Zum Inhalt springen
IGNORED

Argg!!! Waffenbesitzt doch ab 25, was soll ich jetzt tun?


pinkinson

Empfohlene Beiträge

Zitat:

Original erstellt von pinkinson:

Hallo!

Habe gestern in den Nachrichten gehört, daß nach dem Zusammenschluss der Innenminister der Länder die Altersgrenze noch bis zu den Bundestagswahlen auf 25 Jahren gehoben werden soll.

...

Ruhig bleiben !!

Hab ich auch gehört, allerdings von nem Privatsender...

Erzählen kann der Schily im Vorfeld viel, das nennt man Propagandataktik.

Wenn etwas nicht beschlossen ist redet man den Leuten das so lange ein bis sie glauben das es beschlossen wäre.

Warten wir erstmal ab was passiert, noch ist gar nicht durch, und Schily ist nach der Bundestagswahl nicht mehr als ein Foto in der Ehemaligenliste auf der Homepage des Bundestages...

FALLS die Altersgrenze ab 25 beschlossen werden SOLLTE kommen so viele Klagen in Karlsruhe auf die zu, bis die durch sind und das Gesetz dann wirklich Anwendung finden sollte bist Du 25. (und das Gesetz hoffentlich wieder Geschichte)

Denn mit Biathlon ist dann Feierabend. Da die Athleten erst mit 25 anfangen können zu trainieren sind sie bei erreichen der Olympiaqualifikation 35, und somit rennen denen alle anderen Athleten, inclusive die aus Simbabwe, konditionell vor der Nase weg.

Und somit ist nix mit Olympia und Biathlon.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin 24.

Muß ich die Waffe zum 1.1.2003 abgeben, nur um mir am 2.4.2003 wieder eine holen zu können?

Nema nista, nicht mit mir.

Bin im FWR, werde das nutzen, falls es wirklich so kommt.

Deshalb mein Rat: FWR, Repetierer kaufen und dann sollen sie kommen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Whitewater

"Ende mit Biathlon" iss nich!

Biathlon=olympisch=Kleinkaliber=kein potenzieller Amokläufer=Altersgrenze f. Erwerb von 18 Jahren.

"Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf 21

Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für

Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die

jeweils durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind,

bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese Ausnahme

deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische

Disziplinen zugelassen sind."

Otto hat auch die Altersgrenzen 21 Jahre für Erwerb und 25 Jahre für Meschugge-Prüfung vor erstmaligem Erwerb genannt.

------------------

The evolution of Gun Control:

1. Legislation

2. Registration

3. Confiscation

4. Extermination

FWR 13291

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Palermo:

geht mir genau so, nur ein paar Monate später das ganze.

Und? WENN die das hinkriegen würden mit der 25er Marke, wird halt vom 01.01.03 bis Mitte des Jahres 03 einProzess geführt, dann habe ich das "weise Alter" erreicht und fertig ist.

Zitat:

Original erstellt von JürgenG:

@Whitewater

"Ende mit Biathlon" iss nich!

Biathlon=olympisch=Kleinkaliber=kein potenzieller Amokläufer=Altersgrenze f. Erwerb von 18 Jahren.

"Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf 21

Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für

Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die

jeweils durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind,

bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese Ausnahme

deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische

Disziplinen zugelassen sind."

Otto hat auch die Altersgrenzen 21 Jahre für Erwerb und 25 Jahre für Meschugge-Prüfung vor erstmaligem Erwerb genannt.

OK, OK, Denkfehler, KK nicht bedacht.

Alles klar, ich ruder schon zurück, Du hast mich überzeugt. Hätte mich auch gewundert wenn die sich kein Schlupfloch offen gehalten hätten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

BMI Pressemitteilung:

1.Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schußwaffen von 18 auf 21. Bei KK und Einzellader-Flinten bleibt 18Jahre.

Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 auf 18 J. angehoben.(????)

2. Grund sätzlich werden Personen, die noch nicht 25 jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten Schusswaffe, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen.

Ausgenommen hierfür sind Jäger.??????????????

3. Betreuung minderjähriger Schützen nur mit qualifizierter Schießaufsicht.

4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen.

5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des sportlichen vom kampfmäßigen Schießen. Hier geht es um die grundsätzliche Grenzziehung, die bei der Genehmigung von Schießsportordnungen unter mitwirkung des Fachbeirats praktisch wird.Auf diese weise wird verhindert, dass unter dem Deckmantel des Sports Fertigkeiten antrainiert werden könnten, die mit Schießsport nichts zu tun haben.

6. Verbot von sog. Pump-guns.

Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff.

7. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schußwaffen.

8.Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über Schießsportvereine die Ihnen angeschlossen sind.

9. Die Mindestaltersgrenze bleibt bei 12 Jahren.

10. Einrichtung einer Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehörde aus dem Erziehungsregister.

Der restliche Schwachsinn, der teilweise vorgebracht wurde ist vom Tisch.

Gruß wolli2002

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lass die Jäger in Ruhe, die hatten halt die bessere Lobby. Dito der "olympische" Verband.

Was mir stinkt ist, dass es 3 verschiedene Sorten legale Waffenbesitzer in diesem Pamphlet gibt. Man kann mit allem möglichen argumentieren, jedes mal bleibt der Gleichheitsgrundsatz auf der Strecke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute, nicht jammern, sondern den Jagdschein machen!!

Wer sich Großkaliber-Schießen leisten kann, kann auch die Gebühren für den Jägerkurs berappen. Und ein zweiter Einstein muß man auch nicht sein, um den Kurs zu bestehen.

Gruß

do

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jürgen: Wir Jäger sind eben besser ausgebildet! *gngngn*

Oder lernt man als Sportschütze etwa die brunftgerechten Zeichen des deutschen Nadelwilds?

------------------

Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von Mike Brauer:

@Jürgen: Wir Jäger sind eben besser ausgebildet! *gngngn*

Oder lernt man als Sportschütze etwa die brunftgerechten Zeichen des deutschen Nadelwilds?

Heisst das dann auch, dass die Jungs auch erst mit 25 in D zum Bund müssen *sfg*

------------------

http://www.gsvburgenland.vze.com/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich bin durchaus Sympatisant der Jagd u. der

Jäger!

Aber die "bessere Ausbildung"? Wenn bei uns

am Stand Jäger `mal schießen wollen, müssen

die meisten aber "hautnah" beaufsichtigt wer-

den, sonst hätte ich keine Ruhe.

Das ist jetzt nicht böse gemeint, eben nur

wg. der "besserern Aus....".

Ob das so ähnlich ist wie mit dem Flugbenzin?

Gruß Pit

Der Herr soll....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von wolli2002:

6. Verbot von sog. Pump-guns.

Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff.

das heist dass "normale nicht-unterwelt vorderschaftrepetierer zum verschiessen von schrotmunition ohne pistolengriff legal bleiben"??????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich bin durchaus Sympatisant der Jagd u. der

Jäger!

Aber die "bessere Ausbildung"? Wenn bei uns

am Stand Jäger `mal schießen wollen, müssen

die meisten aber "hautnah" beaufsichtigt wer-

den, sonst hätte ich keine Ruhe.

Das ist jetzt nicht böse gemeint, eben nur

wg. der "besseren Aus....".

Ob das so ähnlich ist wie mit dem Flugbenzin?

Gruß Pit

Der Herr soll....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Pit: Bleib ruhig! Hast Du mein glucksendes Kichern in dem Beitrag nicht gehört?

Sorry, ich hatte mal wieder etwas heftig der linksdrehenden Milchsäure zugesprochen. wink.gif

------------------

Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

heisst jiatz aber für pinkinson (für mich Gottseisgejodelt nicht mehr), dass er sich zwar zeuch kaufen könnte, sobald das Gesetz aber in Kraft getreten ist, er und jeder andere auch zw. 21 und 25 Jahren den oben genannten Meschugge-Test machen müsste!

Oder hab ich das nicht sauber mitbekommen?

------------------

DaWast

FWR / BSSB / BDMP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na toll. Ich bin auch erst 20 (und das noch gar nicht mal soo lange) und soll jetzt meine USP Expert wieder abgeben dürfen... supisache.

Ich bin echt gespannt wie sich das weiter entwickelt - abgeben müssen oder Id*otentest...

Wäre im Falle des Falles folgende Lösung möglich: Waffe an einen älteren Schützenkollegen verkaufen (der sie dann zum Training mitbringt) und nach Erreichen der "Waffen-Volljährigkeit" wieder zurückkaufen? Müßte doch rein rechtlich kein Problem sein...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Heinz,

unter punkt 6. steht genau:

..... Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oderJagdwaffen hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung hierfür keine Verwendung.

-----------

So wie ich es verstehe, sind nur Pump-Guns mit Pistolengriff gemeint.

gruß wolli2002

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2. Grund sätzlich werden Personen, die noch nicht 25 jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten Schusswaffe, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen.

Glaube ich nicht. Zitat BMI Entwurf:

"1. Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen:

Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf 21

Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für

Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die

jeweils durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind,

bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese Ausnahme

deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische

Disziplinen zugelassen sind.

Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 (dem Alter, ab dem ein

Jugendlicher nach Ablegung der Jägerprüfung einen

Jugendjagdschein lösen kann) auf 18 Jahre angehoben.

2. Medizinisch-psychologische Untersuchung vor der Erteilung

waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen

Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt

sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen

Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder

fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung zum

Waffenbesitz vorlegen müssen. Ausgenommen hiervon sind Jäger,

da sie durch die anspruchsvolle Ausbildung und die schwierige

Jagdprüfung bereits in hinreichender Weise ihre Eignung und den

Willen zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit

Waffen, die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, zum

Ausdruck gebracht haben.

Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von

Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben

dürfen, also für die - insbesondere in den olympischen

Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und Sportflinten

(vgl. Nr. 1)."

Zitat Ende.

Also für die .22 wohl keine MPU. Schwacher Trost für alle GK Schützen. frown.gif

Und wie war das noch? " Der DSB steht zu seinen Disziplinen" .... dann mal los.

..... Gebrauchspistole Schützenklasse

..... Zentralfeuer 32/38 Schützenklasse

kann man dann ja, denke ich , vergessen.

Sollte der DSB da nicht mal in die Offensive gehen?

Spopi.

[Dieser Beitrag wurde von Spopi am 07. Juni 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Spopi am 07. Juni 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Spopi am 07. Juni 2002 editiert.]

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

so wie ich das sehe hat der DSB da seine Schäfchen ins trockene gebracht. Für die unter 25 Jährigen, die Großkaliber schießen, bedeutet dies: Pech gehabt! Unterstelle dem DSB aber einfach, daß diese Minderheit seiner Mitglieder im recht egal sind.

Daß die Regelung ebenfalls nicht für Einzelladerflinten gilt, finde ich ebenfalls bemerkenswert. Sind die so ungefährlich im Vergleich zu einer Vorderschaftrepetierflinte oder einer Selbstladeflinte?

Hoffentlich läuft nie einer mit einer abgesägten Flinte (Bockdoppel etc.) die er auf gelbe WBK erworben hat Amok!

Wenn ich die Erklärung aber richtig verstehe, bedeutet dies, daß die Absicht des ursprünglichen Entwurfs (der im Bundestag verabschiedet wurde) erhalten bleibt, daß alle Repetierbüchsen (auch Mehrlader) zukünftig auf Gelbe WBK erworben werden können. Hoffentlich...

Was die "Pump-Guns" mit Pistolengriff angeht, bezieht sich dieses Verbot auf reine Pistolengriffe oder sind davon auch Hinterschäfte wie der der Benelli M3 (also Pistolengriff und feste Schulterstütze) betroffen?

Gruß

Bounty

------------------

"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Original erstellt von Bounty:

Moin,

Was die "Pump-Guns" mit Pistolengriff angeht, bezieht sich dieses Verbot auf reine Pistolengriffe oder sind davon auch Hinterschäfte wie der der Benelli M3 (also Pistolengriff und feste Schulterstütze) betroffen?

Für mich hört sich das nach Pistolengriff "ohne feste Schulterstütze" an.

Ich schieß zwar nur Kurzwaffe, drücke aber den Vorderschaftrepetierflintenbesitzern alle verfügbaren Daumen, dass ich recht habe.

Gruß Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat:

Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt

sind, vor dem Erwerb der
ersten
erlaubnispflichtigen

Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder

fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung zum

Waffenbesitz vorlegen müssen.


Wenn wortwörtlich, dann schnell irgendwas kaufen, danach nix MPU

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Habe gestern in den Nachrichten gehört, daß nach dem Zusammenschluss der Innenminister der Länder die Altersgrenze noch bis zu den Bundestagswahlen auf 25 Jahren gehoben werden soll.

Nun meine Frage, ich bin zur Zeit 23 und hatte jetzt in den nächsten Wochen vor mir noch eine Langwaffe (Repetierer) zu zulegen. Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich in diesem Zusammenhang das tun soll und ob ich die Waffe dann nicht schon im Herbst gezwungen werde abzugeben. Was soll ich denn jetzt machen, kaufen oder warten?

Ach ja, alle Vorderschaftsrepetierer sollen verboten werden.

Schöne Scheisse!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft.

Also kaufe Dir was du genehmigt bekommst. Enteignen, und das aber erst im Januar 2003, kann Dich so schnell keiner.

------------------

Widerstand gegenüber Tyrannen ist Gehorsam gegenüber Gott. Thomas Jefferson

http://www.whitehouse.gov/history/presidents/tj3.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.