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IGNORED

Magazinproblematik Hera PCC Glock-Lower und Glock in .40S&W


MB69

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Hallo in die Runde,

parallel zu einer ähnlichen Anfrage gerade…

Weiß zufällig jemand, wie es sich mit Glock 22 ( oder anderen .40S&W Glock ) Magazinen verhält, in Bezug auf die Problematik einer etwaigen Verwendbarkeit in der Hera ?
Würde ein solches Magazin in die Hera passen und sich 9mm-Murmeln draus verschiessen lassen wär‘s möglicherweise problematisch.

Passt 9mm da nicht rein und/oder das Mag nicht inˋs PCC wären Probleme ausgeschlossen.

Jemand ˋne Ahnung ?

Danke für Info & ˋs Wochenende schön…

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vor 7 Minuten schrieb MB69:

...

Oder reicht die unterschiedliche Kaliberbezeichnung aus, dass sich da bzgl. Magazinkapazität>10Schuss

nichts beisst ?

Bei den Langwaffenmagazinen (Flinten) ist die Auslegung ja "bestimmungsgemäßes Kaliber" also bei einer 12/76 mit 10 Schuss-Röhren-Magazin bist du safe, wenn dort 11 oder 12 Schuss 12/46 reingehen.

9 mm in einem 40´er Magazin sind nicht bestimmungsgemäß.

Von rein gehen mal abgesehen, wäre die Frage funktioniert die 9 mm Glock mit dem 40´er Magazin dann mit 9 mm Murmeln auch tatsächlich?

Von der Bul weiß ich es, dass 40´er Magazine mit 9 mm geladen werden können, reinpassen und dann aber nach zwei drei Schuss Störungen provozieren. Die Pillen 9 mm Pillen verklemmen dann im geringfügig größeren 40´er Magazin. Trotzdem das 40´er Magazin etwas größer ist, passt es in die 9 mm Bul rein.

 

Ausprobieren, wenn es stört bist du m.E.n. safe. Nicht bestimmungsgemäß und funktionieren tut es auch nicht.

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Nein, gibt es bei Hera nicht, da gibt es nur den Weg über den Colt Lower. Wenn du allerdings eine Hera mit Glock Lower nach 2017 aber vor dem Gesetz gekauft hast, was dann? Diese Frage konnte mir noch keiner klar beantworten. Soll man dann seine Glock Pistole deswegen verschrotten?

 

Das mit dem 17er Wechselsystem "könnte man sich kaufen" ist meiner Meinung nach Quatsch (genau wie das gesamte Gesetz), wenn jemand etwas anstellen will, kann man sich auch einfach Glock 17/19 Magazine kaufen für die LW, die sind ja nicht reguliert und jeder kann sie frei erwerben. Sicherheitsgewinn und Logik wie immer, 0,000000%

Bearbeitet von GunCollector85
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Also auf meine unverbindliche Anfrage bzgl. Ausnahmegenehmigung für eine Glock mit Wechselsystem in 9mm bei gleichzeitigem Besitz einer Hera PCC in 9mm wurde mir vom BKA mitgeteilt, dass der Genehmigung nichts im Wege stehen dürfte.

Bearbeitet von floatwork
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vor einer Stunde schrieb GunCollector85:

Wenn du allerdings eine Hera mit Glock Lower nach 2017 aber vor dem Gesetz gekauft hast, was dann? Diese Frage konnte mir noch keiner klar beantworten. Soll man dann seine Glock Pistole deswegen verschrotten?

 

Dafür sind die BKA-Ausnahmegenehmigungen da, die man beantragen konnte.

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Am 10.11.2024 um 17:04 schrieb GunCollector85:

Wenn du allerdings eine Hera mit Glock Lower nach 2017 aber vor dem Gesetz gekauft hast, was dann?

 

War doch rechtlich einfach. Ausnahmegenehmigung BKA Altbestand (Vor Juni 17 oder bis 01.09

2020) oder alle Magazine >10 vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.09.20) veräußern.

Sportlich nutzen durftest Du die Dinger ja eh nicht in der Hera....

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Am 10.11.2024 um 17:00 schrieb Handgunner:

bitte klärt mich  auf: gibt es denn die hera nicht mit sperr-stift bzw. anschlag, damit standart  ( unbearbeitete ) glock magazine gar nicht reinpassen ? 

 

Imho hat nur Schmeisser dieses Feature. Bei allen anderen PCC mit Glock-Magazinschacht gilt "drum prüfe ewig wer sich bindet".

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Am 10.11.2024 um 16:38 schrieb HangMan69:

zumal du ja leicht nen WS der g17 dazu kaufen könntest...

 

Irrelevant!

 

Genau so oder einfacher hindert Dich auch  niemand daran, einfach G17 Magazine zu kaufen. Es gibt kein Verfahren, mit dem der Verkäufer das ohne Deine Kooperation prüfen kann, ob die Magazine nicht für Dich verboten sind.

 

Davon unbenommen ist Dir aber der Erwerb verboten, ohne Ausnahmegenehmigung BKA.

 

Bearbeitet von Bounty
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