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Jugendliche Schützin


steven

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vor 49 Minuten schrieb coach1964:

.... ist die Einverständnisserklärung meist im Ordner im Vereinsheim…. Die muss auf verlangen beim schießen vorgelegt werde können …bis Vollendung des 18. Lebensjahres 

 

Die Einverständniserklärung doppelt ausfertigen.

Eine für´s Vereinsheim und die andere kommt in Folie gleich in die Schießsporttasche der Kleinen und bleibt dort auf immer und ewig. In der Hoffnung, dass die Kleine nur eine Tasche hat, sonst in jede Tasche ein Exemplar. Wird sonst beim Umpacken garantiert vergessen. Alles Erfahrungswerte.

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vor 5 Stunden schrieb coach1964:

Das ist rechtlich nich einwandfrei was du schreibst.

es setzt immer das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten , egal ob einer anwesend ist oder nicht…. Seit Einführung der jubali war ich wlsb Instruktor für jubali und es wurde nie anders gelehrt das es die rechtliche Seite auch so vorsieht 

 

Das stimmt, das ist an dieser Stelle etwas unsauber im Skript formuliert. Das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten muss natürlich vorliegen. 

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Das ist noch nicht per Gesetz vorgeschrieben dass man ein erweitertes Führungszeugnis haben muss. Manche Landkreise schreiben es vor , dass jemand Einsicht darauf haben soll. Wenn man verlangt es abzugeben ist es eine Verletzung des Datenschutzes

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Unsere Jugendlichen (ab 14 J.) dürfen mit der KK-Sportpistole trainieren.

Dazu bekommt jeder Nachwuchskader von uns eine persönlich zugeteilte Pistole - natürlich je nach Leistungslevel, passender Größe / Griff und natürlich Verfügbarkeit.

Somit "brauchen" sie erstmal keine eigene auf eigener WBK, bis sie 18 sind.

Damit trainieren wir in erster Linie DSB SpoPi 30+30 mit dem Ziel: "Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft in München".

 

Wer Spaß dran hat, kann zusätzlich aus dem breiten Portfolio des BDS-Sporthandbuchs an den Landesmeisterschaften des BDS mit geliehenen Waffen teilnehmen, die wir unseren jungen Sportlern gern und auch kostenlos zur Verfügung stellen. Hier natürlich nicht der Luxus einer personenbezogenen Waffe, dafür aber breitestes Sortiment an Lang- und Kurwaffen. Der Haken ist natürlich die leider begrenzte Ressource (Trainings.)Zeit sowohl der Jugendlichen als auch der Trainer.

 

Bezüglich Sachkunde: Wir ermutigen unseren Nachwuchs, die Sachkunde mit 17 zu machen, damit sie mit 18 ihre eigene WBK beantragen können. Auch, wenn U18 noch nicht mit GK schießen darf, so wird doch das entsprechende Wissen vermittelt. Die entsprechenden Zeugnisse werden durch den Lehrgangsleiter ohne irgendwelche sinnbefreiten Begrenzungen ausgestellt. Mit 25 oder früher mit MPU bekommen dann unsere jungen Sportler dann auch GK-Waffen problemlos befürwortet und auch in die WBK eingetragen.

 

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