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IGNORED

Aufbewahrung des Ersatzschlüssels,Zweitschlüssels in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss mit gleicher Sicherheitsstufe.


444 marlin

Empfohlene Beiträge

vor 15 Stunden schrieb MT1965:

Wenn ich z.B. 3 Schränke mit Grad 0 unter 200kg (max. 5KW) habe:

 

Der Witz ist, dass ein Nuller einen RU (Resistance Unit) von 30/30 hat. Bedeutet, der Einbrecher hat in der Zeit X nicht nur ein handgroßes Loch in den Tresor geschnitten, er hat auch Vollzugriff. Dieser RU-Wert greift, egal, ob der Tresor 30 oder 300 KG wiegt. Es ist prinzipiell egal, ob man den Schlüssel nun in den einen oder anderen packt, der einzige Unterschied ist, dass man sich den Schwereren nicht unter den Arm klemmen kann. Wenn man seine Schränke ordentlich befestigt, geht das aber mit dem 30 KG Würfel auch nicht (so eben). Haut der mit dem 30 KG Würfel ab, um den anderweitig in Ruhe zu öffnen, müsste er nochmals zurück, um den eigentlichen Waffentresor aufzuschließen. Lege ich nun den Schlüssel in einen 30 KG schweren Einser (die gibt es), habe ich zwar gesetzlich unbegrenzte Waffenaufbewahrung, der Widerstandsgrad 1 hat jedoch eine RU von 30/50, also in den bekommt man laut Zertifizierungsstelle genauso schnell ein handgroßes Loch, wie in den Nuller (der dazu dann ganz offen wäre) - das reicht, um einen Schlüssel herauszuholen.

 

Es kommt also ganz auf die Situation an, ob der Täter Zeit und Werkzeug hat oder dieses vorfindet, um sich vor Ort an den Tresor zu machen oder den abtransportieren müsste. Bei leichten Würfeln je nach Befestigung ein überschaubares Problem. Ist der Schlüsseltresor erstmal weg, ist es quasi egal, ob N/0 oder 1, man hat dann alle Zeit der Welt den zu öffnen.

 

Deswegen finde ich das vom Gesetzgeber her etwas merkwürdig, hier einen Gewichtsunterschied beim N/0 zu machen (Kurzwaffen), beim 1 jedoch nicht. Logischer aus meiner Sicht wäre es, hätte man gesagt, bis xxx KG muss alles befestigt werden, darüber darf er frei stehen, so wie es i. d. R. von Versicherungen verlangt wird, dort gibt es häufig die Grenze von 200 KG.

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Was für ein Unsinn, dabei kann (KANN, KÖNNTE !?!) die Lösung so einfach sein, so DU dich nicht mit deinem OA und deinem SB im dauernden Kriegszustand befindet, was hier, so mein Eindruck, aber wohl üblich zu sein scheint.

 

Ansonsten geht das nämlich so:

 

Du hast X Schränke diverser Einstufungen (A, B, 0, I), ich z.B. habe 12 Schränke. Ja, ich hätte mir irgendwann nen Waffenraum bauen sollen, aber - na ja.

 

Du hast also X-Y Schlüssel, denn "früher" gab es eben nur Schlüssel - und das wird irgenwann lässtig in der Hosentasche.

 

Also schaffst du dir irgendwann einen I-er Schrank an, einen der von Größe und Gewicht (mehr als 1000kg) her ZULÄSSIG wäre ALLE Waffen und Muniton zu beherbergen.

In diesen Schrank kommen nun ALLE Schlüssel der anderen Schränke, womit sie (UND ALLE WAFFEN) technisch und "de jure", auch nach dem Waffenrecht, alle in diesem dafür zugelassenenem Schrank sind (wären).

 

Das glaubst du nicht? Frag dein OA, frag deinen RA.

 

Und jetzt kommt den Knackpunkt der dir das alles finanziell, größenmässig und gewichtmässig einfacher machen kann, so du dich nicht mit deinem OA und dem SB im dauernden Kriegszustand befindest.

 

Du erwirbst einen "kleinen" I-er Schrank, in dem, neben deiner Waffe für HD, NUR alle Schlüssel der anderen Schränke aufbewahrt werden, was ja auch eh zulässig wäre wenn der Schrank über 1000kg wiegen würde - tut er aber nicht.

 

Da kommt dann dein OA und der SB ins Spiel, denn der genehmigt das, schriftlich natürlich, der darf das, so er will, für deinen "kleinen I-er" unter 1000kg, und alles ist O.K..

Denn der SB spielt das Szenario gedanklich durch, und sagt sich - die Einbrecher wissen gar nicht was da drin ist, die nehmen den I-er erst mal mit, denn den können sie vor Ort gar nicht knacken, und später, wenn dann offen, Entäuschung bei denen und Gelächter bei uns.

 

Du musst nur höflich und nett zum SB sein - ist das wirklich soooo schwer?

 

Davon abgesehen, selbst wenn der SB das nicht will, ein (1) I-er Schrank mit 1000kg + reicht ja auch für alle Schlüssel.

 

Wenn du das nicht packen kannst, ja nun, dann hast du eben Pech gehabt, oder aber eben nicht alles wirklich ausgelotet, denn keiner schreibt vor daß der 1000kg Schrank bei DIR in der Wohnung stehen müsste ?!? Ja, der darf auch im Keller, in der Garage oder gar freistehend im Hof oder auf der Strasse stehen, und ob das sinnvoll ist, das ist ne ganz andere Frage.

 

Shannon

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vor 9 Stunden schrieb Shannon:

Was für ein Unsinn, dabei kann (KANN, KÖNNTE !?!) die Lösung so einfach sein, so DU dich nicht mit deinem OA und deinem SB im dauernden Kriegszustand befindet, was hier, so mein Eindruck, aber wohl üblich zu sein scheint.

 

Ansonsten geht das nämlich so:

 

Du hast X Schränke diverser Einstufungen (A, B, 0, I), ich z.B. habe 12 Schränke. Ja, ich hätte mir irgendwann nen Waffenraum bauen sollen, aber - na ja.

 

Du hast also X-Y Schlüssel, denn "früher" gab es eben nur Schlüssel - und das wird irgenwann lässtig in der Hosentasche.

 

Also schaffst du dir irgendwann einen I-er Schrank an, einen der von Größe und Gewicht (mehr als 1000kg) her ZULÄSSIG wäre ALLE Waffen und Muniton zu beherbergen.

In diesen Schrank kommen nun ALLE Schlüssel der anderen Schränke, womit sie (UND ALLE WAFFEN) technisch und "de jure", auch nach dem Waffenrecht, alle in diesem dafür zugelassenenem Schrank sind (wären).

 

Das glaubst du nicht? Frag dein OA, frag deinen RA.

 

Und jetzt kommt den Knackpunkt der dir das alles finanziell, größenmässig und gewichtmässig einfacher machen kann, so du dich nicht mit deinem OA und dem SB im dauernden Kriegszustand befindest.

 

Du erwirbst einen "kleinen" I-er Schrank, in dem, neben deiner Waffe für HD, NUR alle Schlüssel der anderen Schränke aufbewahrt werden, was ja auch eh zulässig wäre wenn der Schrank über 1000kg wiegen würde - tut er aber nicht.

 

Da kommt dann dein OA und der SB ins Spiel, denn der genehmigt das, schriftlich natürlich, der darf das, so er will, für deinen "kleinen I-er" unter 1000kg, und alles ist O.K..

Denn der SB spielt das Szenario gedanklich durch, und sagt sich - die Einbrecher wissen gar nicht was da drin ist, die nehmen den I-er erst mal mit, denn den können sie vor Ort gar nicht knacken, und später, wenn dann offen, Entäuschung bei denen und Gelächter bei uns.

 

Du musst nur höflich und nett zum SB sein - ist das wirklich soooo schwer?

 

Davon abgesehen, selbst wenn der SB das nicht will, ein (1) I-er Schrank mit 1000kg + reicht ja auch für alle Schlüssel.

 

Wenn du das nicht packen kannst, ja nun, dann hast du eben Pech gehabt, oder aber eben nicht alles wirklich ausgelotet, denn keiner schreibt vor daß der 1000kg Schrank bei DIR in der Wohnung stehen müsste ?!? Ja, der darf auch im Keller, in der Garage oder gar freistehend im Hof oder auf der Strasse stehen, und ob das sinnvoll ist, das ist ne ganz andere Frage.

 

Shannon

 

Puh, deine Art zu schreiben ist echt anstrengend zu lesen.

 

Zeig mir bitte im Waffengesetz wo vorgegeben ist, dass ein Tresor 1000kg oder mehr wiegen muss!

 

Das WaffG in Kombination mit der AWaffV schreibt einzig und alleine vor, dass für die sichere Aufbewahrung von Waffen, das Behältnis mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen muss (Altbestand jetzt außen vor gelassen).

Nirgend steht, ein Mindestgewicht der Sicherheitsbehältnisse.

 

Das glaubst Du nicht? Frag  Dein OA, frag Deinen Anwalt! Oder lies einfach das WaffG.

 

Einzig die VDS Vorgaben in der Zertifizierung geben vor, dass Sicherheitsbehältnisse mit einer Masse kleiner 1000kg verankert werden müssen. Mehr nicht.

 

Das glaubst Du nicht? Frag  Dein OA, frag Deinen Anwalt! Oder lies einfach die VDS Vorgaben der Zertifizierung. Dazu gibt es einen eigenen Thread.

 

Was im übrigen Dein OA sagt, spielt vor Gericht, wenn es dazu kommt, weniger eine Rolle. Da spielt nur das WaffG und dazugehörende Gesetze eine Rolle.

 

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vor 14 Stunden schrieb Shannon:

Du erwirbst einen "kleinen" I-er Schrank, in dem, neben deiner Waffe für HD, NUR alle Schlüssel der anderen Schränke aufbewahrt werden

 

vor 14 Stunden schrieb Shannon:

die Einbrecher wissen gar nicht was da drin ist, die nehmen den I-er erst mal mit, denn den können sie vor Ort gar nicht knacken, und später, wenn dann offen, Entäuschung bei denen und Gelächter bei uns.

 

Einbrecher dann im Besitz von Schluesseln fuer alle Waffenschraenke = shannonnick meint, gibt nur Gelächter ???

 

magnifique ...

Bearbeitet von multi
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Geschrieben (bearbeitet)

Was ist mit einem 0er Schrank mit Zahlenschloss für die Schlüssel.

Dann einen 0er Schrank mit Schlüssel für die Ersatzschlüssel.

 

Den 1er brauche ich nicht als Waffenschrank.

Ist ein kleiner Würfel mit Schlüsselschloss.

 

Mit denn anderen komme ich mit der Menge klar.

 

Das war damals schon so ein Affentheater, das da schon keiner mehr durchgeblickt hat.

Alte B Schränke - Wechselsysteme als Waffe gewertet.  Neue 0er nicht.   Usw.

 

Deswegen habe ich auch keine Lust mir noch mehr zu kaufen. Es muß jetzt gut sein.

Ich weiß das nervt. Habe ich ja am eigenen Leib erfahren.

 

Gruß

 

 

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
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Am 18.5.2024 um 11:08 schrieb 444 marlin:

Mit Schwerlastankern

 

Vorbildlich!

Aber gute 24 Stunden nach dieser Zusatzinfo brennt vielen hier - mir persönlich auch - die Frage unter den Fingernägeln, welche Art von Mauern diese Schwerlastanker aufnehmen. Wieviele pro Schrank? In welcher Form wurde das Abreißgewicht getestet? Konnte es gerichtsfest dokumentiert werden? Und was sagt der Vermieter?

Bearbeitet von MAHRS
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vor 15 Stunden schrieb feuerschlucker:

In BW und noch in 3 - 4 anderen Bundesländern hat man ein wenig den gesunden Menschenverstand walten lassen siehe Link:

https://www.pirsch.de/news/wegweisendes-urteil-schluesselaufbewahrung-fuer-waffenschraenke-im-fokus-38996

Diese Formulierung 

Zitat

Eine generelle Aussage darüber, wie diese den Waffenbehörden konforme Schlüsselaufbewahrung auszusehen hat, gibt es nicht. Denn das Innenministerium hätte darauf hingewiesen, „dass jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen“ seien, heißt es in dem Schreiben.

gilt heute bei jungen Leuten schon als "gesunder Menschenverstand"? Und nicht als Chaos mit n Möglichkeiten wobei n die Anzahl aller Sachbearbeiter bei allen Waffenrechtsbehörden aller Ebenen plus weitere Meinungen von Verwaltungsrichtern ist? Affentittengeil!

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Also ich möchte mal die Lösung mit Ballons ins Gespräch bringen:

 

Schlüssel an einem Ballon befestigen, diesen Ballon mit 40 Meter langer Schnur aufsteigen lassen…

Da bestimmt kein Einbrecher eine 40 Meter lange Leiter dabei hat: alles sicher, der Einbrecher kommt nicht an den/die Schlüssel ran…

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vor 43 Minuten schrieb 444 marlin:

Was ist mit einem 0er Schrank mit Zahlenschloss für die Schlüssel.

Dann einen 0er Schrank mit Schlüssel für die Ersatzschlüssel. 

Dies müsstest du auch mit deinem SB besprechen. Beim 0er gibt es ja wieder das Thema mit der Mengenbegrenzung und wenn ein Schlüssel für einen Schrank mit 3 KW wire 3KW zählt und du hast 2 davon....

 

Und selbst mit dem ok des SB wäre das nicht Mal wasserdicht weil der Nachfolger es anders sehen könnte oder der Chef oder er seine Meinung ändern könnte oder der nächste Richter im nächsten Urteil es ganz anders sieht...

Die kleinen Würfel gibt es auch als 1er, das wäre die beste Wahl in meinen Augen (nicht aus technischer Sicht oder nach gesunden Menschenverstand sondern um rechtlich besser abgesichert zu sein falls wieder jemand ein Gehirnfurz lässt)

Bearbeitet von BlackFly
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vor 10 Minuten schrieb heinzaushh:

Da bist du wohl nicht alleine- seit der Umsetzung in NRW locker um 150-200 € im Preis erhöht.....

1. Habe ich sehr günstig (320€) einen kleinen 0er geholt nach dem NRW Urteil 

2. Brauch ich in meinem Bundesland keinen Schlüsseltresor 

3. Das betrifft nicht nur die 1er

4. War meine Aussage auch nur das es diese gibt, nicht das sie billig sind und ich den ggf notwendigen Aufpreis zum 0er zahlen würde 

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

1. Habe ich sehr günstig (320€

Schön für dich- nützt anderen nichts, es sei denn du verrätst die entspr. Quelle.

 

vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

2. Brauch ich in meinem Bundesland keinen Schlüsseltresor 

Noch keinen.

 

 

 

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vor 40 Minuten schrieb heinzaushh:

Schön für dich- nützt anderen nichts, es sei denn du verrätst die entspr. Quelle.

Die Quelle hatte ich damals hier aus dem Forum, es handelt sich um den Würfel von diesem dpolg Shop und wird immer noch angeboten. 

 

https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan

 

Aber wir gesagt, sollten die Schlüssel die Anzahl der Waffen repräsentieren ist das meist nicht die richtige Wahl...

 

Und ob ich in Zukunft einen Schlüsseltresor brauche (eher nicht, ich habe ein elektronisches Schloss mit Revisionsschlüssel den ich eher vernichten würde als nochmal einen(fast) vierstelligen Betrag in ein Schlüsseltresor zu investieren) steht in den Sternen, aktuell ist es aber nicht abzusehen...

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

Dies müsstest du auch mit deinem SB besprechen. Beim 0er gibt es ja wieder das Thema mit der Mengenbegrenzung und wenn ein Schlüssel für einen Schrank mit 3 KW wire 3KW zählt und du hast 2 davon....

 

Und selbst mit dem ok des SB wäre das nicht Mal wasserdicht weil der Nachfolger es anders sehen könnte oder der Chef oder er seine Meinung ändern könnte oder der nächste Richter im nächsten Urteil es ganz anders sieht...

Die kleinen Würfel gibt es auch als 1er, das wäre die beste Wahl in meinen Augen (nicht aus technischer Sicht oder nach gesunden Menschenverstand sondern um rechtlich besser abgesichert zu sein falls wieder jemand ein Gehirnfurz lässt)

Warum ist hier immer von Mengenbegrenzung die Rede. 

Wo soll das stehen.

Es geht mir um Schlüssel !

Wenn ich zum Beispiel noch drei alte volle Grad A Waffentresore habe, bin ich also bei einem 0er waffentresor mit Zahlenschloss über der

Mengenbegrenzung ?

 

In der dreiseitigen Behördenmitteilung (Pamphlet) steht was von gleichwertigem oder höherem Sicherheitsstandard nichts von irgendeiner Menge.

 

Habt ihr so einen Brief der Behörde schon bekommen oder überhaupt gelesen ?

 

Sorry aber ich weiß ja, das ich auf meine ursprüngliche Frage keine vernüftige Antwort bekommen werde.

 

Bearbeitet von 444 marlin
Rechtschreibung
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb BlackFly:

Die Quelle hatte ich damals hier aus dem Forum, es handelt sich um den Würfel von diesem dpolg Shop und wird immer noch angeboten. 

 

https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan

 

Aber wir gesagt, sollten die Schlüssel die Anzahl der Waffen repräsentieren ist das meist nicht die richtige Wahl...

 

Und ob ich in Zukunft einen Schlüsseltresor brauche (eher nicht, ich habe ein elektronisches Schloss mit Revisionsschlüssel den ich eher vernichten würde als nochmal einen(fast) vierstelligen Betrag in ein Schlüsseltresor zu investieren) steht in den Sternen, aktuell ist es aber nicht abzusehen...

 

 Da  steht:   Die Bestellung ist nur mit der Mitgliedsnummer einer Gewerkschaft des DBB möglich. 

Den habe ich auch gekauft. Mit Nummer.

Bearbeitet von 444 marlin
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vor einer Stunde schrieb BlackFly:

von diesem dpolg Shop und wird immer noch angeboten. 

Gut, teilst du dann auch bitte deine Mitgliedsnummer mit?

 

Im freien Handel hat die Preiserhöhung stattgefunden.

 

vor 47 Minuten schrieb 444 marlin:
vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

 

Warum ist hier immer von Mengenbegrenzung die Rede. 

Wo soll das stehen.

Forumswissen bzw. Forumswunschdenken.

 

 

Schon an den FAQ siehst wie weit Forumswissen und Praktische Umsetzung auseinanderklaffen.....

 

https://www.fwr.de/fileadmin/Aktuelles/24-04-30_FAQ_Schluesselaufbewahrung_KPB.pdf

 

 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 49 Minuten schrieb 444 marlin:

Warum ist hier immer von Mengenbegrenzung die Rede. 

Wo soll das stehen.

Es geht mir um Schlüssel !

Wenn ich zum Beispiel noch drei alte volle Grad A Waffentresore habe, bin ich also bei einem 0er waffentresor mit Zahlenschloss über der

Mengenbegrenzung ?

Wo steht, außer in Briefen die eine Randbemerkung eines Urteils interpretieren, das ein Tresorschlüssel überhaupt in ein Tresor muss? Das ist doch das Problem das immer nur irgendwas reininterpretiert wird und da kann man dann eben auch die Mengenbegrenzung rein interpretieren. Ich habe nirgendwo geschrieben das es diese gibt, ich habe nur geschrieben das diese jemand reininterpretieren könnte und ich persönlich, falls ich betroffener wäre, lieber einen 1er nehmen würde um hier keine Angriffsfläche zu bieten. Das Problem ist ganz klar das es eben keine gesetzliche Regelung dazu gibt und jedes Bundesland das für sich selber entscheidet was sie in das Urteil reininterpretieren wollen und manch ein übereifriger SB da vielleicht auch nochmal eins draufsetzen will. Den Ärger hat erstmal der LWB auch oder gerade wenn er sich in einem langen Rechtsstreit wehren kann.

 

vor 49 Minuten schrieb 444 marlin:

In der dreiseitigen Behördenmitteilung (Pamphlet) steht was von gleichwertigem oder höherem Sicherheitsstandard nichts von irgendeiner Menge.

 

Habt ihr so einen Brief der Behörde schon bekommen oder überhaupt gelesen ?

Es gibt viele unterschiedliche Briefe. In manchen steht drin das es ein gleichwertiger oder höherwertiger sein muss, dann könnte man z.B. einen A-Schlüssel in einem A-Schrank aufbewahren. In anderen steht drin das es einer nach den gültigen Gesetzen zur Waffenaufbewahrung sein muss, dann wäre ein 0er oder 1er fällig und bei den 0ern wäre dann die Frage nach der Mengenbegrenzung eben aktuell.

 

 

vor 49 Minuten schrieb 444 marlin:

Sorry aber ich weiß ja, das ich auf meine ursprüngliche Frage keine vernüftige Antwort bekommen werde.

 

Ich denke die eine oder andere gute Antwort ist eigentlich schon gekommen auf die Frage...

 

 

vor 35 Minuten schrieb 444 marlin:

 Da  steht:   Die Bestellung ist nur mit der Mitgliedsnummer einer Gewerkschaft des DBB möglich. 

Den habe ich auch gekauft. Mit Nummer.

 

vor 8 Minuten schrieb heinzaushh:

Gut, teilst du dann auch bitte deine Mitgliedsnummer mit?

 

Im freien Handel hat die Preiserhöhung stattgefunden.

Das mit der Mitgliedsnummer ist entweder neu oder hat keinen Interessiert. Ich habe damals genau diesen ohne eine Mitgliedsnummer gekauft, nichts anderes habe ich geschrieben, und bin da glaub hier im Forum auch nicht allein damit.

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Sorry aber ich wollte niemanden beleidigen oder ähnliches, nur das dauernde Mengenbegrenzung Gerede ist mir auf den Keks gegangen.

Wenn sich einer zehn  1er Waffentresore leisten kann. Bitteschön. Ist er auf der sicheren Seite. In der FAQ finde ich davon auch nichts.

 

Und bei meinem "Problem" hilft mir das aber auch nicht weiter !

 

Meine Generation stirbt hier auch langsam aus. Murmelgießer ist auch weg.

Ich hätte knapp noch einen 98k bei Neckerman kaufen können. (Alter Versandkatalog)

Wir hatten früher nicht so durchgeknallte Waffengesetze. Da haben wir uns eben gekauft was uns gerade gefiel.

Und das möchte ich auch gerne behalten. Egal wie andere das sehen.

 

Danke für die Hilfe.       Gruß

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
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Zehn 1er würde es ja nicht brauchen, nur einen mit Zahlenschloss o.ä. für die Schlüssel. 

Ansonsten bin ich voll bei dir auch wenn ich deutlich jünger bin bzw viel später angefangen habe!

 

Bei deinem ursprünglichen Problem bin ich der Meinung das eine Lagerung eines Schlüssels in einem anderen Schlüsseltresor in Ordnung geht sofern der letzte Schlüssel in einem Schrank mit Zahlenschloss liegt. Es darf eben kein Schlüssel zugänglich sein. Sollte in deinem Brief stehen das die Schlüssel in einem gleichwertigen oder höherwertigen Schrank liegen müssen würde das meine Aussage ja auch bestätigen. 

Schlüssel für A-Schrank in Keller kommt in B-Schrank im Keller (aber nicht anders herum, und hier wäre ggf auch, und wenn nur vorsichtshalber, die Mengen zu beachten) und der Schlüssel kommt dann in Schrank mit Zahlenschloss im Schlafzimmer (hier wurde ich, je nach Inhalt von A und B Schrank eben ein 1er aber mindestens 0er empfehlen).

Dies ist meine Einschätzung die, glaube ich, nachvollziehbar sein dürfte. 

Problem ist eben: kein Gesetz oder Vorschrift legt dies fest und der nächste SB, Richter offer das Innenministerium kann wieder andere Spielregeln festlegen die, auch wenn sie noch so bescheuert und falsch sind, einem erstmal das Leben schwer machen bitte man ggf vor Gericht sein Recht eingeklagt hat

 

Und ein klein wenig, wenn auch nicht endgültige, Sicherheit kann eine schriftliche Anfrage beim SB bringen. Allerdings verstehe ich auch wenn man da keine schlafende Hunde wecken will, gerade wenn man in einem der problematischen Bundesländern wohnt...

Bearbeitet von BlackFly
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vor 26 Minuten schrieb 444 marlin:

 

Und bei meinem "Problem" hilft mir das aber auch nicht weiter !

Klär es mit deiner zuständigen Behörde oder warte bis es allgemeingültig ins Gesetz übernommen und formuliert wird.

Eine andere Lösung für dein "Problem" gibt es nicht.

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vor 21 Stunden schrieb Shannon:

Also schaffst du dir irgendwann einen I-er Schrank an, einen der von Größe und Gewicht (mehr als 1000kg) her ZULÄSSIG wäre ALLE Waffen und Muniton zu beherbergen.

 

 

Kurz (und nochmal) gesagt - das ist auch in einem 200, 300 oder 400 kg-Schrank 1er-Schrank zulässig.

 

Nur kannst du in einem "kleineren" 1er-Schrank mit sehr begrenztem Volumen eben rein räumlich Probleme mit der Unterbringung bekommen...

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vor 54 Minuten schrieb karlyman:

 

Kurz (und nochmal) gesagt - das ist auch in einem 200, 300 oder 400 kg-Schrank 1er-Schrank zulässig.

 

Nur kannst du in einem "kleineren" 1er-Schrank mit sehr begrenztem Volumen eben rein räumlich Probleme mit der Unterbringung bekommen...

Keiner weiß wie viele Waffen ich besitze.

Und ich mach mich hier nicht nochmal unbeliebt.

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