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IGNORED

Machete zum Selbstschutz führen...


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Tatonka:

So in einigen Prozessen erlebt:

Weil Angeklagten Motorad-Handschuhe mit Knöchelprotektoren als Waffe ausgelegt wurden.

Nach dem Versammlungsgesetz tatsächlich.

vor 4 Stunden schrieb Tatonka:

Weil ein alter Baseballschläger, mit dem nachwiesener Maßen früher gespielt wurde,  im Schirmständer zu Waffenbesitz hochformuliert wurde.

Nach Wohnungsdurchsuchungen tatsächlich oft als beschlagnahmte Waffe präsentiert.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Eine Machete ist in erster Linie ein Haumesser,...

Darum § 42 a WaffG.

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Ich gehe dabei allerdings davon aus, dass sie nicht überall zugreifbar "mitgeschleppt", sondern bis zum Einsatz-/Verwendungsort (Arbeitsort) nicht zugriffsbereit transportiert wird. 

So ist es. Schon gar nicht in einer Großstadt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Tatonka:

Der Verteidiger dagegen: „Die Machete hat mein Mandant nicht körperlich eingesetzt.“ Sie habe lediglich eine Warnfunktion gehabt: „Komm mir nicht zu nahe.

Ich würde sagen ein cleverer Anwalt den ich mir bestimmt nicht leisten kann!:sla:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

ine Machete ist in erster Linie ein Haumesser,...

Darum § 42 a WaffG.

 

Dachte Machete gilts als Werkzeug und ist daher vom WaffG ausgenommen?

Geschrieben
18 minutes ago, Direwolf said:

Dachte Machete gilts als Werkzeug und ist daher vom WaffG ausgenommen?

Schon mal den 42a WaffG gelesen? Da spricht das WaffG Verbote über Messer aus, die an und für sich keine Waffen sind. Seit 2008.

 

Oder meinst, der 42a sei bzgl. Messern, die keine Waffen sind, egal wegen Paragraf 1 (1) WaffG? :D

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Eine Machete ist in erster Linie ein Haumesser,...

Darum § 42 a WaffG.

Dann gilt das vermutlich auch für Hobelmesser und Messerbalken:crazy:

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb s_f:

Da spricht das WaffG Verbote über Messer aus, die an und für sich keine Waffen sind.

Okay, so akzeptiert für Macheten. Sind Messer die keine Waffen sind, also gilt 12cm.

Beile und Äxte (die keine Waffen wie Tomahawks sind) sind dann aber schon interessanter von der Einschätzung her....

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Schorni:

gibts da doch die Regelung für Messer : in Verbindung mit dem Zweck

Die Regelung gilt aber laut diversen Gerichtsurteilen leider nicht mehr für den Transport zum berechtigten Interesse. Also Machete auf dem Weg in den Wald verschlossen transportieren im Auto.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gearaffe:

Die Regelung gilt aber laut diversen Gerichtsurteilen leider nicht mehr für den Transport zum berechtigten Interesse. Also Machete auf dem Weg in den Wald verschlossen transportieren im Auto.

oh mein Gott, und die Spaltaxt den Vorschlaghammer und die Keile schließe ich in den Waffenschrank ein? Ohhgottohgott 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Valdez:

Bist du dir da sicher?

Bestimmt, sonst würde er es ja nicht posten. 

 

vor 2 Stunden schrieb Valdez:

Ich sage nein.

Da hast du ja auch Recht. 

 

Das eigentliche Problem für Unbedarfte ist nun, Müll von Wahrheit zu trennen. 

 

Wetten, dass bald der erste nach einem Zündschloss für Kettensägen schreit?

Geschrieben
Am 12.10.2023 um 10:23 schrieb Gearaffe:

Die Regelung gilt aber laut diversen Gerichtsurteilen leider nicht mehr für den Transport zum berechtigten Interesse. Also Machete auf dem Weg in den Wald verschlossen transportieren im Auto.

Hast du für die "diversen Gerichtsurteile" bitte mal eine Quelle?

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