteil in unserem Sinne überhaupt noch, wenn die Änderung des WaffG wie im Entwurf beschrieben, verabschiedet wird?

Harlekin

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völlig egal (meine ich jedenfalls).

Meine ich nicht.

Ich meine schon, dass es ein Unterschied ist ob Lieschen Müller mit einem (vielleicht) in der Sache uninteressiertem Rechtsanwalt klagt oder ein "Direktor eines Gerichtes".

Hier sollte man meinen, dass dieser schon sehr genau weiß auf was er sich eingelassen hat und vor allem die richtigen Argumentationsführung beherrscht.

Im Übrigen habe ich auf meine Frage: "Wer ist "Wolfgang H.", Direktor des Amtsgerichtes?" eher gemeint, ob ihn jemand kennt (vielleicht aus früheren Prozessen oder Geschehnissen) oder ob er vielleicht sogar hier registriert ist.

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Ich finde es lohnt sich den Redakteuren ein Lob auszusprechen und sie zu ermuntern weiter so unvoreingenommen zu berichten. Ich habe mich eben mal registriert und den Artikel kommentiert. Sowas ist m.E. durchaus lohneswerte Pressearbeit in unserem Sinne.

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das Problem ist nur: nützt uns ein ggf. positives Urteil in unserem Sinne überhaupt noch, wenn die Änderung des WaffG wie im Entwurf beschrieben, verabschiedet wird?

Hm, der Teufel ist ein Eichhörnchen. Im besten aller Fälle trägt ein für Sportschützen positives Urteil auf die eine oder andere Weise dazu bei, diesen Entwurf im Arbeitspapier zu kippen. Im schlechtesten Fall bringt ein positives Urteil ab 01.04.2008 überhaupt nichts (mehr).

Grundsätzlich finde ich es aber äußerst positiv, dass die Sache jetzt vorm BVerwG steht. Im Grund haben wir nach der derzeitigen Situation nichts großartig zu verlieren.

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Hm, der Teufel ist ein Eichhörnchen. Im besten aller Fälle trägt ein für Sportschützen positives Urteil auf die eine oder andere Weise dazu bei, diesen Entwurf im Arbeitspapier zu kippen. Im schlechtesten Fall bringt ein positives Urteil ab 01.04.2008 überhaupt nichts (mehr).

Ein positives Urteil bringt so oder so eine ganze Menge. Alle gelben WBK's könnten im Wege der Feststellungsklage kosten auf Seiten der Behörde erzeugen, die bei der Revision auffallen und dafür Sorge tragen könnten, dass die manchmal etwas merkwürdigen Verfahrensweisen in deutschen Behörden die mit dem WaffG befasst sind demnächst genauer auf Ihre Kostenträchtigkeit hin überprüft werden :)

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auch auf SWR/ARD...

Auszug aus dem o.a. Artikel:

Das Waffenrecht ist zuletzt im Oktober 2002 geändert worden. Die Neufassung des Gesetzes war wesentlich beeinflusst von dem Amoklauf in Erfurt im April 2002, bei dem ein Gymnasiast 16 Menschen und sich selbst erschossen hatte. Das Gesetz trat zum 1. April 2003 in Kraft. Die restriktiven Regelungen sollen helfen, die Verbreitung und den Missbrauch von Waffen einzuschränken. Bei Schützenvereinen stößt dies immer wieder auf Kritik.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die verschärften Vorschriften im April 2003 jedoch für verfassungsgemäß.

Diese Aussage ist definitiv falsch.

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der DSU nicht zugelassen hat.

Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht automatisch, dass das WaffRNeuRegG in allen seinen Teilen tatsächlich auch verfassungskonform ist. Eine entsprechende Entscheidung des BVerfG gibt es dazu bisher jedenfalls nicht.

CM

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Wenn es so kommt wie geplant, dann gibt es einige "Exoten" mit Neuer Gelber WBK, die vor dem April 2008, also nach derzeitigem Recht, die Pappe bekommen haben und ohne 2/6 sind und wohl auch bleiben werden.

Wieso? Wenn da nicht drin steht "Herrn Mustermann wird hiermit befreit von Erwerbsstreckungsvorschriften die Erlaubnis erteilt..." gelten ab 01.04.08 (oder dem sonstigen Tag X) einfach neue Spielregeln.

Das ist ja anders als beim ehemaligen Übergang von Gelb alt, bei dem dann ausdrücklich zu den Einzelladerwaffen noch als amtlich Eintragung vermerkt wurde:

"Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen..."

Solange nichts explizit Gegenteiliges auf der WBK eingetragen ist, geht es nach einer Gesetzesänderung doch einfach mit den neuen Spielregeln weiter.

2/6 "muss" dann auch auf keiner Gelben direkt eingetragen sein, denn die Regelung steht nach Gesetzesänderung gemäß Arbeitspapier ausdrücklich im Gesetz.

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Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der DSU nicht zugelassen hat.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, warum die DSU und nicht das FWR geklagt hat? Normalerweise sollte das FWR bei jeder Gelegeneheit klagen und ein richtiger "Pain in the Ass" sein um endlich mal dafuer zu sorgen, dass man mit dem Versuch sich durch Waffengesetzaenderungen zu profilieren, sehr schnell auf Glatteis kommen kann.

TheHun

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Solange nichts explizit Gegenteiliges auf der WBK eingetragen ist, geht es nach einer Gesetzesänderung doch einfach mit den neuen Spielregeln weiter.

2/6 "muss" dann auch auf keiner Gelben direkt eingetragen sein, denn die Regelung steht nach Gesetzesänderung gemäß Arbeitspapier ausdrücklich im Gesetz.

Nö, er hat ja geklagt nach WaffR 2003.

Heinrich

Sehr interessante Diskussion!

Wenn heletz Recht hat, würde ich den 2/6-Eintrag in meiner gelben ändern lassen!

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Nö, er hat ja geklagt nach WaffR 2003.

Ist schon klar, nur ich sehe hier keinen Anhaltspunkt, warum für unter dann altem Recht ausgestellte Gelbe nach der Gesetzesänderung noch die alten Rahmenbedingungen gelten sollten.

Wenn ihr mich fragt, geht das in dem Punkt mit den neuen Regeln nahtlos weiter (wenn sich die StVO ändert, dürfen die Altinhaber von Fahrerlaubnissen sicher auch nicht einfach nach den alten Regeln weiterfahren).

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Ist schon klar, nur ich sehe hier keinen Anhaltspunkt, warum für unter dann altem Recht ausgestellte Gelbe nach der Gesetzesänderung noch die alten Rahmenbedingungen gelten sollten.

Wenn ihr mich fragt, geht das in dem Punkt mit den neuen Regeln nahtlos weiter (wenn sich die StVO ändert, dürfen die Altinhaber von Fahrerlaubnissen sicher auch nicht einfach nach den alten Regeln weiterfahren).

aber die alten Führerscheine gelten weiter. Mußte ja auch keine neue Prüfung machen als der Stufeneinser eingeführt wurde.

Gruß

alea

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Ist eigentlich dieses 2/6 dasselbe Problem wie der Schnaps in Skandinavien ?

Die meinen doch auch , sie müssen so viel saufen wie sie maximal kaufen dürfen und jammern rum.

daß es zu wenig ist.

Ich kenne nicht so viele Leute die jedes Jahr 4 neue Waffen kaufen , oder die das tun würden , selbst wenn

sie es sich leisten könnten.

Gruß

Gottfried

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aber die alten Führerscheine gelten weiter. Mußte ja auch keine neue Prüfung machen als der Stufeneinser eingeführt wurde.

Gruß

alea

Joah, schon richtig, damals gab es aber auch eine extra Regelung zu deren weiteren Gültigkeit.

Und die Führrerscheine sind ein ganz schlechtes Beispiel, weil hier die Fahrerlaubnis explizit eingetragen ist - man hätte also den Altbestand widerrufen/einziehen müssen.

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