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IGNORED

da isses !!!!


Gast Daytona

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Und ein grober handwerklicher Fehler: Ursprünglich sollte das Gesetz am 1.1. in Kraft treten, einige Übergangsfristen (Anmeldung von Munition, verbotene Waffen§58) wurden damals auf den 28. 2. gelegt.

Diese wurden nun belassen. Daher müssen z.B. Waffen, die ab 1. April verboten sind, schon bis 28. Februar abgegeben werden. Peinlich peinlich, und dafür haben die sich mit der Veröffentlichung so viel Zeit gelassen... Es gibt noch einige andere dicke Hunde, wir berichten.

Gruß crying.gif

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In Antwort auf:

Das Thema mit dem Ausdrucken hatten wir schon und es gibt eine Lösung:


Da der eine oder andere bei Unix-basierten Tools und Shell-Skripts vielleicht doch ein wenig überfordert ist, hier noch eine Lösung für "Windows-User wie Du und ich":

Unter http://www.cs.wisc.edu/~ghost/doc/AFPL/get704.htm findet man GhostScript und GSView (runterscrollen bis zum Abschnitt "Windows 95, 98, ME, NT, 2000 or XP"). Einfach die beiden EXEs downloaden, die beiden Installationen durchlaufen lassen, dann GSView starten, das PDF öffnen und die Funktion "Convert" (respektive: "Konvertierung", Default-Parameter sind ok) bemühen.

Leider geht bei dem Abspeichern des konvertierten Dokuments das Passwort verloren, so dass man das Dokument dann dummerweise auch ausdrucken kann ;-))

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gut, verkündung doch noch geschafft...

wolfgang, für datums und sonstige fehler kann das bundesgesetzblatt gar nichts: der gesetzgeber hat in seiner unendlichen weisheit das gesetz so beschlossen, wie es seit heute öffentlich bekanntgemacht ist, mit allen kleinen und grosse, bekannten und unentdeckten fehlern und unzulänglichkeiten. hätten sie sich mit der verkündung nochmal 1 jahr zeit gelassen, hättens die verkünder auch nicht verbessern dürfen.

und um dies noch besonders hervorzuheben:

das verbot von vorderschaftrepetierflinten, bei denen der hinterschaft durch einen pistolengriff ersetzt ist, tritt morgen den 17.10.2002 in kraft!

das restliche gesetz tritt am 1.4.2003 in kraft!

das erbenprivileg fällt am 1.4.2008 weg.

p.s.: gerade ist mir wieder eingefallen, warum sich die änderung des bereits vom bundestag beschlossenen gesetzes nach erfurt doch gelohnt hat: bis zu diesem zeitpunkt stand im gesetz stets etwas über die "verkündigung" des gesetzes. da aber anscheinen nicht alle von der christlichen glaubenslehre so begeistert sind, wie herr b. aus b., wurde stattdessen im vermittlungsverfahren der begriff "verkündung" verwendet, der den zusätzlichen vorteil hat, dass er auch so im grundgesetz steht.

aber in den entwürfen von 3 jahren stand immer mariä "verkündigung"; soviel zur professionalität der waffenrechtsamteilung des bundesinnenministeriums unter der leitung von unserem speziellen wohltäter grlaugh.gif

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@Wolfgang Kräußlich:

Ist leider kein handwerklicher Fehler (von denen hat es allerdings noch jede Menge im Gesetz). Hatte das zuerst auch gedacht, weil ich ebenfalls die 6-monatige Frist im Gedächtnis hatte. Nachprüfung ergab aber, dass es auch kürzere, z.B. 4-monatige Fristen gab, z.B. Anmeldung Mun, und dort stimmt dann der 28.02.2003.

@all: Werden die Verwaltungsvorschriften auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht? Wenn nein, wo sonst?

Schon was über deren Verbleib bekannt?

Gruß, Ronald

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Nein, nicht ganz. Der 28. 2. ist ja keine 4monatige Frist, sondern eine minus 1monatige. Und es hätte eine zweimonatige ab dem früher geplanten 1.1. sein sollen. Die Umstellung auf den 1.4. wurde verschlafen.

Beispiel Anscheinswaffen: Wer eine Waffe hat, die ab 1.4. laut Anhang 2 Abschnitt1 verboten ist, aber nach §37 WaffG alt erlaubt war, muss diese bis 28. 2. loswerden, um nicht strafbar zu werden. (oder eine Ausnahmegenehmigung, aber anderes Thema). Nach geltendem Recht darf er diese Waffe aber bis zum 31.3. erwerben! Er kann sie dann aber nicht mehr bis 28.2. unbrauchbar machen und wird daher als legaler Waffenkäufer schon vor Inkraftreten des Gesetzes am 1.4. zum Verbrecher. Munition analog: Was ist mit der Mun, die ich Mitte März kaufe? Anmelden bis 28. 2. ist ja nicht mehr, oder?

DAS NENNE ICH SEHR WOHL EINEN HANDWERKLICHEN FEHLER.

Und ich weiß natürlich, dass der Bundesanzeiger nicht schuld ist, sondern der Gesetzgeber, eh klar.

Gruß

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Ja, ja,

das alte Problem wenn man relative Bezüge mit festen Daten mischt. So etwas passiert halt, wenn zu viele Köche zu lange an einem Brei kochen und dann plötzlich auch noch Hektik aufkommt.

Ist aber schon ein rechtlich interessantes Problem, das da geschaffen worden ist.

Ich stelle jetzt erst einmal einen Antrag auf eine Ausnahmebewilligung für mein altes Springmesserchen, beim dem dummerweise die Klinge vorne herauskommt. Wer macht mit?

Es lebe der Vorgang! Für meine Steuern will ich jetzt auch etwas Verwaltungs-Action sehen. laugh.gif

Euer

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

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Hallo Wolfgang,

und wie Du recht hast. Hab' mich schon wieder verwirren lassen: Da sind ECHTE FEHLER drin!!! Es hieß klar und deutlich, z.B. für die Anmeldung von Mun-Altbesitz "letzter Tag des vierten auf das Inkrafttreten folgenden Monats" (das wäre dann der 31. August 2003), und nicht "der Verkündung" (28. Februar 2003)!!!

Somit kommen, wie Du richtig anmerkst, Widersprüche zu Stande, die niemand beabsichtigt hat.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das einfach redaktionell berichtigt wird oder ob es erneut verkündet werden muß. So bleiben kann es auf keinen Fall!

Gruß, Ronald

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Das wäre dann aber der 31. 7. Regel: Verkündung vor dem 15 zählt der Monat noch mit, nach dem 15 nicht mehr. Also Bei Verkündung am 16. 10 zählt der Oktober nicht mehr, bei Inkrafttreten am 1.4. zählt der April aber mit!

Alle in allem aber ziemlicher Murks, man müsste mal einen Verwaltungsrechtler darauf ansetzen. Aber da der Bundespräsident das Gesetz so unterschrieben hat, ist eine weitere Änderung evtl. nur durch neues Gesetz möglich.

PS.: Nehmt mal den langen Link raus. Ist zwar gut gemeint, aber stört beim Lesen.

Gruß

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also diese verkündungsregel habe ich jetzt nicht kapiert; auch wenn die verkündung am 1.10. erfolgt wäre, wäre das gesetz am 1.4. in kraft getreten, weil das der sechste auf den verkündungsmonat folgende monatserste ist.

zu der vor dem inkrafttreten ablaufenden anmeldefrist:

fristablauf für die vernichtung/genehmigung nach inkrafttretung (schönes wort) wäre eine vergünstigung gewesen, weil ein eigentlich schon verbotener gegenstand noch hätte behalten werden dürfen.

durch diese gesetzestechnische schlamperei hat sich dieses entgegenkommen erledigt:

vernichtet den krempel oder besorgt euch die genehmigung(en) also zeitig, d.h. vor inkrafttreten des gesetzes. auch eine mehrmonatige bearbeitungszeit muss einkalkuliert werde; schließlich führt z.b. der besitz eines verbotenen springmessers nach dem 1.4.3 zum verlust der waffenrechtlichen zuverlässigkeit!

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Hab' eben einen befreundeten Anwalt befragt. Der weiß es leider für den konkreten Fall (Gesetz) auch nicht so genau, sagt aber, dass z.B. bei offensichtlichen (Schreib-)Fehlern in einem Gerichtsurteil das Gericht diese einfach nachträglich ausbessern kann.

Er vermutet, dass es sich hier ebenso verhält, die Verkündung dann aber möglicherweise nochmals erfolgen muss. Würde die Sache auch nicht einfacher machen.

Ich schlage vor, wir bitten unsere Interessenvertretung (FWR), die Sache in die Hand zu nehmen. Noch mehr Chaos können wir wirklich nicht gebrauchen.

Gruß, Ronald

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Stoppp!

Bevor Ihr Euch unglücklich macht. Hat mit dieser Einstellung (leider) nichts zu tun. Liegt (mal wieder mad1.gif) am Browser. IE tut (6.x, vorher ???), Netscape/Mozilla nicht (jedenfalls nicht die neueren Versionen, die auch mit den Style-Sheets ein Problem haben). An letzterem wird es wohl insgesamt liegen.

Gruß, Ronald

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Gott sei Dank gibt es außer diesen trögen Personal Computern (wat, das sinn doch inzwischen Supercomputer, nich?) auch noch richtige Rechner. icon14.gif

Ich verwende am liebsten einen RISC unter Solaris (das wäre dann eine SUN SPARC). Das ist was rechtes chrisgrinst.gif. Könnte man aus Sicht der IPSCler mit DSB = PC und meins = IPSC vergleichen. cool.gif

Jedenfalls sieht man, wie gut unser M$-Gates seinen Job beherrscht: Unter "seinem" Windows tut's, unter dem "bösen" MAC tut's nicht. icon13.gif

Aber Spaß beiseite: Was sagen denn nun die Fachleute zu diesen, freundlich ausgedrückt, redaktionellen Fehlern im eben veröffentlichten WaffG?

Übrigens: @Wolfgang: Deine Ausführungen zum 15. des Monats = nächster Monat treffen hier wohl nicht zu. Dazu sind die "einsetzen"-Hinweise zu eindeutig.

Das kann so nicht durchgehen. Das Gesetz ist auch objektiv so keinen Cent wert. Es ist schlicht nicht legitimiert.

Meine Frage: Muss es erneut verkündet werden (evtl. ganz neue Daten, falls erst im November, sogar das Inkrafttreten um einen Monat verschoben) oder kann einfach der (arme/bl*de/hirnlose/d+mme) Schreiberling seinen B°ckm!st nochmals korrigiert veröffentlichen? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da hat immerhin unser Bundespäsi seinen Servus daruntergesetzt. Armer Kerl. Auch der ist somit ver$rscht worden. crying.gif

Gruß, Ronald

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wieso sollte es neu verkündet oder gar beschlossen werden? ist es dem gesetzgeber seit neuestem verboten unsinnige gesetze abzusondern?

nein, im ernst: das gesetz ist bei dieser fristgeschichte unsinn, aber das ändert an der gültigkeit des gesetzes nicht. in einem verfahren würde ich versuchen, den richter zu inhaltlich richtiger auslegung zu bewegen, aber das wird kaum relevant werden, weil bundetag und bundesrat ja sechs monate zeit haben, um den fehler auszubügeln.

allerdings nur mit komplettem gesetzgebungsverfahren, weil einfache korrektur (durch wen? bundespräsidenten? bundesgesetzblatt?) gegen das im grundgesetz festgelegte verfahren verstoßen würde. das gesetz ist gesetz und kann nur durch gesetz geändert werden.

im übrigen passt es meiner meinung nach hervorragend zur qualität dieses gesetzes, dass das 1. änderungsgesetz zum waffengesetz vom 11.10.2002 schon vor dem inkrafttreten desselben kommt...

lol @ gesetzgeber grlaugh.gif

lol @ "experten" des bundesinnenministeriums grlaugh.gif

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Hi Ulrich,

nix für ungut, aber ich hatte eigentlich angenommen, Du kennst Dich da besser aus. Es ist tatsächlich so, dass das Gesetz in seiner "korrekten" Form zuletzt dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegen hat. Diese Fassung (und nur diese) ist legitimiert (das ist die Fassung mit den [einsetzen: ...]-Formulierungen).

Das der Bundespräsi eine redaktionell inkorrekte Fassung unterzeichnet hat, könnte man mit seinem Alter und der dadurch resultierenden Weitsichtigkeit entschuldigen (ohne ihn in Mißkredit bringen zu wollen). Er hat ja schließlich auch schon bewiesen, dass er nicht mehr richtig zählen kann... AZZANGEL.gif

Tatsache ist, dass es sich "lediglich" um redaktionelle Fehler handelt. Die können und müssen anders korrigiert werden, als durch ein erneutes Gesetzgebungsverfahren.

Wie der genaue Ablauf aussieht und ob ein erneuter Verkündungstermin fällig ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Jedenfalls sollte jetzt mal jemand mit engem Kontakt zum FWR tätig werden oder noch besser hier berichten.

Gruß, Ronald

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