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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Zerberus:

Hast Du dazu ein konkretes Aktenzeichen für den Fall dass ein VerwG schon zu der aktuellen Verwaltungspraxis in B-W entschieden hat?


Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VG Mannheim gewesen.

 

Hier das entsprechende Urteil, dass uns alles die Suppe versalzen hatte

https://openjur.de/u/2347384.html#:~:text=1.,den erstmaligen Erwerb dieser Waffen.

 

Hintergrund war gewesen, soweit ich es im Kopf habe:

LWB hat in Summe 80 Waffen in Besitz. Sollte den Nachweis zum Bedürfniserhalt erbringen, dem er nachgekommen ist.

Behörde hat es nich akzeptiert und es landete vor Gericht.

 

das ist die ultrakurze Fassung

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Zerberus:

Es geht darum, dass wenn mehrere geeignete Waffen für eine Disziplin vorhanden sind,

 

Das kann aber eigentlich nur die Ausnahme in Einzelfällen sein, z.B. bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden.

 

Wenn ich im BdMP zwei Waffen für die selbe Disziplin habe, dann nur über WaffG § 14 (5) 2. Das isr dann die Reserve-Waffe bei Ausfall.

Ansonsten kann ich natürlich mit dem im Besitz befindlichen .45er und der 9mm z.B.  PP1 schiessen und nicht über § 14 (5) 1 beide Waffen begründen. In nem anderen Verband ist das grundsätzlich genau so, ggf. schließt dort aber die Sportordnung die Waffen gegeneinander von jeweils einer Disziplin aus. Entscheidet bleibt für welche Disziplin jeweils beantragt wurde und nicht ob damit in einem anderen Verband mitgeschossen wird und dort weniger Waffen erforderlich wären.

Blöd wird es halt, wenn beim ursprünglichen Verband bei ÜK keine Wettkämpfe mehr geschossen werden oder man aus dem Verband sogar ausgetreten ist.

Man könnte aber in meinem Beispiel im BdMP immer noch z.B. über SP2 abgrenzen. Dann sollte man die sicherheitshalber aber ab und zu aucz als WK schiessen. Mit sachlichen Gesprächen kann man einen solchen Wechsel der "Nutzung" allen Beteiligten (Verband und Amt) sauber begründen.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
Gerade eben schrieb Bounty:

 

Das kann aber eigentlich nur die Ausnahme in Einzelfällen sein, z.B. bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden.

 

Wenn ich im BdMP zwei Waffen für die selbe Disziplin habe, dann nur über WaffG § 14 (5) 2. Das isr dann die Reserve-Waffe bei Ausfall.

Ansonsten kann ich natürlich mit dem im Besitz befindlichen .45er und der 9mm z.B.  PP1 schiessen und nicht über § 14 (5) 1 beide Waffen begründen. In nem anderen Verband ist das grundsätzlich genau so, ggf. schließt dort aber die Sportordnung die Waffen gegeneinander von jeweils einer Disziplin aus.

Blöd wird es halt, wenn dort bei ÜK keine Wettkämpfe mehr geschossen werden oder man aus dem Verband sogar ausgetreten ist.

Man könnte aber in meinem Beispiel im BdMP immer noch z.B. über SP2 abgrenzen. Dann sollte man die sicherheitshalber aber ab und zu auf als WK schiessen...


Jain, ich kann z.B. zwei CZ P10F in 9mm haben.

Beide faktisch für DP1, DP2, EPP Prod, EPP Poly, und viele weitere Disziplinen verwendbar.

Eine davon ist eine normale P10F und eine ist eine OR mit montierten Red Dot und schon ist die zweite nicht mehr für DP und EPP ohne Optik zugelassen.

So kann das mit diversen Waffen der Fall sein und dies muss dann in der jeweiligen Begründung erklärt werden.

Habe ich dann bei der ersten noch den Abzug getuned, fällt sie bei DP und EPP komplett raus und kann dann z.B. bei PP o.ä verwendet werden. Muss aber dann auch in der Begründung erläutert werden.

 

Daher sind im BDMP mehrere Waffen gleichen Modells und Kaliber im Grunde kein Problem und nicht nur als Ersatzwaffe realisierbar. 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb whaco:

Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VG Mannheim gewesen.

Ok. Ja, das war der Aufhänger für die Schreiben des IM B-W bzgl ÜK in 2023 und 2024. Ich dachte es gäbe vllt schon etwas von einem Gericht was die sehr weite Auslegung dieser aktuellen Verwaltungspraxis nochmal etwas "einfängt"

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb whaco:

Daher sind im BDMP mehrere Waffen gleichen Modells und Kaliber im Grunde kein Problem und nicht nur als Ersatzwaffe realisierbar. 

 

Ja.

Aber bei  § 14 (5) 1 ist die Reihenfolge des Erwerbs halt wichtig.

Mit der Glock 17 für DP1 als erste Waffe decke ich gefühlt 66% der Kw Sportordnung ab, Optical Sight und Disziplinen wie SM und SpoPi (in den anderen Kaliberklassen) mal aussen vor.

Alles was danach kommt, kannst Du dann nur in den verbleibenden 33% begründen. Wenn das bei Deiner Wunschwaffe, ebenfalls in 9mm, überhaupt geht...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Bounty:

Das kann aber eigentlich nur die Ausnahme in Einzelfällen sein, z.B. bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden.

Korrekt. Insbesondere da die Abgrenzung der Disziplinen teils über die Kaliber gehen (DSB / BDS) andererseits z.T. unterschiedliche Kaliber für eine Disziplin möglich sind (z.B. BDMP mit Positivliste). Aber auch andere Fälle sind denkbar.

 

Wie gesagt, es geht um den Nachweis Wettkämpfe bei vorhandenem ÜK. Die Fragen bzgl Disziplinabdeckung bei Neuerwerb sind noch mal ein zusätzliches Thema.

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Zerberus:

Aber auch andere Fälle sind denkbar.

 

Deshalb: Erst mit dem(/n) Landesverband(/-verbänden) und dann mit dem Amt sachlich reden.

 

Das WaffG kann nicht alle Sonderfälle mit einem Paragraphen abdecken.

Ich würde aber auch glatt behaupten, den BMI Schreiberlingen ist die Vorstellung  jemand könnte ja in mehreren Verbänden gleichzeitig  oder zusätzlich Jäger sein geistig fern. Oder das eine Waffe so verändert wird, dass sie eine andere Disziplin schiessen kann/muss.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Was glaube ich vielen (Teil-)Verbänden nicht so klar ist: 

§15 Abs. 1 Nr. 7b, WaffG

sagt recht deutlich, wer was machen muss:

 

Die Verbände verpflichten die Vereine (das ist bei uns nur partiell erfolgt), die Vereine führen den Nachweis (also nicht das Mitglied mit seinem Schiessbuch; auch wenn wir allen Mitgliedern raten, eines zu führen)

 

Wir haben eine Schiessstandkladde um den Bedürfniserhalt dokumentieren zu können.

 

Viele Grüße 

 

Christian

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Bounty:

 

Ja.

Aber bei  § 14 (5) 1 ist die Reihenfolge des Erwerbs halt wichtig.

Mit der Glock 17 für DP1 als erste Waffe decke ich gefühlt 66% der Kw Sportordnung ab, Optical Sight und Disziplinen wie SM und SpoPi (in den anderen Kaliberklassen) mal aussen vor.

Alles was danach kommt, kannst Du dann nur in den verbleibenden 33% begründen. Wenn das bei Deiner Wunschwaffe, ebenfalls in 9mm, überhaupt geht...

Das ist richtig, weshalb man taktisch 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb whaco:


Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VGH Mannheim gewesen.

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Bounty:

 

Entscheidet bleibt für welche Disziplin jeweils beantragt wurde und nicht ob damit in einem anderen Verband mitgeschossen wird und dort weniger Waffen erforderlich wären.

 

 

Gerade andersherum. Entscheidend für den Erhalt des Bedürfnisses ist es, ob mit der Waffe beim Bescheinigenden Verband Wettkämpfe geschossen wurden. Wo das Erwerbsbedürfnis beantragt wurde, ist völlig wurst.

 

vor 1 Stunde schrieb Bounty:

Blöd wird es halt, wenn beim ursprünglichen Verband bei ÜK keine Wettkämpfe mehr geschossen werden oder man aus dem Verband sogar ausgetreten ist.

 

Spielt absolut keine Rolle. Der konkrete Einsatz der Waffe zu Wettkämpfen ist maßgeblich. Vllt sieht man das beim verstockten BDMP so, beim WSV im bösen DSB nicht....

 

 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb ASE:

Gerade andersherum. Entscheidend für den Erhalt des Bedürfnisses ist es, ob mit der Waffe beim Bescheinigenden Verband Wettkämpfe geschossen wurden. Wo das Erwerbsbedürfnis beantragt wurde, ist völlig wurst.

 

vor 26 Minuten schrieb ASE:

Spielt absolut keine Rolle. Der konkrete Einsatz der Waffe zu Wettkämpfen ist maßgeblich.

 

Ach komm, Du wieder mit Korinthen, frischen Korinthen.

Natürlich kann der bescheinigende Verband grundsätzlich nur seine Wettkampfteilnahmen  bescheinigen, unabhängig wo erworben wurde.

Aber @Zerberus will ja über den Sondereinzelfall diskutieren, dass die Waffen über einen anderen Verband erworben wurden und jetzt mehrere Waffen vorhanden sind, die im BdMP nicht über mehrere Disziplinen abgegrenzt werden können (Oder man ohne Seriennummer nicht erkennen kann, welche wo eingesetzt wurde?) Entweder dann Nachweis über den ursprünglich beim Erwerb verantwortlichen Verband oder eben, mit neuer Nutzung (die hoffentlich von der Abgrenzung funktioniert) beim neuen Verband. 

Beim nächsten Mal schreib ich aber  extra für Dich ne wissenschaftliche Hausarbeit mit Abgrenzung Erwerb- und Besitz-Bedürfnis unterschieden nach allen in DEU anerkannten Verbänden, Sonderfälle bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden  und der konkteten Auslegung und Umsetzung  durch alle Vereins- und Landesverbandsvorsitzenden in Abgrenzung zur Sichtweise @ASE.

Musst Du dann aber wie für ein Gutachten für bezahlen, wird nicht billig...

 

vor 27 Minuten schrieb ASE:

Vllt sieht man das beim verstockten BDMP so, beim WSV im bösen DSB nicht....

 

Ich als selbsternannter Gottkaiser finde die transparente, klare Regelung des BdMP ja auch blöd, weil man da nicht wie im DSB nach Gutsherrenart und nach Nasenfaktor über den bittstellenden Untertanen, äh Mitglied, herrschen kann und auch einfach ohne Begründung ablehnen kann. 

War aber klar, dass Du den DSB toll findest, hat man als Anwalt (oder wenn man einer seien möchte) ja auch viel mehr Spass.

 

Ansonsten:

"Barretta und Glock schiesst bei uns doch keiner..."

"Ist das überhaupt eine Olympische Disziplin???" oder wie bei den DSB-Hessen "wer noch woanders Mitglied sein will, wird hier exkommuniziert..."

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Bounty:

 

 

Ach komm, Du wieder mit Korinthen, frischen Korinthen.

Natürlich kann der bescheinigende Verband grundsätzlich nur seine Wettkampfteilnahmen  bescheinigen, unabhängig wo erworben wurde.

Aber @Zerberus will ja über den Sondereinzelfall diskutieren, dass die Waffen über einen anderen Verband erworben wurden und jetzt mehrere Waffen vorhanden sind, die im BdMP nicht über mehrere Disziplinen abgegrenzt werden können (Oder man ohne Seriennummer nicht erkennen kann, welche wo eingesetzt wurde?)

Das ist sein Pech. Gibt ja Leute die hier vor gerade mal 5 Jahren etwas vom Wettkampfschießbuch geschrieben haben. Aber es gibt ja immer noch Leute die mit der grotesken "Schießbuch ist keine Pflicht"-Schote hausieren gehen.

 

Und wenn er die Waffen nicht über die tatsächlich bei Wettkämpfen geschossenen Disziplinen abgrenzen kann, ist der Fall ohnehin Erledigt: dann ist die Waffe nicht erforderlich i.S.d. §14 Abs. 5. sowie §8. Was sie übrigens auch nicht ist, wenn er mit jeder Waffe Wettkämpfe geschossen hätte, die er aber  mit einer der anderen Waffen auch hätte schiessen können. Darauf zielt die Bedürfnisbescheinigung nämlich ab, die Glaubhaftmachung der Erforderlichkeit. 5 Glocks? nicht erforderlich. 2 (Waffe+Ersatzwaffe) genügen.

Noch so eine Korinthe....

 

 

 

vor 12 Minuten schrieb Bounty:

Entweder dann Nachweis über den ursprünglich beim Erwerb verantwortlichen Verband oder eben, mit neuer Nutzung (die hoffentlich von der Abgrenzung funktioniert) beim neuen Verband. 

Beim nächsten Mal schreib ich aber  extra für Dich ne wissenschaftliche Hausarbeit mit Abgrenzung Erwerb- und Besitz-Bedürfnis unterschieden nach allen in DEU anerkannten Verbänden, Sonderfälle bei Mitgliedschaft in mehreren Verbänden  und der konkteten Auslegung und Umsetzung  durch alle Vereins- und Landesverbandsvorsitzenden in Abgrenzung zur Sichtweise @ASE.

Musst Du dann aber wie für ein Gutachten für bezahlen, wird nicht billig...

 

 

Ich als selbsternannter Gottkaiser finde die transparente, klare Regelung des BdMP ja auch blöd, weil man da nicht wie im DSB nach Gutsherrenart und nach Nasenfaktor über den bittstellenden Untertanen, äh Mitglied, herrschen kann und auch einfach ohne Begründung ablehnen kann. 

War aber klar, dass Du den DSB toll findest, hat man als Anwalt (oder wenn man einer seien möchte) ja auch viel mehr Spass.

Lol. Das gute alte DSB-Bashing mal wieder wenn einem die Argument ausgehen. Nur das der aus Einzelnen Landesverbänden besteht, welche mit dem Segen des BVA waffenrechtlich autark handeln und deswegen ein Über-den-Kamm scheren nur die eigene Unsachlichkeit unterstreicht.

 

Soll ja welche unter denen geben, die eine Richtlinie geschrieben haben, währen man bei den B-Verbänden noch darüber philosophierte, das der Seehofer doch gesagt hat,.... nach 10 Jahre ist schluss...14 Abs 4 11!ELF!

 

 

 

Geschrieben

Also als verstockt würde ich den BDMP nicht bezeichnen. Das Gegenteil ist da eher der Fall.

Ob ein Mitglied die Waffen befürwortet bekommt die er möchte hängt meist vom Mitglied selber ab und ob er es entsprechend begründen kann.

KeseWer nicht in der Lage ist die Ordnungen und Richtlinien zu lesen, zu verstehen und entsprechend anwenden kann, naja, dem ist nicht zu helfen.

Die SpoO des BDMP bietet viel Möglichkeiten für neue Spielzeuge, wenn man sein Gehirn einschaltet und den reinen Habenwollenfaktor ausschaltet.

 

Die meisten Neuen beantragen meist eine Waffe auf DPund verbauen sich damit viele Slots, da die Waffe für DP für viele anre  Disziplinen verwendet werden kann. Aber eine Waffe auf EPP PPC oderr PP/NPA nicht unbedingt für DP oder EPP Prod oder EPP Polymer. Holt sich einer aber gleich als Erstwaffe eine Glock 17, verbaut er sich halt einige Slots.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb ASE:

Und wenn er die Waffen nicht über die tatsächlich bei Wettkämpfen geschossenen Disziplinen abgrenzen kann, ist der Fall ohnehin Erledigt: dann ist die Waffe nicht erforderlich i.S.d. §14 Abs. 5. sowie §8. Was sie übrigens auch nicht ist, wenn er mit jeder Waffe Wettkämpfe geschossen hätte, die er aber  mit einer der anderen Waffen auch hätte schiessen können. Darauf zielt die Bedürfnisbescheinigung nämlich ab, die Glaubhaftmachung der Erforderlichkeit. 5 Glocks? nicht erforderlich. 2 (Waffe+Ersatzwaffe) genügen.

Noch so eine Korinthe....

 

Deine Jakobinische Rechthaberei um jeden Preis in allen Ehren aber ich behaupte nix anderes.

Wenn ich über Verband A (z.B. den BdMP) nicht abgrenzen kann kann ich dort auch kein Bedürfnis aufrecht erhalten (oder ein weiteres begründen), wenn ich mehrere Waffen nutze,  die ich in einem anderen Verband erwerben konnte, weil ich dort abgrenzen konnte, jetzt aber die Waffen ausschließlich im Verband A im Wettkampf (und Training) einsetze. Richtig bleibt, dass Verband A dir ggf. Wettkämpfe bescheinigen kann (wobei es ihm egal sein kann , woher das Bedürfnis für die eingesetzten Waffen kommt). Verband A ist auch nicht verpflichtet, sofort dem Amt zu melden, dass der Schütze Waffen haben könnte, die er so über die Sportordnung des Verbandes A allein nicht haben dürfte und das Amt da doch bitte im Sinne der inneren Sicherheit gleich mal nachschauen sollte...

 

Du zitierst brav richtig das WaffG, wobei ich gerne die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)  zu §14 noch ergänze. Dort wird noch deutlicher herausgestellt, dass im Zweifel eben so wenig wie möglich Grundsatz ist.

Und ja ich weiss, Verwaltungsvorschrift...

 

vor 33 Minuten schrieb ASE:

Lol. Das gute alte DSB-Bashing mal wieder wenn einem die Argument ausgehen.

 

Lol, das gute alte BdMP-Bashing mal wieder, wenn ASE die Argumente ausgehen. Was hat Dir der BdMP eigentlich getan, dass Du ihn so kompromisslos hasst. Wollte er Dir die Grosswildjagd in Afrika nicht bezahlen und mit Verbandswaffen unterstützen? Warst oder wolltest Du da mal Präsident werden?

 

Schon komisch, Du fängst an auf den "verstockten" BdMP zu prügeln und wunderst Dich wenn es Kontra gibt. Dann beleidigte Leberwurst spielen. Arm...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cvk:

15 Abs. 1 Nr. 7b, WaffG

 

Die Verbände verpflichten die Vereine

Geht aber nicht, wenn die Vereine nicht satzungsunterworfene Mitglieder des Verbandes sind!
Behauptete Pseudopflichten ohne Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit sind Hirngespinste, bezüglich derer zur Verschleierung gern versucht wird, die rechtlich wohl untaugliche Figur der aufgrund der Verbandssatzung einseitig vermittelten „mittelbaren“ Mitgliedschaft zu bemühen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb webnotar:

Geht aber nicht, wenn die Vereine nicht satzungsunterworfene Mitglieder des Verbandes sind!

 

Dann wären sie keine Verbände im Sinne des § 15 WaffG. Auf der Aufsichtsfunktion der Verbände beruhen alle waffenrechtlichen Privilegierungen, welche die Mitgliedsvereine der anerkannten Verbände bzw ihre Mitglieder erhalten.

 

 

vor 16 Minuten schrieb webnotar:

Behauptete Pseudopflichten ohne Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit sind Hirngespinste, bezüglich derer zur Verschleierung gern versucht wird, die rechtlich wohl untaugliche Figur der aufgrund der Verbandssatzung einseitig vermittelten „mittelbaren“ Mitgliedschaft zu bemühen.

 

Nun, beim DSB bzw seinen Landesverbänden ist das zweifelsfrei so, das es die Vereine die Mitglieder sind, deren Mitglieder nur Mittelbare Mitglieder sind. 

In waffenrechtlichen Fragen muss man hier schon das WaffG und nicht nur das BGB bemühen und dieses sieht die Kette Verband -> Verein ->Mitglied durch aus vor. 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb whaco:

Die meisten Neuen beantragen meist eine Waffe auf DPund verbauen sich damit viele Slots, da die Waffe für DP für viele anre  Disziplinen verwendet werden kann. Aber eine Waffe auf EPP PPC oderr PP/NPA nicht unbedingt für DP oder EPP Prod oder EPP Polymer. Holt sich einer aber gleich als Erstwaffe eine Glock 17, verbaut er sich halt einige Slots

 

 Vom Speziellen zum Allgemeinen, wenn nicht genügend Kaliberklassen vorhanden sind...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

 Vom Speziellen zum Allgemeinen, wenn nicht genügend Kaliberklassen vorhanden sind...

Diese Kaliberklassen gibt es durchaus auch im BDMP.

 

PP1 und PP1 A - Unterschied, PP1 ist Kaliber von bis, PP1 A eingeschränkt auf 9mm Luger

NPA A und NPA B - hier auch NPA B Kaliber von bis und NPA A eingeschränkt auf 9mm

 

dies eröffnet durchaus Möglichkeiten. Habe ich z.B. eine CZ P 10 F in .45 auto, kann ich diese für PP1 und NPA B verwenden.

Für PP1A und NPA A eröffnet sich dadurch ein Slot für eine 9mm.

Habe ich bereits eine 9mm, kann ich damit alle vier Disziplinen schießen und verbaue mir ggf. einen Slot

Geschrieben
Am 4.5.2025 um 18:07 schrieb Fyodor:

 

Der BDS hat ja kein "offizielles" Schießbuch. Ich bin auch in BDS, und mein Büchlein unterscheidet seit jeher KW und LW. Unnötigerweise auch noch nach KK, GK und Druckluft. Disziplin oder Ergebnis stehen nicht drin,

Alle Termine sind grundsätzlich mit eigenen Waffen geschossen, außer ich schreibe es explizit dazu.

Die vom LV1 ausgegebenen Bücher:

 

Datum ---  Schießstätte --- Disziplin --- Kaliber --- Waffe --- Stempel Unterschrift Aufsicht

 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb whaco:

Die meisten Neuen beantragen meist eine Waffe auf DPund verbauen sich damit viele Slots, da die Waffe für DP für viele anre  Disziplinen verwendet werden kann. Aber eine Waffe auf EPP PPC oderr PP/NPA nicht unbedingt für DP oder EPP Prod oder EPP Polymer. Holt sich einer aber gleich als Erstwaffe eine Glock 17, verbaut er sich halt einige Slots.

 

Das sind dann aber auch oftmals die Neuen, die Aussagen wie "Ich will eh nur eine Pistole … und später vll. noch n 357er! Naja, und evtl. noch n AR15. Und dann bin ich auch durch!" treffen. :D

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb MT1965:

 

Das sind dann aber auch oftmals die Neuen, die Aussagen wie "Ich will eh nur eine Pistole … und später vll. noch n 357er! Naja, und evtl. noch n AR15. Und dann bin ich auch durch!" treffen. :D


Auch, sehr oft aber Schützen, die in ihren Vereinen keine Erfahrungen mit den dynamischen Disziplinen machen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Janzfan:

Die vom LV1 ausgegebenen Bücher:

 

Datum ---  Schießstätte --- Disziplin --- Kaliber --- Waffe --- Stempel Unterschrift Aufsicht

Ich haben vom LV7 schon drei verschiedene bekommen. Genau das meinte ich ja, ein offizielles gibt es nicht.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Zerberus:

Es geht darum, dass wenn mehrere geeignete Waffen für eine Disziplin vorhanden sind, kein zwingender Rückschluss aus einer bestimmten Wettkampfteilnahme auf eine bestimmte Waffe gemacht werden kann (für Nachweis Wettkampftätigkeit mit allen ÜK-Waffen). Dann bleibt eigentlich nur die Doku je Waffe je Wettkampf über das Schiessbuch.

Ich handhabe das bei vereinsinternen Wettkämpfen (Vereinsmeisterschaft, Pokalschießen o.ä.) inzwischen so, dass ich in der Ergebnislisten ein Feld für Disziplin/Waffe/Seriennummer einfüge.

 

Meine Wettkämpfe mit ÜK Waffen lass ich mir bei Wettkämpfen auswärts eben kurz im Schießbuch mit o.g. Angaben quittieren.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ASE:

beim WSV im bösen DSB nicht....

Wobei ich da mit der guten Frau HM auch schon Diskussionen geführt habe.

Bei der dritten kalibergleichen KW hab ich Wettkampfnachweise auch schon mit dem Hinweis "das interessiert uns nicht, anderer Verband" zurück bekommen.

Konnte dann aber geklärt werden.

 

Im Allgemeinen bin ich im WSV aber absolut zufrieden. 

Drei Pistolen in 9mm und AR15 wären in andern Landesverbänden des DSB ja schon undenkbar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Max Musculo:

Wobei ich da mit der guten Frau HM auch schon Diskussionen geführt habe.

Die schon seit 2 Jahren da nicht mehr arbeitet...

 

vor 14 Minuten schrieb Max Musculo:

Bei der dritten kalibergleichen KW hab ich Wettkampfnachweise auch schon mit dem Hinweis "das interessiert uns nicht, anderer Verband" zurück bekommen.

Konnte dann aber geklärt werden.

 

Im Allgemeinen bin ich im WSV aber absolut zufrieden. 

Es gibt sei 1.1.2025 ein Richtlinie, bindend für Schützen, Vereine, Verband, da kann jeder nachlesen welche Voraussetzungen erforderlich sind. 

 

Regel ist eben, bedingt durch die den Verbänden in §14 auferlegten Erforderlichkeitsprüfung: Eine Waffe je Disziplin, sofern nicht Mehrfachnutzung möglich, eine weitere als Ersatzwaffe bei nachweislicher Wettkampfnutzung über Vereinsebene. Die Ersatzwaffe muss nicht geschossen werden, aber muss durch entsprechende Nachweise dokumentiert beim Wettkampf zum Einsatz vorgehalten werden. Auch hier muss man ggf aufpassen, das man sich nichts verbaut. Eine Ordonanzpistole in 9mm kann halt auch immer in 2.53 eingesetzt werden. Das Problem haben aber alle Verbände.

 

Regel ist auch: Unzumutbarer Umbau (Visier, Abzug etc) wird nicht verlangt, sind 2 Waffen in 9mm  mit optischen Visieren vorhanden, wie z.B.  für IPSC Production Optics und für Open ist es kein Problem eine 9mm mit offener Visierung via WSV zu bekommen. GGf muss man halt den Nachweis der Mitgliedschaft und Nutzung im anderen Verband erbringen. 

 

Natürlich wird das die reinen Sammler im Deckmantel des Sportschützentums auch wieder nicht zufrieden stellen, aber die sollen sich in Berlin beschweren gehen. 

 

------------------------------------------------------

 

Wo alle Verbände gepennt haben:

 

- 10-Jahres-Regel nicht für Überkontingent, da hat man es sich schön geredet....der Seehofer! hat gesagt...

- Dokumentationspflicht bei Schützen und Vereinen bei §14 Abs. 4 

- Implizite Dokumentationspflichten bei § 14 Abs. 3

- Herausgabe geeigneter Formulare, bzw gleich von für den rechtskonformen Nachweis geeigneten Schießbüchern. Was da auf dem freien Markt so alles als Schießbuch unterwegs ist.... hauptsache Hochglanzdruck, die waffenrechtlich relevanten Daten sind nicht so wichtig...

 

Bearbeitet von ASE

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