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IGNORED

Kamera auf dem stand.


steven

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vor 35 Minuten schrieb GermanKraut:

Es sagt schon so einiges über eine Person aus, die andere Menschen charakterlich nach ihrem Aussehen beurteilt und dieses dann unter anderem als "Weisheit aus dicken alten Büchern interpretiert" begründet.

Kreppel ist hier nicht der einzige mit "Lebenserfahrung"!

Hast Du noch nie erlebt, dass jemand, dem man auch nur ein bisschen "Macht" gegeben hat plötzlich meint, "er wäre jetzt 'etwas'" und "die anderen" hätten gefälligst das zu tun, was er jetzt sagt?

MIR ist es schon mehrfach passiert, dass so jemand meint, andere "schurigeln" zu können - und das auch noch OHNE (zumindest angemessene) Kenntnis z.B. der dafür zuständigen Schießvorschrift.

Da werden dann irgendwelche Behauptungen aufgestellt und auf die Frage "Wo genau steht denn das?" kommt dann ein gestammeltes "Schießvorschrift".

Auf die Frage "Wo denn dort genau?" oder auch nur "Auf welchen Stand der Schießvorschrift beziehst Du Dich denn da?" kommt dann auch nichts - wie auch, wenn man sie nie gelesen, bestenfalls vor Jahren mal "überflogen" hat.

 

Man kann es auch profaner mit der "Volksweisheit" ausdrücken: "Wenn Dreck oben schwimmt, brennt er!"

 

Unterstelle mir jetzt aber bitte nicht, ich würde jeden "Offiziellen" als "Dreck" bezeichnen!

Aber es gibt eben diese weiter oben beschriebenen Chraktere.

 

vor 41 Minuten schrieb GermanKraut:

Welches "dicke alte Buch" meinst du denn diesbezüglich?

Na, welches ist denn DAS "dicke alte Buch"?

 

vor 41 Minuten schrieb GermanKraut:

Spontan fällt mir da nur "Mein Kampf" und die dazugehörige NS-Ideologie ein, ...

Tja, wenn einem sonst nichts einfällt ....

 

Das gemeinte Buch ist VIEL älter (ungefähr 2x so alt, wie das Regime, das Dir dazu einfällt halten sollte), viel verbreiteter und in viel mehr Sprachen erschienen ...

Na, "klingelt's"?

 

Und Du meinst da stünden "verhaltensgestörte 'Rassentheorien'" drin?

Dann solltest Du sofort beantragen, dass dieses "Machwerk" verboten wird!

Viel Spaß dabei. :teu38:

 

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vor 13 Minuten schrieb GermanKraut:

Ist vielleicht nun wirklich eine gute Idee, den Thread zu schliessen.

Hallo GermanKraut

 

auch diese, deine Meinung tatest du nun kund.

Aber, lasst ihn offen. Das Problem liegt offenbar nicht nur an einer übergewichtigen Sozialhilfeempfängerin, die gerne Macht ausübt, sondern in der Gesellschaft. 

Es ist immer wieder interessant, wie differierend die Meinungen zwischen Ost und West sind.

Ost: Wir haben sowas schon mitgemacht und geben keinen Millimeter unserer Freiheit auf.

West: ich habe nichts zu verbergen, also bringt Kameras an.

 

Steven

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vor 9 Minuten schrieb steven:

Es ist immer wieder interessant, wie differierend die Meinungen zwischen Ost und West sind.

Ost: Wir haben sowas schon mitgemacht und geben keinen Millimeter unserer Freiheit auf.

West: ich habe nichts zu verbergen, also bringt Kameras an.

Ich glaube das ist zu einfach.

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Dieser Thread ist insofern außerordentlich sinnvoll, in dem man nun weiß, welche wichtigen Fragen man auf jeden Fall vorher klären sollte, ehe man einem unbekannten Schießstand bzw. Verein beitritt, um dort am Schießbetrieb aktiv teilnimmt:

 

1.) Schießstand DSGVO-konform eingerichtet?

 

2.) Nähere Angaben zur Person des 2. Vorsitzenden (Körperbau und -verfassung, Arbeitsverhältnis außerhalb des Vereins, allgemeine geistige Befähigung)

 

Diese Checkliste sollte bei keinem zukünftigen Besuch einer Schießstätte fehlen und alle Punkte im Voraus gewissenhaft geklärt werden.

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 1 Minute schrieb WOF:

Das steht dir alles frei.

Ein Verein darf natürlich auch prüfen

wie ein Bewerber so zur FDGO steht.

 

Das geht noch viel einfacher:

 

Jeder Bewerber hat ALLE rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Schießbetrieb zu beachten.

 

Wenn Du Mitglied im Verein bist, hast Du dich daran zu halten. Rechtsfreie Bereiche werden da nicht akzeptiert.

 

Ansonsten kann man sich auch in einen Verein einklagen. Das dürfte bei so ziemlich allen Schützenvereinen aufgrund ihrer Satzung problemlos möglich sein.

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vor 21 Minuten schrieb GermanKraut:

Jeder Bewerber hat ALLE rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Schießbetrieb zu beachten.

Wenn Du Mitglied im Verein bist, hast Du dich daran zu halten. Rechtsfreie Bereiche werden da nicht akzeptiert.

Das hat nichts miteinander zu tun.

vor 21 Minuten schrieb GermanKraut:

Ansonsten kann man sich auch in einen Verein einklagen. Das dürfte bei so ziemlich allen Schützenvereinen aufgrund ihrer Satzung problemlos möglich sein.

Dabei wünsche ich dann mal viel Erfolg.

Bearbeitet von WOF
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Hallo

 

ich betone nochmal, wie in meinem Ausgangspost erwähnt, dass ich seit 27 Jahren den stand 2 mal im Monat miete und nie Probleme hatte.

Bis, ja bis eine übergewichtige sozialhilfeempfangende Dame den 2. Vorsitz übernahm.

 

Steven

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Am 27.5.2023 um 11:02 schrieb steven:

1.)

 

Aber, das Mädel: letztes Jahr schnitt sich ein Mitglied bei der Demontage des Stativs kräftig in die Daumenkuppe. Das Blut lief, sah dramatischer aus als es war. Die meisten waren schon weg, ich besorgte Papiertücher, verband den Kollegen notdürftig, wischte auf die schnelle das Blut vom Boden und brachte den Verletzten zu seinem Auto. Danach lud ich meine Waffen ein und fuhr nach Hause.

Montags bekomme ich per Mail eine Abmahnung mit dem Ziel der Kündigung, da Blut auf dem Boden lag. Es wurde nicht gefragt, was passiert war. Ich zum Stand: ich gebe zu, das war nicht ordentlich gewischt. Nur die Papiertücher reichten nicht. Ein Eimer Wasser wäre notwendig gewesen.

 

 

2.)

 

Vor 2 Monaten eine Abmahnung: die Dame hatte durch die Scheibe vom Aufenthaltsraum aus gesehen, dass sowohl zwei Waffen wie auch eine KW und eine .22LR LW vor dem Schützen auf dem Tisch lagen. Dies wäre nicht erlaubt. Häh? Dies war mir nicht bekannt.

 

 

Zu 1.)

 

Ein Mitglied hat in Deiner Anwesenheit den Boden vollgesaut.

 

Weder Du noch die anderen Mitglieder haben es dann für notwendig erachtet, die Sauerei vollständig zu entfernen und haben die Verschmutzung für nachfolgende Nutzer des Schießstandes hinterlassen. Gerade bei einer festgetrockneten Blutlache auf dem Boden eines Schießstandes dürfte für nachfolgende Benutzer keine große Freude aufkommen, geschweige denn ein Verständnis dafür, die unverschuldete Schweinerei zeit- und kostenintensiv zu beseitigen.

 

Gibt es einen Passus in Deiner Mietvereinbarung, dass die von Dir angemieteten Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu hinterlassen sind?

 

Wenn ja, war die Abmahnung für diese selbstverschuldete Schweinerei doch völlig gerechtfertigt. Wenn nein, warum hast Du dann eine bekommen?

 

 

Zu 2.)

 

Ist es denn erlaubt, dass vier Waffen vor dem Schützen auf dem Tisch liegen? Nur weil es Dir nicht bekannt ist, kann es ja trotzdem nicht erlaubt sein.

 

Ist es nicht erlaubt? Dann wäre die Abmahnung aufgrund Deines Fehlverhaltens völlig berechtigt.

 

Ist es erlaubt? Warum hast Du dann eine Abmahnung bekommen?

 

 

Vielleicht sollten wir erstmal diese beiden Punkte klären, um ein wenig Verständnis (oder auch Unverständnis) für die besagte Dame zu entwickeln.

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vor 3 Minuten schrieb GermanKraut:

Ein Mitglied hat in Deiner Anwesenheit den Boden vollgesaut.

Hallo GermanKraut

 

ok, dann versuchen wir mal zu klären:

ein Vereinsmitglied hat Zum Ende des Trainings sich die Daumenkuppe böse angeschnitten. Ich leistete erste Hilfe, verband ihn notdürftig, brachte ihn zu seinem Auto um zum Notarzt zu fahren. Wischte das Blut mit den vorhandenen Papiertüchern auf, packte dann meine Waffen ein und fuhr nach Hause.

Montags bekam ich dann die Abmahnung, weil Blut auf dem Boden lag. Keine frage, was passiert war, keine Frage, wie es dem Verletzten geht.

Ich wurde abgemahnt, mit dem Ziel der Kündigung, weil Blut auf dem Boden war.

Einen Eimer damit ich Wasser einfüllte und das Blut mit einem Putzlappen aufwischen konnte, war nicht vorhanden. Hätte ich natürlich zu Hause holen können. 

Aber das war nicht das Thema. das Thema war, dass Blut auf dem Boden war.

 

Steven

 

P.S. daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Mir war das Wohl des Verletzten etwas wichtiger.

 

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vor 10 Minuten schrieb GermanKraut:

Ist es denn erlaubt, dass vier Waffen vor dem Schützen auf dem Tisch liegen? Nur weil es Dir nicht bekannt ist, kann es ja trotzdem nicht erlaubt sein.

Hallo GermanKraut

 

es ging nicht, wie es unschwer aus meinem Post zu lesen ist, um vier, sondern um 2 Waffen.

Und diese Regelung ist mir nicht bekannt, und konnte ich bis dato auch nicht verifizieren. 

Und ob ich 2 oder 4 Waffen beim Schießen bei mir auf dem Tisch liegen habe: ich erkenne den Sinn nicht.

 

Steven

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vor 13 Minuten schrieb GermanKraut:

Ist es erlaubt? Warum hast Du dann eine Abmahnung bekommen?

Weil "der/die Wichtige" die Vorschriften nicht kennt und "meint" ...?!

 

Deine Logik ist doch offenbar "Wenn jemand eine Abmahnung bekommen hat, dann hat er doch auch etwas falsch gemacht, sonst hätte er ja keine bekommen ...", dass da "die andere Seite" etwas falsch gemacht haben könnte, darauf kommst Du offenbar nicht.

 

Unterhalte Dich mal mit Anwälten!

Wie viele Abmahnungen im Arbeitrecht unwirksam bis sogar unzulässig sind ...

Ein Verkehrsrechtsanwalt hat sich mal die Mühe gemacht VIELE Bußgeldbescheide zu untersuchen. Über 2/3 waren rechtsfehlerhaft!

Und das von "Profis" deren tägliches hauptberufliches Geschäft das ist.

 

Aber beim Schützenverein, mit seinem "ehrenamtlichen Nebenbei-Personal" kann so etwas natürlich nicht vorkommen, denn da sitzen ja nur "Vollprofis", die niemals Fehler machen ...

 

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vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Jeder Bewerber hat ALLE rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Schießbetrieb zu beachten.

Und jeder Stand-Betreiber hat sich genau so daran zu halten - und keine "eigenen Ideen" dazu zu erfinden, was denn der Gesetzgeber sonst vielleicht noch wollen oder gemeint haben könnte ...

 

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vor 19 Minuten schrieb steven:

Hallo GermanKraut

 

ok, dann versuchen wir mal zu klären:

ein Vereinsmitglied hat Zum Ende des Trainings sich die Daumenkuppe böse angeschnitten. Ich leistete erste Hilfe, verband ihn notdürftig, brachte ihn zu seinem Auto um zum Notarzt zu fahren. Wischte das Blut mit den vorhandenen Papiertüchern auf, packte dann meine Waffen ein und fuhr nach Hause.

Montags bekam ich dann die Abmahnung, weil Blut auf dem Boden lag. Keine frage, was passiert war, keine Frage, wie es dem Verletzten geht.

Ich wurde abgemahnt, mit dem Ziel der Kündigung, weil Blut auf dem Boden war.

Einen Eimer damit ich Wasser einfüllte und das Blut mit einem Putzlappen aufwischen konnte, war nicht vorhanden. Hätte ich natürlich zu Hause holen können. 

Aber das war nicht das Thema. das Thema war, dass Blut auf dem Boden war.

 

Steven

 

P.S. daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Mir war das Wohl des Verletzten etwas wichtiger.

 

 

vor 19 Minuten schrieb steven:

Hallo GermanKraut

 

ok, dann versuchen wir mal zu klären:

ein Vereinsmitglied hat Zum Ende des Trainings sich die Daumenkuppe böse angeschnitten. Ich leistete erste Hilfe, verband ihn notdürftig, brachte ihn zu seinem Auto um zum Notarzt zu fahren. Wischte das Blut mit den vorhandenen Papiertüchern auf, packte dann meine Waffen ein und fuhr nach Hause.

Montags bekam ich dann die Abmahnung, weil Blut auf dem Boden lag. Keine frage, was passiert war, keine Frage, wie es dem Verletzten geht.

Ich wurde abgemahnt, mit dem Ziel der Kündigung, weil Blut auf dem Boden war.

Einen Eimer damit ich Wasser einfüllte und das Blut mit einem Putzlappen aufwischen konnte, war nicht vorhanden. Hätte ich natürlich zu Hause holen können. 

Aber das war nicht das Thema. das Thema war, dass Blut auf dem Boden war.

 

Steven

 

P.S. daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. Mir war das Wohl des Verletzten etwas wichtiger.

 

 

So ehrenhaft Dein Verhalten auch ist, nur weil jemand so blöd war und sich in den Finger geschnitten hat (was ja laut deiner Aussage nun auch nicht gerade in höchstem Maße lebensbedrohend gewesen ist,um es mal sehr wohlwollend zu formulieren):

 

Als verantwortlicher Mieter bist Du auch für das Fehlverhalten Deiner Mitglieder verantwortlich, gerade was Verschmutzungen anbelangt. Und diese Verschmutzung war ja nun eindeutig selbstverschuldet, und dann auch noch in Deiner Anwesenheit und Deiner Kenntnis. Ein schwerer Notfall wie z.B. Schußverletzung und Rettungseinsatz lag ja nun nicht mal ansatzweise vor, sondern nur ein Kratzer am Finger mit starker Blutung, die ja auch sofort durch dein Fachgeschick so gut verbunden worden ist, dass der Verletzte aus eigener Kraft mit seinem Auto den Weg zum Arzt antreten konnte. Nach den hier von Dir geschilderten Erzählungen aus deinem Leben sollte so ein Kratzer dich nun auch nicht soweit traumatisieren, dass du darüber deine vertraglichen Pflichten zur Einhaltung der Sauberkeit vergessen musstest, zumal du ja mit den Papiertüchern schon eine gewisse eher erfolglose Grundreinigung versucht hast.

Wie auch selber zugegeben hast, war diese Grundreinigung alles andere als effektiv gewesen, so dass sich nun die Frage stellt, warum du dich nun über die völlig berechtigte Abmahnung aufgrund deines (im Nachhinein von Dir auch erkannten) Fehlverhalten aufregst.

 

Das ist das Thema, und nicht, dass Blut auf dem Boden war. Das Blut hättest Du oder einer von euch zeitnah und restlos entfernen müssen, was ja mit dem "Eimer Wasser" laut deiner Aussage auch kein Problem gewesen wäre.

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 45 Minuten schrieb tissi:

Es gibt eben Leute, die wollen auch mal wichtig sein.

Oder auch: Erkenne einen Charakter, in dem du ihm Macht gibst.

Das ist eine absolute Unverschämtheit jemandem so etwas zu unterstellen!

Solche fiesen Chraktere gibt's doch nur in irgendwelchen schlechten Filmen oder "damals" ...

Heutzutage völlig undenkbar!

 

Zumindest, wenn man dem einen oder anderen hier Glauben schenken will ...

 

Offenbar bin ich ja mit meiner Meinung doch nicht ganz allein.

 

P.S.: Wer Ironie findet darf sie behalten. ;)

 

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