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Sachkunde ist kein Problem, da die waffenrechtliche Genehmigung in Form der WBK für Sportschützen breits vorliegt.
frogger
Für Signalpistolen Kal. 4 benötigt man einen Sachkundenachweis, der in einer Prüfung vor dem Deutschen Motoryacht-Verband bzw. dem Deutschen Seglerverband erlangt wird. Mit dem Sachkundenachweis für eine Sportschützen-WBK hat das nichts zu tun.
Die Sachkunde benötigst du, als Nachweis für den Antrag. Da der Kollege aber bereits die neue Sportschützen-WBK hat und dem Antrag damit schon stattgegeben wurde, braucht er sich um die Sachkunde nicht mehr zu kümmern, da die Erwerbserlaubnis bereits vorliegt. Frogger hat daher völlig recht. Wie in meinem Posting oben geschrieben, ist die Frage einzig und allein nur noch, ob die SigPi eine Einzelladerkurzwaffe für Patronenmunition ist. Es ist dann auch nicht mehr relevant, ob der Erwerb dem sportlichen Schießen dient oder nicht. Wenn die SigPi in diese Kategorie fällt, dann liegt die Erwerbserlaubnis vor und man kann sich einen ganzen Schrank voll davon kaufen - natürlich auch ohne Rücksicht auf eine 2/6-Regelung Ach ja, wenn wir schon mal dabei sind: Was kostet eigentlich eine SigPi und was kostet die Munition? Nur mal so aus purem Interesse....
bye knight
Meine Sportschützen-Sachkundeprüfung liegt schon etliche Jahre zurück.
Aber ich bin absolut sicher, daß ich weder bei ihr, noch bei der erst wenige Jahre zurückliegenden Jägerprüfung irgendwelche Dinge über Pyro-Munition im Kal. 4 wissen musste.
Auch um Schwarzpulver zu kaufen, reicht die Eintragung eines Vorderlader-Revolvers in meine WBK nicht aus. Hierfür benötige ich einen Sprengstoffschein.
Darum leuchtet mir Deine Argumentation nicht wirklich ein.
Aber ich will mich gerne eines besseren belehren lassen.
Deshalb meine Frage: Woraus geht ganz konkret hervor, daß ich als Sportschütze mit Sachkundeprüfung oder als Jäger den Schein vom DSV oder DMYV nicht benötige?
Gruß
do