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IGNORED

Wo findet man die "Tabelle 5 der Maßtafeln" auf die in Anlage 2 des WaffG verwiesen wird? Link?


Rohrzange

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Im WaffG Anlage 2 heißt es bspw.

 

Zitat

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

...

1.5.5
Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 der Maßtafeln nach § 1 Abs. 3 Satz 3 der Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln), bei deren Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor der Mündung Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen Kartuschenmunition der Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als 47 oder 49 mm;
1.5.6
Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P(tief)1 bis 12,5 mm geladen werden kann;

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Nach der "Dritten Verordnung zum Waffengesetz"

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl191s1872.pdf

 

und Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl100s0038.pdf

 

habe ich daher mal gesucht, aber eine Tabelle mit Namen Tabelle 5 scheint es darin nicht zu geben.

Es gibt zwar im letzteren Dokument auf Seite 10 Abschnitt n) eine Tabelle, die dem obigen Text nahe kommt, aber Tabelle 5 heißt die auch nicht.

 

Und in der Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz gibt es zwar auch Tabellen, aber da scheint auch keine zu passen.

https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html

 

Und im WaffG selbst

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

oder AWaffG

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html

gibt's auch keine.

 

Also, wo findet man diese ominöse Tabelle 5?

Die Tabelle würde ich mir gerne mal ansehen.

Ein direkter Link wäre super.

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In der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV), Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition, werden zumindest teilweise "Maßtafeln der CIP (TDCC)" erwähnt - meinst Du das?

 

https://www.cip-bobp.org/de/tdcc

 

Kartuschen für Alarmwaffen wäre dort Tab VIII:

 

https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=8

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Bundesgesetzblatt
Teil I G 5702
Ausgegeben zu Bonn am 24. Januar 2000 Nr. 3

 

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl100003.pdf']__1674739628708

 

Bemerkenswert, daß man ohne Fachbücher und Schwarmintelligenz so einem Thema kaum beikommt ...

 

Der Hintergrund der Regelung zu Kleinschrotmunition (im Ausland ev. frei erhältlich) ist meines Wissens, daß diese ggf. in die Lager entsprechender SRS-Waffen geladen werden könnten und man befürchtet, daß Schrote im Gegensatz zu Vollgeschossen an Laufblockierungen vorbeikommen könnten.

Bearbeitet von Elo
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vor 24 Minuten schrieb Elo:

Bemerkenswert, daß man ohne Fachbücher und Schwarmintelligenz so einem Thema kaum beikommt ...

Ja, normalerweise müsste so etwas leicht für verfügbar auf der Webseite des Bundesamt für Justiz stehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/

 

Das ist aber leider nicht der Fall. Gefunden habe ich es da zumindest nirgends.

 

vor 24 Minuten schrieb Elo:

 

Der Hintergrund der Regelung zu Kleinschrotmunition (im Ausland ev. frei erhältlich) ist meines Wissens, daß diese ggf. in die Lager entsprechender SRS-Waffen geladen werden könnten und man befürchtet, daß Schrote im Gegensatz zu Vollgeschossen an Laufblockierungen vorbeikommen könnten.

Ja, so ist es.

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Den Umstand, daß man sich unter Androhung von Konsequenzen an Regelwerke halten muß, die von öffentlichen (oder beliehenen privaten/privatisierten) Stellen nur kostenpflichtig unter Berufung auf Urheberrechte zugänglich gemacht werden, halte ich auch für äußerst fragwürdig.

 

Kommt in vielen verschiedenen Gebieten vor, z.B. auch DIN-Normen oder im Luftverkehr mit Luftraum- und Wetterdaten.

 

 

 

Bearbeitet von lrn
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2 hours ago, lrn said:

im Luftverkehr mit Luftraum- und Wetterdaten.

 

Echt jetzt? Bei uns gibt's das alles gratis zum Runterladen. Papierkarten müssen logischerweise bezahlt werden, sind aber preiswert. Bonusleistungen wie ForeFlight sind nützlich und manche würden sagen für gewisse Zwecke unverzichtbar, aber da zahlt man für das bessere Werkzeug zum Anschauen der kostenlosen Daten.

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