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VDB "Waffenkontrollen- wir suchen sie!"


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Geschrieben

Waffenkontrollen - wir suchen Sie!

Unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzer kennen wir alle nun seit einigen Jahren. Es stört uns jedoch massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft.

Dagegen möchten wir nun gerne vorgehen. Dafür benötigen wir jedoch Menschen, die:

kontrolliert wurden (OHNE MÄNGEL/Beanstandungen) und einen

Kosten-/Gebührenbescheid bekommen haben (der das Datum ab HEUTE hat) und

bereit sind, gegen diesen Bescheid - im schlimmsten Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht - zu gehen

aus einem der folgenden Bundesländer kommen:

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Schleswig-Holstein

Sachsen

Sachsen-Anhalt

bereit sind, dass Ihr Verfahren auch medial durch den VDB begleitet wird

Wir als Verband begleiten das Verfahren rechtsanwaltlich und übernehmen auch das Kostenrisiko.

Wenn Sie zum o.g. Personenkreis gehören, dann melden Sie sich bitte mit Ihrem Kosten-/Gebührenbescheid so schnell als möglich (wegen der Widerspruchsfrist). Selbstverständlich werden wir Sie vor irgendeiner Aktivität ausgiebig informieren und beraten, wie der Verlauf ist.

Bitte schreiben Sie hierfür direkt an rechtsberatung@vdb-waffen.de

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb chapmen:

Waffenkontrollen - wir suchen Sie!

Unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzer kennen wir alle nun seit einigen Jahren. Es stört uns jedoch massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft.

 

Unangemeldete Kontrollen muss man aber nicht hereinlassen. Die Kontrolleure sollen gefälligst einen Termin ausmachen!

Geschrieben
3 hours ago, chapmen said:

Klasse Beitrag.

Wie viele Widerrufe der WBK gab es denn bisher, wenn eine Unangemeldete Kontrolle verweigert wurde und stattdessen ein Termin angeboten wurde?

Geschrieben (bearbeitet)

Lest Euch das noch mal durch.

 

Gesucht werden Menschen, die OHNE MÄNGEL/Beanstandungen kontrolliert wurden und einen Kosten-/Gebührenbescheid bekommen haben.

 

Es geht (nur) um die Kostenfrage, nicht um die Kontrolle an sich oder deren Ablauf.

 

Wenn man diesbezüglich ein Grundsatzurteil erreichen könnte, wäre auch das wichtig, um der Idee einer Regelung (Verschärfung) über den Geldbeutel etwas entgegenzusetzen.

Bearbeitet von Elo
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 4
  • 2 Monate später...
Geschrieben
Am 23.1.2023 um 19:40 schrieb chapmen:

Waffenkontrollen - wir suchen Sie!

Unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzer kennen wir alle nun seit einigen Jahren. Es stört uns jedoch massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft.

Dagegen möchten wir nun gerne vorgehen. Dafür benötigen wir jedoch Menschen, die:

kontrolliert wurden (OHNE MÄNGEL/Beanstandungen) und einen

Kosten-/Gebührenbescheid bekommen haben (der das Datum ab HEUTE hat) und

bereit sind, gegen diesen Bescheid - im schlimmsten Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht - zu gehen

aus einem der folgenden Bundesländer kommen:

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Schleswig-Holstein

Sachsen

Sachsen-Anhalt

bereit sind, dass Ihr Verfahren auch medial durch den VDB begleitet wird

Wir als Verband begleiten das Verfahren rechtsanwaltlich und übernehmen auch das Kostenrisiko.

Wenn Sie zum o.g. Personenkreis gehören, dann melden Sie sich bitte mit Ihrem Kosten-/Gebührenbescheid so schnell als möglich (wegen der Widerspruchsfrist). Selbstverständlich werden wir Sie vor irgendeiner Aktivität ausgiebig informieren und beraten, wie der Verlauf ist.

Bitte schreiben Sie hierfür direkt an rechtsberatung@vdb-waffen.de

Und was ist mit nicht genannten Bundesländern, z.B. Rheinland-Pfalz?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb P 8X:

mit nicht genannten Bundesländern, z.B. Rheinland-Pfalz?

 

In Rheinland-Pfalz erfolgt es auf folgender Grundlage: "Besonderes Gebührenverzeichnis der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung" (AllgVwGebV RP 2022), gültig ab 08.11.2022:

 

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-AllgVwGebVRP2022pAnlage

 

Zitat (Hervorhebung meinerseits):

...

19.13.6 - Verdachtsabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 54,00 bis 270,00

19.13.7 - Verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG = 21,50 bis 43,50

 

Anmerkung zu lfd. Nr. 19.13.7

Führt die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle zu keinerlei Beanstandungen mit weiterem Zeitaufwand, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.

...

 

Da die Gebühren für die verdachtsunabhängige Vorortkontrolle relativ überschaubar sind und davon abgesehen werden kann, liegt die Vermutung nahe, daß dort wenig Ansatzpunkte für eine Klage gesehen werden.

 

Zum Vergleich:

Niedersachsen - Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-)

 

Zitat:

...

109.1.38.1

Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2
nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 45 und höchstens 300 EUR

...

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb P 8X:

z.B. Rheinland-Pfalz

Ich hab dem VDB meine Unterlagen zukommen lassen. Die gingen bis dato davon aus, dass in RLP keine Gebühren erhoben werden. Dem ist halt nicht so. Deshalb können sich auch Schützen mit ihrem Gebührenbescheid melden. Solange noch Widerspruch eingelegt werden kann.

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Geschrieben

Und warum nicht Baden-Württemberg ? Da gibts zwar keine LandesGebVO, ist aber nach Landesgebührenrecht die Gebührenerhebung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen nur dann zulässig, wenn der Waffenbesitzer die Kontrolle selbst verursacht hat oder zusätzlicher Aufwand entsteht, da diese dann nicht mehr im überwiegenden öffentlichen Interesse erfolgen.

 

Von zahlreichen Waffenbehörden in BaWü werden aber entgegen der o.g. Bestimmungen Gebühren für Tresorkontrollen erhoben.

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