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IGNORED

Pfefferspray gegen Reizstoffsprühgerät


steven

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Hallo

 

nach diversen, in den letzten Wochen per Briefpost und Sozial Media eingehenden Angeboten (die Hose ist nicht so ganz hygienisch und kann Widerstand leisten) bat ich den Leiter der Waffenbehörde um Rückgabe des widerrufenen "Kleinen Waffenscheines". 

sicherlich halte ich von einem "Gaser" nicht so viel, aber besser als nicht. So dachte ich mir. Also stellte ich einen Antrag auf Rückgabe.

Letzte Woche Donnerstag telefonierte ich dann mit dem Leiter der Waffenbehörde.

Er erklärte mir, dass ich ja nach dem Widerruf der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit den "Kleinen Waffenschein" nicht mehr bekommen kann, aber, wenn ich Sorge vor einem Angriff des politischen Gegners (nein, ich sage nicht Zecken) hätte, ich ja problemlos ein Pfefferspray kaufen und führen dürfte.

Ich sprach ihn auf die Problematik an, dass ich keine Sorge wegen einem Angriff eines Hundes, Kamels oder Kängurus hätte, sondern wegen eines Angriffs auf meine Person von Menschen.

Er erklärte mir sicherlich 3 mal, dass ich, wenn ich über 18 bin dieses Pfefferspray kaufen und in Notwehr selbstverständlich auch gegen Menschen einsetzen dürfe.

Das Gespräch drehte sich im Kriese, also schrieb ich gestern den Leiter der Waffenbehörde an, um eine Bestätigung zu bekommen, dass ich das Pfefferspray führen dürfe, da ich Sorge vor Angriffen vor Menschen habe um im Fall der Fälle, diesen Angriff abzuwehren.

Mal sehen, was kommt.

Achso, ja: der Unterschied zwischen Tierabwehrspray und Reizstoffsprühgerät war ihm nicht geläufig.

 

Steven

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vor 54 Minuten schrieb steven:

Tierabwehrspray und Reizstoffsprühgerät war ihm nicht geläufig.

 

Traurig. Natürlich darf man ein Pfefferspray auch unter 18 erwerben, jedoch bei einer Kontrolle zu sagen, man habe das als Abwehr gegen Menschen dabei, ist eine schlechte Idee, weswegen ich seine Aussage, Du mögest Dir doch deswegen ein Pfefferspray zulegen, als recht weit aus dem Fenster gelehnt halte. Denn Pfeffer darf i.d.R. gegen aggressive Tiere eingesetzt werden, außer bei Sicherheitsbehörden und in Notwehr. Da man jetzt Mitgliedern der AfD, die Waffenerlaubnisse einziehen kann, wenn (korrekt?) diese vom Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextrem eingestuft wird, kann das je nach Bundesland wohl auch für den KWS gelten, wenn die Behörden das eng sehen (müssen). Keine Ahnung, wie das bei Dir ausschaut. Das Ganze macht auf mich eher den Eindruck, man habe das alles eingeführt, um es den Menschen in der AfD so schwer wie nur möglich zu machen. Die Empörung der Altparteien zu den Vorgängen in Essen ähnelt auch eher dem Schweigen im Walde.

 

vor einer Stunde schrieb steven:

dass ich das Pfefferspray führen dürfe, da ich Sorge vor Angriffen vor Menschen habe um im Fall der Fälle, diesen Angriff abzuwehren.

 

Ob man Dir das mit dieser Begründung schriftlich erlaubt, ein Tierabwehrspray für die reine Verteidigung gegen Menschen zu erlauben....

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vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Zählen dazu Zecken und Demoratten? 

 

Darf man ein Pfefferspray mit auf eine Demonstration oder politische Veranstaltung nehmen?

 

Sogar in Waffenverbotszonen entwaffnet man u. a. die Mädels, ohne dabei zu unterscheiden, wem sie das wegnehmen. Wenn ich mir überlege, mit welcher Gewalt die Antifa gegen Rechts vorgeht, wird ein Pfefferspray eher homöopathische Wirkung entfalten. Wir müssten hier eigentlich bei Parteimitgliedern der AfD mittlerweile eher über bewaffneten Personenschutz sprechen...

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vor einer Stunde schrieb pescator:

Jet-Protector

 

2-4 Schuss und schweineteuer. Muss man sich gönnen wollen. Wer es gewohnt war, mit einer Kurzwaffe umzugehen, für den mag diese Art des Abwehrmittels vertrauter erscheinen. Aber Steven möchte dafür die Absolution einer Waffenbehörde. Ich habe Zweifel, ob sie diese erteilen wird.

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Man möge mich korrigieren, wenn ich jetzt Unsinn schreibe:

Pfefferspray wird seit seiner Markteinführung irgendwann in den späten 80ern in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr verkauft.
Um den gleichen rechtlichen Status wie z.B. CS-Spray zu erhalten wäre ein Prüfverfahren notwendig, das aus irgendwelchen Gründen nie jemand angestrebt hat.

Es hat sich daher in den letzten gut 35 Jahren wohl stillschweigend etabliert, dass es wohl keine Einstufung bzw. Zulassung als Abwehrmittel gegen Menschen hat und nur zur Tierabwehr geführt werden darf, in Notwehr aber natürlich auch gegen Menschen verwendet werden kann.

Man kann daher von einem deutschen Behördenvertreter kaum erwarten, dass man bezüglich des Führens als Abwehrmittel gegen Menschen einen Freibrief erhält.

 

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Versuchst du grad, dir schriftlich bestätigen zu lassen, dass es derzeit für dich (mit widerrufener Zuverlässigkeit) keine legalen non-lethal Verteidigungsmittel mehr gibt und du nun nur noch auf deinen Körper (inkl. Zähne) zurückgreifen kannst, bei dem ein Gegenüber evtl. schnell mal bleibende Schäden erleidet im Gegensatz zu den angefragten (dir u.U. dann schriftlich verwehrten) Verteidigungsmitteln?

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vor 18 Minuten schrieb s_f:

Versuchst du grad,

Hallo s_f

 

in etwa, ja!

Das Führen von Gaswaffen hat man mir durch die Wegnahme der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verboten.

Das ich etwas gefährdet bin, sieht sogar die Behörde.

Also versuchte mir der Leiter der Waffenbehörde einen Weg zu zeigen.

Wenn er mir bestätigt, dass dies legal ist, dann kann ich ihn gehen.

Ich denke aber, da dieser Weg nicht legal ist, wird es keine Bestätigung geben.

 

Steven

 

 

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Ich kann auch nur den Jet Protektor empfehlen, ist keine Waffe laut BKA Feststellungsbescheid und ist auch keine Anscheinswaffe.

Daher völlig problemlos zu führen und vor allem zu lagern / verwahren. Kannste auf dem Nachttisch liegen haben, im Auto lassen usw.

 

Und sie sind extrem effektiv !

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vor 13 Stunden schrieb steven:

Das ich etwas gefährdet bin

Durch das Schauspiel mit zufällig anwesenden Kameras? Irgendwie eine etwas durchsichtige Aktion, wie die vorhergegangenen auch.

Vergiss irgendwelche Sprays, nimm nen Rottweiler. Wenn beissen, dann richtig. Und coole Schlagzeile :

"AzD Funktionär hetzt Kampfhund auf Pöbler", das gibt likes!

 

Ich kann den Wunsch nach dem führen von Waffen nachvollziehen- aber mal weiter gedacht: Du hättest die Waffe gezogen und das Magazin geleert? Aufgesetzter Nahschuss beim Angreifer? Mit der Knarre rumgefuchtelt und  "ich will durch" gesagt?

Nicht anders ist es mit CS und Co.

 

Du gibst selbst an lange Zeit im Bereich CP tätig gewesen zu sein- wärst du mit eagle in der Situation ausgestiegen? Dann war deine Ausbildung nichts, und jetzt komm mir nicht mit "wir waren früher echte Männer".

 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 20 Stunden schrieb steven:

Hallo pescator

 

auch mit der Begründung, ich nehme ihn mit, um mich im Angriffsfalle gegen Menschen zu verteidigen!

Ich möchte ja nicht rumtricksen.

 

Steven

Schonmal nachgedacht das ganze neue Kapital in zwei schöne Hunde zu investieren?

Wir haben zwei Dogo Argentinos

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3 minutes ago, Monsieur said:

Schonmal nachgedacht das ganze neue Kapital in zwei schöne Hunde zu investieren?

Wir haben zwei Dogo Argentinos

 

Selbst bei einem nur geliehenen Hund der Nachbarn kannst Du Dir sicher sein, dass ich ausblute und mein Magazin hoffentlich leer ist, bevor dem etwas passiert. (Er sieht's vermutlich genauso, was den Ausgang unsicherer macht, aber Du verstehst sicher, was ich meine.)

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@stevenMit Verlaub: Du läufst in dem Video verdammt schlecht und wurdest dadurch leicht zu Fall gebracht. Wichtig für Dich wäre eine Gehhilfe! Für Deine Terminator - Teile hast Du ja kleine handliche Implantat - Nachweise die auch ein nicht so heller Kopf versteht. Sinnvoll als Ergänzung ein bunter amtlicher Schwerbeschädigtenausweis. Gibt es auch als teleskopische Gehilfen, ist praktischer im Auto und im Zug oder Linienflieger, falls sich das gar nicht vermeiden läßt.

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