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IGNORED

Aufbewahrung so korrekt?


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Geschrieben

Guten Tag in die Runde,

 

ich gehe doch recht in der Annahme, dass folgende Aufbewahrung auch nach dem "Schlüssel Urteil" vollkommen korrekt ist, oder? Ich falle unter die Altbesitzregelung.

- Ich habe einen B Schrank, in welchem 2 KW lagern. Dieser hat ein Zahlenschloss, somit entfällt hier die Schlüsselfrage.

 

- Desweiteren habe ich einen A Schrank, in welchem 4 Langwaffen lagern. Dieser hat einen Schlüssel, welchen ich in dem höherwertigen B Schrank lagere. Beide Schränke sind verdübelt.

 

- Munition ist grundsätzlich in einem separaten Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss untergebracht.

 

Bis hierhin sollte alles vermutlich ohne Probleme sein, oder?

 

Nun hätte der A Schrank für den Fall, dass der Munitionsschrank mal voll sein sollte, jedoch auch noch ein abschließbares Innenfach. Darf ich in diesem nun Munition lagern, wenn folgende zwei Kriterien erfüllt sind:

 

- Den Schlüssel von dem besagten Innenfach würde ich natürlich nicht im B Schrank lagern, sondern in dem Munitionsschrank.

 

- Des Weiteren würde dort nur Kurzwaffenmunition gelagert werden.

 

Somit hätte im fiktiven Fall eines Einbruchs der Einbrecher selbst bei Öffnen des B Schrankes keinerlei Zugriff direkt auf die Munition, genau so, als wenn sie im separaten Stahlblechschrank gelagert wäre.


Sieht hier irgendjemand rechtliche Einwände, falls der Munischrank mal überlaufen sollte, das so zu handhaben?


LG an alle!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Slasher:

Ich habe einen B Schrank, in welchem 2 KW lagern. Dieser hat ein Zahlenschloss, somit entfällt hier die Schlüsselfrage.

 

- Desweiteren habe ich einen A Schrank, in welchem 4 Langwaffen lagern. Dieser hat einen Schlüssel, welchen ich in dem höherwertigen B Schrank lagere. Beide Schränke sind verdübelt.

 

Für mich ist bis heute nicht eindeutig geregelt ob bei "Altbesitz" Waffen und Schlüssel im B Schrank mit Zahlenschloss gelagert werden "dürfen".

Verschiedentlich wird geäußert das der Schrank zur Schlüsselaufbewahrung " höherwertiger" sein muss, sprich in dieser Konstellation ein 0 oder 1 für den Schlüssel.

Eindeutige, rechtlich belastbare Angabe  dazu sind mir nicht bekannt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso höher? Gleichwertig! Hast du einen großen 1er mit Schlüssel kannst du den in einem kleinen 0er lagern, solange du nur soviel drin lagerst was ein 0er hergibt.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Leg doch einfach den A-Schlüssel + dessen Innenfach-Schlüssel in den B-Schrank. Gleiches mit dem reinen Munitionsschrank-Schlüssel.

Kurzfassung: Alle Schlüssel in den B-Schrank legen. 

 

Der übliche "Einbrecher" kommt mit seinem Schraubendreher oder Stemmeisen, Akkubohrer kaum in den B-Schrank rein.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Astanase:

Leg doch einfach den A-Schlüssel + dessen Innenfach-Schlüssel in den B-Schrank. Gleiches mit dem reinen Munitionsschrank-Schlüssel.

Kurzfassung: Alle Schlüssel in den B-Schrank legen. 

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Kugelfang78:

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

 

Er hat einen B + A-Schrank + Stahlblechschrank (Munition).

Im B sind nur KW und dann alle Schlüssel vom A + Blechschrank und keine Munition.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Kugelfang78:

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

 

Daran sieht man wie bescheuert die Regelung ist. Schlüssel vom Mun Schrank im B Schrank illegal. Schlüssel vom Mun Schrank irgendwo, legal. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Wieso höher? Gleichwertig

Ich wiederhol es gern nochmal, so wurde es von einem Behördenvertreter geäussert.

Daher auch die Frage nach einer belastbaren Quelle wenn dem nicht so ist.....

So oder so an meiner Frage vorbei, die da war:

Ist bei Altbesitz die Lagerung des Schlüssels zu weiteren A und B Schränken in einem B Würfel mit Zahlenschloss zusammen mit Waffen zulässig?

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Einspruch meine Herren.

Wenn er nur einen B Schrank hat darf er natürlich keine Munition lagern.

Da aber die meisten B Schränke noch ein abschließbares Innenfach haben,

darf er in diesem Innenfach  sehr wohl Munition lagern.

Mfg der Waldlaeufer

 

Geschrieben

Hallo,

 

Zitat

- Des Weiteren würde dort nur Kurzwaffenmunition gelagert werden.

 

Solange die gelagerte Munition zu keiner der Waffen im Schrank passt wär das doch Überkreuzlagerung und gar kein Schlüssel für das Innenfach nötig.

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Astanase:

Leg doch einfach den A-Schlüssel + dessen Innenfach-Schlüssel in den B-Schrank. Gleiches mit dem reinen Munitionsschrank-Schlüssel.

Kurzfassung: Alle Schlüssel in den B-Schrank legen. 

 

vor 6 Stunden schrieb Astanase:

Er hat einen B + A-Schrank + Stahlblechschrank (Munition).

Im B sind nur KW und dann alle Schlüssel vom A + Blechschrank und keine Munition.

 

Wenn alle Schlüssel im B-Schrank liegen würden,  wäre er trotzdem dran, da keine getrennte Aufbewahrung. Sicherheitsstufe B ist eben kein 0 oder 1.

 

Oder habe ich da einen Denkfehler? 

Geschrieben (bearbeitet)

Realer Istzustand:
 

  • B mit elektronischen Schloss mit Kurzwaffen
  • A mit Schlüssel mit Langwaffen
  • einfachen Stahlblechschrank mit Schlüssel für Munition

 

 

  • in B darf er zusätzlich Langwaffenmunition aufbewahren
  • in A darf er zusätzlich Kurzwaffenmunition aufbewahren, egal ob direkt bei den Langwaffen oder in einem abschließbaren Fach
  • im Stahlblechschrank nur Munition / keine Schlüssel (in NRW definitiv nicht)
  • den A - Schlüssel (Stahlblech-Schlüssel sowieso) darf er im B mit seinem elektronischen Schloss aufbewahren

 

Es liegt eine Trennung aller Artikel vor.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Astanase:
  • in B darf er zusätzlich Langwaffenmunition aufbewahren
  • in A darf er zusätzlich Kurzwaffenmunition aufbewahren, egal ob direkt bei den Langwaffen oder in einem abschließbaren Fach
  • im Stahlblechschrank nur Munition / keine Schlüssel (in NRW definitiv nicht)
  • den A - Schlüssel (Stahlblech-Schlüssel sowieso) darf er im B mit seinem elektronischen Schloss aufbewahren

 

Wenn in A Kurzwaffenmunition aufbewahrt wird und der Schlüssel von A zusammen mit den Kurzwaffen in B liegt, geht das nicht. Rechtlich wäre das so, als ob die Munition von A direkt in B liegt  und das ist nicht zulässig. Für den Schlüssel des Munitionsschranks ist das Problem das gleiche. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Astanase:

B mit elektronischen Schloss mit Kurzwaffen

 

vor 2 Stunden schrieb Astanase:

den A - Schlüssel (Stahlblech-Schlüssel sowieso) darf er im B mit seinem elektronischen Schloss aufbewahren

 

Ich weiß,  abgedroschene Frage, aber: hast du eine rechtlich belastbare Quelle dazu?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich gehe mal davon aus, das man sich bezüglich der oben genannten Varianten der Aufbewahrung von Waffen und unterschiedlicher Munition z.B. überkreuz, einig ist?!  Gut!

 

Somit geht es nur noch um eine Aufbewahrung von Schlüsseln und zu diesem Thema ist bereits über zig Monate einiges erläutert worden, angefangen mit der Ansicht, dem Urteil des OVG Münster(*).

Schlüssel werden nicht im WaffG behandelt! 

(*)Demzufolge darf der hiesige A-Schlüssel im B-Schrank mit elektronischen Schloss verwahrt werden.

 

Wer das OVG - Urteil, dessen Begründung nicht versteht, sollte seinen Sachbearbeiter ansprechen. Hoffentlich ist dieser dann auch befähigt. ;-)

 

Bearbeitet von Astanase

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