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IGNORED

Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein


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Geschrieben

Moin,

klar darf man als Laie bestimmte Reparaturen/Veränderungen nicht selbst durchführen wie eine Laufkürzung oder Bohrungen in wesentliche Teile wie den Lauf. Andere Dinge sind sicher in Ordnung wie z.B. der Wechsel von Griffschalen. Aber wer kann mir sagen, wo die Grenze ist? Vom BKA gibt es einen Leitfaden, welche Teile wesentliche Waffenteile sind, viel ist eindeutig, anderes ist mir aber nicht vollständig klar.

Aktuell geht es mir um die Abzugsgruppe, die ist bei bestimmten Waffen ein wesentliches Teil, bei anderen nicht. Ich habe es so verstanden, dass sie kein wesentliches Teil ist, wenn sie nicht fest mit dem Gehäuse und dem Griff verbunden ist. Also bei einer P08 ist er wesentlich, bei einer PPSH nicht. Weiß jemand, ob das korrekt ist?

Und wenn die Abzugsgruppe kein wesentliches Teil ist, darf man doch auch als Laie Reparaturen oder Veränderungen daran vornehmen, oder? Wäre es z.B. legal, bei einem abgenutzten Teil Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen?

Viele Grüße
Andreas

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

8.2 wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
8.2.1 sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),
8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft,
8.2.3 Arbeiten an der Schusswaffe durchgeführt werden, die eine Beschusspflicht gemäß § 3 Absatz 2 des Beschussgesetzes auslösen, wenn nicht die Nummern 8.1, 8.2.1 oder 8.2.2 zutreffen (Instandsetzung); eine Schusswaffe wird nicht bearbeitet, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

 

Sowas sollte eigentlich in der Sachkunde vermittelt werden.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

wesentlich:

Lauf/Patronenlager

Das dem Gasdruck am Hülsenboden ausgesetzte Teil (Stoßboden, meist ein Teil mit dem Verschluss)

Das das Abzugssystem aufnehmende Teil (meist Griffstück)

 

Arbeiten, die eine Beschusspflicht auslösen sind z.b. zerspanende Arbeiten.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb SDASS_Nico:

wesentlich:

Lauf/Patronenlager

Das dem Gasdruck am Hülsenboden ausgesetzte Teil (Stoßboden, meist ein Teil mit dem Verschluss)

Das das Abzugssystem aufnehmende Teil (meist Griffstück)

 

Arbeiten, die eine Beschusspflicht auslösen sind z.b. zerspanende Arbeiten.

Außer@bei der Sig Sauer P320, wo die Abzugsgruppe das wesentliche Teil ist…

Geschrieben

Nein, auch da. Welches Teil nimmt denn die Abzugsteile auf? Dein Abzugsgruppen-Gehäuse (wie auch immer das heisst). Das ist das wesentliche Teil. Die Abzugsteile darin sind nicht wesentlich und das Griffstück darum auch nicht. Nur dieses schnöde Metallteil.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

 

Sowas sollte eigentlich in der Sachkunde vermittelt werden

Ich würde mir auch wünschen dass das, und ähnliche Informationen in einer Sachkunde vermittelt werden sollten. Aber in Schleswig-Holstein sind 16 Stunden Unterrichtung vorgesehen. Wie Kleinteilig willst du das denn vermitteln? Bei Büchsenmachern und Waffenhändlern, na klar. Aber in einer Waffen-Sachkunde für Sportschützen, mit 50% blutigen Anfängern, denen du erstmal erklären musst wozu eine Patrone eine Rille oder einen Rand hat. Ich sage mal das ist UNMÖGLICH.

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Geschrieben

Da bin ich dabei. Wie viele - ich nenne sie jetzt mal "Gelegenheitsschützen" sind schon damit überfordert, ihre eigene Waffe in ihre Hauptbaugruppen zu zerlegen. Da wird nicht viel Bedarf nach erweiterten Ausführungen zu Bearbeitungen sein, die nur von den wenigsten Waffenbesitzern je selber ausgeführt werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SDASS_Nico:

Nein, auch da. Welches Teil nimmt denn die Abzugsteile auf? Dein Abzugsgruppen-Gehäuse (wie auch immer das heisst). Das ist das wesentliche Teil. Die Abzugsteile darin sind nicht wesentlich und das Griffstück darum auch nicht. Nur dieses schnöde Metallteil.

Bei der P320 ist es anders. Da die Abzugsgruppe die S/N trägt, ist sie das wesentliche Teil.

Das Griffstück bei der P320 trägt keine S/N und kann problemlos nachgekauft und ausgetauscht werden

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb whaco:

Bei der P320 ist es anders. Da die Abzugsgruppe die S/N trägt, ist sie das wesentliche Teil.

 

Aber nur der „Blechrahmen“ der FCU, nicht die Abzugsteile 

Bearbeitet von CZM52
  • Gefällt mir 1
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

 

Sowas sollte eigentlich in der Sachkunde vermittelt werden.

Hallo ASE,

besten Dank für deinen Kommentar, der allerdings nicht hilfreich ist.
1) Ich hatte schon erwähnt, dass ich den Leitfaden des BKA gelesen hatte, warum zitierst du noch etwas anderes, dies auch noch ohne Quellenangabe?
2) Klar sollte so etwas in der Sachkunde vermittelt werden. Aber offenbar ist das Thema doch komplizierter als du annimmst, zumindest wirken die anderen Beiträge auf mich so. Aber sicher kannst du mir erklären, warum die Abzugsgruppe beim M1 Garand kein wesentliches Waffenteil ist, die der P08 aber schon. Ich bin gespannt auf deine Erklärung, die dir ´mit deiner großen Sachkenntnis sicher nicht schwer fallen wird.

3) Ähnlich wie 2), wenn du so viel weißt, warum beantwortest du nicht einfach direkt meine Fragen: Und wenn die Abzugsgruppe kein wesentliches Teil ist, darf man doch auch als Laie Reparaturen oder Veränderungen daran vornehmen, oder? Wäre es z.B. legal, bei einem abgenutzten Teil Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen?

Geschrieben

Moin noch einmal,

ganz konkret gefragt: Darf ich als Laie bei einer PPSH bei einem abgenutzten Teil innerhalb der Abzugsgruppe Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen?
Klar, das Problem ist recht speziell und die Chance, dass mir jemand helfen kann, ich recht gering. Aber ich möchte es zumindest versuchen.

Viele Grüße
Andreas

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CZM52:

Aber nur der „Blechrahmen“ der FCU, nicht die Abzugsteile 

Von mir auch aus nur das. Das Griffstück ist bei der P320 kein wesentliches Teil. Das ist halt anders als bei anderen Pistolen

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb andreas59:

bei einem abgenutzten Teil innerhalb der Abzugsgruppe

 

Es wurde hier schon mehrfach auf die wesentlichen Teile und die Definition Bearbeitung im WaffG verwiesen. Der Abzug ist doch nicht das Wesentliche Teil, sondern das Griiffstück/Gehäuse, dass ihn aufnimmt. Sonst dürften die ganzen AR15 Treiber hier auch ihre Abzüge nur beim Büxenmacher austauschen. Kannst Du das abgenutzte Teil im Handel frei kaufen? Dann darfst Du es auch selbst bearbeiten.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb kurzwaffen:

 Schleswig-Holstein sind 16 Stunden Unterrichtung 

DSB-Richtlinie 22+4LE und solche fundamentalen rechtskenntnisse, lies: waa darf ich bearbeiten, sind Teil des offiziellen Fragenkatalogs...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb andreas59:

... Darf ich als Laie bei einer PPSH bei einem abgenutzten Teil innerhalb der Abzugsgruppe Material aufschweißen zu lassen, ...

Viele Grüße
Andreas

 

Aus den Unterweisungen während meiner Berufl. Tätigkeiten in der Waffenbranche:

 

Alle Spanabhebenden Arbeiten (über 5/100 mm) und Wärmebehandlungen (über Anlasstemperatur) an wensendlichen Bauteilen einer Waffe unterliegen a) der Waffenherstellungserlaubniss (z.B Büchselmachermeiser oder Metall-Feinmechaniker mit seperater Waffen Herstellungserelaubnis) und b) der Beschusspflicht (Instandsetzungebeschuss).

Wärembehandlungen (über Anlasstemperatur) an Druckbelasteten Waffenteilen sind nicht Zulässig ! (deswehen werden Gesteckteile auch Weichgelötet und nicht verschweisst)

Das Griffstück ist eine wesendliches Bauteil der Waffe.

Lässt sich das Abzugssystem einfach demontieren (z.B.Stifte/Achsen rausdrücken) so gilt das Abzugssystem nicht zum Griffstück, ist es unlösbar (Nieten zählt zu den unlösbaren Verbindungen) so

gehört das Abzugssystem zu den wesendlichen Bauteilen.

 

Was ich nicht genau wiedergeben kann, ist die Zuweisung von Abzugssystemen Vollautomatischer Waffen.

Ich könnte mir Vorstellen, dass diese zu den wesendlichen Bauteilen gehören, was eine Montage (z.B G3 Vollauto Griffstück an ein freie G3) zu einer verbotenen Handlung machen würde.

 

Bearbeitet von Heimschrauber
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb ASE:

DSB-Richtlinie 22+4LE und solche fundamentalen rechtskenntnisse, lies: waa darf ich bearbeiten, sind Teil des offiziellen Fragenkatalogs...

Steht "LE" für Lerneinheiten? Also in S-H sind es 24 UE (UnterrichtsEinheiten) a 45 Minuten = 16 Std. Ich kenne zwar nicht alle 1200 Fragen des BVA auswendig, aber ich erinnere mich nicht an eine Frage/Antwort in dem Katalog, die dem andreas59 diese Frage hier hätte ersparen können. Hilf mir doch bitte mal und zeig mir die eine oder andere Frage/Antwort im Katalog.

Dazu kommt noch, was hat der DSB damit zu tun? Bin gespannt. :s75:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Heimschrauber:

Was ich nicht genau wiedergeben kann, ist die Zuweisung von Abzugssystemen Vollautomatischer Waffen.

 

Ich muss auch kurz nachdenken, ob die nach wie vor frei verkäuflich sind. Wie früher als Teil eines Deko-Teilesatzes oder einzeln.

Das wäre aber eher eine Frage des KWKG, nicht an eine "Zuweisung" im Waffengesetz. Dort önnen Abzugsteile nicht wesentliches Waffenteil werden, gibt die Definition einfach nicht her.

 

Wer sich an den "Glock-Switch" erinnert, erinnert sich aber auch daran, dass sowas einem dennoch ne Hausdurchsuchung einbringen konnte, da übermotivierte Staatsanwälte der Meinung waren wer sowas kaufe tue dies nur um es auch irgendwo einzubauen.

Am Ende fehlt dem Bastler aber ja ohnehin das Gehäuseteil, wo er es einbauen kann, er hat keinen Upper mit Searcut und keinen Lower mit dritten Querbolzen (beim Beispiel AR15). Denn die sind inzwischen wesentliche Waffenteile...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb kurzwaffen:

Dazu kommt noch, was hat der DSB damit zu tun? Bin gespannt. :s75:

 

Das die Sachkunde bei den Schießsportverbänden teil der Richtlinien sind und das BVA da keine großen Abweichungen zwischen den Verbänden erlaubt.

Und du hast von 16h gesamt geschrieben. Da sind dann Pausen, Mittagpause etc. auch drin und dann ist es zu wenig. Die Richtlinie verlangt mindestens 22+4h netto Lehrzeit.

 

Ockhams Rasiermesser: Wenn die Sachkunde nicht klar vermittelt, welche Teile nicht bearbeitet werden dürfen, läuft was falsch. 

Geschrieben
13 hours ago, andreas59 said:

1) Ich hatte schon erwähnt, dass ich den Leitfaden des BKA gelesen hatte, warum zitierst du noch etwas anderes, dies auch noch ohne Quellenangabe?

Du solltest mal das WaffG komplett einschließlich Anlagen durchlesen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Das die Sachkunde bei den Schießsportverbänden teil der Richtlinien sind und das BVA da keine großen Abweichungen zwischen den Verbänden erlaubt.

Und du hast von 16h gesamt geschrieben. Da sind dann Pausen, Mittagpause etc. auch drin und dann ist es zu wenig. Die Richtlinie verlangt mindestens 22+4h netto Lehrzeit.

 

Ockhams Rasiermesser: Wenn die Sachkunde nicht klar vermittelt, welche Teile nicht bearbeitet werden dürfen, läuft was falsch. 

24 UE`s sind natürlich ohne Pausen. Die Richtlinie von der Du sprichst kenne ich nicht, hier sind es 24UE/16 Std. + Pausen etc.. Welche Teile bearbeitet werden dürfen ist natürlich darin enthalten.

 

vor 10 Stunden schrieb kurzwaffen:

Ich kenne zwar nicht alle 1200 Fragen des BVA auswendig, aber ich erinnere mich nicht an eine Frage/Antwort in dem Katalog, die dem andreas59 diese Frage hier hätte ersparen können. Hilf mir doch bitte mal und zeig mir die eine oder andere Frage/Antwort im Katalog.

Nochmal: Welche Richtlinien? BVA? Verband? Welche Fragen im Katalog hätten das genaue Nachfragen verhindern können?

 

vor 17 Stunden schrieb andreas59:

viel ist eindeutig, anderes ist mir aber nicht vollständig klar.

Aktuell geht es mir um die Abzugsgruppe, die ist bei bestimmten Waffen ein wesentliches Teil, bei anderen nicht. Ich habe es so verstanden, dass sie kein wesentliches Teil ist, wenn sie nicht fest mit dem Gehäuse und dem Griff verbunden ist. Also bei einer P08 ist er wesentlich, bei einer PPSH nicht. Weiß jemand, ob das korrekt ist?

 

Also, ich glaube nicht dass es eine WSK gibt, ob nun 26 oder 24 UE die das hätte beantworten können. Sonst zeig mir die eine oder andere Frage/Antwort im Katalog, bitte.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Das die Sachkunde bei den Schießsportverbänden teil der Richtlinien sind und das BVA da keine großen Abweichungen zwischen den Verbänden erlaubt.

Das BVA erlaubt keinerlei Abweichungen und die Verbände haben als Richtline das eine gültige Sachkunde vorhanden ist. Meinst Du das?

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