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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb callahan44er:

Tresore waren nie meldepflichtig! 

Es gibt SB welche das behaupten und das, was bei voriger Aufbewahrungskontrolle nicht gezeigt wurde, nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Etwa in einem Bundesland, in dem sich die Frau Ministerpräsident im Ahrtal gerne vor laufenden Kameras medienwirksam von der Frau Bundeskanzler halb tragen läßt.

vor 43 Minuten schrieb Raiden:

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

Der Wortlaut gibt aber nicht her, daß man ALLE vorhandenen Schränke melden muß, auch wenn melden frei machen mag, sondern nur so viele wie eben nötig. Wenn man aus welchen privaten Gründen auch immer (Bequemlichkeit beim Tetris spielen, Verteilung über die Wohnung aus Sicherheitsgründen) Überkapazität hat geht das imo niemand nichts an. Gab natürlich bei der Nachmeldung lange, lange vor dem Stichtag (ich trage auch Gürtel PLUS Hosenträger) erst mal ewiges Gemecker. Etwa in einem Bundesland in dem die Frau Ministerpräsident sich im Wahlkampf vor den Kameras lieber im Fahrstuhl schieben läßt.

Geschrieben

Für diejenigen die die Fotos nicht richtig lesen können, im neuen Video von Ghost_TV wird der leserlicher gezeigt und auch vorgelesen

 

 

Interessant ist gleich im ersten Punkt der Satz

Zitat

Werden Behältnisse [...] lediglich mithilfe eines Schlüssels abgeschlossen muss der Schlüssel [...]

Also wenn man ein Schrank hat der ein Zahlenschloss mit notschlüssel hat betrifft einen dieses laut dem Schreiben nicht da der Schrank mit dem Zahlenschloss und nicht lediglich mit einem Schlüssel abgeschlossen wird.

 

Ich würde mal sagen: Da waren echte Profis am Werk!

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

 

Der Wortlaut gibt aber nicht her, daß man ALLE vorhandenen Schränke melden muß, auch wenn melden frei machen mag, sondern nur so viele wie eben nötig. 

 

Angenommen, du hast zwei Waffen und einen Tresor gemeldet.

Jetzt legst du dir einen zweiten Tresor zu und lagerst die zweite Waffe dort: Dann ist das eine zur sicheren Aufbewahrung getroffene Maßnahme und damit nachweispflichtig.

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Josef Maier:

was bei voriger Aufbewahrungskontrolle nicht gezeigt wurde

Bei einer was???? Man kann meiner Behörde einiges nachsagen........aber besucht haben sie mich zum Glück noch nie. Es ist mir auch keiner bekannt wo sie waren.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

 

Im Artikel steht es etwas anders:

 

"... auf dem Sicherheitsniveau zu verwahren, das auch zu Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist..."

 

Also benötigt man nur einen Nuller, liegen die Waffen jedoch in einem Einser, benötigt man nur einen Nuller als Schlüsselverwahrung. Sinn her oder hin, wobei auch der Preis eine Rolle spielen kann.

 

Mit ein wenig Umbau in einem Satz kann man das so oder so auslegen...

 

Im Urteil steht es so, wie ich es formuliert hatte. Das ist doch das Dilemma und im Zweifel wird das Urteil herangezogen.

 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

Für diejenigen die die Fotos nicht richtig lesen können, im neuen Video von Ghost_TV wird der leserlicher gezeigt und auch vorgelesen

 

 

Interessant ist gleich im ersten Punkt der Satz

Also wenn man ein Schrank hat der ein Zahlenschloss mit notschlüssel hat betrifft einen dieses laut dem Schreiben nicht da der Schrank mit dem Zahlenschloss und nicht lediglich mit einem Schlüssel abgeschlossen wird.

 

Ich würde mal sagen: Da waren echte Profis am Werk!

 

So, und nun haben wir das erwähnte Problem. Im vor zwei Seiten geposteten Schreiben, steht es anders.

 

Ich habe dazu extra ein Screenshot von der Passage gemacht:

 

IMG_1755.thumb.jpeg.62c3081b195a211ed1b175df2dfbf586.jpeg

 

Hier gehen sie auf Noteschlüssel, so verstehe ich den Passus, ein, die wiederum in Waffenschrank selber oder einem Tresor mit Zahlenschloss aufzubewahren sind.

Und genau das ist es doch, jede Behörde macht es anders und am Ende weiß keiner was wirklich korrekt ist, bis ein Gerihct wieder ein unsägliches Urteil fällt, über etwas das im Gesetz defakto nicht bis zu ende geregelt wurde

Geschrieben

Leute ich krampf hier gleich. Sucht doch mal die Lücke oder wendet euch an eure Verbände das die da was gg machen! Das mit dem Bankschließfach kann ich ja nachvollziehen weil es unpratikabel für die meisten ist und würde als Schutzbehauptung herhalten. Aber das eine Bank nicht sicher genung sein soll ist doch ein Witz!

Genau wie die Erklärung zur Kombination.......Alter Vatter.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sag doch, echte Profis am Werk!

Macht ja auch so viel Sinn das die Regelung nur für Schlösser die ausschließlich nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können gelten soll und für Schlösser die ein Schlüssel und eine weitere öffnungsmöglichkeit haben nicht gelten soll. Aber so steht es in dem Schreiben das in Youtube hochgehalten wird

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

Jede Behörde kennt natürlich jeden Tresor!

 

Nicht jede jeden.

Es reicht, wenn Deine Behörde Deinen Tresor kennt.

Vielleicht bei der Anmeldung zum Stichtag Bilder vom Tresor gemacht, die jetzt mit in deiner Akte liegen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Rooster:

Soll ich noch eine PDF hier reinsetzen oder reicht das Video?

Bitte ein pdf in guter qualität.

da ich nicht in NRW wohne, bekomme ich das Schreiben nicht, möchte aber ein Video dazu machen. Wäre echt super

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb callahan44er:

 

Bei mir reichte damals die Rechnung.

Ich musste vor ein paar Jahren ein Bild von den Typenschildern und auch von meinen Schränken an meine Behörde senden, damit die den Nachweis hatten dass ich B-Schränke habe, die älter als 2017 sind. Rechnung wollten die auch haben, aber die hatte ich nicht mehr.

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