Volco Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Hallo! Unsere Jungschützen (21 und 23) fragen sich, was so ein psychologisches Gutachten - wie es das neue Gesetz für unter 25jährige vorsieht - in etwas kostet. Die beiden sind Studenten und haben sich schon Ihre Waffen mühsam erspart. Hat jemand von Euch grobe Kostenvorstellungen? Viele Grüße Volco Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Wenn ich den Text des neuen WaffG richtig verstehe, braucht es das Gutachten nur bei der ERSTMALIGEN Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Wer diese beim Inkrafttreten des Gesetzes am 1.4.2003 schon besitzt, braucht kein Gutachten. Sollte dies korrekt sein (Juristen, korrigiert mich!), würde ich - wenn aufgrund der Vereinszugehörigkeit möglich - die Erlaubnis vor diesem Datum beantragen. Zu den Kosten kann man jetzt wohl noch nix Verbindliches sagen, weil die Anforderungen wohl erst noch in einer Verordnung festgelegt werden. Nur als erste Orientierung: Eine MPU im Verkehrsrecht kostet um die 400 Euro. Link to comment Share on other sites More sharing options...
1500er Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Im §6 Absatz 3 ist die Rede von einem "amts- oder fachärztlichem oder fachpsychologischem Zeugnis" ...einen Facharzt gibts an jeder Ecke, ich denke bei dieser Geschichte wird es auch auf "es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird" herauslaufen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Hi clausi, Seite 3993 , § 58 Abs. (9) "Besitzt eine Person, die noch nicht das 25.Lebensjahr vollendet hat, am 1.April ... eine Schußwaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten ... ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen." Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 @Clausi editiert, da durch Klaus12 richtig gestellt. @1500er Siehe § 6 Abs. 4 "Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen." Wieder ein "Ermächtigungsgesetz"; allerdings vor Verkündung der NEUEN Verordnungen wieder Unsicherheit, was da alles hineingeschrieben wird. Jürgen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eismann Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 mich würde es mal interessieren was passiert, wenn man kein Gutachten nachreicht. Ist dann die Zuverlässigkeit weg? Oder muss man dann ein Ordnungsgeld zahlen und hat wieder ein Jahr zeit?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 die zuverlässigkeit ist zwar nicht weg, aber das alterserfordernis als erlaubnisvoraussetzung ist nicht gegeben. in der folge verdünnisiert sich die wbk... p.s.: da dieses dumme und sicher zu teure schlechtachten sicher die jugendarbeit mehr als nur oberflächlich beeinflussen wird, würde ich den vereinen/verbänden raten die kosten geeignet aufzufangen. einem nackten mann (verein) kann man zwar nicht in die tasche fassen, aber diejenigen, die es sich leisten können sollten m.e. daran denken, die kosten durch verzicht auf/ermäßigung von aufnahme- und mitgliedsgebühren bei jungschützen zumindest abzumildern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Daytona Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 zu § 58 IX: wieviel amtsärzte, fachärzte oder fachpsychologen werden es wohl sein, die einem noch nicht 25-jahrigem, der aufgrund des alten waffg bereits schusswaffen besitzt und nun ein gutachten nachreichen muß ( und der vielleicht mal 19 jahre alt ist... ) bescheinigen, daß er die geistige eignung hierzu besitzt ? einer ? zwei ? die werden sich sich hüten... ich stell mir die gespräche vor: psychoheini: was haben sie denn so für interessem ? jungschütze: na, sportschießen, wäre ich sonst hier ? psychoheini: und was sonst noch ? jungschütze: computer ... psychoheini: ahh, interessant, welche programme denn so ? jungschütze: counterstrike, kenn se das ? oder p : soso, sie sind sportschütze . j : ja p : jaja, kenn ich mein onkel ist auch sportschütze schießen sie luftpistole oder luftgewehr ?´ j : praktische flinte p : ??? j : äh, so mit pumpguns Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steeleye Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Preisfrage: Ich bin unter 25. Ich besitze eine Waffe. Ich bin Soldat/Polizist/Grenzschützer. Ein erstelltes Gutachten ist negativ. Bin ich arbeitslos? STEELEYE P.S.: Oder noch besser: Kann ich, wenn ich zu dem Zeitpunkt noch keinen Wehrdienst geleistet habe, ein negatives Gutachten als Anlage zu einem KDV-Antrag heften - der Arzt sagt ja, ich bin nicht geeignet? P.P.S.: Je länger man darüber nachdenkt, desto komischer ist es... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eismann Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 hallo steeleye Dieses Thema wurde hier schon einmal ausgibig diskutiert. Das Ergebnis: Die MPU, die Du durch einen Facharzt erstellen lässt, hat keinen Einfluss auf Bund/Behörden-Berufe. Denn wie das WaffG schon sagt, sind Bund und Behörde vom WaffG nicht betroffen. Wäre ja auch was, wenn der normalsterbliche für sich einen Nutzen ziehen könnte ;o) Desweiterem wird man bei der Musterung ohnehin überprüft. Jedoch hat dieser Test keinen Einfluss auf die Schützen-MPU Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Anhaltspunkte für die möglichen Kosten gibt es wenige. - In einem Münchener Verfahren hatten wir ein Privatgutachten eines dortigen Professors erstellen lassen. Dieses qualitativ sehr gute und sehr umfangreiche Gutachten war ausgesprochen teuer (nicht ganz geringer vierstelliger DM-Betrag), hat aber Erfolg gehabt: Landesanwaltschaft und Verwaltungsgerichtshof waren mit einem recht positiven Vergleich zugunsten des Mandanten einverstanden, durch den sich die Unzuverlässigkeitszeit bis zur Wiedererteilung der WBKs deutlich verkürzt hat. - In einem badischen waffenrechtlichen Klageverfahren (Widerruf der WBKs wegen Verdachts der "Trunksucht") habe ich gerichtlichen Beweis durch Einholung eines TÜV-Gutachten angetreten (vom Verwaltungsgerichts angeordnet). Das Gutachten liegt noch nicht vor, mithin auch nicht der Preis. - Für fachärztliche Gutachten können Ärzte entsprechend der GOÄ oder bei Privatpatienten (wer ist das schon ?) nach individueller Vereinbarung abrechnen. Die GOÄ habe ich nicht zur Hand, kann also zu den Rahmen nichts sagen. Mitlesende Mediziner können sich ja äußern (wobei man als Realist keine Billigpreise erwarten kann - eine gute Anamnese und entsprechende Exploration, ggf. mit psychologischen Tests, braucht ihre Zeit, die für entsprechende andere Behandlungen dann nicht zur Verfügung steht - zu verschenken haben legitimerweise auch Ärzte nichts). Gruß, Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 @ daytona komisch, die Sexualverbrecher werden von denselben Fach(HAHAHAHAHAHAHA)leuten nach kurzer Strafverbüßung wieder laufengelassen...... Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Drei Gutachter - vier Meinungen ! Mit einem Gutachte®n ist in dieser Republik a l l e s beweisbar. Es kommt nur darauf an, den R i c h t i g e n zu haben, d.h. den mit der richtigen Sicht der Dinge, denn absolute Wahrheiten gibt es nicht! Soweit mir bekannt ist, übernimmt die ÖRAG auch Gutachtenkosten. Das Gesetz gilt erst ab O1.O4.03 ! Wer also jetzt unter 25 Jahre alt ist und in Zukunft seine GK Waffen schießen will und meint, er könne sich FWR und ÖRAG sparen (wieviel Schuß sind das umgerechnet auf den Jahresbeitrag?) der ist wohl selbst schuld, wenn er in Zukunft (nur!) Lupi schießt ! Ich geh mal davon aus, ein wirklich guter Fachanwalt kennt auch Gutachter mit der richtigen Sicht der Dinge aus seinem Fachbereich! Und die Wahl des Gutachters ist nach dem Gesetz frei! Gruß Mouche (PS: Hab die 25 aber schon locker und laaaaange hinter mir-sollte nur ein Rat an die Kids sein Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Ich habe diesbezüglich schon dem FWR gemailt und ich werde es auch hier sagen: Es kann nicht sein, dass auf Grund von einem neuen Waffengesetz plötzlich Altregelungen über den Haufen geworfen werden! Daher: Ich werde, bevor ich das Gutachten einreiche, erstmal Klage einreichen! Altbestand muss geschützt werden! Wer der hier Anwesenden unter 25 jährigen würde ggf. mitklagen? Außerdem halte ich es für ein Unding, dass diese Regelung nur für Sportschützen und nicht für Jäger gelten soll. Sind wir Menschen zweiter Klasse? Ich habe nichts gegen Jäger - im Gegenteil. Aber davon sind auch einige unter 25 und brauchen diesen Quatsch nicht. Und an Alle: Schreibt an das FWR und bittet um eine Sammelklage gegen diesen Irrsinn im Namen aller Mitglieder. Darauf hoffend damit nicht allein dazustehen Blacksmith Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sobrek Posted October 17, 2002 Share Posted October 17, 2002 Seite 3993 , § 58 Abs. (9)"Besitzt eine Person, die noch nicht das 25.Lebensjahr vollendet hat, am 1.April ... eine Schußwaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten ... ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen." Die Frage die für mich dabei akut ist: ich werde im Mai 25 - muss ich das jetzt trotzdem nachreichen?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 @ frogger : Das mein ich doch ! Soweit ich die Bedingungen verstanden habe,kann man bereits v o r h e r sich beraten lassen. Da kann man sich schon einen (richtigen!) Gutachter benennen lassen. Und wenn dessen Ausführungen nicht anerkannt werden-siehe oben ! Das erste Gutachten allerdings wird man selbst zahlen müssen-das ist ja einer der Gründe, warum wir alle das Gesetz so toll finden Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
gecko Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 In Antwort auf: - Für fachärztliche Gutachten können Ärzte entsprechend der GOÄ oder bei Privatpatienten (wer ist das schon ?) nach individueller Vereinbarung abrechnen. Die GOÄ habe ich nicht zur Hand, kann also zu den Rahmen nichts sagen. Mitlesende Mediziner können sich ja äußern (wobei man als Realist keine Billigpreise erwarten kann - eine gute Anamnese und entsprechende Exploration, ggf. mit psychologischen Tests, braucht ihre Zeit, die für entsprechende andere Behandlungen dann nicht zur Verfügung steht - zu verschenken haben legitimerweise auch Ärzte nichts). Gruß, Carcano In Antwort auf: Sorry, hab' ich erst jetzt gelesen, daher auch die Antwort so spät. Ärztliche Gutachten werden nach zwei Modi abgerechnet. Zum einen besteht die Möglichkeit, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Die andere Möglichkeit ist, nach dem Zeugen- und Sachverständigen-Satz abzurechnen. Beides läuft etwa auf einen Stundensatz von 50.-Euro hinaus. Üblich sind 5-10 Stunden, in schwierigen Einnzelfällen aber auch deutlich mehr. Hinzu kommen Sachkosten und eventuell Zusatzgutachten anderer Fachgebiete (Fachärzte/Fachpsychologen). Die übliche Preislage ist so 400.- bis 750.- Euro. (Bevor hier was in den falschen Hals kommt: ich muß des öfteren Gutachten in Auftrag geben und abrechnen. Selber kassieren tue ich leider nicht!) In jedem Fall würde ich mir vorher einen Kostenvoranschlag geben lassen und von Pauschal-Preisen die Finger lassen. Und danke für das "legitimerweise"! So, noch ein Nachtrag: Im Gesetz ist immer die Rede von einem "amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnis". Das bedeutet, daß jeder Facharzt, also auch Euer Hausarzt, sofern er Facharzt für Allgemeinmedizin ist, ein solches Zeugnis ausstellen kann. Der Begriff Zeugnis würde für mich auch bedeuten, daß die Anforderungen hierfür erheblich geringer sind, als an ein wissenschaftlich begründetes Gutachten! (Juristen mögen mich eines Besseren belehren!) Mit diesem Gesetzestext würde ich mir vom Hausarzt ein formloses Attest ausstellen lassen, daß ich noch Herr meiner Sinne bin. Das dürfte so 10.- bis 20.- Euro kosten. Und wenn der Behörde das nicht reicht: -> ÖRAG Für Polizisten und Leute in Ostwestfalen würde ich so etwas machen, persönlicher Besuch wäre aber Pflicht! Kosten wie oben genannt, gehen als Spende ans FWR. color> Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinkinson Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 ähnliches Problem habe ich auch, ich werden am 18.12.2002 24, wenn das neue WaffG April 2003 in Kraft trit, bin ich auf jeden Fall innerhalb des nächsten Jahres 25, muss ich MPU trotzt dem nachreichen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
gecko Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 So wie ich das verstehe --- ja! Es sei denn, es geht um eine KK-Waffe oder Flinte im Kal. 12 Aber das Pamphlet zu lesen ist eine Strafe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 @ Dr. Gecko : Auf den Punkt gebracht ! Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 "Soldaten MÜSSEN ja auf jeden Fall was vom Amoktäter haben, gell? Kaltblütiges Schießen, Treffen und möglichst "keine Gefangenen" - logisch, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. " Hey THV (ja Du, nicht die franz Mun.), der Umkehrschluss ist auch nett: Wer die Schützen MPU besteht, ist nicht wehrdienstfähig. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinkinson Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 Fazit: Falls es tatsächlich an die 700 € kosten wird und wir es trotzt der Altersgrenze nachreichen werden müssen, werde wir wohl mit Schiesssport aufhören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TheLonestar Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 @ Pinkinson: Falsche Einstellung! Jetzt erst recht und against all Odds lautet Devise!!! stay save, Lone Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted October 19, 2002 Share Posted October 19, 2002 "der Umkehrschluss ist auch nett: Wer die Schützen MPU besteht, ist nicht wehrdienstfähig." Da glaube ich nicht dran, denn in diesem unserem Lande, in dem es ständig "schlimmer" wird, werden inzwischen die Gesetze so hinterf.... formuliert, dass sie nur fürs gemeine Fussvolk, und nicht für die Regierenden gelten. Als sog. "Gesetzgeber" machen die das mit "Hintertürparagraphen" á la: "Diese Regelung gilt nicht für Staatsorgane" oder: "Weitere Einschränkungen werden durch Verordnungen geregelt" (in denen sie dann ALLES verbieten und reglementieren können, ohne ein Gesetz ändern zu müssen) Daher wohl auch der Name "Gesetzgeber", der die Gesetze dem unmündigen Fussvolk vorgibt, und für sich selber gleich schöne Ausnahmeregelungen einbaut. Rechte für die Regierenden, Pflichten für die Regierten! Als Privatperson wirst du vom Staat also solange als "nicht Zurechnungsfähig" eingestuft, bis du das Gegenteil bewiesen hast, andererseits musst du für eben diesen Staatsapparat bei der Bundeswehr deinen Kopf hinhalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinkinson Posted October 21, 2002 Share Posted October 21, 2002 ähnliches Problem habe ich auch, ich werden am 18.12.2002 24, wenn das neue WaffG April 2003 in Kraft trit, bin ich auf jeden Fall innerhalb des nächsten Jahres 25, muss ich MPU trotzt dem nachreichen[/qoute]Ist es nun irgendwo in Gesetzestext geregelt oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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