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IGNORED

Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026


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Geschrieben

Schon mal Gedanken gemacht?

 

Problemstellung: Mehrerer Verbände angehörig (VdRBw, FSD, ISB), drei verschiedene Schießstände (unterschiedliche Entfernung), unterschiedliche Schießzeiten (Reservisten nur einmal im Monat, andere wöchentlich), unterschiedliche Anerkennung (die Reservisten akzeptieren für das Bedürfnis nur ihre Stempel zu ihren Schießzeiten).

 

Vom Schießen ausgehend hab ich die gesetzliche Anforderung locker erfüllt - ab und an halt im Crossverfahren durch alle Schießbücher durch. 

 

Problemstellen:
Reservisten - KW nur 25 Meter statisch, dafür LW 100 Meter statisch. Stand einmal im Monat angemietet.
Anderer Stand (u.a. BDMP) - KW dynamisch, Flinte Fallscheibe.
3. Stand (BSSB) - KK 50 Meter statisch, KW 25 Meter statisch
4. Stand - mietbar, dynamisch, kommerziell durch Waffenhändler

 

Jetzt zur Frage:
Wer kontrolliert und nickt die Einhaltung des §14 Abs.4 WaffG ab? Bin ich dann verpflichtet alles bei einem Verband zu schießen? Oder reichen nur die reinen Schießtermine mit Nachweis durch Schießbuch aus? Wie laufen die Schießtermine beim Mietstand mit ein? Auch im Hinblick auf die Änderungen ab dem 01.01.2026. 

 

§ 14 WaffG
(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
1.
mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Hypnodoc:

Wer kontrolliert und nickt die Einhaltung des §14 Abs.4 WaffG ab?

Grundsätzlich jeder der Verbände.

vor 36 Minuten schrieb Hypnodoc:

Bin ich dann verpflichtet alles bei einem Verband zu schießen?

Nein, aber zumindest die zum Nachweis nötigen Termine, regelmäßig für KW und LW je 4/6 pro Jahr, solltest du wenn du es dir selbst einfach machen willst bei einem Verband vorlegen und damit dein Bedürfnis bestätigen lassen können.

vor 37 Minuten schrieb Hypnodoc:

Oder reichen nur die reinen Schießtermine mit Nachweis durch Schießbuch aus?

Wem gegenüber? Der Behörde sicher nicht, der Verband ist für die Bestätigung zuständig. Was der als Nachweis akzeptiert legt er grundlegend erst mal selbst fest.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

Nein, aber zumindest die zum Nachweis nötigen Termine, regelmäßig für KW und LW je 4/6 pro Jahr, solltest du wenn du es dir selbst einfach machen willst bei einem Verband vorlegen und damit dein Bedürfnis bestätigen lassen können.


Das wäre einfach - wird aber nicht funktionieren. Von daher werde ich vermutlich von jedem Verband einzeln meine Termine bestätigen lassen - ob 4/6 oder auch nicht - und dann alles beim Amt einreichen. Wenn nicht ein Verband alle Schießbücher bestätigen möchte …

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Hypnodoc:

Das wäre einfach - wird aber nicht funktionieren

Weil du in keinem der Verbände alleine 4/6 mal KW und LW schießt?

Aber ja, im Zweifel muss die Bestätigung eben durch mehrere Verbände erfolgen. Schwierig wird es erst werden wenn du wirklich bei keinem Verband alleine für eine Waffenart 4/6 problemlos nachweisen kannst.

Geschrieben

Jeder der Verbände kann das alleine bestätigen. Auch "verbandsfremde" Termine sind schießsportliche Aktivität, und allein das sollen die Verbände bestätigen. Eine Stückelung für die Behörde ist nicht nötig und auch nicht ratsam! Die Behörde geht nicht an die oft man tatsächlich schießen war, und auch nicht welche Disziplinen oder nach welchem Sporthandbuch. Die Behörde muss nur bestätigt bekommen dass man aktiver Sportschütze ist. Das ist auch Aufgabe der Verbände, und nicht der Behörde. Wer also einzelne Termine der Behörde vorlegt gibt ihr nicht nur Informationen die sie nichts angeht, sondern riskiert obendrauf noch dass das nicht anerkannt wird. Denn die Bestätigung der Sportschützeneigenschaft ist Aufgabe der Verbände, nicht der Behörde!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ChrissVector:

Schwierig wird es erst werden wenn du wirklich bei keinem Verband alleine für eine Waffenart 4/6 problemlos nachweisen kannst.


Warum? Wenn der Verband nur meine Termine bestätigt, dann kann sich das Amt sich die Schießtermine zusammenpflücken. Letztendlich geht es um die Einhaltung der Schießtermine und nirgends steht, dass diese bei einem Verband absolvieren werden müssen. Würde es einfacher machen, ist aber aus aufgeführten Gründen Munitionsverschwendung. Ein wenig muss man ja auch an Greta denken. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Hypnodoc:

Wenn der Verband nur meine Termine bestätigt, dann kann sich das Amt sich die Schießtermine zusammenpflücken.

Tut er aber nicht, warum sollte er? Seine Aufgabe ist anhand deiner Termine dein Bedürfnis zu bestätigen, nicht deine Termine.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:

Tut er aber nicht, warum sollte er? Seine Aufgabe ist anhand deiner Termine dein Bedürfnis zu bestätigen, nicht deine Termine.


Warum? Kollegen lassen sich auch einmal im Jahr vom Verein die Excel-Tabelle mit ihren Terminen bestätigen.

 

2026 wird spannend! 😝 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:


Das wäre einfach - wird aber nicht funktionieren. Von daher werde ich vermutlich von jedem Verband einzeln meine Termine bestätigen lassen - ob 4/6 oder auch nicht - und dann alles beim Amt einreichen. Wenn nicht ein Verband alle Schießbücher bestätigen möchte …

Verstehe nicht warum das nicht funktionieren soll. Du hast Deine Verbände und Deine Schießzeiten genannt. Wie soll es da nicht funktionieren in 365 Tagen ganze 6 Nachweise über einen Verband zu erbringen? 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Rene2109:

Verstehe nicht warum das nicht funktionieren soll. Du hast Deine Verbände und Deine Schießzeiten genannt. Wie soll es da nicht funktionieren in 365 Tagen ganze 6 Nachweise über einen Verband zu erbringen? 


Weil die Schießstände nicht alle das selbe bieten und auch nicht 365 Tage gemietet sind, sondern zur zu speziellen Zeiten. Reservisten z.B. nur einen Samstagnachmittag im Monat, KW ist mir da aber zu undynamisch, 100 Meter LW aber sehr interessant, usw.

Geschrieben
2 hours ago, Hypnodoc said:

Wenn nicht ein Verband alle Schießbücher bestätigen möchte …

Hast du mehrere Schießbücher á la je Verband eines? Warum?

 

Bei mir stehen Vereinstermine in regem Wechsel mit verschiedenen Mietständen im Schießbuch, jeweils mit einer Unterschrift und dem Vermerk KW oder LW. Der Verein erstellte dazu ein Schreiben, welcher Absatz im Gesetz erfüllt war. Eine Auflistung von Terminen war da nicht enthalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Verstehe das Problem nicht. Bei uns schickt man dem Landesverband eine Kopie der Schießbücher /abgestempelte Excel- Listen etc,. Der schaut nach, ob dort die erforderliche Anzahl von Einträgen für Schießen mit erlaubnisppflichtigen Waffen drin ist, und schickt einem die Bestätigung für das Weiterbestehen des Bedürfnisses. Das geht zur Behörde - die Schießnachweise bekommen ( und wollen ) die Kollegen dort nicht sehen. Fertig.

Im Schießbuch steht im Idealfall der Schießstand, die Waffe mit der geschossen wurde und das Datum, Unterschrift und Stempel des Schießleiters. Wenn da "Pistole 9mm" drin steht, spielt das keine Rolle, ob das beim BDMP, BDS, DSB oder was auch immer geschossen wurde.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Hypnodoc:


Weil es der VdRBw so vorschreibt. Übrigens auch der BDMP. 

 

Bezgl. BDMP: Das wäre mir neu, wo steht das? Hatte beim BDMP bisher noch nie Probleme beim Bedürfnisantrag mit meinem Schießbuch. Und da stehen alle Termine von allen Verbänden drin...

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb pulvernase:

 

Wenn man schon auf die Richtlinie verweist dann bitte vollständig. 


 

 

Zitat

(2) Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen
Bedürfnisses oder auf die Bescheinigung der Verbandszugehörigkeit
stellt, muss mindestens 12 Monate Mitglied in einem nach § 15 WaffG
anerkannten Schießsportverband und einem diesem angehörenden
Schießsportverein sein. Ist der Antragsteller weniger als 12 Monate
Mitglied des BDMP e.V. so hat er den Nachweis der 12-monatigen
Verbandsmitgliedschaft mit der Antragsstellung selbst zu erbringen.
Hiervon muss der Antragsteller jedoch mindestens zwei Monate Mitglied
im BDMP e.V. sein und während dieser Zeit regelmäßig
Schießsport betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier
Schießtermine, die bei einer Schießsportveranstaltung des BDMP e.V.
nach einer Disziplin der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V.
absolviert wurden, nachzuweisen
. Danach können ihm waffenrechtliche
Bedürfnisse bescheinigt werden, sofern er die Voraussetzungen des §14
WaffG erfüllt.

 

Aus derm von Dir zitierten Satz kann man übrigens nicht zwingend ableiten, dass nur BdMP Termine ins Buch dürfen. Meinen LV-Leiter stört es erstmal überhaupt nicht, zur Not macht man die Verbandsfremdrn Termine einfach auf ein gesondertes Karteiblatt, Blätter im BdMP Schiessbuch sind ja geheftet...

 

Ansonsten ist es sicherlich auch möglich, dass die anderen Verbände ein formloses Schreiben erstellen, "hat bei uns in den letzten 24 Monaten x Schiessen mit erlaubnispflichtigen KW und x mit erlaubnisp. LW durchgeführt."

Mit den Funktionären reden hilft!

 

Geschrieben

Problematisch kann es werden, wenn Verbände die Schießtermine anderer Verbände nicht anerkennen wollen.

Ich habe alle Termine in meinem BDMP Schießbuch stehen und das hat bislang keine Probleme hervorgebracht. Alle Termine wurde immer anstandslos anerkannt.

Geschrieben

Klar darf man auch nicht-BDMP-Termine ins BDMP Schießbuch schreiben, mach ich auch so. Nur umgekehrt kanns halt potentiell Probleme geben, wenn der BDMP in seinen Richtlinien darauf besteht, dass die BDMP-Termine auch im BDMP-Schießbuch stehen müssen und man dann mit dem 1€ DSB-Schießbuch kommt. Hängt sicher auch vom Befürworter ab, da kenne ich bei mir im LV Leute aus beiden Lagern.

 

Wenn die Reservisten das ähnlich handhaben (was ich nicht weiß), dann musst du für beide Verbände jeweils ein eigenes Schießbuch führen, weil die verbandseigenen Termine in fremden Schießbüchern halt unter Umständen nicht anerkannt werden. Oder halt einfach mal mit den Befürwortern reden.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb whaco:

Problematisch kann es werden, wenn Verbände die Schießtermine anderer Verbände nicht anerkennen wollen.

Ich habe alle Termine in meinem BDMP Schießbuch stehen und das hat bislang keine Probleme hervorgebracht. Alle Termine wurde immer anstandslos anerkannt.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wir haben als Verein nur einen KK- Stand, zum Großkaliberschießen / Training nutzen wir alle sich bietenden Stände - wären wir nur auf die unseres Dachverbandes angewiesen, wäre das problematisch weil viel Fahrerei. Ich Schieße dort also meinetwegen als "DSB´ler" bzw. BSB´ler auf einem BDMP Stand Pistole 9mm - nichts anderes Bestätigt mir die dortige Aufsicht mit Stempel und Unterschrift im Schießbuch. Und nichts hält mich davon ab, Wenn ich zum Beispiel auf einem BDMP - Stand trainiere, als Disziplin zum Beispiel die 2.45 einzutragen. Da hat sich bisher noch kein Schießleiter eines anderen Verbandes drum gekümmert - warum auch? Ich habe dort für die Disziplin Großkaliber Zentralfeuerpistole trainiert.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Hypnodoc:


Weil die Schießstände nicht alle das selbe bieten und auch nicht 365 Tage gemietet sind, sondern zur zu speziellen Zeiten. Reservisten z.B. nur einen Samstagnachmittag im Monat, KW ist mir da aber zu undynamisch, 100 Meter LW aber sehr interessant, usw.

Du wirst ja wohl 6x im Jahr Zeit haben bei einem Verband die Kurzwaffe zu schießen und 6x im Jahr bei einem Verband die Langwaffe. ist doch wurscht ob dynamisch oder nicht. Es muss ja nur geschossen und eingetragen sein. Es muss ja nicht einmal 6x die gleiche Disziplin sein. Einfach nur schießen. Das ist jeden Monat genau 1x Schießen, alle 2 Monate im selben Verein/Verband. Sorry, aber für Deine Ausrede hätte ich genauso wenig Verständnis wie ein Verband oder eine Behörde es wahrscheinlich hätte.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ulli S:

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wir haben als Verein nur einen KK- Stand, zum Großkaliberschießen / Training nutzen wir alle sich bietenden Stände - wären wir nur auf die unseres Dachverbandes angewiesen, wäre das problematisch weil viel Fahrerei. Ich Schieße dort also meinetwegen als "DSB´ler" bzw. BSB´ler auf einem BDMP Stand Pistole 9mm - nichts anderes Bestätigt mir die dortige Aufsicht mit Stempel und Unterschrift im Schießbuch. Und nichts hält mich davon ab, Wenn ich zum Beispiel auf einem BDMP - Stand trainiere, als Disziplin zum Beispiel die 2.45 einzutragen. Da hat sich bisher noch kein Schießleiter eines anderen Verbandes drum gekümmert - warum auch? Ich habe dort für die Disziplin Großkaliber Zentralfeuerpistole trainiert.

Es gibt Vereine, die sich weigern verbandsfremde Schießbücher und/oder verbandsfremde Disziplinen im Schießbuch abzustempeln.

Es gibt auch Verbände, liest man hier immer wieder, die Termine anderer Verbände nicht anerkennen.

Ist leider so

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb whaco:

Es gibt auch Verbände, liest man hier immer wieder, die Termine anderer Verbände nicht anerkennen.

Ist leider so

 

Und das ist das eigentlich Traurige an dem ganzen Thema. In Deutschland macht man sich das Leben selber schwer. Das Gesetz fordert idR "Schießen (nach einer genehmigten Sportordnung) mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen". Nicht mehr, nicht weniger. Und dabei ist es es dann eigentlich egal, in welchem Verband, nach welcher Sportordnung, ob Kurz- oder Langwaffe. Ob KK oder GK. Und da verstehe ich nicht, dass manche Verbände dann noch einen draufsetzen und das ganze weiter verkomplizieren... mimimi, gilt nur wenn nach meiner Sportordnung, auf meinem Stand, mit der passenden Waffen ...  :-( Mann Mann Mann. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb pulvernase:

wenn der BDMP in seinen Richtlinien darauf besteht, dass die BDMP-Termine auch im BDMP-Schießbuch stehen müssen [...]

 

Wenn die Reservisten das ähnlich handhaben

Dann führt man halt zwei Bücher parallel. Mit identischem, vollständigen Inhalt.

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