Zum Inhalt springen
IGNORED

Privat verkauf von einer CO2 Waffe was beachten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey ich habe eine vor 2 Jahren die 

BERETTA 
MOD. 92 FS XX-TREME
cal. 4,5 mm (.177) Diabolo gekauft nur brauche ich die jetzt nicht mehr und möchte die Privat verkaufen nur finde ich keine Informationen dazu was ich zu beachten haben außer natürlich das der Käufer 18 Jahre alt sein muss.  Muss ich Zmb ein Kopie vom Perso nehmen und ein Kaufvertrag oder sonstige Sachen anfertigen um die Sorgen los verkaufen zu können 
Geschrieben

Ausweis zeigen lassen, fertig.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Kaufvertrag. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist bei Kaufverträgen die Schriftform vorgeschrieben.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Raiden:

Ausweis zeigen lassen, fertig.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Kaufvertrag. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist bei Kaufverträgen die Schriftform vorgeschrieben.

 

Das ist etwas was ich wirklich geniese. Es gibt leider nur sehr wenige das das noch wissen und verstehen. Es reicht schon ein Nicken und ein Handschlag.

Selbst unzählige Richter wissen so etwas heute nicht mehr.

Geschrieben

Zum Verkauf eigentlich ganz simpel: Genauso wie fast jeder andere Privatverkauf auch nur das man sich eben das Alter nachweisen lassen muss falls es nicht eindeutig ist. Wenn man z.B. Online verkaufen will muss man aufpassen das nicht alle Plattformen Waffen erlauben und auch nicht jeder Bezahldienst, genauso wie es auch Versand Dienstleister ausschließen können. 

Wenn man den Verkauf direkt vor Ort macht sollte man natürlich auch noch die entsprechenden Aufbewahrungs und Transportvorschriften beachten sowie das man nicht einfach mal im Vorgarten ein paar Probeschüsse machen kann, aber das sollte eigentlich alles schon bekannt sein da das ja auch alles schon bei eigenen Besitz und nicht nur beim Verkauf relevant ist.

Mehr würde mir auf die schnelle jetzt nicht einfallen...

 

vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Kaufvertrag. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist bei Kaufverträgen die Schriftform vorgeschrieben.

Korrekt, allerdings hat man bei einem mündlichen Kaufvertrag das Problem mit der Beweislast falls es Probleme geben sollte. Es gibt aber auch fälle in denen ein mündlicher Vertrag sehr gut ist. Ein Arbeitskollege hatte einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und damit jahrelang glücklich gelebt. Irgendwann war er mit seinem Vermieter mal wieder einen saufen und sein Vermieter meinte das man irgendwann mal einen schriftlichen Mietvertrag machen müsste. Kurzerhand haben die dann in ihrem Suffkopf eine Serviette in der Kneipe mit den Worten "Mietvertrag", einem ganz kurzen Text der eigentlich nur aus "Haus" und der Adresse bestand und zwei Unterschriften beschriftet. Leserlich ist das ding kaum gewesen weil die wirklich schon echt hackedicht waren. Ein befreundeter Anwalt meines Kollegen hat dringend dazu abgeraten jemals unter einem anderen Vertrag eine Unterschrift zu setzen und die Serviette gut aufzubewahren. Damit hat er alle Rechte eines Mieters aber rechtlich gesehen kaum Pflichten...

 

Geschrieben

Wenn der Eigentümer des zu verkaufenden Gegenstands nicht vom Gesetzgeber registriert/erfasst ist und der zu verkaufende Gegenstand legal ist,

weg damit, juckt keinen ob mit oder ohne schriftlichen Kaufvertrag.

 

3 hours ago, BlackFly said:

Ein befreundeter Anwalt meines Kollegen hat dringend dazu abgeraten jemals unter einem anderen Vertrag eine Unterschrift zu setzen und die Serviette gut aufzubewahren.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Serviette vor Gericht als gültiger Vertrag durchgeht, sowas geht afaik nur bei den Amis mit Schuldscheinen à la Bierdeckel mit IOU drauf.

Geschrieben

Nicht vergessen!

Zumindest eBay und Co haben in ihren Geschäftsbedingungen

den Verkauf auch dieser freien Waffen ausgeschlossen.Also 

aufpassen wo du sie anbietest.Am besten wäre natürlich wenn ein 

Bekannter sie will.Ueber 18Jahre alles legal .

Ansonst ist alles schon geschrieben.

MFG der Waldlaeufer 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sniperd:

Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Serviette vor Gericht als gültiger Vertrag durchgeht, sowas geht afaik nur bei den Amis mit Schuldscheinen à la Bierdeckel mit IOU drauf.

Ob Du Dir es vorstellen kannst oder nicht, es wird natürlich akzeptiert. Wie schon von Vorrednern geschrieben ist ein Vertrag eine Willensbekundung von mindestens 2 Parteien, in welcher Form diese geschieht ist unerheblich. Das kann ein 100 seitiges Notariell beglaubigtes Dokument sein, das kann ein Zettel mit Dreizeiler sein, das kann aber auch eine mündliche Absprache und ein Handschlag sein, alles sind rechtsgültige Verträge und somit zählt eine Serviette auch mit dazu. Das einzige was ein Richter bzw. der Jurist auf der Seite vorbringen könnte die den Vertrag anfechten will: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein und wenn eine zu starke Alkoholisierung vorlag könnte das evtl. jemand nutzen, ob man damit durchkommen würde mag ich bezweifeln vor allem wenn, wie in diesem Fall, die Serviette nur als Bestätigung eines vorherigen mündlichen Vertrags dient.

Geschrieben (bearbeitet)
10 hours ago, BlackFly said:

Kurzerhand haben die dann in ihrem Suffkopf eine Serviette in der Kneipe mit den Worten "Mietvertrag", einem ganz kurzen Text der eigentlich nur aus "Haus" und der Adresse bestand und zwei Unterschriften beschriftet.

 

Ich habe zehn Jahre lang in einer amerikanischen Edelgegend in der Garage über den Autos meiner Vermieter gewohnt. Der einzige schriftliche Vertrag waren ein paar Stichworte auf dem ersten Mietscheck. Der Vermieter war Anwalt, wir hatten nie Schwierigkeiten miteinander, ich hatte noch nach meinem Auszug Schlüssel zum Haupthaus, um jederzeit den Hund zum Spazierengehen holen zu können, die können mich auch um einen Gefallen anrufen. Unter vernünftigen Leuten geht das schon. Man muss halt drauf hoffen, dass sie vernünftig bleiben.

 

Im vorliegenden Fall dürfte zum Kaufvertrag eigentlich alles unter vernünftigen Leuten Nötige gesagt sein, wenn man Geld gegen Puster austauscht.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb micky123:

 

Das ist etwas was ich wirklich geniese. Es gibt leider nur sehr wenige das das noch wissen und verstehen. Es reicht schon ein Nicken und ein Handschlag.

Selbst unzählige Richter wissen so etwas heute nicht mehr.

Weil die Richter immer die Streitfälle vorgelegt bekommen, in denen sich die Seiten nicht mehr daran erinnern können, dass sie sich so einig waren und dann eben jemand in Beweisnot gerät. 

 

Off-Topic: Ich schreibe ALLES auf und lasse mir ALLES unterschreiben. 

 

Ich zum angehenden Mieter: "Die Garagenauffahrt ist sehr steil, möchten Sie das vor Abschluss des Vertrags mal mit ihrem Auto ausprobieren?"

Mieter: "Nein, dass passt schon". 

Ich: "Es wäre mir sehr recht, wenn Sie es mal ausprobieren würden, wir können die Garage sonst aus dem Mietvertrag nehmen"

Mieter: "Nein, sieht gut aus, ich kann fahren, alles gut."

Ich: "Wollen Sie nicht doch?"

Mieter: "Nein". 

 

6 Monate später:

 

Mieter: "Die Garagenauffahrt ist viel zu steil, da komme ich nicht rein - Mietminderung" !!!!

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 4
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Harry Callahan:

Weil die Richter immer die Streitfälle vorgelegt bekommen, in denen sich die Seiten nicht mehr daran erinnern können, dass sie sich so einig waren und dann eben jemand in Beweisnot gerät. 

 

Dem ist leider nicht nur so.

Viele sind völlig verblödet, die sind wirklich der Rechtsauffassung das ein Vertrag immer schriftlich abgefasst werden müsse, damit auch Behörden später überprüfen können ob das wirklich geschehen ist.

Oder die meinen das ein Vertrag der "Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung" unterschrieben wurde ein komplett abgeschlossenes Rechtsgeschäft wäre und nicht mehr ohne beidseitiges Einverständnis abgeändert oder für nichtig erklärt werden könnte.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.