Zum Inhalt springen
IGNORED

Tresorpflicht während Reinigung?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Ich wollte es nicht schreiben im Nachbar Tröt.......frag whaco........der sagt alles wird gut!


Weisst Du, diese konstanten Anmachen schräg von der Seite, sind langsam echt langweilig. Aber scheinbar fällt Dir tatsächlich nichts anderes mehr ein. Hat schon etwas von Kleinkind…..

 

Das Kernproblem an dieser und vielen anderen Problemstellungen beim Vollzug des WaffG, und das bestreite ich auch nicht, ist die jeweilige Region und die damit zuständige Waffenbehörde.

Es gibt Bundesländer und auch Landkreise, die brutalst restriktiv vorgehen und ja, da kann es zu unschönen Situationen kommen. Nur gilt das aber nicht bundesweitund genau da liegt der Hund begraben.

Letztlich kann jeder nur für sein Bundesland, seinen Landkreis und seine zuständige Waffenbehörde mit seinen Sachbearbeitern sprechen.

Wenn ich weiß, dass ich eine Waffenbehörde habe, die extrem restriktiv unterwegs ist, muss ich eben auch selber entsprechend vorgehen und doppelt und dreifach dafür sorgen, dass alles korrekt ist, bei mir selber.

Das bedeutet nicht, dass ich bei einer liberalen Waffenbehörde nachlässig vorgehen kann!

 

Was man im Regelfall weder aus den Medienberichten und den Urteilen herauslesen kann, ist wie die Gesamtsituation überhaupt zustande gekommen ist. Wie in den allermeisten Beiträgen hier auch, fehlen durchaus wichtige und relevante Details, die ggf. die Situation und Reaktion der Behörde hervorgerufen haben.

Gab es bereits im Vorfeld Spannungen, Verwarnungen, oder, oder, oder.

 

Ich finde bei weitem nicht alles gut und richtig, was Waffenbehörden und Gerichte entscheiden, ich halte aber auch genauso wenig davon, alles immer zu pauschalisieren, wie es sehr gerne hier gemacht wird.

Weil Waffenhebörde „A“ in Bumf.ck NRW voll hart unterwegs ist und eine WBK nach der anderen gelocht hat, sind gleich alle Waffenbehörden schei$$e unterwegs. Das ist nämlich nicht der Fall und sehr oft stellt sich auch heraus, dass gewisse Situationen durch das falsche Verhalten des Kunden mit verursacht wurde.

Geschrieben
4 minutes ago, whaco said:

Es gibt Bundesländer und auch Landkreise, die brutalst restriktiv vorgehen und ja, da kann es zu unschönen Situationen kommen. Nur gilt das aber nicht bundesweitund genau da liegt der Hund begraben.

Letztlich kann jeder nur für sein Bundesland, seinen Landkreis und seine zuständige Waffenbehörde mit seinen Sachbearbeitern sprechen.

 

Und morgen wechselt der vernünftige Sachbearbeiter und so ein Antifant sitzt dann an dieser Stelle. Die Akten und Bilder der vergangenen Kontakte sind aber immer noch vorhanden. Und schon nimmt das Unheil seinen Lauf.

Geschrieben

Du wirst Du immer und überall etwas zusammenkonstruieren können. Nur ist das nicht Ziel im Leben und wir als LWB sollten genau solche Denkweise nicht öffentlich kundtun, jedenfalls nicht wie Du es machst.

Geschrieben (bearbeitet)

Doch genau solche Probleme sollte man immer wieder und auch öffentlich bennen. Denn vom Schweigen, Wegducken und Schwanz einziehen wird man diese Problembären sicherlich und absolut sicher nicht und niemals loswerden.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Es k9mmt dabei allerdings auf den Ton und die Formulierungen an und gerade Dein Ton und Deine Formulierungen rücken die LWB nicht gerade in ein gutes Licht.

Seit Deinem ersten Beitrag bist Du am rumpoltern, mit einer Aggressivität und Wortwahl, die sehr grenzwertig ist.

Da haben Menschen, wegen weniger bereits Besuch von Behörden bekommen.

Geschrieben

Wie soll den die Wortwahl für Leute die Gesetze verbiegen, die Staatsgewalt missbrauchen und Bürger schikanieren so sein? Warum sollte man diese im Gegensatz zu anderen kriminellen Gewalttätern mit Samthandschuhen anfassen?!

Geschrieben

Nicht nur im Waffenrecht legt sich die überbordende Bürokratie mit ihrer Mikroregulierungswut wie ein lähmender Nebel über das Land, der alles zu ersticken droht. Weder den Beamten, noch den Richtern, kann man einen
Vorwurf machen. Sie halten sich an Gesetze, die nicht von ihnen gemacht wurden. Beamte sind verpflichtet dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall ist von einer abstrakten Gefahr die Rede, die ensteht,
wenn auch nur für einen Augenblick die tatsächliche Gewalt über eine Waffe nicht mehr besteht. Das ist der Fall, wenn sie nicht "am Mann" oder ausserhalb des vorgeschriebenen Behältnisses ist. Praktisch heisst das dann was?
Auf der Fahrt zu einer Meisterschaft stehe ich an der Tankstelle, gehe rein zum bezahlen, und die Waffe im Auto im abgeschlossenen Koffer. Nach dem vorliegenden Urteil die gleiche Situation!  Im Hotel, gehst runter zum Essen, gleiche Situation !

Lösung? Wir brauchen Politiker, die Gesetze machen, die realitätsnah und zielführend sind. Davon ist der Berliner Politikbetrieb leider immer weiter entfernt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb ThomasMueller:

Weder den Beamten, noch den Richtern, kann man einen Vorwurf machen. Sie halten sich an Gesetze, die nicht von ihnen gemacht wurden.

 

janee, is klaa...

 

schon mal mitbekommen was in den letzten jahren von behörden und richtern so "ins gesetzt hineininterpretiert" worden ist?!?

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)

Sehe ich auch so. Gerade diese einzelnen Sachbearbeitern (sind ja teilweise nicht mal beamtet) und Richter sind für einen guten Teil (nicht alles, der andere Teil wird tatsächlich durch schlechte Gesetze verursacht) der Probleme verantwortlich. Das sieht man in diesem Diskussionsfaden an der unterschiedlichen Handhabung von Behörde zu Behörde und von Gericht zu Gericht. Wir benennen hier die massiven Ausfälle, aber man darf nicht übersehen, dass es auch vernünftige Behördenmitarbeiter und Richter gibt. Leider ist es aber so, dass die schwarzen Schafe unter diesen Personen alles für alle kaputtschlagen, selbst wenn sie in der Unterzahl sind.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb HangMan69:

 

janee, is klaa...

 

schon mal mitbekommen was in den letzten jahren von behörden und richtern so "ins gesetzt hineininterpretiert" worden ist?!?

Das kommt davon wenn Politker Gesetze machen, die handwerklich schlecht gemacht sind. Sie auch Bedürfnisüberprüfungen, Überkontingentwaffen usw. 
Möglichweise ist das aber auch Absicht, um diese Grauzonen zu schaffen. Dann ist aber immer noch der Schuldige die Politik, die ja bekanntlich von uns gewählt wird.
Ausser den Naturgesetzen kann ich alles ändern.

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ThomasMueller:

Nicht nur im Waffenrecht legt sich die überbordende Bürokratie mit ihrer Mikroregulierungswut wie ein lähmender Nebel über das Land, der alles zu ersticken droht. 

 

Die Politik in D redet und redet ohne Ende von "Entbürokratisierung". 

Dabei haben die politisch Handelnden augenscheinlich weder den Durchblick, was hierzu tatsächlich notwendig ist... noch den wirklichen Willen. 

Geschrieben

Nun ja, die ganze Reinigungsgeschichte ist schon etwas komplizierter. Putze ich den Kram im Keller, mache ich die Bude nicht auf oder räume das Zeug vorher in den Schrank.

Was ist aber, wenn ich das üble Stinkezeug lieber im Garten in den Lauf kippe und der Kontrolleur meint, doch lieber gleich mal durch den Garten zu laufen und zu schauen, ob jemand da ist?  So lange ich das Zeug immer bei mir am Mann habe und die Tätigkeit damit in irgendeiner sinnvollen Weise mit dem Bedürfnis zusammenzubringen ist, sollte das kein Problem darstellen dürften, auch beim böswilligsten Richter nicht. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb msk:

Nun ja, die ganze Reinigungsgeschichte ist schon etwas komplizierter. Putze ich den Kram im Keller, mache ich die Bude nicht auf oder räume das Zeug vorher in den Schrank.

Was ist aber, wenn ich das üble Stinkezeug lieber im Garten in den Lauf kippe und der Kontrolleur meint, doch lieber gleich mal durch den Garten zu laufen und zu schauen, ob jemand da ist?  So lange ich das Zeug immer bei mir am Mann habe und die Tätigkeit damit in irgendeiner sinnvollen Weise mit dem Bedürfnis zusammenzubringen ist, sollte das kein Problem darstellen dürften, auch beim böswilligsten Richter nicht. 


Befriedetes Besitztum = Erlaubnisfreies Führen, also auch im Garten erlaubt. So lange Du immer bei den wesentlichen Teilen bist, kann da normalerweise nix passieren.

Waffe putzen gehört zum Bedürfnis dazu

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb whaco:


Befriedetes Besitztum = Erlaubnisfreies Führen, also auch im Garten erlaubt.


Sehe vom Gesetz her nichts dagegen, hab auch schon die Waffe auf der Terrasse gereinigt (allerdings schon etliche Jahre her)

Heut zu Tage würden aber wohl Ruck zuck gleich ein paar Polizei Autos vorfahren wenn einer dich mit der Waffe aus der Wohnung kommen sieht, glaube auch das sie erstmal dann auch alles mitnehmen würden. (schließlich hat der Anrufer sich von Dir Bedroht gesehen :gaga:)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb whaco:

Befriedetes Besitztum = Erlaubnisfreies Führen

 

Äh... nein.

 

Nicht nur hier im Forum, auch in meinem schießsportlichen Umfeld doziert gerade gefühlt jeder Zweite mit Wonne und Inbrunst übers Führen, in unterschiedlichsten Zusammenhängen. Aber kaum einer hat die Definition gelesen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb lrn:

 

Äh... nein.

 

Nicht nur hier im Forum, auch in meinem schießsportlichen Umfeld doziert gerade gefühlt jeder Zweite mit Wonne und Inbrunst übers Führen, in unterschiedlichsten Zusammenhängen. Aber kaum einer hat die Definition gelesen.

Jain.....da das Putzen der Waffe vom Bedürfnis umfasst ist, ist das durchaus legitim.

Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein.

Bewege ich mich aber auf meinem Grundstück im Bereich meines Bedürfnisses, kein Problem.

 

Ist es klug, steht auf einem anderen Blatt

Bearbeitet von whaco
Geschrieben (bearbeitet)
55 minutes ago, whaco said:
1 hour ago, lrn said:

Nicht nur hier im Forum, auch in meinem schießsportlichen Umfeld doziert gerade gefühlt jeder Zweite mit Wonne und Inbrunst übers Führen, in unterschiedlichsten Zusammenhängen. Aber kaum einer hat die Definition gelesen.

Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein.

Bewege ich mich aber auf meinem Grundstück im Bereich meines Bedürfnisses, kein Problem.

 

Ich glaube @lrn wollte darauf hinaus, dass laut Gesetz eine Waffe nur führt, "wer wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, ...".
 

Ich habe gerade nochmal ohne Erfolg im Waffengesetz gesucht - findet bzw. kennt einer die Fundstelle zur Bedürfnisanforderung für den allgemeinen UMGANG? Ich finde auf die schnelle nur die Bedürfnisanforderungen bezüglich des Erwerb, des Besitz und beim Führen. Ich würde aber gerne die Gesetzesstelle haben, die die Meinung von @whaco untermauert, dass man auf dem eigenen Grundstück mit (erlaubnispflichtige?) Waffen nur im Rahmen des Bedürfnis umgehen darf.

 

1 hour ago, KaySven said:

Sehe vom Gesetz her nichts dagegen, hab auch schon die Waffe auf der Terrasse gereinigt (allerdings schon etliche Jahre her)

Heut zu Tage würden aber wohl Ruck zuck gleich ein paar Polizei Autos vorfahren wenn einer dich mit der Waffe aus der Wohnung kommen sieht, glaube auch das sie erstmal dann auch alles mitnehmen würden. (schließlich hat der Anrufer sich von Dir Bedroht gesehen :gaga:)

 

Das ist nicht unwahrscheinlich. Und im Nachgang könnte ein Gerichtsverfahren drohen, dessen Ausgang - totz klarer gesetzlicher Rechtslage - ungewiss ist und das mit dem Verlust der Zuverlässigkeit enden könnte. Ein bösartiger Richter könnte da irgendeine gefühlte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung herbeifabulieren, weil der reinigende Waffenbesitzer die Nachbarn mit seiner Waffe in Angst und Schrecken versetzt hat.

 

Und so wird eine ganz klar rechtstreuen Handlung durch einen rechtstreuen Bürger ohne gesetzliche Grundlage kriminalisiert und sanktioniert. Nord-Korea wir kommen!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
20 minutes ago, Airgunshooter said:

Ken alias whaco hat gerade ein Video dazu gemacht.

 

Ich habe gerade mal einen Blick in das Video geworfen und mir stellen sich direkt ein paar Fragen bezüglich der folgenden Aussage:

1 hour ago, whaco said:

Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein.

 

Ist @whaco nur Sportschütze oder hat er auch andere Erlaubnisse - speziell als Waffenhändler oder Sachverständiger? Falls nicht, hat er für dieses und andere Videos eine explizite Erlaubnis seiner Behörde?

 

Wenn das Waffengesetz nämlich den Umgang auf seinem eigenen befriedeten Besitz (ich gehe mal gutwillig davon aus, dass die Videos nicht auf fremdem Besitz gedreht wurden!) nur im Zusammenhang mit seinem Bedürfnis erlauben würde, dann wären diese - und viele andere Videos (nicht nur von @whaco) - dokumentierte Waffenrechtsverstösse, die zur Unzuverlässigkeit führen müssten.

 

Da wird meine Frage nach der Fundstelle im Gesetz zur notwendigkeit eines Bedürfnis bezüglich des allgemeinen Umgang mit Waffen gleich richtig brisant.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Ich habe nicht gesagt, dass das Hantieren nur dann erlaubt ist, wenn vom Bedürfnis umfasst, sondern dass das Putzen der Waffen vom Bedürfnis umfasst ist und es damit keine Probleme geben sollte.

 

Lesen und Verstehen.

Geschrieben
Just now, whaco said:

Ich habe nicht gesagt, dass das Hantieren nur dann erlaubt ist, wenn vom Bedürfnis umfasst, sondern dass das Putzen der Waffen vom Bedürfnis umfasst ist und es damit keine Probleme geben sollte.

 

Ich habe mich nicht auf das Putzen bezogen, sondern auf ...

1 hour ago, whaco said:

Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein.

... und auf die Erstellung von Youtube Videos.

 

Wäre der Umgang nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck erlaubt, dann hättest Du mit den Videos ein Problem. Auch daher meine Frage nach der Fundstelle im Gesetz. Ich hoffe es gibt keine! Dann wärst erstens Du rechtlich erstmal auf sicherem Boden, zweitens wäre aber auch das "mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum" herumlaufen rechtlich gesehen kein Problem. Ob es aus bereits genannten Gründen eine gute Idee ist, ist natürlich eine ganz andere Frage.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@whaco: Ich habe die Stelle aus Deiner Aussage doch zitiert. Du bist dort sinngemäss der Meinung, das geholsterte Tragen (rechtlich also der Umgang) sei nur mit einer extra Erlaubnis der Börde erlaubt. Damit muss logischerweise rechtlich gesehen ein Bedürfnis für den Umgang notwendig sein, ansonsten bäuchte es ja keine extra Erlaubnis dafür.

 

Da ich keine entsprechende  Fundstelle im WaffG gefunden habe, aber nicht weiss ob es nicht doch eine gibt, würde ich gerne sicherstellen dass es eben keine gibt. Dann wäre nämlich - entegegen Deiner Meinung - das hermulaufen mit der geholsterten Waffe auf dem eigenen Besitz waffenrechtlich(!) kein Problem. Das heisst wiederum nicht, dass ich empfehlen würde, so etwas zu tun. Denn praktisch sind die Chancen gut, dass man damit trotzdem Probleme bekommt.

 

Hoffentlich habe ich jetzt genug erklärt, damit nicht wieder einer auf die Idee kommt, ich propagiere hier das Patrouillieren mit der Sportwaffe auf dem eigenen Grundstück. Ich will die gesetzlich belegbare rechtliche Situation - also auch keine Meinung von irgendwelchen Richtern - geklärt haben!

Bearbeitet von tuersteher

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.