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IGNORED

Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?


TimoS

Empfohlene Beiträge

33 minutes ago, joker_ch said:

Da steht kein Sterbenswörtchen von B oder C Niederlassungsbewilligung. Das mit dem C ist eine gelebte Praxis der Kantone, steht aber so nicht im Gesetz. Er wird vermutlich einen B haben. Deswegen den Vorschlag bei der Fedpol vorstellig werden. Das geht schon, wenn er zb in einem Verein schiessen will und dafür zb sich eine Pistole kaufen möchte.

Ich wusste, dass hier gleich wieder mit Unwissen um sich geworfen wird.

 

Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung steht "Niederlassungsbewilligung" (nicht "Aufenthaltsbewilligung"). Gehen wir hier einig?

 

Also.

 

Und nun lies mal hier:

 

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_b_eu_efta.html

 

Die Bewilligung "B" ist eine "Aufenthaltsbewilligung". Definiert der Bund so. Auch da Einigkeit?

 

Und nun lies mal hier:

 

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_c_eu_efta.html

 

Ups, da steht nun "Niederlassungsbewilligung". Schreibt auch der Bund so. Also auch klar?

 

Und nun kombiniertst Du das. Funktioniert das?

 

Habe ich oben schon geschrieben, nicht wahr?

 

Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen. Immer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat.

 

Möchtest Du mir nun die Links und Beweise für Deine Auslegung liefern?

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Noch vernünftiger als im ersten Post? Welcher dann gerade angezweifelt wird statt sich mal einzulesen?

 

Ist es so schwierig, die beiden Worte "Aufenthalt" und "Niederlassung" auseinander zu halten?

 

Dann lebt doch in der Unwissenheit weiter und jagt den Threadstarter zum Fedpol. Dann haben die dort auch was zu lachen....

Bearbeitet von Swisswaffen
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2 hours ago, Swisswaffen said:

 

Es gibt eine Aufenthaltsbewilligung (=B) und eine Niederlassungsbewilligung (=C).

 

(...)

 

Somit kriegt der Threadstarter nur einen WES bzw. eine ABK, wenn er eine Niederlassungsbewilligung (=C) hat oder ihm Deutscheland bestätigt, dass er in Deutscheland eine solche Waffe rechtmässig besitzen darf.

 

 

 

Ja, war das unvernünftig und unverständlich?

 

Wenn das dann nicht verstanden wird, braucht es eine Erklärung auf einem tieferen Niveau, inkl. Herleitung. Ist das arrogant?

Bearbeitet von Swisswaffen
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vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

 

Welcher wäre das? Die die ich kenne die noch Einzel anbieten, stellen da nix aus.

Bei der DSU auf der Homepage gibt es den Antrag und den Hinweis das Einzelmitglieder eine Kopie des Schießbuchs mitschicken müssen (logisch, es ist ja kein Verein da der die bestätigt), es macht also den Eindruck dass es hier gehen würde. 

 

vor einer Stunde schrieb ASE:

Nein, Einzelmitgliedschaft gestattet keine Bedürfnisbescheinigungen:

Wobei in dem WaffG hier nur die Mitgliedschaft in einem Verein gefordert ist, es steht dort nicht das es ein deutscher Verein sein muss und auch nicht das diese Verein irgendwie mit dem Verband es zu tun haben muss. 

Also sollte es doch eigentlich auch ausreichen in einem Schweizer Verein als Einzelmitglied in z.b. der DSU, vorausgesetzt diese stellt unter dieser Konstellation Bedürfnis aus, die Termine zu schießen

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vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

DSU auf der Homepage gibt es den Antrag und den Hinweis das Einzelmitglieder eine Kopie des Schießbuchs mitschicken müssen (logisch, es ist ja kein Verein da der die bestätigt), es macht also den Eindruck dass es hier gehen

Wäre die Lösung. 

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vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Da steht kein Sterbenswörtchen von B oder C Niederlassungsbewilligung. Das mit dem C ist eine gelebte Praxis der Kantone, steht aber so nicht im Gesetz. Er wird vermutlich einen B haben. Deswegen den Vorschlag bei der Fedpol vorstellig werden. Das geht schon, wenn er zb in einem Verein schiessen will und dafür zb sich eine Pistole kaufen möchte.

B = Aufenthaltsbewilligung

C = Niederlassungsbewilligung

Mit C kann er genau so kaufen wie ein CHer, mit B nur wie in meinem vorigen Post beschrieben. Was er in der CH machen will ist Sekundärer Natur er braucht den Nachweiss aus D und der ist schwer zu beschaffen.

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vor 1 Stunde schrieb Swisswaffen:

Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen.

Jetzt sei mal nicht so:drinks:

Ich habe in Vergangenheit Deine fundierten Beiträge in WO zu schätzen gelernt!

Ehrlich!

 

vor 1 Stunde schrieb Swisswaffen:

mmer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat.

Da trifft in der Realität nicht nur auf WO zu....leider.

 

Kernfrage war ja ob der TS, als dt. Staatsbürger im Ausland wohnhaft, eine dt. WBK bekommen kann.

 

 

vor 35 Minuten schrieb Wheel-Gunner:

 er braucht den Nachweiss aus D und der ist schwer zu beschaffen

Das geht, wenn der TS sich auf die Hinterbeine setzt, über das BVA in Köln.

 

Wie der TS das mit den Schießterminen und deren Anerkennung seitens des Vereins regelt, ist eine andere Sache.

Geht aber und sollte bei ernsthaftem Interesse auch darstellbar sein!

 

Die Frage des Waffenerwerbs, aufgrund einer dt.WBK, in der Schweiz ist quasi ein eigenes Thema.

 

Rein formal läuft es wie von @Swisswaffen dargestellt! 

 

Früher:

Ich weiß von einem Bekannten der vor ca.20 Jahren in der Schweiz arbeitete,  nur B, das er aufgrund der dt. WBK und Jagdschein eine Kantonale Bewilligung ( Kanton St.Gallen) bekommen hat Waffen zu kaufen.

Davon hatte er reichlich gebrauch gemacht.

Beim Umzug zurück nach D musste er ein Teil der Waffen in der Schweiz verkaufen, da er diese nicht in die BRD einführen durfte!

 

Das war früher und die Zeit dreht sich auch in der Schweiz!

 

Gruß Micha 

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Der Unterschied zu B und C jetzt nicht unbedingt auf Waffen bezogen, ist relativ einfach erklärt B ist quasi temporär und kann auch schnell entzogen werden, wenn jemand bei uns grossen Mist baut. C ist dauerhaft und diese Person ist quasi einem Schweizer mit Ausnahmen gleichgestellt ist.

 

Ausnahmen wären zum Beispiel, nicht wählen zu dürfen bei eidgenössischen Abstimmungen und keinen Militärdienst bzw. Rekrutenschule absolvieren dürfen in der Schweiz.

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vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Dann lebt doch in der Unwissenheit weiter und jagt den Threadstarter zum Fedpol. Dann haben die dort auch was zu lachen....

 

Das würde ich gern vermeiden, irgendwo vorstellig zu werden um eine Anfrage zu stellen  wenn es vom Grundsatz her schon nicht möglich ist. Ich habe gesehen das es kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswessen gibt.

Wenn der Weg halt für Aufenthaltler komplett unmöglich ist, ist das mega ärgerlich.

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5 hours ago, Swisswaffen said:

Genau solche Unwissenheit treibt mich dazu, hier nicht mehr teilzunehmen. Immer muss man den Unwissenden beweisen, dass man recht hat.

 

Möchtest Du mir nun die Links und Beweise für Deine Auslegung liefern?

So jetzt habe ich etwas dazu gelernt, und Ihre Präzisiosität musste leider von seinem Thron herabsteigen um dem Plebs etwas zu erklären.

Ich entschuldige mich formell für die verlorene Zeit.

 

PS: Bei mir heisst das Permis B oder Permis C. Gleicher Wortlaut, aber nicht gleiche Bedeutung, etwas gelernt.

Ausserdem, wo es Regeln gibt in der CH, gibt es auch meistens Ausnahmen, also Informel mal der Fedpol anfragen ist sicher nicht falsch. Mehr als nein passiert im schlimmsten Fall nicht. Ich kenne unsere Behörden er als Hilfsbereit.

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13 hours ago, TimoS said:

Das würde ich gern vermeiden, irgendwo vorstellig zu werden um eine Anfrage zu stellen

 

Es gibt eine wichtige Regel im Leben, die man in einer schwachen und einer starken Variante formulieren kann. Die schwache Formulierung: "Fragen kostet nichts." Die starke Formulierung: "Frechheit siegt."

 

Du wirst schon nicht wegen einer Frage, wie Du einen vollkommen legitimen und verbreiteten Sport ausüben kannst, auf einer Eidgenössischen Fiche für Waffenwahnsinnige und Messermänner landen.

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Ich habe jetzt bei der Fedpol einmal allgemein angefragt und bei der KaPo in SO spezielle wegen der kantonalen Ausnahmebewilligung. Schauen wir mal was die Antworten sind.  Ich werde es hier dokumentieren für den Fall das noch jemand in eine ähnliche Situation kommt.

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