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IGNORED

Sachkundeprüfung - Jeder sagt was andres


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Geschrieben

Rein praktisch denke, dass bei a) oder c) ein Nachbar, aufgrund der "Befürchtungslage :)" sowieso

die Polizei rufen würde. Bei c) aufgrund des Geräusches dann noch akuter. Somit stellt sich für mich

persönlich diese Frage nicht mehr wirklich.

Geschrieben

Moin,

 

in der Frage stand aber:

 

"Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen,

wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?"

 

So sollte auch kein Nachbar irgendwas vermuten...

 

Interessant ist doch aber, daß dies waffenrechtlich vom Gesetzgeber gar nicht gefordert wird...

Geschrieben (bearbeitet)

Das Wichtigste ist, man schadet niemand.

 

Mir ist im Schießsport mal einer begegnet, der konnte gut wie ein Papagei eher unwichtige Regeln nachplappern. Hat die Leute aber mehrfach gesweept, also die Mündung auf sie gerichtet. Typisch, wenn es zu viele Regeln gibt. Dann gehen in dem Regelsumpf die wenigen wichtigen Regeln unter. Manche Leute können schlecht wichtig von unwichtig unterscheiden.

 

Ich dagegen fokussiere mich auf die wichtigsten Punkte (insbesondere Regeln und Techniken). Klappt meistens sehr gut. Z. B. die Cooper-Regeln finde ich großartig (denn sie sind sehr einfach und sehr leistungsstark). Das ideale Waffengesetz besteht vielleicht aus dem Second Amendment plus den vier Cooper-Regeln - sonst nix.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Also ich hätte auch a) und c) angekreuzt. 
Die "Mäusekaliber" (4mmR lang und kurz, 4mm M20) sind, wenn sie aus Waffen mit F im Fünfeck UND PTB-Kennzeichnung verschossen werden, die einzigen Kaliber mit Antrieb heißer Gase, die man "zu Hause" verschießen darf. 
Natürlich unter den wie schon in der Frage vorformulierten Bedingungen. 
Ich bin jetzt auch mal gespannt, wieso ich da falsch liegen soll.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TGB11:

Also ich hätte auch a) und c) angekreuzt. 
Die "Mäusekaliber" (4mmR lang und kurz, 4mm M20) sind, wenn sie aus Waffen mit F im Fünfeck UND PTB-Kennzeichnung verschossen werden, die einzigen Kaliber mit Antrieb heißer Gase, die man "zu Hause" verschießen darf. 
Natürlich unter den wie schon in der Frage vorformulierten Bedingungen. 
Ich bin jetzt auch mal gespannt, wieso ich da falsch liegen soll.

 

Ich habe in der Sachkunde auch gelernt, dass ich mit PAK auf meinem befriedeten Grundstück schießen rein rechtlich schießen darf(!), wobei Lämrmbelästung draußen natürlich ein anderes Thema ist. Man könnte ja "zum Spaß" in den Keller gehen, da sage ich dann: dito Kleinstkaliber und niemand wird belästigt und Geschoss verlässt Grundstück nicht.

Ich bin die Tage nochmal zum "Lehrgang Aufsicht" dort vor Ort, dann frag ich mal nach.

Geschrieben (bearbeitet)

Das F ist fürs Schießen daheim nicht ausschlaggebend, sondern alleine die Mündungsenergie und die Tatsache, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

Da gibt es dann tatsächlich auch bei Feuerwaffen ein paar Munitionskombinationen, die real unter 7,5J bleiben, auch wenn die Waffen selbst erlaubnispflichtig sind und mit anderer Munition deutlich über 7,5J liefern kann.

 

Edit: Aber mach dir nix draus, mir hat ein Sachkundeausbilder erzählt, dass man Waffen beim Fertigladen nicht gut festhalten muss, weil sich dabei unmöglich ein Schuss lösen könne. Weitere Diskussionen über Dreck im Schlagbolzenkanal und ähnliches habe ich mir gespart und mir meinen Teil gedacht...

Bearbeitet von pulvernase
Geschrieben
Am 30.9.2025 um 13:11 schrieb TGB11:

Also ich hätte auch a) und c) angekreuzt. 
Die "Mäusekaliber" (4mmR lang und kurz, 4mm M20) sind, wenn sie aus Waffen mit F im Fünfeck UND PTB-Kennzeichnung verschossen werden, die einzigen Kaliber mit Antrieb heißer Gase, die man "zu Hause" verschießen darf. 
Natürlich unter den wie schon in der Frage vorformulierten Bedingungen. 
Ich bin jetzt auch mal gespannt, wieso ich da falsch liegen soll.

.. Du liegst nicht falsch - wer hat denn da etwas anderes behauptet ?

Geschrieben
Zitat

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
 

 

Maßgeblich ist, das die Geschossenergie  maximal 7.5J beträgt.  Das gilt für alle Schusswaffen und für die ihnen gleichgestellten Gegenstände, selbst dann wenn man damit im Sinne des Waffengesetzes nicht schiesst sondern nur verschiesst, wie es bei den Armbrüsten der Fall ist.

 

 

Grund ist ,das für Schuswaffen  bis max  7.5J angenommen wird, das sie keine tödlichen Verletzungen  hervorrufen und daher das ausnahmsweise Schießen ausserhalb von dafür zugelassenen Schießstätten  toleriert werden soll. Sobald man sich aber eine permanente Schießstätte einrichtet greift der Erlaubnisvorbehalt des §27 WaffG und die Freistellung des §12 ist nicht mehr anwendbar, also entweder Schießen ohne Schießerlaubnis oder Betrieb einer Schießstätte ohne Erlaubnis.

 

 

Für den Erwerb/Besitz gelten andere Regeln, hier kann aus verschiedenen Gründen die Erlaubnisfreistellung nicht greifen, auch wenn nur weniger als 7.5J erreicht werden.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Nun, ich habe selber einer Revolver in 4mmR Lang auf meiner WBK. Hinsichtlich Erwerb ist der allen anderen Schusswaffen (fast) gleichgestellt. Man benötigt einen Sachkundenachweis (Waffensachkunde oder Jagdschein) und eine aktuell genehmigte Aufbewahrungsmöglichkeit. Bei heutigem Erwerb also mind. einen Tresor Klasse 0. (Die Waffenbehörde kann auf Antrag davon abweichen und geringer qualifizierte Tresore genehmen. Sie ist aber in ihrer Entscheidung frei, es gibt kein Recht darauf) Einziger Unterschied zu den anderen Schusswaffen ist der bedürfnislose Erwerb, d.h. kein Verband muss da irgendeine Bescheinigung ausstellen. Die Waffen zählen auch nicht zum Grundkontingent, man könnte also so viele Waffen horten, wie in die Tresore passen.  Einen Voreintrag braucht man aber trotzdem! Den bekommt man dann auf Antrag ohne weitere Bescheinigungen.

Und Vorsicht bei der Waffenwahl, denn die Bedürfnisbefreiung gilt nur für "geborene" Waffen in diesen Kalibern mit F im Fünfeck UND PTB im Quadrat, also mit geprüfter Schussenergie bis max. 7,5 Joule. Aus ehemals "echten" großkalibrigen Waffen umgebaute Waffen unterliegen immer noch dem ursprünglichen rechtlichen Anforderungen, auch wenn sie unter 7,5 Joule liegen. 
Wer also gerne Kurzwaffen sammelt, kann sich hier hemmungslos austoben   :lol:

Die Dinger kosten gebraucht (neue gibt es m.W. auch gar keine mehr) einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. 

Bearbeitet von TGB11
Geschrieben
Am 6.9.2025 um 13:58 schrieb PetMan:

Und wenn ich dann im Nachgang höre was da so alles für Bullshit vom Stapel gelassen wird (...) rate ich immer, einfach hinsetzen, zuhören , das reicht um zu bestehen. KEINE Fragen stellen bei so dummen bemerklungen, einfach die Zeit absitzen udn am Ende den zettel mitnehmen

Das ist auch meine Erfahrung. Leider bei fast allen Schulungen zu dem Hobby, Wiederladen war genauso mau. Sachwissen wird da nicht viel vermittelt, geht in der kurzen Zeit auch gar nicht wirklich. Und da sich alle paar Monate die Regeln ändern, muss man sowieso ständig nachlernen.

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