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do

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  1. Die Schnüffelei des Staates wird in Zukunft wohl noch eine neue Dimension erschließen, wenn das Hartz IV-Gesetz ab 01.01.2005 erst einmal greift. Dann muß jeder, der Arbeitslosengeld II beantragt hat, damit rechnen, daß die zuständige Behörde seine Wohnung auf Wertgegenstände und Bargeld durchforstet. Die Legalwaffenbesitzer sind also bald nicht mehr die einzige Gruppe in diesem Staat, für die die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gültig ist. Eigentlich müsste jetzt ein Massenaufschei der Entrüstung durch unser Volk gehen. Armes Deutschland! Gruß do
  2. So, wie war heute auf dem Amt. Bzgl. der Leuchtpistolen habe ich folgendes erfahren: Der Sachbearbeiter konnte keine erschöpfende Antwort geben, meinte aber, daß die Sachkunde eines Sportschützen ausreichen würde. Zum Erwerb auf die neue gelbe Sortschützen-WBK sagte er zuerst, daß diese WBk noch gar nicht erhältlich sei, daß die Sigpi aber wohl, soweit er das auf Anhieb sagen könne, die Voraussetzungen für den Erwerb auf diese Karte erfüllen würde. Gruß do
  3. Hallo Leute, ich habe morgen wegen einer anderen Waffensache ein Date mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter der hiesigen Behörde. Ich bin schon gespannt, wie der die Sache sieht. Ich werde Euch dann berichten... Gruß do
  4. In Antwort auf: In Antwort auf: In Antwort auf: Sachkunde ist kein Problem, da die waffenrechtliche Genehmigung in Form der WBK für Sportschützen breits vorliegt. frogger Für Signalpistolen Kal. 4 benötigt man einen Sachkundenachweis, der in einer Prüfung vor dem Deutschen Motoryacht-Verband bzw. dem Deutschen Seglerverband erlangt wird. Mit dem Sachkundenachweis für eine Sportschützen-WBK hat das nichts zu tun. Die Sachkunde benötigst du, als Nachweis für den Antrag. Da der Kollege aber bereits die neue Sportschützen-WBK hat und dem Antrag damit schon stattgegeben wurde, braucht er sich um die Sachkunde nicht mehr zu kümmern, da die Erwerbserlaubnis bereits vorliegt. Frogger hat daher völlig recht. Wie in meinem Posting oben geschrieben, ist die Frage einzig und allein nur noch, ob die SigPi eine Einzelladerkurzwaffe für Patronenmunition ist. Es ist dann auch nicht mehr relevant, ob der Erwerb dem sportlichen Schießen dient oder nicht. Wenn die SigPi in diese Kategorie fällt, dann liegt die Erwerbserlaubnis vor und man kann sich einen ganzen Schrank voll davon kaufen - natürlich auch ohne Rücksicht auf eine 2/6-Regelung Ach ja, wenn wir schon mal dabei sind: Was kostet eigentlich eine SigPi und was kostet die Munition? Nur mal so aus purem Interesse.... bye knight Meine Sportschützen-Sachkundeprüfung liegt schon etliche Jahre zurück. Aber ich bin absolut sicher, daß ich weder bei ihr, noch bei der erst wenige Jahre zurückliegenden Jägerprüfung irgendwelche Dinge über Pyro-Munition im Kal. 4 wissen musste. Auch um Schwarzpulver zu kaufen, reicht die Eintragung eines Vorderlader-Revolvers in meine WBK nicht aus. Hierfür benötige ich einen Sprengstoffschein. Darum leuchtet mir Deine Argumentation nicht wirklich ein. Aber ich will mich gerne eines besseren belehren lassen. Deshalb meine Frage: Woraus geht ganz konkret hervor, daß ich als Sportschütze mit Sachkundeprüfung oder als Jäger den Schein vom DSV oder DMYV nicht benötige? Gruß do
  5. In Antwort auf: @barlow: Sachkunde ist kein Problem, da die waffenrechtliche Genehmigung in Form der WBK für Sportschützen breits vorliegt. Gruß, frogger Für Signalpistolen Kal. 4 benötigt man einen Sachkundenachweis, der in einer Prüfung vor dem Deutschen Motoryacht-Verband bzw. dem Deutschen Seglerverband erlangt wird. Mit dem Sachkundenachweis für eine Sportschützen-WBK hat das nichts zu tun. Gruß do
  6. Leute, nicht jammern, sondern den Jagdschein machen!! Wer sich Großkaliber-Schießen leisten kann, kann auch die Gebühren für den Jägerkurs berappen. Und ein zweiter Einstein muß man auch nicht sein, um den Kurs zu bestehen. Gruß do
  7. @ Asgard: Das eine schließt das andere aber nicht aus, oder? Gruß do
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