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Repetierer mit 30 Schuss AR Magazin sportlich nutzbar?


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Geschrieben

Sind Repetierer welche AR Magazine aufnehmen können - also auch solche mit 30 Schuss Magazinen um welche es hier speziell geht:

 

A) Zum Training zugelassen

B) Gibt es Sportdisziplinen für Repetierer mit Magazinen mit mehr als 10 Schuss

Geschrieben

Sofern der Umgang mit dem Magazin legal erfolgt, also durch gemeldeten Altbesitz oder BKA-Genehmigung und es in einer Sportordnung eine Disziplin gibt, kann man ein solches Magazin verwenden.

 

Bei IPSC bleibt da nur Manual Action Open, da hier die Magazinkapazität nicht eingeschränkt ist. Wenn es aus gründen der Fairness nicht eingeschränkt wird, weil sonst 30er-Privilegierte einen Vorteil haben könnten 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Alex90:

und wenn man gleichzeitig noch ein AR besitzt? 

ähnlich wie bei Glock LW Mag und Glock KW? 

 

Nein, denn da wechselt nichts zwischen Lw und Kw.

Es ist egal was Du besitzt.

 

Mit anderen Worten:

Seit 2003 (und davor) bis heute ist ein Repetierer mit Magazinen größer 10 Schuss Kapazität nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen.

Auch nicht mit einem AR15 kompatiblen Magazin.Im Gegensatz zur Selbstladelangwaffe.

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html

 

Das Problem, seit 2020 sind Zentralfeuermunition-Lw-Magazine mit Kapazität > 10 Schuss generell verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Damit ist auch das >10 Schuss Magazin im Repetierer "tot".

 

Entweder hast Du Altbesitz vor 2017 (Egal ob vom oder für Repetierer oder Selbstlader)

oder Ausnahmegenehmigung vom BKA.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Bounty:

Nein, denn da wechselt nichts zwischen Lw und Kw

stimmt. ich muss zugeben ich hab die frage falsch gelesen. 

 

Remington 7615 oder Troy PAR würden mir als Beispiele einfallen. 

 

Disziplinen wären dann zum Teil die UHR Disziplinen (außerhalb vom IPSC). Da sind die Magazinkapazitäten aber in der Regel begrenzt. 

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Alex90:

Disziplinen wären dann zum Teil die UHR Disziplinen (außerhalb vom IPSC). Da sind die Magazinkapazitäten aber in der Regel begrenzt. 

 

Theoretisch könntest Du auch bei Disziplinen wie BdMP ZG3 "am Stück" durchschiessen. Die spricht zwar von 4 Scheiben zu 5 Schuss, aber nicht zwingend mit wie vielen Patronen die Waffe zu laden ist. 

Ist aber die Diskusission mit der Aufsicht kaum Wert, weil die größere Kapazität keinen Vorteil bringt. Bleibt IPSC MAO..

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Bounty:

Weder

DSU Lever-Action- und Slide-Action Repetiergewehr 50 m

Kurzbezeichnung: LLA

 

Waffen :

Lever Action und Slide Action Repetiergewehre (Unterhebel- und

Vorderschaftrepetiergewehre)

Magazinkapazität mind. 5 Patronen.

Verwendung eines Schießriemens ist nicht zugelassen. 

 

 

Zitat aus dem DSU Sporthsndbuch. 

ob das bei anderen Verbänden auch zusammen gefasst wird weiß ich nicht. 

 

im allgemeinen Teil steht dann noch max. 10 Patronen 

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Alex90:

ob das bei anderen Verbänden auch zusammen gefasst wird weiß ich nicht. 

Beim BDS sind Vorderschaftrepetierbüchsen auch in der gleichen Klasse wie Unterhebelrepetierbüchsen, also z.B. ERMA EG 71 gemeinsam mit ERMA EG 72.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Bounty:

 

Theoretisch könntest Du auch bei Disziplinen wie BdMP ZG3 "am Stück" durchschiessen. Die spricht zwar von 4 Scheiben zu 5 Schuss, aber nicht zwingend mit wie vielen Patronen die Waffe zu laden ist. 

Ist aber die Diskusission mit der Aufsicht kaum Wert, weil die größere Kapazität keinen Vorteil bringt. Bleibt IPSC MAO..

Das mache ich mit meiner No4Mk4 in .308 mit einem M1A 20 Schuß Magazin gelegentlich bei G-RM-1 und 2. Die SpoO spricht von 3x5 Schuß, von Magazinwechsel steht da nichts. 

Geschrieben
Am 15.1.2023 um 21:51 schrieb Alex90:

im allgemeinen Teil steht dann noch max. 10 Patronen 

 

.. bei halbautomatischen Langwaffen unter Verweis auf §6 AWaffV.

 

Für Repetierer gilt das nicht.

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