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IGNORED

Bedürfnisnachweis


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Geschrieben

Hallo in die Runde

Ich war bis 1999 als Sportschütze aktiv und habe noch alle Waffen zu Hause.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom der Waffenbehörde bekommen die möchten eine Bescheinigung von einem Verein.

Jetzt meine Frage : Wenn ich jetzt in den Schützenverein eintrete und den Sport wieder anfange bekomme ich dann eine Bescheinigung von denen.

Würde mich über eure Einschätzung freuen

G. Helmut

Geschrieben

Du warst die ganze Zeit KEIN Mitglied in einem Schießsportverein? 

 

"10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen." (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG)

 

Dir wird kein Verein in dem du nicht Mitglied bist so etwas ausstellen. Meiner Einschätzung nach hast du kein Bedürfnis. Wärst nicht der erste, der deswegen alles abgibt. 

Geschrieben (bearbeitet)

Da hat die Behörde wohl mal ordentlich gepennt wenn sie seit 1999 keine Bedürfnisprüfung mehr gemacht hat.

 

Was ich nur nicht kapiere.

Ein Austritt aus dem Verein wird der Behörde doch automatisch gemeldet und spätestens dann wird die Behörde aktiv?

 

Deine Waffen wirst abgeben können, sei froh dass das so lange gut gegangen ist.

Also entweder ist das ein Troll Post von einem "Neuen" Mitglied oder einem ist langweilig, keine Ahnung 

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben

Da hat dein Verein und deine Behörde geschlafen.

Und ein Verein kann dir nur bereits geleistetes Training bescheinigen.

 

Ich sehe nur drei Möglichkeiten, wie du aus der Sache rauskömmen könntest, ohne deine Zuverlässigkeit zu riskieren:

  • Du gibst deine Waffen bei der Behörde ab
  • Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist
  • Du Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist an einen Waffenhändler mit der Option, sie später wieder Stück für Stück zurückzukaufen (zuzüglich Gebühren).

 

Anschließend gibst du deine WBK fristgerecht zurück und kannst dich anschließend wieder auf Vereinssuche machen.

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb WreckingBall:

Ein Austritt aus dem Verein wird der Behörde doch automatisch gemeldet und spätestens dann wird die Behörde aktiv

Das gilt aber erst ab 2003, vorher bestand dazu keine Verpflichtung.

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Geschrieben

Ich stelle mal die entscheidende Frage: warum willst du die Waffen behalten, auch wenn du scheinbar seit 25 Jahren dem Schießsport nicht mehr nachgehst?

 

Grundsätzlich ist das ein Phänomen, das zahlreiche Vereine, meine beiden eingeschlossen, in den letzten ~2 Jahren erlebt haben, viele Waffenbehörden fahren seitdem die Bedürfnisprüfung deutlich hoch, und finden so auch wieder zahlreiche "Karteileichen" wieder.

Je nach Behörde reicht es, dass du erneut einem Verein beitrittst. Da spielen aber die meisten Vereine, verständlicherweise, nicht ohne weiteres mit, sondern wollen dich dann auch regelmäßig sehen, und behalten sich beispielsweise vor dich im ersten Jahr auch wieder auszuschließen, was sie dann mittlerweile der Behörde melden müssen/werden.

 

Also geh in dich, und überlege dir ob du wieder zumindest ab und an wieder dem Schießsport nachgehen möchtest. Und wenn nicht ziehe die Konsequenz daraus...

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb ChrissVector:

Ich stelle mal die entscheidende Frage: warum willst du die Waffen behalten, auch wenn du scheinbar seit 25 Jahren dem Schießsport nicht mehr nachgehst?

Ich stelle mal die für deutsche Verhältnisse ketzerische Frage: Warum sollte er deshalb seinen Besitz abgeben müssen? Offenbar hat er die Waffen 25 Jahre lang sicher verwahrt und keinen Unsinn damit angestellt, daher ist davon auszugehen, dass auch die nächsten Jahrzehnte kein Problem für die Gesellschaft daraus entstehen würde. Bei nahezu allen anderen Gegenständen käme niemand auf die Idee, dieses fundamentale Prinzip in Frage zu stellen.

 

Angesichts der existierenden Rechtslage ist aber wohl auf jeden Fall ein Eintritt in einen Verein nötig. Normalerweise sollte man bei Eintritt eine Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsausweis oder Ähnliches vom Verein erhalten, was man der Behörde vorlegen kann. Es gibt keine amtliche Formularvorlage, wie die Bescheinigung des Vereins auszusehen hat. Wenn jemand vereinsrechtlich in den Verein als Mitglied aufgenommen wurde, kann sich der Verein auch nicht dagegen sperren, die reine Mitgliedschaft zu bescheinigen. Inwieweit die Behörden das akzeptieren müssen, wenn der Eintritt erst nach der Aufforderung erfolgte und vorher lange keine Mitgliedschaft bestand, weiß ich nicht.
 

Allerdings erscheint mir der Fall, falls er überhaupt real ist, auch sehr ungewöhnlich. Solche Karteileichen sollten doch alle Waffenbehörden schon vor einiger Zeit abgearbeitet haben, mit der Digitalisierung im Rahmen des NWR.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Schwarzseher:

Ich stelle mal die für deutsche Verhältnisse ketzerische Frage: Warum sollte er deshalb seinen Besitz abgeben müssen? Offenbar hat er die Waffen 25 Jahre lang sicher verwahrt und keinen Unsinn damit angestellt, daher ist davon auszugehen, dass auch die nächsten Jahrzehnte kein Problem für die Gesellschaft daraus entstehen würde.

Berechtigte Frage, falsche Adressaten. Von solchen "Karteileichen" werden wahrscheinlich wirklich die geringsten Gefahren ausgehen.

 

vor 18 Minuten schrieb Schwarzseher:

Angesichts der existierenden Rechtslage ist aber wohl auf jeden Fall ein Eintritt in einen Verein nötig. Normalerweise sollte man bei Eintritt eine Mitgliedsbescheinigung, Mitgliedsausweis oder Ähnliches vom Verein erhalten, was man der Behörde vorlegen kann.

Das allein wäre sicher kein Problem, die Behörde will aber eine Bestätigung über das Training in den vergangenen 24 Monaten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Andor:

Das allein wäre sicher kein Problem, die Behörde will aber eine Bestätigung über das Training in den vergangenen 24 Monaten.


Ist das so? Ich lese nur von "Bescheinigung der Mitgliedschaft". WENN jetzt ein Verein kurzfristig gefunden wird und dieser ausstellt "Herr Helmut J. ist Mitglied im Verein Knallbüchse" wäre dem genüge getan. 

EDIT: Ich sehe diese Beiträge schon wieder in einem FRONTAL Beitrag: "Sportschützen geben in einschlägigen Foren Tipps, wie die Behörde über den Jahrelang ILLEGALEN Waffenbesitz hinweg getäuscht werden kann" 

Bearbeitet von Slickride
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Slickride:

Ich lese nur von "Bescheinigung der Mitgliedschaft".

Wichtiger Hinweis.

Normalerweise wird das beides zusammen angefordert, wenn jemand noch nicht 10 Jahre lang seine WBK hat.

Geht die Behörde noch von einer bestehenden Mitgliedschaft aus hat sie evtl. nur die reine Mitgliedschaft abgefragt.

Spätestens wenn ein Verein mit der Standardformulierung "Herr XXX ist seit 18.06.2025 bei uns Mitglied" kommen die aber auf den Trichter und die Probleme gehen los.

Dieser spezielle Fall scheint wegen der erst nach seinem Austritt eingeführten verpflichtenden Austrittsmeldung im Gesetz nicht vorgesehen zu sein.

 

 

 

Zitat

WaffG §14

...

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.
mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Andor:

Spätestens wenn ein Verein mit der Standardformulierung "Herr XXX ist seit 18.06.2025 bei uns Mitglied" kommen die aber auf den Trichter und die Probleme gehen los.

 Man KÖNNTE natürlich seinen alten Verein (soweit noch existent) aufsuchen und um Wiederaufnahme bitten. Dann wäre der Satz "Herr XXX ist seit 01.01.1992 bei uns Mitglied" nicht gelogen. Fragt ja niemand, ob er ununterbrochen Mitglied war. Ich bezweifle aber, dass das der Verein mitmacht, in der Zeit wird der Vorstand schon mal durchgewechselt worden sein. 

Geschrieben

Der Gesetzestext sagt: "... genügt ... die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein."

Dass 1999 schon länger als 10 Jahre her ist, sollte unstrittig sein.

Also müsste die Bescheinigung einer aktuellen Mitgliedschaft ausreichen.

 

@Slickride in deinem fiktiven FRONTAL Beitrag könnte wahrheitsgemäß berichtet werden:

Waffenbehörde verschläft 25 Jahre lang die Bedürfnisprüfung.

Der Fall in Lörrach von 2010 hätte eine Prüfung anstoßen können.

Geschrieben

Hatten ich schon mehrfach , so oder ähnlich. Einer wurde genau so angeschrieben und war seit vor 2003 nicht mehr in einem Verein.Der sprach mit der Behörde ab das er wieder in einen Verein, unseren, eintritt und innerhalb 6 Monten mindestens 6 Termine schiesst und nachweist. Die Behörde ging darauf ein.

Ein anderer erhielt 25 Jahre nach dem Tod seines Vaters einen Anruf der Waffebehörde, was den mit dem 22 Magnum Revolver, ein Korth , des Vaters sei. Er sagte der liegt hier im Tresor....................ging fast ein Jahr hin und her mit Schriftwechseln. Dann trat er bei uns in den Verein ein und ich habe die Waffe in sichere Verwahrung genommen bis er sich ein Bedürfnis erdient hat. Alles in Absprache mit der Behörde natürlich.

Zeigt das man mit manchen Behörden reden  kann..........mit anderen vielleicht nicht. 

 

Man muss in so einer Situation auf die Behörden zugehen und Lösungen anbieten. Entweder gehen die Behörden dann mit oder nicht. Abwarten bis die Behörden anfangen zu reagieren kann nur ein Fehler sein . Thats Life..............

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