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IGNORED

An alle, die am 1.4.2003 NICHT 25 Jahre alt sind


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

color> Hi Leidensgenossen! Also, ich hab da ne Frage...laut dem neuen Waffengesetz MÜSSEN alle Sportschützen, die am 1.4.2003 nicht 25 sind auf eigene Kosten (gehts noch???) ein amts-fachärztliches oder psychologisches Zeugnis vorlegen, wenn eine ERSTMALIGE Erteilung einer Waffenerlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (GK) anliegt. gaga.gif FRAGE: Wenn ich (20) bis zum 1.4.2003 also meine WBK mit 2 Waffeneinträgen beantragt habe, muss ich dann (weils Erstmalig ist) trotzdem noch so ein Zeugnis nachreichen? Wenn dem so ist, dann last uns echt versuchen zu klagen, mit dem FWR?!?! Es ist totaler Schwachsinn, wieso sollte ein 25jähriger gesünder im Kopf sein, als ein 19,20 oder 23jähriger? Ich bin mir sicher, dass wir hier KEINEN Amokläufer haben, was eh totaler Humbug ist...denn wenn einer so etwas vor hat, dann kann er auch eine illegale Waffe kaufen und muss nicht die Sportschützen in den Dreck ziehen. Bin mal gespannt...

Special thanks to: Robert Steinhäuser (astrein Junge pissed.gif)

Geschrieben

Sorry für die schlechte Nachricht, aber:

Zitat aus dem WaffRNeuRegG:

Abschnitt 6

Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften

§58 Altbesitz

(9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekannmachung vom 8. März 1976 eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von §14 Abs. 1 Satz 2 [Anmerkung: KK und 12er Einzelladerflinten] und in Fällen des §13 Absatz 2 Satz 1 [Anmerkung: Jäger]

Geschrieben

Tja, ich bin mit meinen 21 Jahren leider auch von dieser unsäglichen Neu-Regelung betroffen. Zweifellos ist das eine sinnlose Maßnahme.

Wenn ich Ende des Jahres meine WBK habe, kommt erstmal eine 22er. Wenn mich dann das GK-Fieber packt, werde ich mich halt mal umhören, wo die Chancen und Kosten für so ein Gutachten gut stehen.

Bis jetzt ist das ja alles noch nicht so klar.

Geschrieben

Tja, ich frag mich nur, wie die das mit denen Waffenbesitzern handhaben wollen, die innerhalb dieses einen Jahres (also vor dem 1.4.04) noch 25 werden! Da fällt der "Tatbestand" ja innerhalb dieser Frist weg...--> muss ein Gutachten eingereicht werden oder nicht? Ich z.b. habe im April noch einige wenige Tage, an denen ich noch potentiell geistig unzurechnungsfähig bin confused.gifconfused.gif

Das neue WaffG soll ja einfacher und übersichtlicher sein...ich habs nurnoch nicht gemerkt....

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich sage nur FWR und ÖRAG!


& Gruppe "Wo sonst" (Gruppenrabatt minus 30 % auf die FWR(ÖRAG)-RS-Zusatzversicherung) rolleyes.gifwink.gif

Bis Später

Sven

Geschrieben

Erstmal danke für die Anteilnahme! icon14.gif

Allerdings hab ich §58 Abs9 wohl voll überlesen...das wirft mich zurück.

Also im FWR bin ich ja schon, sogar Lifetime grin.gif

Dann muss ich mal sehen wie die Umstände bei einem Fach/Amtsarzt sind...wenn das schon über 50€ kostet, dann ists happig.

Man und das wo ich schon seit bestimmt 8Monaten voll in die H&K Mk23 verliebt bin und schon Zubehör (im Wert von 400€ gekauft habe...argh)...hatte soviel Hoffnung sie mir an meinem Geburtstag kaufen zu können...naja mal sehen

Geschrieben

Ich bin 18 und werde im März dieses Jahres (also noch vor dem 1.4.2003) meinen Antrag auf WBK (mit Eintrag für eine 9x19 oder .45 ACP, hab mich noch nicht entschieden) stellen.

Dann muß ich ja das Gutachten nicht sofort bein Antragstellung einreichen (weil VOR 1.4.), sondern hab dann auch 1 Jahr Zeit, oder?

Gruß

Geschrieben

Ich bezweifle, dass es mit 50,- EUR getan sein wird. Ich denke da eher an 200,- EUR aufwärts. Und wer die Abzocke mit der MPU für Alkohol-Sünder kennt, der kann sich schon lebhaft ausmalen, was demnächst mit Nachwuchsschützen passieren wird.

Geschrieben

In Antwort auf:

Dann muß ich ja das Gutachten nicht sofort bein Antragstellung einreichen (weil VOR 1.4.), sondern hab dann auch 1 Jahr Zeit, oder?


Richtig Slasher, keine Panik. Die Übergangsfrist beträgt 12 Monate, du hast also bis zum 31.3.2004 Zeit.

Geschrieben

Da sollten sich lieber mal die rot-grünen Amokläufer in Berlin ein amts-, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung ausstellen lassen, nachdem die das WaffG so grausam verschlimmbessert haben.

gaga.gif

Geschrieben

Hier wird doch bloß dem Nachwuchs finanziell der Hahn abgedreht . Wenn ich dran denke, was mich alleine die Wbk gekostet hat. Dann die Erstaustattung an Waffen und sonstiegem Zubehör (Schrank usw). Und jetzt darf ich dann auch noch meinen eigen Idi-Test zahlen. Und das alles als armer Schüler, der gerade den Führerschein gemacht hat. Ohne entsprechend Hilfe und Verständniss im Elternhaus kann man das ja voll vergessen.

Fußballspielen ist auf jeden Fall billiger!

Aber Aufgeben gibts natürlich nicht.

Es lebe der Schießsport, es lebe der Nachwuchs. icon14.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Richtig Slasher, keine Panik. Die Übergangsfrist beträgt 12 Monate, du hast also bis zum 31.3.2004 Zeit.


Ähm, ich will ja nicht zum 2. Mal in diesem Thread der Überbringer einer schlechten Nachricht sein, aber wenn ich das neue WaffG richtig verstehe, darf er als Sportschütze gar keine GK-Waffe besitzen (sportliche 12er Einzelladerflinte ausgenommen), mit oder ohne Gutachten, solange er noch keine 21 Jahre ist.

Vergleiche hierzu §14 Absatz 1 des neuen WaffG.

Geschrieben

Hi JM,

es gibt aber noch den § 58 (Altbesitz) Abs. 9 :

Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.

Fazit : Beantragen...& KAUFEN ...aber fix wink.gif

Den ollen Idi-Test dann am 31.03.2004 nachreichen cool3.gif

Gruss

CB

Geschrieben

Da hast du leider Recht, "Slasher" braucht garkeinen Antrag machen, bringt nichts wenn keine 21...ich werde am 19.4. 21 und hoffe mir meine Waffe an meinem Geb kaufen zu können...also ich machs so, WBK noch vor März (hoffe ich schaffs, bin aber zuversichtlich), Walther GSP-Expert kaufen dann im April die 45er. Was dann in einem Jahr mit der 45er wird, falls ich das Gutachten nicht bekomme, KA! Vielleicht woanders wegschliessen, bis ich 25 bin, aber verkaufen (mit Verlust) werde ich die nicht, das ist klar. Aber wo, WO ist der Sinn...mit 21 bekommt man kein Gutschten, da man ja so gefährlich ist und mit 25 darf man dann???!?!? *logik wo bist du?* Ich bin mit meinen 20 Jahren bestimmt erwachsener, als mancher 30 jährige, aber man kann jedem nur vorn Kopf schauen. Ich werde beim Psychodoc immer die Wahrheit sagen, auch dass ich Metal höre (dann schaff ichs bestimmt nicht...BÖSE Musik!)aber wenn ichs nicht schaffe, weiss ich schon was sich sage!

"Danke, aber es hilft mir, wenn ich weiss, dass SIE genau so einer sind, der Kinder/Frauenvergewaltiger gesund/freispricht!" Mal sehen was dann anbach ist...besonders solche kranken Leute und solche die in Drogengeschäfte verwickelt sind, fügen ner Menge Leute mehr Schmerz zu, als Sportschützen. Möchte nicht wissen, wieviele Menschen ein Drogendealer im Durchschnitt aufm Gewissen hat.

In Deutschland läuft ne Menge schief, aber allein kann ich nichts machen...vorallem, was soll aus dem Schützensport werden, wenn kein Nachwuchs da ist, weil die Zusatzprüfungen so teuer sind oder man sie nicht besteht??? color>

Geschrieben

Hey CB, hast Recht. Das könnte in der Tat klappen. smile.gif

§ 58, Abs. 9 sagt nicht explizit, dass der Betreffende zumindest 21. Jahre sein muss.

§ 14, Abs. 1 dürfte nur für Neuanträge nach dem 01.04. gelten ? Welches Datum ist entscheidend ? Datum der Beantragung oder Datum der Erteilung ?

Wäre zumindest einen Versuch wert.

In Antwort auf:

Hi JM,

es gibt aber noch den § 58 (Altbesitz) Abs. 9 :

Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.

Fazit : Beantragen...& KAUFEN ...aber fix

Den ollen Idi-Test dann am 31.03.2004 nachreichen

Gruss

CB


Geschrieben

Hi JM,

icon14.gif § 14 gilt nur für Neuanträge ab 1.4. !

ich schätze mal das das Datum der erteilten Genehmigung zählt !

Also Beeilung - wer weiss wieviele Tage die Sachbearbeiter

auf den entsprechenden Ämtern bis zum 1.4. krank sind oder Urlaub haben (Ironie) wink.gif

Gruss

CB - der mit *seinen* Damen und Herren auf der Behörde keine Probleme hat - sind suuuupernett ! cool.gif

Geschrieben

Ich drücke den Betroffenen jedenfalls alle Daumen. Bin ausnahmsweise mal froh, so ein alter Sack von 30 Jahren zu sein. wink.gif

Geschrieben

erstmal hallo bin der neue hier. bin auch erst 22 und hab meine wbk anfang dezember beantragt und soll sie mitte januar bekommen. als ich meinen antrag abgab wurd ich darüber aufgeklärt das auch wenn ich meine wbk schon hab trotzdem wenn das neue waffengesetz in kraft tritt zum psycho muss. das ganze wurde mir dann auch schriftlich vorgelegt was ich unterschreiben musste das ich darüber aufgeklärt wurde. aber noch nicht mal feststeht welche ärzte überhaupt dafür zugelassen sind und wie das ganze abläuft also erstmal abwarten und wenn man einer der ersten bei den psychos ist wirds vielleicht gar nicht so schlimm da sie selber noch keine ahnung ham smile.gif

Geschrieben

Sehen die mitlesenden RAs das auch so?:

WBK so beantragen, daß sie am 31.3.03 ausgehändigt ist,

möglichst schnell noch im April, insofern noch keine diesbezüglichen Regelungen bestehen, zum (Fach)artzt des Vertrauens (auch Gynäkologen sind Fachärzte, meinte unser Pulverschein-Ausbilder chrisgrinst.gif) und schnell den Schriebs an die Behörde.

Oder vielleicht auch jetzt gleich, wenn man schon die WBK in der Tasche hat? Es steht doch nichts im affengesetz, daß das Gutachten erst nach dem 1.4.03 vorgelegt werden muß? confused.gif

Geschrieben

@All die, die über mir, die meinten, bei mir wäre es aussichtlos:

Das stimmt nicht. Der Vorsitzende meines Vereins hat sich extra noch beim Sachbeabeiter erkundigt: Alle Anträge, die bis zum 31.3.2003 abgegeben werden, müssen noch nach dem alten WaffG bearbeitet werden.

War mir nur wegen des Gutachtens nicht sicher.

Gruß

Geschrieben

Wieder richtig, Slasher. Keine Panik, Leute.

Mein Sohn hat im November sein Bedürfnis mit dem anderen pipapo ans Landratsamt geliefert, wurde im Dezember 18 und hat sich jetzt im Januar mit dem Voreintrag eine 9mm gekauft.

Mit dem Gutachten hat er Zeit bis 31.3.2004.

Allerdings würde ich den Betroffenen tatsächlich dazu raten, noch vor dem 1.4.2003 zum Einkaufen zu gehen.

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