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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb tuersteher:

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

 

 

Wir sprechen nicht über ein Stück Blech, sondern über Waffen, ob geladen oder ungeladen ist egal.

Die Politik sucht förmlich nach Gründen weitere Verbote auszusprechen und uns unsere Waffen abzunehmen.

 

Im Falle eines Unfalls gilt 0,0 Promille bei Führen eines PKW. Bei einer einfachen Kontrolle sind es, glaube ich, 0,5, bin mir aber nicht mehr sicher.

Wenn dann bei einem Umfall Alkohol im Spiel war und sich dann noch Waffen im Auto befunden haben, ist das für die Medien die Antis und die Politiker eingefundenes Fressen.

 

Ich frage mich halt, wo das Problem in der heutigen Zeit ist, nur alkoholfreie Getränke auszuschenken, im Vereinsheim. Gibt genug gut schmeckende alkoholfreie Biere dass man auf den Alkohol verzichten könnte.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Wenn Du meinst, dass man jemandem der einen Schluck Bier trinkt und danach eine Waffe ungeladen transportiert direkt die Zuverlässigkeit entziehen muss, während er deutlich mehr trinken kann und trotzdem aktiv (auich zukünftig) am Verkehr teilnehmen (z.B. mit dem Auto) darf ...

 

Das habe ich mit keinem Wort geäußert. Leg mir bitte nichts in den Mund!

Geschrieben

Ist doch alles ganz einfach

weil ist gesetzlich geregelt

 

Alkohol und waffen 0,0 promille

alkohol und fahren 0,5 promille

 

wo ist das problem?

wer saufen will soll das tun - sich aber später bitte nicht beschweren

 

Geschrieben

Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt.

 

Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS.

 

Geschrieben

In unserem Verein war die Situation früher ähnlich, kleine Kantine durch den Verein betrieben. Es gab auch Alkohol, dem wurde auch von einigen sehr zugesprochen. Nun ist unser Verein im Grunde nur mit dem Auto zu erreichen…

Wir haben uns daher entschieden keinen Alkohol mehr auszuschenken. Gab am Anfang Gemurre, inzwischen ist es aber völlig normal geworden. Wir sind ein Schützenverein und keine Kneipe.

Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen, wenn auch auf dem Gelände übernachtet wird.

Da ist ein Bierchen am Lagerfeuer auch mal was Schönes.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt.

 

Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS.

 

Alkohol bzw. Autos sollen in Deutschland ideologiefrei betrachtet werden? Das ist so ziemlich die heftigste Forderung, die ich dieses Jahr gelesen hab. ;)

Geschrieben
4 hours ago, Hitfactor said:

Alkohol bzw. Autos sollen in Deutschland ideologiefrei betrachtet werden?

 

Du kannst Dich auch gerne für die Einführung der Sharia einsetzen, wenn Dir ideologischer Fanatismus besser gefällt.

Geschrieben
Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Hallo zusammen,

 

nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet und frage mich, wie folgender Fall rechtlich zu bewerten ist.

 

In unserem Verein gibt es einen regelmäßigen Thekendienst.

Dieser wird wöchentlich einzelnen Mitgliedern zugeteilt und umfasst an jeweils zwei Tagen vier Stunden hinter der Theke.

 

Dabei stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage:
In unserer Satzung sind Arbeitsstunden geregelt, der Thekendienst zählt jedoch nicht dazu.

Zudem wird der Thekendienst in der Satzung an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt.

 

Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein. Meist ist es auch gar nicht das Dümmste, wenn möglichst wenig in einer Satzung gegelt wird. So ist man einfach flexibler und muss nicht immer gleich die Satzung ändern, wenn man etwas ändern möchte. 

 

Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Außer dem bereits erwähnten §138 StGB bist Du nur verpflichtet, Dich an bestehende Abgabeverbote zu halten. Welche das sind, hängt auch an der rechtlichen Stellung des Getränkeausschanks. Jedoch kannst Du die Abgabe stets verweigern, wenn Du das nicht machen möchtest. 

 

Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

 

Natürlich ist das hier keine rechtliche Beratung und in Ermangelung von Daten ist diese wohl auch kaum möglich. 

 

Dein

Mausebaer

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