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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 21.1.2025 um 10:40 schrieb Christian 555:

Zwischenstand:

Ich habe heute, nach ca. 3 Monaten, bei der Behörde angerufen. Am Telefon alles ganz freundlich.

Tenor: Ist leider liegen geblieben, man hat viel zu tun. Aus der Erinnerung heraus will man die Eintragung der dritten Langwaffe im gleichen Kaliber ablehnen. Falls "Eintragung", muß etwas anderes "gehen", aber alles unter Vorbehalt. ...

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Das war ja m.W. der letzte Zwischenstand.

 

D.h. demnach nun - s. aktueller Entscheidungsstand - du müsstest den Erwerb/Besitz der besagten 3. Langwaffe im gleichen Kaliber "rückabwickeln"...?

 

Und gab es eine nähere Begründung? (Hintergrund: wie auch hier festgestellt, lässt sich gerade über das Merkmal "gleiches"/selbes Kaliber trefflich streiten - es gibt ja Büchsen unterschiedlicher Funktionsweisen, Merkmale, Abmessungen etc. im selben Kaliber).

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
  Am 2.4.2025 um 06:12 schrieb Christian 555:

Die rechtlichen Hintergründe sind im Detail etwas anders gelagert.

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Inwiefern sind sie anders gelagert gegenüber den Sportschützen, die auf Gelbe damals x mal die selbe Waffe hatten, bis die Behörde eine weitere Eintragung abgelehnt hat, und damit einer der Auslöser für die letztliche Beschränkung durch Gesetz waren?

Genau das gleiche passiert bei den Jägern gerade: die Behörden verneinen ein Bedürfnis zum Erwerb bzw. Besitz einer weiteren art- bzw. Kalibergleichen Langwaffe.

Geschrieben

Wobei insbesondere das "Argument" der kalibergleichen Langwaffe überhaupt nicht nachvollziehbar ist.

Das können ziemlich unterschiedliche Waffen sein, von ihrer Funktionsweise, Abmessungen, Ausstattung her, eben für verschiedene Anwendungsfälle.

 

Es hat somit auch nichts mit dem berühmt-berüchtigten "xten K98" zu tun.  

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 10:28 schrieb karlyman:

Das können ziemlich unterschiedliche Waffen sein, von ihrer Funktionsweise, Abmessungen, Ausstattung her, eben für verschiedene Anwendungsfälle.

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Um das Bedürfnis in Zweifel zu ziehen reicht es, wenn es halt der vierte 223 Halbautomat ist, der erworben wird. Natürlich kann es Gründe geben, warum auch der benötigt wird, aber ich kann andererseits auch ganz rational betrachtet die Behörde verstehen, die dann entweder nachfragt oder erst mal, wenn sie nicht anders klären kann, dass eben ein entsprechende Bedürfnis besteht, die Eintragung ablehnt.

Ich sage auch nicht, dass diese Herangehensweise ohne weiteres vom Gesetz gedeckt ist, aber wirklich überraschend ist sie je nach Sachlage nicht.

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 10:58 schrieb ChrissVector:

Um das Bedürfnis in Zweifel zu ziehen reicht es, wenn es halt der vierte 223 Halbautomat ist, der erworben wird. Natürlich kann es Gründe geben, warum auch der benötigt wird, aber ich kann andererseits auch ganz rational betrachtet die Behörde verstehen, die dann entweder nachfragt oder erst mal, wenn sie nicht anders klären kann, dass eben ein entsprechende Bedürfnis besteht, die Eintragung ablehnt.

Ich sage auch nicht, dass diese Herangehensweise ohne weiteres vom Gesetz gedeckt ist, aber wirklich überraschend ist sie je nach Sachlage nicht.

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Chriss,

 

was stört denn jetzt mehr? 4x223 oder 4xSLB?

 

Nur mal für den Hintergopf zum nachdenken.

Ist es jetzt bei 4x Kal.12 noch vergleichbar und/oder wenn es 4x Kal.12 als Kipplaufwaffe ist?)?

Wieso bei 4 und nicht bei 2, 3, 5 oder 6?

Wer legt das denn jetzt fest?

Das Urteil aus Hessen kennen ja die meisten, das aus Niedersachsen auch?

Sind die "Werte" aus Hessen und Niedersachsen identisch (Nein, sind sie nicht, Warum nicht?)?

Was davon ist denn jetzt richtig? Was sagt der Gesetzgeber und die nachgeschalteten Behörden dazu?

Neue Gelbe plus 3x SLB auf grün macht 13, auch in Hessen.

Wie kann sichergestellt werden, dass das Gesetz nicht unterschiedlich von SB zu SB angewendet wird (Habe ich schon innerhalb einer Behörde erlebt)?

Als Sportschüßtze schaffe ich es problemlos mit dem Grundkontingent 3x ein SLG ind 223 zu kaufen und beim Jäger soll das schon langsam anrüchig sein?

Ich habe lange als Sportschütze div. Langwaffendisziplinen geschossen 5-7x das Kal. 308 war im "Freundeskreis" keine Seltenheit (EL, ML, SLG, mit ZF, ohne ZF, DG, F-Klasse, usw..)

Warum wird jetzt beim JJ nach 2x Kal. XY "dicht"gemacht?

Fragen über Fragen..........

 

Jungs, schönen Abend noch!

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

was stört denn jetzt mehr? 4x223 oder 4xSLB?

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Nichts davon stört mich persönlich, ich denke das hast du etwas falsch aufgenommen.

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Wer legt das denn jetzt fest?

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Im Einzelfall? Der Sachbearbeiter oder bei entsprechendem Rechtsmittel der Richter.

 

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Wie kann sichergestellt werden, dass das Gesetz nicht unterschiedlich von SB zu SB angewendet wird

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Kann es nicht, außer der Gesetzgeber kommt endlich seiner Aufgabe nach das Gesetz so zu formulieren, dass klar ist wo, warum und in welchem Umfang dem SB ein Ermessensspielraum zugestanden wird, und wo es eben klare gesetzliche Regelungen gibt. Aber das wird, genauso wie bei der gelben WBK, nicht in eine "positive" Richtung erfolgen.

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Als Sportschüßtze schaffe ich es problemlos mit dem Grundkontingent 3x ein SLG ind 223 zu kaufen und beim Jäger soll das schon langsam anrüchig sein?

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So "problemlos" ist das nur wenn der Verband mitspielt.

 

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Ich habe lange als Sportschütze div. Langwaffendisziplinen geschossen 5-7x das Kal. 308 war im "Freundeskreis" keine Seltenheit (EL, ML, SLG, mit ZF, ohne ZF, DG, F-Klasse, usw..)

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Eben mit fünf sehr unterschiedlichen Waffen für klar definierte Disziplinen. Hier übernimmt die genehmigte Sportordnung einen Großteil der Argumentation.

 

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Warum wird jetzt beim JJ nach 2x Kal. XY "dicht"gemacht?

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Wird es wahrscheinlich nur wenn es dem Antragsteller nicht gelingt vernünftig darzulegen, warum er noch eine weitere "Artgleiche" Langwaffe für die Jagdausübung benötigt, also welche Formen der Jagd durch seine bisherigen Waffen nicht abgedeckt werden (können).

 

Spannend wird es wie die Gerichte die Befugnis der Behörde zur Überprüfung nun beurteilen werden, da diese gem. § 13 II Nr. 2 WaffG explizit nicht vorgesehen ist. Aber auch das ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit.

  Am 3.4.2025 um 16:34 schrieb Christian 555:

Neue Gelbe plus 3x SLB auf grün macht 13, auch in Hessen.

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Diese Vergleiche zu den Zahlen der Sportschützen sind leider einfach wertlos, da jede einzelne SLB unter Erbringung entsprechender Nachweise beantragt werden musste. Dazu kommt die regelmäßige Bedürfnisprüfung für alle Waffen durch die Behörde.

Genau darin liegt nunmal der Unterschied zwischen den beiden Bedürfnisgründen und deren Konsequenzen für den Erwerb.

Es passiert nunmal jetzt voraussichtlich genau das wovor man gewarnt hat, die Gesamtzahl der Jagdwaffen wird auf die eine oder andere Weise gedeckelt werden, sei es erst mal durch entsprechende Praxis oder in absehbarer Zeit durch gesetzliche Begrenzung, wie auch immer diese aussehen wird.

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 16:49 schrieb ChrissVector:

Nichts davon stört mich persönlich, ich denke das hast du etwas falsch aufgenommen.

Im Einzelfall? Der Sachbearbeiter oder bei entsprechendem Rechtsmittel der Richter.

 

Kann es nicht, außer der Gesetzgeber kommt endlich seiner Aufgabe nach das Gesetz so zu formulieren, dass klar ist wo, warum und in welchem Umfang dem SB ein Ermessensspielraum zugestanden wird, und wo es eben klare gesetzliche Regelungen gibt. Aber das wird, genauso wie bei der gelben WBK, nicht in eine "positive" Richtung erfolgen.

So "problemlos" ist das nur wenn der Verband mitspielt.

 

Eben mit fünf sehr unterschiedlichen Waffen für klar definierte Disziplinen. Hier übernimmt die genehmigte Sportordnung einen Großteil der Argumentation.

 

Wird es wahrscheinlich nur wenn es dem Antragsteller nicht gelingt vernünftig darzulegen, warum er noch eine weitere "Artgleiche" Langwaffe für die Jagdausübung benötigt, also welche Formen der Jagd durch seine bisherigen Waffen nicht abgedeckt werden (können).

 

Spannend wird es wie die Gerichte die Befugnis der Behörde zur Überprüfung nun beurteilen werden, da diese gem. § 13 II Nr. 2 WaffG explizit nicht vorgesehen ist. Aber auch das ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit.

Diese Vergleiche zu den Zahlen der Sportschützen sind leider einfach wertlos, da jede einzelne SLB unter Erbringung entsprechender Nachweise beantragt werden musste. Dazu kommt die regelmäßige Bedürfnisprüfung für alle Waffen durch die Behörde.

Genau darin liegt nunmal der Unterschied zwischen den beiden Bedürfnisgründen und deren Konsequenzen für den Erwerb.

Es passiert nunmal jetzt voraussichtlich genau das wovor man gewarnt hat, die Gesamtzahl der Jagdwaffen wird auf die eine oder andere Weise gedeckelt werden, sei es erst mal durch entsprechende Praxis oder in absehbarer Zeit durch gesetzliche Begrenzung, wie auch immer diese aussehen wird.

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Hi Chriss,

ich habe meine Beitrag nur an dich gerichtet, weil du gerade das Beispiel mit den 4x 223 SLBs gebracht hast.

Alles gut.

 

Klar, die Zukunft sieht für alle nicht rosig aus. Keine Frage

 

Ich habe es mehrfach erlebt, daß der Verband/die Verbände da mitgespielt haben. Ab/über 4 Stück nur mit Nachweis der Teilnahme bei Landesmeisterschaften, usw.,......ist sehr lange her.

 

Klar, der Verband übernimmt gegen Geld eine Argumentations-/Bedürfnisüberprüfungshilfe. Gibt es so beim Jäger für das "neue Grundkontingent" leider nicht.

Wenn wir die Disziplinen des DJV mal völlig außer acht lassen, gibt es dennoch definierte, unterschiedliche Jagdarten. Findet man in jedem besseren Lehrbuch.

Insofern sehe ich da kaum zahlenmäßige Unterschiede, die dabei werwendeten Jagdwaffen weichen teils erheblich ab (auch bei vergleichbarem/gleichem Kaliber).

 

Es bringt auch nichts sein Anliegen ggü. der Behörde klar und nachvollziehbar darzulegen, wenn sie überhaupt nicht zuhören wollen, weil sie lieber durch die Verwaltungspraxis Gesetzgebung schreiben wollen.

 

Naja, einige Behörden hinterfragen da schon bei unter 10 Jagdwaffen die einzelnen Waffen/gleiche/vergleichbare Kaliber.

Als Jäger muß ich mein Bedüfnis für meine vorhandenen Jagdwaffen selber alle drei Jahre erbringen (JJ neu lösen) bis ich in die Kiste springe und kann es von Anfang an nicht outsourcen.

Ferner fehlt mir beim JJ die 10-Jahresregelung was das Bedürfnis angeht ggü. den Sportschützen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 3.4.2025 um 16:49 schrieb ChrissVector:

Es passiert nunmal jetzt voraussichtlich genau das wovor man gewarnt hat, die Gesamtzahl der Jagdwaffen wird auf die eine oder andere Weise gedeckelt werden, sei es erst mal durch entsprechende Praxis oder in absehbarer Zeit durch gesetzliche Begrenzung, wie auch immer diese aussehen wird.

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Ist das denn verwunderlich, wenn ein Jagd Ausübender 4 + mehr halbautomatische Waffen gleichen Kalibers kauft.

Für wie blöd werden Sachbearbeiter denn hier nur gehalten? Wenn ich 4 HA im Kaliber 223 habe, begründe ich das wie? HA Nr. 1 für Hase hell, HA Nr. 2 für Hase braun, HA Nr.3 für 3 beinigen Hasen und HA Nr.4, wenn der Hase steht, oder wie?

Gerade hier in diesem Forum wurden doch gerade Sportschützen, welche sich über die beschränkte Möglichkeit, HA zu erwerben beschwerten zynisch geraten, doch den Jagdschein zu machen, dann könne man doch kaufen was und wie viel man wolle.

Solche und ähnlich dumme Ratschläge, fallen jetzt den Jägern auf die Füße und noch Etwas, es tut mir nicht einmal leid.

Die Jäger, bzw. ihre Verbände haben in der Vergangenheit Alles getan, damit die Möglichkeiten der Sportschützen begrenzt blieben. Solidarität der Verbände der Jäger, mit den Sportschützen hat es nie gegeben, das Gegenteil war der Fall.

 

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 19:16 schrieb Christian 555:

Ich habe es mehrfach erlebt, daß der Verband/die Verbände da mitgespielt haben. Ab/über 4 Stück nur mit Nachweis der Teilnahme bei Landesmeisterschaften, usw.,......ist sehr lange her.

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Das ist eben genau der Punkt: mit Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen in entsprechenden Disziplinen.

  Am 3.4.2025 um 19:16 schrieb Christian 555:

Wenn wir die Disziplinen des DJV mal völlig außer acht lassen, gibt es dennoch definierte, unterschiedliche Jagdarten. Findet man in jedem besseren Lehrbuch.

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Das habe ich doch selbst angeführt. Aber genau da wird es eben interessant: wie viele Halbautomaten im selben Kaliber lassen sich damit ernsthaft begründen? Einer lang und mit gutem Glas, einer kurz und führig... Und darüber hinaus?

 

  Am 3.4.2025 um 19:16 schrieb Christian 555:

Als Jäger muß ich mein Bedüfnis für meine vorhandenen Jagdwaffen selber alle drei Jahre erbringen (JJ neu lösen) bis ich in die Kiste springe und kann es von Anfang an nicht outsourcen.

Ferner fehlt mir beim JJ die 10-Jahresregelung was das Bedürfnis angeht ggü. den Sportschützen.

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Auch wenn das jetzt schon fast etwas zu weit führt: dafür musst du in den drei Jahren keinen einzigen Schuss abgegeben haben, und darfst trotzdem und ohne Erwerbsstreckung Langwaffen ohne die Einschränkungen nach § 6 AWaffV erwerben wie es dir beliebt. Zumindest bisher.

Und was genau soll das für eine Zehnjahresregelung werden? Danach nur noch Mitgliedschaft im Jagdverband dem man davor nicht hätte beitreten müssen? Der Bedürfnisnachweis für Sportschützen entfällt ja nach zehn Jahren nicht einfach, sondern wird lediglich (wenn auch erheblich) gelockert.

  Am 3.4.2025 um 19:19 schrieb Pikolomini:

Gerade hier in diesem Forum wurden doch gerade Sportschützen, welche sich über die beschränkte Möglichkeit, HA zu erwerben beschwerten zynisch geraten, doch den Jagdschein zu machen, dann könne man doch kaufen was und wie viel man wolle.

Solche und ähnlich dumme Ratschläge, fallen jetzt den Jägern auf die Füße

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Und hätte man in den Kreisen der Jäger als Sportschütze vorgeschlagen, dass sie sich doch mal ernsthaft auch für eine Lockerung für die Sportschützen einsetzen sollen, beispielsweise für einen Wegfall des "kleinen Anscheinsparagraphen" oder für eine Erwebsmöglichkeit von Schalldämpfern, man hätte in den meisten Fällen gerade unter den älteren entweder abwertende Blicke oder Gelächter geerntet.

Vielleicht wäre den Herren Waidmännern, insbesondere den "etablierten" gut daran geraten endlich zu erkennen, dass trotz der Lockerungen der vergangenen Jahre der Status quo oder sogar eine überfällige Liberalisierung und Entbürokratisierung des Waffenrechts nur möglich ist, wenn man gemeinsam für ein Waffenrecht eintritt das dann eben auch alle gleichermaßen begünstigt.

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 19:28 schrieb ChrissVector:

...

Vielleicht wäre den Herren Waidmännern, insbesondere den "etablierten" gut daran geraten endlich zu erkennen, dass trotz der Lockerungen der vergangenen Jahre der Status quo oder sogar eine überfällige Liberalisierung und Entbürokratisierung des Waffenrechts nur möglich ist, wenn man gemeinsam für ein Waffenrecht eintritt das dann eben auch alle gleichermaßen begünstigt.

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Vieleicht sollten sich Sportschützen und Jäger erst mal abgewöhnen sich gegenseitig an zu pissen und mit den peinlichen Neiddebatten aufhören.  Und von irgendwelchen Begünstigungen braucht in D auch keiner träumen, die gibt es nicht.

Geschrieben
  Am 3.4.2025 um 19:42 schrieb Hunter375:

Vieleicht sollten sich Sportschützen und Jäger erst mal abgewöhnen sich gegenseitig an zu pissen und mit den peinlichen Neiddebatten aufhören.

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Definitiv.

 

  Am 3.4.2025 um 19:42 schrieb Hunter375:

Und von irgendwelchen Begünstigungen braucht in D auch keiner träumen, die gibt es nicht.

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Ach, das hat man in den 90ern bestimmt auch behauptet, wenn es um den alten Anscheinsparagraphen oder um Schalldämpfer ging. Entgegen aller Erwartung sind wie man sieht Lockerungen nicht gänzlich unmöglich.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist es den Zielen (Fellträgern auf der anderen Seite des Laufes) denn nicht egal, wie bzw. mit welchem Kaliber sie erlegt werden?

 

Dabei fällt mir auf: Hier stolpern jetzt ziemlich viele Rehe auf der Straße rum. Davon vor ein paar Tagen 2x im Abstand von 300m. Auf einer Strecke, wo es schon mal innerhalb von 500m in 18 Monaten definitiv 4+ Wildunfälle gab. Was ist da los? Keinen Jagdschein mehr oder Wilderer die in Straßennähe anfüttern?

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben
  Am 5.4.2025 um 14:56 schrieb Zakharias:

Ist es den Zielen (Fellträgern auf der anderen Seite des Laufes) denn nicht egal, wie bzw. mit welchem Kaliber sie erlegt werden?

 

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Sagen wir so - es gibt auf verschiedene Arten von Wild verschiedene jeweils (besser) geeignete Kaliber.

 

Mal davon abgesehen, dass auch jagdrechtlich nicht alle Kaliber (s. Zielballistik/Leistung) auf alle Wildarten zugelassen sind.

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Geschrieben

Auf welcher rechtlichen Grundlage besitzt denn ein Jäger eine Waffe die er auf der Grundlage des Jagdscheines erworben hat bis die Waffe in die WBK eingetragen ist, was mehrere Monate dauern kann? 

 

Wenn jetzt die Behörde dem Jäger die Eintragung des Erwerbes in seine WBK verweigert, besitzt der dann die Waffe illegal und verliert sofort wegen Verstoßes gegen das WaffG die Zuverlässigkeit?

 

Ich dachte immer die Eintragung wäre nur eine Formalie. Wenn jetzt aber die Behörde die Eintragungen verweigern kann, dann kann die Behörde damit entscheiden, wer zum illegalen Waffenbesitzer wird.

 

Ist das irgendwo rechtlich geregelt? Gibt es dazu schon Urteile?

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 3.4.2025 um 19:19 schrieb Pikolomini:

Ist das denn verwunderlich, wenn ein Jagd Ausübender 4 + mehr halbautomatische Waffen gleichen Kalibers kauft.

Für wie blöd werden Sachbearbeiter denn hier nur gehalten? Wenn ich 4 HA im Kaliber 223 habe, begründe ich das wie? HA Nr. 1 für Hase hell, HA Nr. 2 für Hase braun, HA Nr.3 für 3 beinigen Hasen und HA Nr.4, wenn der Hase steht, oder wie?

Gerade hier in diesem Forum wurden doch gerade Sportschützen, welche sich über die beschränkte Möglichkeit, HA zu erwerben beschwerten zynisch geraten, doch den Jagdschein zu machen, dann könne man doch kaufen was und wie viel man wolle.

Solche und ähnlich dumme Ratschläge, fallen jetzt den Jägern auf die Füße und noch Etwas, es tut mir nicht einmal leid.

Die Jäger, bzw. ihre Verbände haben in der Vergangenheit Alles getan, damit die Möglichkeiten der Sportschützen begrenzt blieben. Solidarität der Verbände der Jäger, mit den Sportschützen hat es nie gegeben, das Gegenteil war der Fall.

 

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Was spricht denn dagegen mehrere Waffen/HA zu besitzen?

Ich habe auch mehrere Autos, mehrere Fahrräder, mehrere Schraubenzieher, ja sogar mehrere Unterhosen. Du nicht?

Bearbeitet von IMI
Geschrieben
  Am 8.4.2025 um 20:56 schrieb ToniPistole:

Wenn jetzt aber die Behörde die Eintragungen verweigern kann,

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Das konnte sie immer schon, wenn aus irgendeinem Grund die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz (oder zum Erwerb) zwischenzeitlich weggefallen sind. Die Eintragung ist letztlich die Erteilung der Besitzerlaubnis, der Voreintrag (sofern nötig) die Erteilung der Erwerbserlaubnis.

  Am 8.4.2025 um 20:56 schrieb ToniPistole:

Ist das irgendwo rechtlich geregelt? Gibt es dazu schon Urteile?

Aufklappen  

Welche Regelung genau vermisst du denn konkret?

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 01:29 schrieb IMI:

Was spricht denn dagegen mehrere Waffen/HA zu besitzen?

Ich habe auch mehrere Autos, mehrere Fahrräder, mehrere Schraubenzieher, ja sogar mehrere Unterhosen. Du nicht?

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Gegen "mehrere" allgemein nichts, gegen mehrere in ihrer Funktion für den jagdlichen Einsatz (zu) identische das Gesetz. Auch Jäger haben eben kein unbegrenztes Bedürfnis zum Besitz von Langwaffen, sondern gemäß § 13 I Nr. 1 WaffG nur soweit sie glaubhaft machen können, dass sie diese (weitere) Waffe zur Jagdausübung benötigen. Das wird nicht für jede Waffe im Einzelnen geprüft, wenn allerdings dem Sachbearbeiter auffällt, dass der Jäger gerade den vierten Halbautomaten im selben Kaliber erworben hat stellt sich durchaus berechtigt die Frage wozu er diesen konkret zur Jagdausübung benötigt, also welche Arten der Jagd er mit diesem nun betreiben kann für die seine bisherigen Langwaffen nicht ausreichen oder weniger gut geeignet sind.

Geschrieben

Manchmal will/muß man z.B. einfach etwas messen.

Oft reicht ein Maßband (die kleinen aus Blech) aus, in einigen Situationen ist eines aus einem weichen Stoff besser, oder gar ein großes Rollbandmaß, für andere Sachen ist ein Zollstock (Gliedermaßstab) einfach die bessere Wahl, bei anderen Vorhaben ist ein Laser die Nr.1, oder ein digitaler Meßschieber.

 

Bei allem im Leben sieht es ähnlich aus, so auch bei der Jagd.

308 (z.B.) ist nicht gleich 308. Andere Abmessungen, Lauflängen, Verschlußsysteme, usw., sogar andere Optiken/Absehen, können den Hauptverwendungszweck stark beeinflussen.

Mit welcher "Rampe" z.B. eine 308 auf die Reise geschickt wird ist nach dem Gesetz freigestellt.

Und jetzt kommen, wie auch in so vielen anderen Lebensbereichen, die Leute mit dem "Darf der so etwas überhaupt?".

Die wahren "Motivationsgründe" treten dann in den Hintergrund.

Gehört einfach zu Menschheit.

 

Dann die "Freigabe der kleinen Kugel" oder "Mindestens 7mm" auf der Einladung zur Drückjagd zu erklären, füllt dann den Rest des Tages aus.

 

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 06:01 schrieb ChrissVector:

Gegen "mehrere" allgemein nichts, gegen mehrere in ihrer Funktion für den jagdlichen Einsatz (zu) identische das Gesetz. Auch Jäger haben eben kein unbegrenztes Bedürfnis zum Besitz von Langwaffen, sondern gemäß § 13 I Nr. 1 WaffG nur soweit sie glaubhaft machen können, dass sie diese (weitere) Waffe zur Jagdausübung benötigen. Das wird nicht für jede Waffe im Einzelnen geprüft, wenn allerdings dem Sachbearbeiter auffällt, dass der Jäger gerade den vierten Halbautomaten im selben Kaliber erworben hat stellt sich durchaus berechtigt die Frage wozu er diesen konkret zur Jagdausübung benötigt, also welche Arten der Jagd er mit diesem nun betreiben kann für die seine bisherigen Langwaffen nicht ausreichen oder weniger gut geeignet sind.

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Halbautomat im gleichen Kaliber. :unknw:
Wie oben bereits ausgeführt können diese Waffen trotzdem sehr unterschiedlich sein. 
Gewicht

Länge, etc. 

 

Vielleicht sinds tatsächlich identische Waffen, eine im heimischen Tresor, die andere im Tresor in der Jagdhütte. 
 

 

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 06:43 schrieb Christian 555:

308 (z.B.) ist nicht gleich 308. Andere Abmessungen, Lauflängen, Verschlußsysteme, usw., sogar andere Optiken/Absehen, können den Hauptverwendungszweck stark beeinflussen.

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Das bestreitet auch niemand.

Jedoch bleibt das zentrale Problem: Der Jagdschein ist keine Erlaubnis zum Sammeln von Waffen die einem eben gefallen, sie ist eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen für die man eine nachvollziehbare Begründung liefern kann, dass man ihrer (zusätzlich zu den bereits vorhandenen) tatsächlich bedarf. Diese Begründung ist in einem letztlich sehr weit abgesteckten und gerne ausgekosteten Rahmen einfach nur der gültige Jagdschein, aber wenn man das auf die Spitze treibt erzeugt man im Zweifel eben nachfragen, und wenn man diese nicht zufriedenstellend beantworten kann werden einem von der zuständigen Behörde eben Grenzen aufgezeigt.

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 06:55 schrieb IMI:

Wie oben bereits ausgeführt können diese Waffen trotzdem sehr unterschiedlich sein. 
Gewicht

Länge, etc. 

 

Vielleicht sinds tatsächlich identische Waffen, eine im heimischen Tresor, die andere im Tresor in der Jagdhütte. 

Aufklappen  

Klar können sie das. Aber genau dort ist der Antragsteller eben dann im Zweifel in der Pflicht glaubhaft zu machen, dass es dieser weiteren Waffen aus irgendwelchen Gründen bedarf. Und die Behörde durchaus berechtigt solche Glaubhaftmachung zu verlangen.

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 06:59 schrieb ChrissVector:

Klar können sie das. Aber genau dort ist der Antragsteller eben dann im Zweifel in der Pflicht glaubhaft zu machen, dass es dieser weiteren Waffen aus irgendwelchen Gründen bedarf. Und die Behörde durchaus berechtigt solche Glaubhaftmachung zu verlangen.

Aufklappen  

Manche Behörden wollen viel, wenn der Tag zu lang ist. 
Bei uns wollte ne Behörde mal kontrollieren kommen, ob denn wirklich auch zwei Zahbbürsten (o Ton!!) bei uns stehen, da wir gemeinschaftliche Aufbewahrung angegeben hatten und dies der Behörden Mitarbeiterin missfiel. 

Geschrieben
  Am 9.4.2025 um 07:03 schrieb IMI:


Bei uns wollte ne Behörde mal kontrollieren kommen, ob denn wirklich auch zwei Zahbbürsten (o Ton!!) bei uns stehen, da wir gemeinschaftliche Aufbewahrung angegeben hatten und dies der Behörden Mitarbeiterin missfiel. 

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Zahnbürstenkontrolle, evtl. dann noch benutzte-Betten-Kontrolle...?

Hört sich an, als ob da jemand früher Sb beim Sozialamt und/oder der Ausländerbehörde war...

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