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IGNORED

Wieviele Läufe?


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Geschrieben

Gibt es eigentlich im Gesetz eine Begrenzung, wieviele Wechselläufe zu einer Grundwaffe erlaubnisfrei zu erwerben sind? 

Ich habe nix gefunden und meine Glock 35 bietet so einige Möglichkeiten. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Faust:

Gibt es eigentlich im Gesetz eine Begrenzung, wieviele Wechselläufe zu einer Grundwaffe erlaubnisfrei zu erwerben sind?

 

Die Frage kannst Du Dir mit einem Blick in's Gesetz doch ganz einfach selber beantworten.

 

vor 3 Minuten schrieb Faust:

Ich habe nix gefunden

Bzw. Du hast es Dir schon beantwortet.

 

Die einzig richtige Antwort ist:

 

So viele, bis es unangenehm auffällt.

 

Es konnten auch mal "unbegrenzt viele" Waffen auf die Gelbe WBK erworben werden. Haben welche versucht.

Jetzt sind es nur noch 10.

 

Es können auch noch "unbegrenzt viele" Waffen über das Bedürfnis Jagdschein erworben werden. Das versuchen auch einige.

 

Jetzt kannst Du versuchen, "unbegrenzt viele" Wechselläufe zu erwerben.

Oder Du bekommst es hin, jeden Erwerb sauber und nachvollziehbar zu begründen, wenn Dich einer fragt.

Einige der Voraufgezählten konnten diese Fragen bei ihren Erwerbungen nicht mehr sauber und nachvollziehbar begründen.

Das hat dann irgendwann Folgen. Erst für Dich, dann ggf. für alle.

 

Fällt es nicht unangenehm auf, dann wird es keine Folgen haben.

 

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Praktische eigenverantwortliche Anwendung von (noch vorhandener) Freiheit.

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Geschrieben (bearbeitet)

Deine Antwort ist schon plausibel, allerdings bleibt die Frage nach der Nachvollziehbarkeit der Begründung für den Erwerb doch arg subjektiv. 

 

Bei meinem Beispiel mit der Glock 35 lassen sich zunächst 3 verschiedene Kaliber realisieren, dazu kommen verschiedene Lauflängen und -profile. Theoretisch. Alles begründbare Versuche, sportliche Leistungssteigerung zu erzielen, oder? 

Für mich schon.

 

Ich kenne die Auswirkungen einer bestimmten Kombination von Waffe und Lauf erst nach ausgiebiger Testung und komme mit einem Kaliber vielleicht besser zurecht als mit einem anderen.

 

Bleibt dann letztendlich doch sehr subjektiv und fällt dann der - vermutlich sehr laienhaften - Beurteilung eines anderen anheim. 

 

Da klingt die praktische eigenverantwortliche Anwendung der Freiheit doch sehr zurechtgestutzt und gemahnt zur Übervorsicht, selbst wenn man nicht in vorauseilendem Gehorsam auf seine Möglichkeiten verzichten will. 

 

Aber vermutlich ist da eine (nachträglich) willkürlich beschränkbare Eigenverantwortung verbunden mit Sanktionierung genau das, was mit solcher Gesetzgebung erreicht werden soll...

Bearbeitet von Faust
Geschrieben (bearbeitet)

So ist das eben, wenn man mit der gegebenen Freiheit nicht umgehen kann.

 

Forderst Du jetzt deutlicher ausformulierte Regulierungen?

Wären Dir festgelegte Stückzahlen lieber?

 

Oder willst Du nur

 

vor 9 Minuten schrieb Faust:

Theoretisch.

 über das böse Waffengesetz jammern?

 

 

Wenn Du meinst, testen zu müssen, dann teste und sei in der Lage, auf Nachfrage nachzuweisen, ggf. schön dokumentiert, was Du wie getestet hast.

Ob Du dann als ungeeignet(er) erkannte Teile behältst oder nicht, musst auch Du entscheiden.

 

Ich für meinen Teil wüsste, wie ich das angehe und würde es vorab (ja, sicherlich nicht bei jeder Waffenbehörde ein gangbarer und empfehlenswerter Weg, bei meiner aber schon) mit meiner Waffenbehörde besprechen. Das erspart einem eine blöde nachträgliche Reaktion.

 

vor 9 Minuten schrieb Faust:

Da klingt die praktische eigenverantwortliche Anwendung der Freiheit doch sehr zurechtgestutzt und gemahnt zur Übervorsicht

 

So ist das halt.

 

Willst Du, dass sich das ändert, dann wähle die Politiker, die bereit sind, das zu ändern und überzeuge möglichst viele andere, das auch zu tun.

 

Hier bei anderen Elektronen auf Bildschirme zu zaubern, wie "subjektiv", "zurechtgestutzt", "ermahnend", "vorauseilend", "willkürlich", "beschränkt" und "sanktioniert" das alles ist, ändert exakt nix.

 

 

Bearbeitet von Kreppel
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kreppel:

So ist das eben, wenn man mit der gegebenen Freiheit nicht umgehen kann...

... Oder einem das künstlich erschwert wird. 

vor 2 Minuten schrieb Kreppel:

... Willst Du, dass sich das ändert, dann wähle die Politiker, die bereit sind, das zu ändern und überzeuge möglichst viele andere, das auch zu tun... 

... Was ich bereits tue. 

vor 5 Minuten schrieb Kreppel:

... Hier bei anderen Elektronen auf Bildschirme zu zaubern, wie "zurechtgestutzt", "ermahnend", "vorauseilend", "willkürlich", "beschränkt" und "sanktioniert" das alles ist, ändert exakt nix.

Das soll hier auch nix ändern, sondern einen Austausch mit sachdienlichen Antworten und Einschätzungen befördern. Dazu sind Internetforen idealerweise da. Ich z. B. nehme deine Hinweise auf, wäge sie für mich ab und ziehe meine Schlüsse daraus. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Man kann es auch ganz klar ausdrücken: Mit solchem Handeln sind die Weichen für eine stringentere Auslegung dieser Möglichkeit des Zusatzerwerbes gestellt. Der wird abgestellt Siehe gelbe WBK.

Das sind Steilvorlagen, oder wird hier geglaubt, das hier wird von den Gegnern des Waffenbesitzes nicht gelesen.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)

Bringen wir mal die waffenrechtliche Perspektive ein:

 

Zitat

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g)

2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
2.2 
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

 

1.) Du darfst zunächst mal ohne erlaubnis Erwerben, aber nicht ohne Erlaubnis dauerhaft besitzen.
 

2.) Die Eintragung des Laufes in die Waffenbesitzkarte ist juristisch die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz.
 

3.) Für die Erteilung der Erlaubnis müssen die Voraussetzungen des §4 gegeben sein, also auch das Bedürfnis.
 

4.) Aufgrund des bereits von der Erlaubnispflicht freigestellten Erwerbs geht man davon aus, das der Gesetzgeber das Bedürfnis für den  Besitz in der Regel als gegeben betrachtet, da er sonst bereits den Erwerb erlaubnispflichtig gelassen hätte.
Bei Sportschützen pauschal nach §14 Abs 2 WaffG. Bei Erben z.B. nicht, da gibt es kein Bedrüfnis außer den  Besitz der Waffen die ererbt wurden.
 

5.) Das schließt nicht grundsätzlich die Prüfung des Bedürfnisses aus, und die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz, vulgo Eintragung, kann versagt werden, wenn (nicht abschließend): 

     a) kein Bedürfnis abgeleitet werden kann, also z.B. bei Sportschützen ein Wechsellauf für ein Kaliber, das in keiner Sportordnung zugelassen ist.

     b) ein Bedürfnis verneint werden muss, weil z.B. bei einem Sportschützen der Wechsellauf/System von §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist

     c) ohne das eine konkrete Zahl festgelegt ist, die Anzahl der Wechselläufe durch das jeweilige Bedürfnis nicht gerechtfertigt werden kann. Was zu viel ist, sagt dir dann ein Gericht.

 

Für den letzten Punkt ist natürlich ein Bedürfnis gegeben für mindestens einen Lauf pro Disziplin. Das ist ja obendrein im Sinne der Doktrin, weil Wechsellauf evtl den Erwerb Komplettwaffe verhindert. (oder auch nicht...:rofl:) und die Gesamtzahl der Komplettwaffen gleich hält.

 

Üblicherweise machen auch mehrere Wechselläufe im gleichen Kaliber kein Problem, nur wenn du irgendwann auf die Frage "Wie viele Wechselläufe hast du" nur noch mit "Ja" antwortest, könnte die Behörde mal nachhaken wozu du deine 30 Glockläufe eigentlich benötigst.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

Ich für meinen Teil wüsste, wie ich das angehe und würde es vorab (ja, sicherlich nicht bei jeder Waffenbehörde ein gangbarer und empfehlenswerter Weg, bei meiner aber schon) mit meiner Waffenbehörde besprechen.

 

Gehe nie zu Deinem Fürst,...

 

(Deutsche LWB halt...)

 

vor 38 Minuten schrieb ASE:

waffenrechtliche Perspektive

 

5.) Das schließt nicht grundsätzlich die Prüfung des Bedürfnisses aus, und die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz, vulgo Eintragung, kann versagt werden, wenn (nicht abschließend): 

    

     c) ohne das eine konkrete Zahl festgelegt ist, die Anzahl der Wechselläufe durch das jeweilige Bedürfnis nicht gerechtfertigt werden kann.

 

Och menno; die innovativsten Gesetzesänderungsvorschläge kommen von LWB selbst ?

Macht wirklich keinen Spaß so.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

Ich für meinen Teil wüsste, wie ich das angehe und würde es vorab ... mit meiner Waffenbehörde besprechen.

Nimm Mon Cherie mit, eine große Packung und im Sommer bitte gekühlt. Und nimm Dir ein Fleißkärtchen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Janzfan:

 

Och menno; die innovativsten Gesetzesänderungsvorschläge kommen von LWB selbst ?

 

Änderung? Das ist schon lange Gesetz. Wie immer aus der Verwaltungspraxis, dass alles eingetragen wird, abgeleitet, das ein Recht darauf bestünde. Vergleiche gelbe WBK

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Nimm Mon Cherie mit, eine große Packung und im Sommer bitte gekühlt. Und nimm Dir ein Fleißkärtchen.

 

vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Gehe nie zu Deinem Fürst,...

 

Tja, man kann meckern dass das alles so doof ist, oder man kann bekommen was man will, wenn man es nicht unnötig verkompliziert und mit dem System spielt statt dagegen.

Ändern werde ich es sowieso nicht.

Da braucht es gar keine Mon Cherie dafür.

Natürlich kann man auch vollkommen unnötige Verrenkungen machen, um irgendwie irgendwo was eingetragen zu bekommen (warst Du nicht vor Kurzem der mit dem Thread zur 2. oder 3. Kurzwaffe?) oder mit dem Kopf absichtlich gegen eine Wand rennen, aber das überlasse ich gerne anderen und schmunzle über das Fleißkärtchen-Geschwätz.

 

Aber wie Du so schön sagst:

 

vor einer Stunde schrieb Janzfan:

(Deutsche LWB halt...)

 

Wald, reinrufen und so.

 

Wobei - und das möchte ich nochmal betonen -  es durchaus tatsächlich an der Verweigerungs- und Anti-Waffen-Haltung einer Waffenbehörde scheitern kann. Das ist mir klar. Aber auch da gäbe es Mittel und Wege, abhängig davon, wie wichtig einem das Thema ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Änderung? Das ist schon lange Gesetz. Wie immer aus der Verwaltungspraxis, dass alles eingetragen wird, abgeleitet, das ein Recht darauf bestünde. Vergleiche gelbe WBK

 

Das "gelbe" Recht ist Geschichte.

& das zitierte "die Anzahl der Wechselläufe durch das jeweilige Bedürfnis nicht gerechtfertigt werden kann" steht wirklich so als möglicher Versagungsgrund im Gesetz ?

 

vor 2 Stunden schrieb Kreppel:

Tja, man kann meckern dass das alles so doof ist, oder man kann bekommen was man will, wenn man es nicht unnötig verkompliziert und mit dem System spielt statt dagegen.

 

Natürlich kann man auch vollkommen unnötige Verrenkungen machen, um irgendwie irgendwo was eingetragen zu bekommen (warst Du nicht vor Kurzem der mit dem Thread zur 2. oder 3. Kurzwaffe?)

 

Verweigerungs- und Anti-Waffen-Haltung einer Waffenbehörde

 

Es besteht halt immer die Gefahr, alles zu zerreden & durch solche Themen (auf die man eigenlich nicht kommt / kommen sollte...) ohne Not Staub aufzuwirbeln.

 

An "unnötigen Verrenkungen" besteht kein Interesse.

Frage höchstens mal zur Wissensauffrischung hier nach.

 

Die "Blockadeversuche" gewisser deutscher Behörden muß man hier leider zur Kenntnis nehmen; konnte mich bei Unserer bislang nicht beklagen.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Janzfan:

 

Das "gelbe" Recht ist Geschichte.

& das zitierte "die Anzahl der Wechselläufe durch das jeweilige Bedürfnis nicht gerechtfertigt werden kann" steht wirklich so als möglicher Versagungsgrund im Gesetz ?

 

Ja, und es ist die analoge Konstellation wie bei der Gelben ohne expliziten Deckel. Wenn du eine große Anzahl, insbesondere kalibergleicher,  Wechselläufen hast, kann das Bedürfnis zum Besitz, das nun mal bei Eintrag zu prüfen ist, verneint werden und die Erteilung der Besitzerlaubnis versagt werden.

 

Die Erlaubnisfreiheit für den Erwerb ist nicht gleichbedeutend mit der Freistellung von der Bedürfnisprüfung für den Besitz. Die Annahme war eben, das Wechselläufe nicht um des Hortens willen erworben werden, genau wie Waffen auf die gelbe. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Janzfan:

Es besteht halt immer die Gefahr, alles zu zerreden & durch solche Themen (auf die man eigenlich nicht kommt / kommen sollte...) ohne Not Staub aufzuwirbeln.

 

Ich halte es durchaus für zweckmäßig und löblich von @Faust, dass er sich da vorher Gedanken drüber macht und auch mal Zweit- und Drittmeinungen dazu einholt. DAS ist eigentlich Sinn und Zweck eines Waffenforums, und nicht das, was hier leider zu 70-80% an nicht themenspezifischem Gesülze die Threads füllt.

 

Erstmal gedankenlos Fakten schaffen, weil man ja meint irgendwas zu wissen oder zu dürfen und dann sieht es die eigene Behörde auf einmal anders und alle gucken wie ein Pferd, das halte ich für "ohne Not Staub aufwirbeln".

 

Ich sehe wie gesagt grundsätzlich kein Problem bei seinem Grundanliegen, mal verschiedene Läufe in verschiedenen Kalibern für seine Basiswaffe auszuprobieren.

Wenn das 2, 3, 4 oder vielleicht auch noch 5 sind, wird da keiner fragen, insbesondere wenn deren Eigenschaften wie Länge und Kaliber erkennbar unterschiedlich sind.

Sind es dann schon 6, 7, 8, 9 oder 10, dann wird es vermutlich schon langsam Ähnlichkeiten und Doppelungen geben.

Und sind es auf einmal 15, dann wird auch ein geduldiger Sachbearbeiter mal fragen, warum er jetzt für die gleiche Waffe schon gleich das zweite Erlaubnisdokument voll hat.

Wenn man dann eine kluge Antwort hat und darauf hinweist, dass logischerweise eh' nur immer mit einem Lauf geschossen werden kann (was auch dem Gesetzgeber klar war, als er diese Erleichterung in's Gesetz aufgenommen hat*), und dass man z.B. entdeckt hat, dass 4 oder 5 von diesen Läufen besonders gute Ergebnisse erzielen, dann legt er sich vielleicht wieder entspannt hin.

Hat man aber 14 Kumpels, die zufälligerweise alle eine gekorene 4mm M20 Glock in einer WBK stehen haben und die Läufe passen da zufällig und der SB hat da sowieso schon immer so ein komisches Gefühl gehabt, ja dann...

 

* was ihm damals z.B. nicht klar war, war die Erfolgsgeschichte des Schiess-Legos AR15, wo die Besitzer auf einmal ein halbes Dutzend oder mehr Wechselsysteme hatten und Griffstücke ja keine wesentlichen Waffenteile waren, was sollen die also schon machen? Das Gesetz haben sie einfach geändert und schwupps war dieser Lapsus nach ein paar liberalen Jahren auch wieder Geschichte.

 

Auch wenn's hier nicht gut ankommt, am Ende kann ich nur wieder auf das verweisen, was ich eingangs schon schrieb:

 

vor 10 Stunden schrieb Kreppel:

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Praktische eigenverantwortliche Anwendung von (noch vorhandener) Freiheit.

 

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Pikolomini:

Man kann es auch ganz klar ausdrücken: Mit solchem Handeln sind die Weichen für eine stringentere Auslegung dieser Möglichkeit des Zusatzerwerbes gestellt. Der wird abgestellt Siehe gelbe WBK.

Das sind Steilvorlagen, oder wird hier geglaubt, das hier wird von den Gegnern des Waffenbesitzes nicht gelesen.


Blablabla. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Janzfan:

Am besten hier schleunigst zumachen, oder besser ausblenden... 

Am besten über gar nix mehr sprechen und wenn, dann nur im Flüsterton, um ja nicht aufzufallen? 

Im übrigen ist dieser Faden kein Unfall, sondern eine Bitte um Information und der nachfolgende Austausch, wer welche Informationen hat und deren Bewertung. 

 

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb ASE:

Ja, und es ist die analoge Konstellation wie bei der Gelben ohne expliziten Deckel.

 

Hortens

 

Schon klar; ist blos noch nicht durch Präzedenzfall (mit erfolgter gesetzlicher "Nachbesserung") erwiesen.

Aber wir tun ja hier bereits nach Kräften alles dazu... ?

Spielverderberei halt.

Oder ist mein "Praxisbespiel" unten bereits überzogen ?

 

vor 6 Stunden schrieb Kreppel:

Ich sehe wie gesagt grundsätzlich kein Problem bei seinem Grundanliegen, mal verschiedene Läufe in verschiedenen Kalibern für seine Basiswaffe auszuprobieren.

Wenn das 2, 3, 4 oder vielleicht auch noch 5 sind,

Sind es dann schon 6, 7, 8, 9 oder 10, dann wird

Und sind es auf einmal 15, dann wird

 

"Kein Problem", oder (wenn auch hier nur in der Theorie) neu "geschaffene Probleme ?

Legt nicht Jeder individuell seine "Praktische eigenverantwortliche Anwendung von (noch vorhandener) Freiheit" aus & handelt danach ?

Übrigens kauft man eher nicht nur um "mal was auszuprobieren"; wird sich ja nun nicht Jedermann ein Beispiel an mir nehmen.

Man möchts auch nachhaltig besitzen (zumindest wenn man was gefunden hat, bzw. realisieren konnte, was man schon immer haben wollte.).

 

Praxis gefällig ?

Hast mehrere wechselkaliberfähige Revolver ähnlich altem Dan Wesson, oder halt Janz; oder nur einschüssige Pistolen wie meine TCs von früher, oder halt FA 2008. Oder mehrschüssige Multical. -Pistolen.

Deren (Werbe-) Konzept sind ein (jedenfalls wenige) Waffeneintrag / Einträge & viele WL.

Hast für 2 Waffen jeweils 3 Wechselkalibersätze & diese in 3 LL.

Also hast schnell 22 WL.

Na und ?

Sind halt einige Gebühren & die Amtsstube bleibt schön warm.

Die Behörde macht, wozu sie beauftragt wird; so wars zumindest nach wörtlicher Aussage meiner SB.

Oder sind wir auch Diesem schon wieder überdrüssig ?

 

vor 58 Minuten schrieb Faust:

Am besten über gar nix mehr sprechen und wenn, dann nur im Flüsterton, um ja nicht aufzufallen? 

Im übrigen ist dieser Faden

 

Nö, kaufen, was man haben möchte & Spaß haben !

Dennoch muß nicht alles öffentlich auf dem Silbertablett ausgebreitet werden; gerade ich habe genau das hier unangenehm erfahren müssen.

Dennoch weiterzumachen, hat dann schon mit Masochismus zu tun; der deutsche LWB ist gnadenlos (oder einfach nur missgünstig / kleinkariert / rechthaberisch).

Hatte darum gebeten, zwei kürzlich neuerstellte ähnliche Themen unter "Waffenrecht" (worauf noch nicht, oder erst sehr wenig reagiert wurde) moderativ entfernen zu lassen, was auch freundlicherweise erfolgte.

Dort gings auch um Wechsellaufoptionen, aber um deren Art, nicht Quantität.

Auch ich hätte gern Infos erhalten; aber es begann genau das, was nun hier läuft.

Geschrieben

Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht

probier es aus, wenn man Dir irgendwann alles wegnehmen will - KLAGEN

was dabei rauskommen kann hat man an meiner Verfassungsbeschwerde gesehen

Plötzlich war ich Schuld das alle Ihre HA abgeben sollten.....

Ich würde mich heute damit etwas zurückhalten, nicht immer verhandeln die bei Gericht das was man will

manchmal ändern die auch Gesetze - wie in meinem Fall und man kriegt richtig aufs Maul

 

Denk drüber nach, ob es Dir das wert ist

 

Das schlimme ist, man wird die GEister die man da ruft nicht mehr los.

Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen

in einer Höhe die einfach astronomisch ist

Wie gesagt, probieren geht über studieren

 

viel Glück

 

achso, ich würds nicht so an die Große Glocke hängen, deshalb ist der Thread über

Geschrieben

Was ist eigentlich aus Colt S. Geworden , und wie ist seine Klage ausgegangen.

Da war doch was mit viele Waffen , Trainings- und Wettkampfnachweis . Bedürfnis . 

Und dann waren die WBK's widerrufen. 

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