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IGNORED

Magazinbegrenzung bei Selbstladeflinten für Jäger rechtlich notwendig?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Vorweg, die Antwort auf meine Frage oben sollte nach meinem Wissensstand nein sein, aber:

 

Ich bin gerade am Ausfüllen des Antrags bei meiner Behörde für meine neue Selbstlade-Flinte mit Kapa für 8 Patronen (Bedürfnis: Jagdschein) und da taucht die Frage auf:

 

"Ist das Magazin auf 2 Schuss begrenzt?"

 

Aber wieso?

AFAIK ist es doch so:

 

1. Laut Waffengesetz sind Zentralfeuer-Langwaffen mit Kapa über 10 Schuss verbotene Gegenstände (Es gibt keine Unterscheidung zwischen Flinte und Büchse, right?) (Quelle: Waffengesetz Anlage 2 , Abschnitt 1 Verbotene Waffen)

 

2. Laut Jagdgesetz dürfen Halbautomaten nicht mit mehr als 3 Schuss geladen werden wenn damit auf Wild geschossen wird (Quelle: Jagdgesetz § 19 Sachliche Verbote)

 

Woher beruht also diese Frage der Behörde? Die Antwort ist doch rechtlich komplett irrelevant. Oder übersehe ich etwas?

 

Vielen Dank.

 

Beste Grüße

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Geschrieben
24 minutes ago, Handgunner said:

selbstlade - langwaffen mit 2 schuss magazinkapazität sind in eine andere kategorie eingeordnet als  dto. mit  z.b. 5 schuss magazinkapazität.....

Ahh, vielen Dank.

 

Mehr als 3 Patronen in Patronenlager und Magazin -> Kategorie B

Weniger als 3 Patronen in Patronenlager und Magazin -> Kategorie C

 

(die ganzen anderen Feinheiten im Bezug auf Randfeuer etc. mal unberücksichtigt)

 

right?

 

Okay, das klärt meine Frage womöglich. Macht das Formular der Behörde aber nicht weniger unsinnig, da bereits an einem früheren Punkt die Kategorie der einzutragenden Waffe abgefragt wird und später nach der Begrenzung gefragt. Aber whatever...

 

Frage beantwortet. Vielen Dank.
 

 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
36 minutes ago, Handgunner said:

selbstlade - langwaffen mit 2 schuss magazinkapazität sind in eine andere kategorie eingeordnet als  dto. mit  z.b. 5 schuss magazinkapazität.....

 

Die Fundstelle dafür würde mich interessieren!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
9 minutes ago, HangMan69 said:

aber warum wolltest du die waffe als kat. c eintragen lassen?!?

dann darfst die begrenzung nie herausnehmen!

 

An welcher Stelle habe ich das denn gesagt?

 

Mir waren die genauen Differenzierungen nicht bewusst bis eben, die Flinte wollte ich aber aus Gewohnheit in Kat B. eintragen.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Die Frage ist doch eher, warum wenn du auf Jagdschein kaufst, bei der Behörde irgendwas ausfüllen musst. 

Ab zum Händler, JS mitnehmen, kaufen, und dann bei der Behörde den Erwerb mit der Rechnung anzeigen. Dein Vorgehen erinnert mich stark an Die Zeit wo ich noch öfter auf das Sportbedürfnis gekauft habe. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb MrCoopa:

Die Frage ist doch eher, warum wenn du auf Jagdschein kaufst, bei der Behörde irgendwas ausfüllen musst. 

Ab zum Händler, JS mitnehmen, kaufen, und dann bei der Behörde den Erwerb mit der Rechnung anzeigen. Dein Vorgehen erinnert mich stark an Die Zeit wo ich noch öfter auf das Sportbedürfnis gekauft habe. 

 

Jagdschein zeigen, Händler sagt NWR-ID, du sagst Jagdschein....und schwups, musst auch nix anmelden.....

 

 

und  die meisten Behörden bestehen halt auf bissle mehr als "erwerb mit Rechnung anzeigen"........wobei die Rechnung die eh nix angeht

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Jo, ich kenne es nur so. Wenn ich denen die Seriennummer, Modell, Kaliber und Waffenart (heute noch die NWR Nummern) haben die problemlos eingetragen.  Ob da jetzt oben drauf Rechnung stand oder nicht, wobei das halt ein "Beweis" ist das ein wirklich ein Kauf stattgefunden hat.

Habe bei vielen auch diesen Waffenbrief also NWR Ausdruck dabei, wo direkt alles draufsteht. 

Muss aber dazu sagen, dass ich bisher immer beim Händler gekauft habe. 

Geschrieben (bearbeitet)
55 minutes ago, MrCoopa said:

Die Frage ist doch eher, warum wenn du auf Jagdschein kaufst, bei der Behörde irgendwas ausfüllen musst. 

Ab zum Händler, JS mitnehmen, kaufen, und dann bei der Behörde den Erwerb mit der Rechnung anzeigen. Dein Vorgehen erinnert mich stark an Die Zeit wo ich noch öfter auf das Sportbedürfnis gekauft habe. 

 

Faszinierend wie immer irgendwer irgendwas reininterpretiert was da so garnicht steht. Ist nicht böse gemeint, ist mir nur aufgefallen über ein paar Threads hinweg :)

 

Korrekt, ich habe dem Händler eine Kopie meines JS geschickt und daraufhin hat er mir die Waffe geschickt. Ändert nichts daran, dass die dann noch in eine meiner WBKs muss und dafür muss ich nunmal was bei der Behörde ausfüllen (Antrag auf Eintragung in WBK), erst recht, wenn ich das ganze remote mache.

Bearbeitet von Hans117
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Hans117:

 

Korrekt, ich habe dem Händler eine Kopie meines JS geschickt und daraufhin hat er mir die Waffe geschickt. Ändert nichts daran, dass die dann noch in eine meiner WBKs muss und dafür muss ich nunmal was bei der Behörde ausfüllen (Antrag auf Eintragung in WBK), erst recht, wenn ich das ganze remote mache.

 Nur ne Kopie des JJ ? Wohl kaum..

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, CZM52 said:

 Nur ne Kopie des JJ ? Wohl kaum..

 

Boah, jetzt geht das wieder los ...

 

Such dir einen anderen Thread um dein Halbwissen zu verbreiten. Seit der Waffengesetzänderung muss man weder bei WBK noch Jagdschein das Original vorlegen dank dem NWR (oder zumindest seit dem NWR, keine Ahnung ob das parallel mit der Waffengesetzänderung kam).

 

EDIT: Kann sowieso geclosed werden :D

Bearbeitet von Hans117
  • Gefällt mir 1
Geschrieben (bearbeitet)

Nö,  Orginale muss man nicht.

Aber ohne NWR-ID hat der Händler sicher nix versendet an nen Inhaber von WBK's

Bearbeitet von CZM52
  • Wichtig 1
Geschrieben

Doch macht der Händler. Lief bei mir genau so. Kopie JS, dann Waffe geliefert. Waffenbegleitschein bei der Behörde vorgelegt und schwubs eingetragen. 
 

Grüsse 

Tick06

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tick06:

Doch macht der Händler. Lief bei mir genau so. Kopie JS, dann Waffe geliefert. Waffenbegleitschein bei der Behörde vorgelegt und schwubs eingetragen. 
 

Grüsse 

Tick06

Und du bist schon Inhaber von WBK's?

 

 

  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Tick06:

Waffenbegleitschein bei der Behörde vorgelegt und schwubs eingetragen. 

Also mal zum Verständnis : Du musst den Erwerb über ein von der Behörde zur Verfügung gestelltes Formular nicht anzeigen?

Welche Behörde in welchem Bundesland?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

wirfst du einem händler vor?!?

Naja, so wie man Sportschützen, Jäger oder SB, nicht verallgemeinern kann (in Bezug auf den Wissenstand) so kann man das auch bei Händlern nicht.

 

 

Ich kenne einen Händler, der hat einem Sportschützen, Mun. für 2 frisch gekaufte WS. verkauft, für die noch kein Erwerbstempel in der grünen WBK, war..

Ist ca.4 Jahre her..

 

Nicht alle Händler sind gleich..

(Nachtrag: ohne anwesende Händler infrage zu stellen..mir ging es rein um den zitierten Satz)

 

Long

 

 

Bearbeitet von Longhair
  • Gefällt mir 1
Geschrieben
1 hour ago, HangMan69 said:

 

wirfst du einem händler vor?!?

Naja, er ist Händler, weiß es aber offensichtlich nicht.

 

Ist ja ok, ich weiß auch nicht alles. Aber ich kapere auch nicht andere Threads.

Geschrieben
44 minutes ago, CZM52 said:

Und du bist schon Inhaber von WBK's?

 

 

Und wenn wir schon dabei sind:

 

Das was du meinst, schreibt sich "WBKs". Das englische Apostroph findet im deutschen keine Anwendung und wäre in dem Satz sowieso falsch.

 

Aber hauptsache andere Personen in Frage stellen lmao.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Hans117:

Und wenn wir schon dabei sind:

 

Das was du meinst, schreibt sich "WBKs". Das englische Apostroph findet im deutschen keine Anwendung und wäre in dem Satz sowieso falsch.

 

Aber hauptsache andere Personen in Frage stellen lmao.

Okay , für die anwesenden Baumschüler die ihren Namen tanzen.

 

Ey Dragan, du besitze krasse grüne Waffenbesitzkarte?

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