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IGNORED

Munition in die Schweiz mit nehmen


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Geschrieben

Werte Gemeinde,

wie kann ich als Deutscher legal Munition in die Schweiz mitnehmen?

Wie ist es wenn ein schweizer Schütze im großen Kanton (Deutschland) Munition kauft oder gar geschenkt bekommt und er die mit nachhause nehmen möchte?

Danke mal für die Info's. 

Grüße Schorni 

Geschrieben

Zitat aus dem Artikel: Die Abgabenbefreiung
kann nur im Rahmen der Wertfreigrenze
von Fr. 300.– gewährt werden.

 

Der Artikel ist gut und entspricht sinngemäß der Vorgehensweise auch auf deutscher Seite.

Über die Höhe der Wertfreigrenze habe ich schon mehrere unterschiedliche Meinungen von schweizer Zöllnern bei verschiedenen Grenzübertritten zu hören bekommen. Die genannten 300€ sind ein solider Mittelwert.

Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, musst du eine Rechnung über den Kaufpreis der Munition dabei haben.

Verzollen musste ich noch nie.

Auf deutscher Seite hat die Munition nicht interessiert.

 

Bewährtes Vorgehen: Am Grenzübergang auf deutscher Seite anhalten, mit den Unterlagen (WBK, Jagdschein, EFP, Einladung oä) am Schalter für Anmeldungen vorsprechen. "Ich möchte die Ausreise mit Sportwaffen anmelden." Das gibt meistens ein überraschtes Gesicht. Gleich unaufgefordert die Papiere vorlegen " Hier die WBK, EFP, Einladung." Wenn du vorbereitet auftrittst wirst du selten weiter kontrolliert, es werden nur die Dokumente durchgesehen. Ich bitte dann noch um einen Stempel auf der Einladung als Nachweis der Anmeldung für die schweizer Kollegen.

Rüber zum Schweizer Schalter das selbe nochmal. Zeitansatz ca zehn Minuten.

Bisher wollte erst einmal ein Deutscher die Koffer wegen der sicheren Verbringung sehen. Einmal hat ein Schweizer in die Koffer gesehen, der war aber eher persönlich an den Waffen interessiert.

Einmal wurde nach Munition gefragt, was ich wahrheitsgemäß beantwortet habe. Die wurde nicht weiter kontrolliert.

 

Vorbereitet sein und höflich Auftreten ist hier Trumpf

Geschrieben

Hab das PDF gerade gelesen, da fehlt was bezüglich Munition aus Deutschland in die Schweiz mitzunehmen:

 

https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf.download.pdf/munitionsverzeichnis-d.pdf

 

siehe dort die Listen u.a. "Deformierende Munitionssorten und Geschosse (Faustfeuerwaffen)"....u.U. gibts da auch diese Munition in Deutschland legal für WBK-Inhaber....

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Schorni:

Werte Gemeinde,

wie kann ich als Deutscher legal Munition in die Schweiz mitnehmen?

...

Das Thema für die Google Suche lautet dann wohl "Dauerhafte Verbringung von Munition in ein Nicht-EU-Land".

Ohne ausreichende Papierl nix gut, wenn man dabei erwischt wird.

(in der Anfrage geht es wohl nicht darum, eigene Munition zu einem Wettberwerb mit zu nehmen.. oder ?)


edit: die Schweizer Botschaft in Wien erachtet es als nicht notwedig, auf mehrfache Anfrage per E-Mail hin zu antworten :redface1:

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben

Es gibt zwei Möglichkeiten, ich nehme Muntion mit zu einen Training/Wettkampf/Vergleichsschießen und komme ohne Munition zurück. Was übrig war habe ich verschenkt oder ein schweizer Waffenbesitzer kommt zu mit für den selben zweck zu mir nach Deutschland und nimmt dann Muntion mit nachhause.

Wenn ich das richtig gelesen haben, wäre es doch möglich insofern bei der Einreise oder der Ausreise Munition angemeldet wurde oder?

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schorni:

Es gibt zwei Möglichkeiten, ich nehme Muntion mit zu einen Training/Wettkampf/Vergleichsschießen und komme ohne Munition zurück. Was übrig war habe ich verschenkt oder ein schweizer Waffenbesitzer kommt zu mit für den selben zweck zu mir nach Deutschland und nimmt dann Muntion mit nachhause.

Wenn ich das richtig gelesen haben, wäre es doch möglich insofern bei der Einreise oder der Ausreise Munition angemeldet wurde oder?

 

Nein, der Schweizer braucht ne Verbringungserlaubnis, und die Frage mit welcher EWB er Munition in DE erwirbt und Transportiert wäre auch noch zu klären.

 

Das Verbringen zum TRaining ist dann auch das eine, das Verschenken (Abgabe) wieder was anderes.

Geschrieben

Ich bekam einmal eine Einladung, auf der explizit die Mitnahme von bis zu 200 Schuß pro Waffe als nötig vermerkt war.

Wenn der Wert der Munition zum Eigenverbrauch (für den Zweck der Einladung) die Freigrenze überschreitet, muss man halt verzollen.

Deshalb Rechnung vorsichtshalber mitnehmen.

Über die Höhe der Freigrenze haben schweizer Zöllner schon mal ein paar Minuten diskutiert. Aber die Menge kontrolliert hat bei mir noch niemand, auch Rechnung wollte noch keiner sehen. Verzollen musste ich auch nicht.

Halte dich an den Warenwert von 300€, nimm die nötigen Unterlagen mit.

Sei höflich und lächle.

 

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