Zum Inhalt springen
IGNORED

Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

bei mir im Verein wurde letztens folgende Idee diskutiert:

 

- Neues Mitglied, welches das 1. Jahr mit den Schießterminen noch nicht um hat

- bestandene Sachkunde

- Mitglied holt sich einen Voreintrag für eine bedürfnisfreie, allerdings erlaubnispflichtige Waffe, wie z.B. einen 4mm Flobert Revolver und bekommt von seiner Waffenbehörde dafür eine grüne WBK

- Gehen wir mal davon aus, dass ein Safe vorhanden ist, da dieser üblicherweise für den Voreintrag für die Flobertwaffe nachgewiesen werden müsste

- Damit ist die Person grundsätzlich Berechtigter im Sinne des WaffG

 

Nun ergibt sich die folgerichtige nächste Frage: Darf sich eine solche Person auf Leihschein z.B. eine 9mm Waffe vom Verein für maximal 4 Wochen ausleihen?

 

Der Leihnehmer ist nachweislich Sportschütze und würde die ausgeliehene Waffe sportlich einsetzen. Interessanterweise gibt es im BSSB eine Disziplin "Zimmerstutzen Traditionell", welcher die Flobertmunition beinhalten sollte. Er könnte als theoretisch mit einer Flobertwaffe in dem Kaliber nach einer genehmigten Sportordnung schiessen. Das formelle Bedürfnis "Sportschütze" im Sinne einer Verbandsbescheinigung hätte er ggü. der Waffenbehörde allerdings noch nicht nachgewiesen (da ihm die 12/18 Termine + 1 Jahr Verbandszugehörigkeit fehlen). Ich hab da ehrlich keine klare Meinung dazu entwickeln können, ob sowas zulässig ist oder nicht. Das WaffG sagt dazu folgendes:

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.
als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)
lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
 
erwirbt;

 

 

 

Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren :)

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Geschrieben

Naja, die Antwort steht ja schon da: ' für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck'. Da noch kein waffenrechtliches Bedürfnis geltend gemacht werden kann darf er es nicht.

Geschrieben

Aber, aber, aber... Es gibt doch einen Youtuber (der gleichzeitig auch Händler und gleichzeitig auch einen Verein hat) und diesen Weg mit der Flobert immer anpreist (dann seinen Vereinsmitgliedern und Vereinsmitvaginen eine Waffe verkauft, diese bei sich selber einlagert und zum training immer mitbringt bis diese dann den Voreintrag haben und die Waffe selber übernehmen können) und der sagt das geht und er muss es wissen da es ja youtuber ist (schließlich hat er mit der WBK für Flobert auch recht gehabt und man bekommt eine WBK ohne die 12monate Frist)

 

Wenn man nicht auf YouTube (ggf mit Geschäftsinteresse) hören will sollte man sich den Gesetzestext genauer anschauen und da ist auch in meinen Augen die Einschränkung auf "vom Bedürfnis umfaßten zweck" das ausschlaggebende, es wurde kein Bedürfnis geltend gemacht (die Waffe ist ja auch Bedürfnisfrei) und damit hat mein einfach kein Bedürfnis.

Allerdings, wenn man so klug ist nicht auf Youtuber zu hören, dann sollte man auch so klug sein nicht auf irgendwelche Typen in Foren zu hören ;) und sich erst selber die Gedanken nach Lektüre des Gesetzes machen (und ggf mit den Konsequenzen leben wenn diese falsch waren) und/oder jemanden fragen der es wissen muss oder der einem den Stress macht (also entweder einen Fachanwalt oder seinen SB, dieser könnte ggf sogar auch nach §12 Abs. 5 WaffG eine Erlaubnis in solch einem Fall erteilen, ob er es tut ist aber sehr fraglich)

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb switty:

 

Nun ergibt sich die folgerichtige nächste Frage: Darf sich eine solche Person auf Leihschein z.B. eine 9mm Waffe vom Verein für maximal 4 Wochen ausleihen?

 

 

Wie bereits von anderen erwähnt: Für den von seinem Bedürfnis umfassten Zweck.

 

Welches Bedürfnis hat er denn für die bedürfnisfreie Waffe geltend gemacht?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb switty:

 

Der Leihnehmer ist nachweislich Sportschütze und würde die ausgeliehene Waffe sportlich einsetzen.

 

Moin, ...  Einspruch euer Ehren ... :contra:

Eine grüne Karte macht noch keinen "Sportschützen", denn ... es gibt KEINE sportliche Diziplin in 4mm Kurzwaffen.

( PS: Es gibt auch kein Kal 4mm Flobert, es gibt 4mm Rand kurz/lang und 4mm M20. )

 

Nach meiner pers. Meinung könnte er sich mit seiner grünen (Voreingetragenen) WBK nur eine Waffe in dem Eingetragenen Kal. leihen,

um ev. mehrere zu testen.

Daraus eine Erlaubnis zum (vorrübergehenden) Besitz einer scharfen 9mm abzuleiten, fände ich Absurd ... :crazy:

 

Gruß Wolf

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ise2013:

Moin, ...  Einspruch euer Ehren ... :contra:

Eine grüne Karte macht noch keinen "Sportschützen", denn ... es gibt KEINE sportliche Diziplin in 4mm Kurzwaffen.

( PS: Es gibt auch kein Kal 4mm Flobert, es gibt 4mm Rand kurz/lang und 4mm M20. )

Einspruch euer Ehren :contra:

Natürlich gibt es sportliche Disziplinen für 4mm in Kurzwaffen. Das ändert aber trotzdem nicht das man mit der WBK für eine bedürfnisfreie Waffe kein sportliches Bedürfnis haben sollte, selbst wenn es eine sportliche Disziplin gibt. 

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb BlackFly:

auf jeden Fall lässt er es ganz schön krachen...

 

Ah, der ohne Ahnung, aber mit viel zu erzählen?

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ise2013:

Nach meiner pers. Meinung könnte er sich mit seiner grünen (Voreingetragenen) WBK nur eine Waffe in dem Eingetragenen Kal. leihen,

um ev. mehrere zu testen.


Das würde ich aus dem Waffengesetz so gar nicht herauslesen.

 

Wenn ich nur 9mm eingetragen habe, dürfte ich mir also keine .45 ACP von jemandem leihen, auch wenn ich diese zum Zwecke des Sportschießens nutze?

 

Ich habe bisher noch keine Waffe geliehen oder verliehen, deswegen verzeiht mir da meine Unsicherheit.

Geschrieben

Ich glaub so war das nicht wirklich gemeint...

In dem Fall das man nur eine 4mm eingetragen hat halte ich die aussage korrekt das man auch nur eine 4mm leihen darf. Das hat aber weniger mit den 4mm zu tun als mit dem "bedürfnisfrei" und mir fallen auf die schnelle keine anderen bedürfnisfreien ein (allerdings habe ich mich mit dem Thema noch nie wirklich beschäftigt).

Das wenn man als z.B. Sportschütze eine 9mm eingetragen hat und man dann auch nur eine 9mm leihen darf halte ich für blödsinn, man darf sich alles leihen was für einen Sportschützen erlaubt ist (es soll ja Waffen geben die z.B. ein Jäger besitzen darf aber ein Sportschütze nicht) unabhängig vom Kaliber

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

Das wenn man als z.B. Sportschütze eine 9mm eingetragen hat und man dann auch nur eine 9mm leihen darf halte ich für blödsinn, man darf sich alles leihen was für einen Sportschützen erlaubt ist (es soll ja Waffen geben die z.B. ein Jäger besitzen darf aber ein Sportschütze nicht) unabhängig vom Kaliber


So denke ich nämlich auch.

 

Ja in diesem Thema ging es um etwas anderes, sorry. Hatte mich nur interessiert, weil die andere Aussage so pauschal klang.

 

Danke für deine Antwort.

Geschrieben
Am 17.3.2025 um 06:03 schrieb switty:

Der Leihnehmer ist nachweislich Sportschütze und würde die ausgeliehene Waffe sportlich einsetzen.

 

Wie hat er denn gegenüber dem Waffengesetz sein Sportschützentum nachgewiesen, wenn nicht durch ein geltend gemachtes Bedürfnis (was er ja nicht hat, schreibst Du ja selbst - egal ob formell oder informell)?

Das beantwortet doch schon die Frage.

Frage mich, auf was Du dieses "nachweislich" beziehst...

 

Geschrieben
Am 17.3.2025 um 21:23 schrieb BlackFly:

Einspruch euer Ehren :contra:

Natürlich gibt es sportliche Disziplinen für 4mm in Kurzwaffen.

 

Moin,

nenn mal eine ... :rolleyes:

 

( Druckluft hat 4,5 mm und braucht keine grüne WBK )

 

Gruß Wolf

Geschrieben

image.png

Zugegeben sind diese Disziplinen für die Jugend, da die Jugend aber die Waffen selber nicht erwerben darf muss natürlich ein Erwachsener die Waffen erwerben. Das war aber nicht die Frage, die Frage war nur ob es sportliche Disziplinen gibt und das sollte ich damit bewiesen haben, oder?

Und ich kenne nicht jede Sportordnung jedes Verbandes, ich könnte mir aber gut vorstellen das es bei noch mehr verbänden irgendwo ganz hinten versteckt noch mehr gibt...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb BlackFly:

 

..., die Frage war nur ob es sportliche Disziplinen gibt und das sollte ich damit bewiesen haben, oder?

 

Jau, die Punkte gehen an dich ... :good:

------------------------------------------------------------------

Nur aus Interesse würde mich der Verband interessieren, der dieses Programm aktuell noch anbietet.

 

Gruß Wolf

Geschrieben (bearbeitet)

DSU.

 

In der Liste B des DSB gibt es beim badischen Schützenbund auch Disziplinen, vielleicht auch bei anderen Landesverbänden.

 

Die Waffen sind nicht unbedingt immer <7,5J mit F-Zeichen und bedürfnisfrei, Bayerische Zimmerstutzen zum Beispiel (wobei ich mich da in den Details nicht auskenne).

 

Genausowenig wie alle 4,5mm Druckluftwaffen. Auch da gibt es WBK-pflichtige mit > 7,5J, und entsprechende Disziplinen dazu (Field Target des BDS z.B.).

 

 

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb ise2013:

dieses Programm aktuell noch anbietet.

 

BDS Kennziffer 1600. Oder hat man die wieder eingesackt, warum auch immer?

Devil´s Advocate würde womöglich argumentieren, daß er in seinen Antrag beim Amtmann reingeschrieben habe: "Bedürfnisfrei und zur Ausübung des Schießsports". Müssen dann nur noch 2 Mutige zueinander finden.

Geschrieben

Danke für die zahlreichen Antworten. Ich sehe es auch so, dass es eigentlich offensichtlich ist, aber die Vielzahl der (eindeutigen) Rückmeldungen ist sicherlich ein guter Input für die Vereinsdebatte :headbang: 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.