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IGNORED

Wartezeit für zweiten Eintrag in Grüne WBK?


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Qnkel:

Die Bedürfnisbescheinigungen sind ja meist ein Formular, wo der Verein und der Verband drauf abstempelt. Wenn der Verein dir das Formular nicht stempelt, hast halt Pech.

Nein, nur unnötige Arbeit. Dann gibt es halt eine Meldung an den Verband, dass der Verein gegen die Bedürfnisrichtlinie und damit indirekt gegen die Satzung des Verbandes verstößt, und man sich bitte mal damit auseinandersetzen möge.

Wie gesagt, die Verbände sind selten das Problem.

Geschrieben

Die Vereine sind Satzungegemäß und gem § 15 dem Druchgriffsrecht des Verbandes in waffenrechtlichen Angelegenheiten unterworfen. Wem das nicht passt: Austreten. Gibt halt keine Privilegien mehr.

 

Jemand der das so macht, dem wird dann eben die Berechtigung zur unterschrift entzogen.

Geschrieben

Ich persönlich habe auch in einem DSB-Verein angefangen, wo der Vorsitzende sehr eigene Vorstellungen davon hatte, was und wie man sein Bedürfnis bestätigt bekommt. 
Dummerweise hatte der auch einen sehr guten Draht zu den zuständigen Herren vom Verband, die waren im selben Kosmos zuhause. Es hätte also nichts genützt, den Verein zu übergehen und direkt mit den Verbandsfürsten zu verhandeln. 
Heute ist das nicht mehr so, weil die damals zuständige Untergliederung des DSB-Landesverbandes nicht mehr zuständig ist, heute ist das eine Ebene höher angesiedelt und der Mikro-Kosmos Verein mit Landes(teil-)verband ist Geschichte.
Damals habe ich einfach den Verein und den Verband gewechselt (vom DSB zum BDS), da gab es solche merkwürdigen Ansichten nicht. 
Ich könnte allerdings durchaus einige Geschichten aus dem Paulanergarten dazu erzählen :ninja:

 

Geschrieben
Am 21.2.2026 um 17:48 schrieb PetMan:

Schreib mal wo du her bist, vielleicht kann man dich erlösen ...................

 

Nördlliches Rheinhessen (Kreis Mainz-Bingen). 

 

ZIEL: Also der Raum Rheinhessen wäre natürlich schon meine erste Wahl: MZ - BIN - AZ - WO - KIB

 

Wenn hier jemand einen Verein in der Ecke kennt, der deutlich moderner und weltoffener ist und wo das Schießen mehr im Vordergrund steht als das Stammtisch-Palaver, 

dann würde ich mich freuen! 

 

Vielen Dank! 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb gunny_HS73:

 

Nördlliches Rheinhessen (Kreis Mainz-Bingen). 

 

ZIEL: Also der Raum Rheinhessen wäre natürlich schon meine erste Wahl: MZ - BIN - AZ - WO - KIB

 

Wenn hier jemand einen Verein in der Ecke kennt,


Wenn Du die Suche auch auf die gute Rheinseite ausweitest, sollte sich in jedem Fall etwas finden lassen.

In WI gibt es einige brauchbare Vereine, z.B. in der WSG, wo es auch BDS Gruppen gibt

Geschrieben
Am 21.2.2026 um 09:32 schrieb ChrissVector:

In den meisten Bundesländern gibt es über die Liste B mittlerweile recht "moderne" Disziplinen, selbst der BSSB hat mittlerweile zum Rotpunktvisier auf der Kurzwaffe gefunden. Lediglich beim Thema halbautomatische Langwaffen ist er noch etwas hinterher.

 

 

Meinst du hier die Disziplin https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Regelwerke/Bayerische_Disziplinen/B31_Klappscheibe_Reflexvisier.pdf ?

 

Mein BSSB-Verein wollte mich letztens nicht mit meiner 9mm Kurzwaffe mit Reflexvisier schießen lassen (habe meine Bedürfnisse über meinen BDS-Verein beantragt). Leider haben wir nur statische 25m-Stände. Aber trainieren müsste mit dieser Disziplin B31 ja erlaubt sein. 

Geschrieben
Am 26.2.2026 um 17:11 schrieb ChrissVector:

Genau.

 

Ja, interessant. Die Disziplin "Klappscheibe für Reflexvisier" gibt es anscheinend erst seit Ende 2025 im BSSB, also recht neu. Mein Verein erlaubt das Schießen mit Reflexvisier dennoch nicht, weil es keine Meisterschaft für die Disziplin gibt. :bump:

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb nebred:

Mein Verein erlaubt das Schießen mit Reflexvisier dennoch nicht, weil es keine Meisterschaft für die Disziplin gibt. 

Dann einfach mal die provokante Frage stellen, am besten in einer Hauptversammlung, wo in der Satzung oder der Standordnung diese Vorgabe festgehalten ist.

Oder einfach machen, was genau soll denn passieren? Meist wird einfach nur gemeckert, bis es der erste macht. Jemanden deswegen des Standes verweisen trauen sich dann doch die wenigsten...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Dann einfach mal die provokante Frage stellen, am besten in einer Hauptversammlung, wo in der Satzung oder der Standordnung diese Vorgabe festgehalten ist.

Oder einfach machen, was genau soll denn passieren? Meist wird einfach nur gemeckert, bis es der erste macht. Jemanden deswegen des Standes verweisen trauen sich dann doch die wenigsten...

 

Ich habe die Sportleitung ja gefragt. Es wurde mir die Sportordnung mit allen BSSB-Disziplinen gezeigt. Bei B31 steht halt "Der Stand ist für diese Disziplin nicht zugelassen. Keine Meisterschaft im BSSB". Aber das kann doch nicht stimmen mit dem Stand, wenn auf dem gleichen Stand Großkalibersportpistole B25 und Großkaliberkombi B21 zugelassen sind?!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb nebred:

"Der Stand ist für diese Disziplin nicht zugelassen. Keine Meisterschaft im BSSB".

 

Ich würde mal fragen wo in einer Standzulassung etwas über Reflexvisiere o.ä. stehen sollte. Drucke die "Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen" aus und verlange den Nachweis.

Meine nächste Handlung wäre die Suche nach einem neuen Verein.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb nebred:

Es wurde mir die Sportordnung mit allen BSSB-Disziplinen gezeigt. Bei B31 steht halt "Der Stand ist für diese Disziplin nicht zugelassen

In welcher Fassung der Sportordnung soll das stehen? Oder ist das ein Vermerk des Vereins, den sich dort jemand ausgedacht hat?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb ChrissVector:

In welcher Fassung der Sportordnung soll das stehen? Oder ist das ein Vermerk des Vereins, den sich dort jemand ausgedacht hat?

 

Ja, genau. Letzteres. Das haben die sich da im Vereinsvorstand so ausgedacht und beschlossen und in einem Mäppchen mit allen anderen Disziplinen niedergeschrieben. Ergibt ja auch Sinn für einige Disziplinen, wie z. B. Flintenzulassung. Aber mit gleichem Kaliber und gleicher Waffenart etwas wegen einer Optik auf die Zulassung zu schieben, kam mir gleich eigenartig vor. 

 

Ja es ist ein Traditionsverein mit über 700 Jahren Existenz. Aber das kommt mir schon spanisch vor. Alles was "böse" aussieht und Batterien braucht, ist da nicht gern gesehen. ;-) Will da aber auch kein Fass aufmachen deswegen. Es hat alles vor und Nachteile. Ich bin über 40 und schieße erst seit 2 Jahren und versuche immer noch durch den Verbands- und Disziplinendschungel durchzusteigen. Aber das ist vielleicht mal einen eigenen Thread wert und passt hier nicht zum eigentlichen Thema. :-)

Geschrieben

Prinzipiell kann der Vorstand als oberste Vertretung des Vereins entsprechende Regeln aufstellen. 

Dafür gibt es dann die Jahreshauptversammlung, wo solche Regeln dann demokratisch abgesegnet werden können - positiv wie negativ. 

 

Also Antrag zur nächsten JHV stellen.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb jofa72:

Falsch. Der Schiessstand muss auch für Klappscheibe abgenommen sein. Hier geht es um mögliche Abpraller.

Es geht erst mal um das Training mit einer nach einer Sportordnung des DSB zulässigen Kurzwaffe auf einem für das entsprechende Kaliber zugelassenen Stand. Dass der Stand nicht für die Durchführung dieser Disziplin ausgestattet oder zugelassen ist dürfte kein Hindernis sein auf mit einer entsprechenden Waffe mit Rotpunkt auf die normale Ringscheibe zu schießen, eben um die Grundlagen zu trainieren. 

Dass Vereine da dann ihre eigenen Regel aufstellen wollen ist ein wiederkehrendes, aber absolut sinnentbehrendes Verhalten.

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 22.2.2026 um 10:48 schrieb ASE:

Aber eben nicht nur auf Vereins, sondern auf Verbandsebene. Den Vereinsfürsten muss man klar machen, das sie beim Bedürfnisbescheinigungsprozess ehrenamtliche Sachbearbeiter ohne Entscheidungsgewalt sind.

 

2.5 Prüfung der schießsportlichen Aktivität für den Erwerb von Waffen

Zitat

Die Ausübung des Schießsports muss ausdrücklich nicht mit der beantragten Waffe/Waffenart bzw. in der beantragten Disziplin erfolgt sein. Eine dahingehende Beauflagung des Antragstellers durch den unterzeichnenden Mitgliedsverein ist unzulässig.

 

Dazu ist mir noch etwas in der Vereinssatzung aufgefallen. Denn danach wird verlangt:

"für den entsprechenden Waffentyp, ist einmalig (unter Aufsicht) ein Ergebnis vorzuweisen,

dessen Höhe den Anforderungen der bronzenen Leistungsnadel des Hess. Schützenverbands entspricht."

 

Das bedeutet (für die Altersklasse Herren 41-60 Jahre):

2.40 KK-Sportpistole: min. 240 (von 300) Ringe(n) => Ø 8,000

2.53 GK-Pistole 9mm: min. 325 (von 400) Ringe(n) => Ø 8,125 

 

Somit bin ich mir nicht einmal sicher, ob ich die Bedingungen für die erste, ein Jahr lang geschossene Waffe (SpoPi .22lfb) auf Anhieb erbringen kann - 

(mein letztes Ergebnis lag bei 217 Ringen - wobei ich auch schon mehr als 240 geschafft habe - das wechselt halt, je nach Tagesform)

geschweige denn für den gewünschten Zweiteintrag (9mm Luger), also eine Waffe, die ich sportlich bisher nicht geschossen habe (und die es soweit ich weiß, auch nicht mal als Vereinswaffe gibt).

 

Ja, ich höre hier schon die Experten, die der Meinung sind, dass man erst einmal und solange trainieren sollte, bis man auch nachts mit verbundenen Augen und Fremdwaffe mindesten 250 Ringe schaffen sollte,

bevor man überhaupt einen Gedanken hegt, sich eine eigene Waffe zuzulegen. Mag sein.

Aber ist es nicht auch Sinn und Zweck, eine eigene Waffe zu haben, die man ggf. anpasst, trocken üben kann, usw. um besser zu werden?

Wenn ich nur mit der Vereinswaffe (die sich aktuell min. 3 Schützen teilen) trainieren kann, wo jeder rumfummelt, wo manches Mal die Handauflage verstellt ist, usw. dann sind auch da die Erfolge eher überschaubar. 

 

Das ist irgendwie frustrierend. Vielleicht sollte ich gleich kündigen und mir etwas anderes suchen. Aber dann fange ich wieder von vorne an. Wieder geht ein Jahr... 

Oder gleich Jagdschein machen. Aber das kann es doch nicht sein! 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb gunny_HS73:

Dazu ist mir noch etwas in der Vereinssatzung aufgefallen. Denn danach wird verlangt:

"für den entsprechenden Waffentyp, ist einmalig (unter Aufsicht) ein Ergebnis vorzuweisen,

dessen Höhe den Anforderungen der bronzenen Leistungsnadel des Hess. Schützenverbands entspricht."

Da hast aber schon wirklich das große Los gezogen, wenn der Verein das sogar in die Satzung meinte aufnehmen zu müssen....

Lauf solange du noch kannst, dort wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach dein ganzes "Schützenleben" nur Steine in den Weg gelegt bekommen. Und mach ihnen bei einem Austritt vielleicht auch direkt klar warum du gehst, und dass du Interessenten auf Nachfrage von diesem Verein abraten wirst.

 

Hast du denn mittlerweile mal einen Antrag vorgelegt?

 

 

vor 21 Minuten schrieb gunny_HS73:

Aber dann fange ich wieder von vorne an. Wieder geht ein Jahr... 

Nicht zwingend, aber müsste man mit dem neuen Verein und anhand der Bedürfnisrichtlinie abklären. Lass dir in jedem Fall mal die Termine an denen du geschossen hast bescheinigen.

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