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IGNORED

Wo findet man die "Tabelle 5 der Maßtafeln" auf die in Anlage 2 des WaffG verwiesen wird? Link?


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Geschrieben

Im WaffG Anlage 2 heißt es bspw.

 

Zitat

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

...

1.5.5
Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 der Maßtafeln nach § 1 Abs. 3 Satz 3 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln), bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor der Mündung Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen Kartuschenmunition der Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als 47 oder 49 mm;
1.5.6
Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann;

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Nach der "Dritten Verordnung zum Waffengesetz"

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl191s1872.pdf

 

und Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl100s0038.pdf

 

habe ich daher mal gesucht, aber eine Tabelle mit Namen Tabelle 5 scheint es darin nicht zu geben.

Es gibt zwar im letzteren Dokument auf Seite 10 Abschnitt n) eine Tabelle, die dem obigen Text nahe kommt, aber Tabelle 5 heißt die auch nicht.

 

Und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz gibt es zwar auch Tabellen, aber da scheint auch keine zu passen.

https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html

 

Und im WaffG selbst

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

oder AWaffG

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

gibt's auch keine.

 

Also, wo findet man diese ominöse Tabelle 5?

Die Tabelle würde ich mir gerne mal ansehen.

Ein direkter Link wäre super.

Geschrieben (bearbeitet)

Bundesgesetzblatt
Teil I G 5702
Ausgegeben zu Bonn am 24. Januar 2000 Nr. 3

 

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']__1674739628708

 

Bemerkenswert, daß man ohne Fachbücher und Schwarmintelligenz so einem Thema kaum beikommt ...

 

Der Hintergrund der Regelung zu Kleinschrotmunition (im Ausland ev. frei erhältlich) ist meines Wissens, daß diese ggf. in die Lager entsprechender SRS-Waffen geladen werden könnten und man befürchtet, daß Schrote im Gegensatz zu Vollgeschossen an Laufblockierungen vorbeikommen könnten.

Bearbeitet von Elo
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Elo:

Bemerkenswert, daß man ohne Fachbücher und Schwarmintelligenz so einem Thema kaum beikommt ...

Ja, normalerweise müsste so etwas leicht für verfügbar auf der Webseite des Bundesamt für Justiz stehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/

 

Das ist aber leider nicht der Fall. Gefunden habe ich es da zumindest nirgends.

 

vor 24 Minuten schrieb Elo:

 

Der Hintergrund der Regelung zu Kleinschrotmunition (im Ausland ev. frei erhältlich) ist meines Wissens, daß diese ggf. in die Lager entsprechender SRS-Waffen geladen werden könnten und man befürchtet, daß Schrote im Gegensatz zu Vollgeschossen an Laufblockierungen vorbeikommen könnten.

Ja, so ist es.

Geschrieben (bearbeitet)

Den Umstand, daß man sich unter Androhung von Konsequenzen an Regelwerke halten muß, die von öffentlichen (oder beliehenen privaten/privatisierten) Stellen nur kostenpflichtig unter Berufung auf Urheberrechte zugänglich gemacht werden, halte ich auch für äußerst fragwürdig.

 

Kommt in vielen verschiedenen Gebieten vor, z.B. auch DIN-Normen oder im Luftverkehr mit Luftraum- und Wetterdaten.

 

 

 

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
2 hours ago, lrn said:

im Luftverkehr mit Luftraum- und Wetterdaten.

 

Echt jetzt? Bei uns gibt's das alles gratis zum Runterladen. Papierkarten müssen logischerweise bezahlt werden, sind aber preiswert. Bonusleistungen wie ForeFlight sind nützlich und manche würden sagen für gewisse Zwecke unverzichtbar, aber da zahlt man für das bessere Werkzeug zum Anschauen der kostenlosen Daten.

Geschrieben

Mittlerweile ist immerhin die AIP offenbar öffentlich zugänglich, NOTAM, GAFOR und ähnliches aber nicht, und über die AIP hinausgehende freie Infos der DFS mit dem vermerk "nicht zur Flugvorbereitung geeignet".

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 26.1.2023 um 13:51 schrieb Rohrzange:

Im WaffG Anlage 2 heißt es bspw.

 

Zitat

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

...

1.5.5
Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 der Maßtafeln nach § 1 Abs. 3 Satz 3 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln), bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor der Mündung Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen Kartuschenmunition der Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als 47 oder 49 mm;

 

 

Ich grabe den Beitrag mal aus, weil wir folgendes Problem haben:

 

1991, also vor 33 Jahren, haben wir für unsere Bürgerwehr eine Salutkanone gebaut, die Schwarzpulver-Alarmpatronen Kal. 12/49 verschießt.

Die Länge der Patronenlager wurde damals, nach Vorgabe des Beschußamtes Mellrichstadt, mit Sperrstiften begrenzt, um das Laden von normalen Flintenpatronen Kal. 12 zu verhindern.

Die Sperrstifte wurden so eingebracht, daß die max. Lagerlänge 53,5 mm betrug und somit keine scharfen Flintenpatronen geladen werden konnten.

Daß wurde 1992 so vom Beschußamt abgenommen und die Kanone wurde auch so beschossen.

Bei allen weiteren 5-jährigen Folgebeschüssen gab es dann auch nie Probleme.

Dieses Jahr im November weigerte sich dann allerdings der nun zuständige Beamte des Beschußamtes, die Kanone erneut zu beschießen, und verwies auf diese Tabelle 5 der Maßtafeln, worin eine max. Patronenlagerlänge von 45 + 2mm angegeben ist.

 

Meine Frage:

Hat er recht und hat das Beschußamt seit nunmehr 32 Jahren dieses Maß übersehen/nicht überprüft oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?

 

Tabelle 5.JPG

Geschrieben (bearbeitet)

Ohne Gewähr, nur eine Idee:

 

Es gibt bei Din Media

 

Bekanntmachung
HandfWaffMaßtBek:2000-01-10
Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition

Ausgabedatum 2000-01-10
 

https://www.dinmedia.de/de/bekanntmachung/handfwaffmasstbek/32215854

 

Das vergleichen mit der Ausgabe vom 20.02.1991, gültig bis 31.12.1999 , Bundesanzeiger 1991, Nr 52a.

 

Es könnte möglich sein, beide in bestimmten Hochschulbibliotheken kostenfrei einzusehen.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb thomas.h:

Meine Frage:

Hat er recht und hat das Beschußamt seit nunmehr 32 Jahren dieses Maß übersehen/nicht überprüft oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?

 

Tabelle 5.JPG


Leider habe ich gerade keine aktuelle Maßtabelle zur Hand, bzw. kann prüfen, ob sich da was geändert hat.
Aber das hier dürfte euer Problem sein:
https://www.aguilaammo.com/products/12-gauge-minishell-slug

 

Mittlerweile gibt es auf dem Markt verfügbare Munition mit kürzeren Hülsenlängen.

Euch wird damit vermutlich die munitionstechnische Entwicklung zum Verhängnis. 
 

Grüße

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Stefan Klein:

Euch wird damit vermutlich die munitionstechnische Entwicklung zum Verhängnis.

 

Das ist die Slugmun für Scheibenzwecke, mit der mehr Murmeln ins Rohr passen.

1 3/4 Inch = 44,45 mm (rechnerisch).

Die gibt es seit einigen Jahren, vielleicht weiß jemand, ab wann die tatsächlich am Markt bzw. zugelassen waren?

 

Die Abklärung, ob es tatsächlich eine Änderung in den Rechtsvorschriften gab, könnte aber trotzdem sinnvoll sein.

 

Ich will nun (gerade im Waffenrecht) nicht über Bestandsschutz spekulieren, aber eine gewisse Rechtssicherheit sollte für Besitzer solch alter Teile gegeben sein, wenn die nach Vorgabe des Beschußamtes hergestellt wurden.

Was nun, wenn demnächst ein Munhersteller einen Slug mit 40 oder 35 mm Länge herausbringt?

 

Existiert die damalige Vorgabe des Beschußamtes noch in Form von Unterlagen?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb Elo:

Die gibt es seit einigen Jahren, vielleicht weiß jemand, ab wann die tatsächlich am Markt bzw. zugelassen waren?

 

Die hatten ein CIP Zeichen aus Spanien, das betreffende spanische Beschussamt danach gefragt, nach welcher CIP Spezifikation die diese Patronen denn prüfen, entgegneten die erstaunt "Wir? Prüfen?" - da hat sich Aguila in Mexico wohl eine künstlerische... ähm... Freiheit genommen.

 

Die Händler, die das in Deutschland bisher angeboten hatten haben wohl keine Bestände mehr, das wird Gründe haben.

 

Bearbeitet von TT01
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb thomas.h:

oder ist dieses Maß nach Tabelle 5 evtl. erst später so festgelegt worden?

 

Die Beschussämter können sicherlich auf die aktuellen Masstafeln, sowie auch auf  frühere Ausgaben zugreifen und wären für mich der erste Anlaufpunkt.

Evtl. wäre auch eine Anfrage bei der DEVA ein Versuch wert.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb skipper:

Helfen Dir diese beiden Tabellen aus dem JAhre 1980 weiter?

Danke!

Anscheinend war da 1980, außer der max. Länge der Patronenhülse mit 57 mm, überhaupt nichts festgelegt. :confused:

Zumindest eine min. Länge des Patronenlagers L3 hätte ich da ja doch schon erwartet.

Aus welchem Buch stammen die Tabellen?

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