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Geschrieben

Es gibt ja solche besonderen Verschlusssysteme, die man in seine AR-15 einbauen kann, um diese von z.B. .223 Rem auf .22lr umzurüsten. Ich habe das nicht mehr so genau im Kopf, aber wenn ich mich recht entsinne, gibt es eine Kaliberuntergrenze, was sportlich zugelassene Waffen betrifft. Ein AR-15 erweckt offensichtlich den Anschein einer Kriegswaffe, also muss eine solche doch eigentlich diese Grenze unbedingt einhalten, oder?

Fakt ist aber, dass .22lr deutlich günstiger ist als .223 Rem. Also zu Trainingszwecken wäre ein solches System ja an sich ganz praktisch. Daher meine Frage: sind diese Conversion Kits und insbesondere das Einbauen in ein AR-15 System und dessen Verwendung auf dem Schießstand in Deutschland nach aktuellem Rechtsstand legal?

 

Danke schon einmal im Voraus.

Geschrieben

Einstecksysteme sind zu bekommen, erlaubnisfrei zu einer Grundwaffe für die sie bestimmt sind.

Du hast schon den Anschein erwähnt. Wenn das Gewehr .22lr verschießt, darf es keinen Anschein haben.

Das wird bei den meisten AR-15 Modellen von der Stange schwierig.
Besser ist da ein richtiges Wechselsystem, mit eigenem Lauf. Das räumt einige Schwierigkeiten aus dem Weg,

da es oft schon mit einem weniger problematischen Vorderschaft ausgerüstet ist.

Technisch ist es auch besser, die Kleinkaliberpatrone nicht aus einem .223Rem Lauf zu verschießen, in Punkto Drall und Gasbohrung.

Geschrieben (bearbeitet)

In folgenden Fällen ist "alles ok":

 

1. Du hast einen Jagdschein und schießt nicht "sportlich" (vor allem keine Wettkämpfe eines Sportverbandes).

2. Deine Waffe hat einen Lauf der kürzer als 16" ist und die Waffe ist für Sportschützen erwerbbar (wovon ich ausgehe, da Du die Waffe ja erworben hast)

3. Deine Waffe gibt es in genau dieser Konfiguration (Schaft, Vorderschaft) in 9mm oder .22lr für Sportschützen erwerbbar.

4. Du beantragst einen Bescheid in dem bestätigt wird, dass genau Deine Waffe in .22lr für Sportschützen erwerbbar / nutzbar ist.

 

PS: Es reicht wenn einer der 4 Punkte zutrifft. 😉 

 

Bearbeitet von HBM
Geschrieben

Gibt es irgendwo im WaffG einen Paragraphen, der beschreibt, wann genau eine Waffe den Anschein einer "vollautomatischen Kriegswaffe" erweckt? Oder ist das individuell zu beurteilen? Ich habe irgendwo auf YouTube mal gehört, wenn man eine Waffe umbaut, kann man Bilder mit zu erkennenden Maßen etc. an das BKA schicken, um diese auf Zulassung prüfen zu lassen. Ist das bei sowas auch möglich? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb HBM:

scheißt nicht "sportlich" (vor allem keine Wettkämpfe eines Sportverbandes).

 

Sorry, aber bei der Vorlage  🤣 🤣

 

Vielleicht eine Alternative zum Sprengsportverein?

Bearbeitet von huhnelli
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb GunsForFun:

...wenn man eine Waffe umbaut, kann man Bilder mit zu erkennenden Maßen etc. an das BKA schicken, um diese auf Zulassung prüfen zu lassen. Ist das bei sowas auch möglich? 

ja

vor 6 Minuten schrieb GunsForFun:

Oder ist das individuell zu beurteilen?

ja. Klingt komisch und doof, ist aber so.

Geschrieben

BENUTZER SEIT: 5 Stunden

Geburtstag Juli 2004, somit Alter 18-Jahre.

 

Bin ich der Einzige, dem das komisch vorkommt, wenn gleich die tiefsten "Stellen" im WaffG diskutiert werden?

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb chr:

Bin ich der Einzige, dem das komisch vorkommt, wenn gleich die tiefsten "Stellen" im WaffG diskutiert werden?

Warum? 

Bei überkontingentwaffen ist er noch gar nicht angekommen... 

 

vor 20 Minuten schrieb GunsForFun:

kann man Bilder mit zu erkennenden Maßen etc. an das BKA schicken, um diese auf Zulassung prüfen zu lassen

Kostet allerdings auch Geld... 

 

Im Prinzip willst du doch einfach sowas kaufen... 

https://www.hornerarms.de/p/tippmann-arms-m4-22-elite-gs

 

Richtig? 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chr:

Bin ich der Einzige, dem das komisch vorkommt, wenn gleich die tiefsten "Stellen" im WaffG diskutiert werden?

Gerade junge Schützen (bei uns im Verein) finden AR-15 "schöner" als klassische Ordonanzwaffen aus den Weltkriegen. Kann ich, vor allem wenn, wie bei uns, auch recht präzise ARs zur Verfügung stehen, voll verstehen. Wenn dann das "will ich selbst auch haben" kommt (auch das kann ich verstehen), dann ist, wenn unter 18 Jahren, auch das Thema .22lr / Anschein? / etc. schnell auf dem Tisch. Daher sehe ich das jetzt erst mal (noch) als normal an, wenn das von jemand jungem, der noch keinen Anschluss im Verein (wohl noch keinen Verein) hat, kommt.

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Geschrieben
5 minutes ago, Mittelalter said:

Im Prinzip willst du doch einfach sowas kaufen... 

https://www.hornerarms.de/p/tippmann-arms-m4-22-elite-gs

 

Richtig? 

Mehr oder weniger. Wie aus dem anderen Thread bekannt, auf kurze Sicht, wird es auf sowas hinauslaufen, ja. Allerdings möchte ich später, sobald mir das rechtlich gestattet ist, auch größere Kaliber besitzen, und so ein Kit, finde ich, ist eine ganz interessante Angelegenheit, wenn es darum geht, relativ kostengünstig mit einer solchen Waffe zu schießen. Bei Wettkämpfen etc. ist es natürlich klar, dass man dann auf das Kaliber umsteigt, was eigentlich für die Waffe vorgesehen ist.

Geschrieben
12 minutes ago, chr said:

BENUTZER SEIT: 5 Stunden

Geburtstag Juli 2004, somit Alter 18-Jahre.

 

Bin ich der Einzige, dem das komisch vorkommt, wenn gleich die tiefsten "Stellen" im WaffG diskutiert werden?

 

Was genau ist daran komisch? Ich interessiere mich für den Schießsport und auch für Waffen, weshalb ich gern eigene hätte, sobald ich das darf. Ich habe in KEINER WEISE vor, irgendwie gegen das Waffengesetz oder Strafgesetz zu verstoßen, das ist unschön und kann einem das ganze Leben versauen. Deshalb frage ich lieber zwei Mal nach, ehe ich aus Versehen irgendwas illegales mache. Gerade im Umgang mit Schusswaffen ist das meiner Meinung nach sehr empfehlenswert, da Vergehen hier ziemlich schwerwiegende Konsequenzen haben. Dass sowas auch auf Diskussionen über das WaffG führt, ist denke ich offensichtlich und dafür ist dieses Forum doch auch vorgesehen, oder nicht? 

 

Liebe Grüße.

Geschrieben
1 hour ago, HBM said:

Gerade junge Schützen (bei uns im Verein) finden AR-15 "schöner" als klassische Ordonanzwaffen aus den Weltkriegen.

Dem muss ich, zumindest für mich zutreffend, widersprechen. Ich bin ein absoluter Verehrer des Mauser Gewehr 98 und ich möchte mir unbedingt auch eins davon anschaffen, insbesondere wenn es zur Zeit des ersten Weltkriegs gefertigt wurde. Es muss ein unglaubliches Gefühl sein, ein so wichtiges Stück Geschichte in den Händen zu halten. Eine meiner absoluten Lieblingswaffen. Leider beobachte ich einen absurden Preisanstieg bei den 8x57 IS Patronen. Viel schießen wird man damit leider nicht können, ohne den Kontostand auf Fallschirmsprung gehen zu sehen. :)

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb GunsForFun:

 A: Ein AR-15 erweckt offensichtlich den Anschein einer Kriegswaffe, also muss eine solche doch eigentlich diese Grenze unbedingt einhalten, oder?

 

B: Fakt ist aber, dass .22lr deutlich günstiger ist als .223 Rem. Also zu Trainingszwecken wäre ein solches System ja an sich ganz praktisch. Daher meine Frage: sind diese Conversion Kits und insbesondere das Einbauen in ein AR-15 System und dessen Verwendung auf dem Schießstand in Deutschland nach aktuellem Rechtsstand legal?

 

Zu B, ja ist legal. Köster nur einen Platz auf deiner WBK (ohne Voreintrag)

 

Zu A, ist das so? Guggst du hier AR15

https://www.pinterest.de/pin/546694842253398588/

 

(Oder gilt das nur für „schwarze“ AR15? In dem Fall lass das bloß nicht BLM...😉. Wird neuerdings die „Gefahr“, die sngeblich von einem Gegenstand ausgehen soll, von dessen Farbe definiert? Absurd!)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb GunsForFun:

Dem muss ich, zumindest für mich zutreffend, widersprechen. Ich bin ein absoluter Verehrer des Mauser Gewehr 98 und ich möchte mir unbedingt auch eins davon anschaffen, insbesondere wenn es zur Zeit des ersten Weltkriegs gefertigt wurde. Es muss ein unglaubliches Gefühl sein, ein so wichtiges Stück Geschichte in den Händen zu halten. Eine meiner absoluten Lieblingswaffen. Leider beobachte ich einen absurden Preisanstieg bei den 8x57 IS Patronen. Viel schießen wird man damit leider nicht können, ohne den Kontostand auf Fallschirmsprung gehen zu sehen. :)

Vor Allem ist es ein intensives Gefühl, eine 8x57 abzufeuern, ohne Schaftpolster, nur mit T-Shirt. Kann das Gefühl sogar genau lokalisieren, in der Schulter😁.

Ja, die Geräte haben was.

Imho schöner sind allerdings Schwarzpulverwaffen. Geschmacksache halt😎.

Geschrieben
3 minutes ago, HillbillyNRW said:

Imho schöner sind allerdings Schwarzpulverwaffen. Geschmacksache halt😎.

Schwarzpulverwaffen finde ich an sich auch ganz interessant. Das wird mir dann am Ende aber doch zu viel, weil für den Besitz und Erwerb von Schwarzpulver selbst ja nochmal eine separate Erlaubnis mit nochmal eigener Sachkunde erforderlich ist. Vielleicht irgendwann mal, aber definitiv nicht in nächster Zeit xD

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb GunsForFun:

Schwarzpulverwaffen finde ich an sich auch ganz interessant. Das wird mir dann am Ende aber doch zu viel, weil für den Besitz und Erwerb von Schwarzpulver selbst ja nochmal eine separate Erlaubnis mit nochmal eigener Sachkunde erforderlich ist. Vielleicht irgendwann mal, aber definitiv nicht in nächster Zeit xD

Kannst diese Erlaubnis zusammen mit einem Wiederladekurs machen.

Mit entsprechendem Equipment (Lee ist mit am günstigsten) drücken Dir dann die Munitionspreise nicht mehr so stark😉.

Geschrieben
7 hours ago, GunsForFun said:

Gibt es irgendwo im WaffG einen Paragraphen, der beschreibt, wann genau eine Waffe den Anschein einer "vollautomatischen Kriegswaffe" erweckt? Oder ist das individuell zu beurteilen?

 

Im alten nicht mehr gültigen WaffG, war aufgeführt, welche Kriterien für Anschein sorgen.

Das BKA nimmt diese Kriterien aus dem alten WaffG als pi mal daumen Richtlinie, letzendlich wird jedoch immer individuell beurteilt.

 

Für den Sportler, AK47 in 7,62x39 = böse (Anschein) aber gleiche Waffe in 7,62x51 (.308) = okay (kein Anschein).

Geschrieben
1 minute ago, HillbillyNRW said:

Kannst diese Erlaubnis zusammen mit einem Wiederladekurs machen.

Mit entsprechendem Equipment (Lee ist mit am günstigsten) drücken Dir dann die Munitionspreise nicht mehr so stark😉.

Merke ich mir für den Fall, dass es mal so weit ist. Vielen Dank :)

Geschrieben
1 minute ago, sniperd said:

Für den Sportler, AK47 in 7,62x39 = böse (Anschein) aber gleiche Waffe in 7,62x51 (.308) = okay (kein Anschein).

Wird denn sowas wirklich auch nach Kaliber beurteilt, obwohl das doch eigentlich nochmal separat eine Rollte spielt?

Geschrieben
Just now, GunsForFun said:

Wird denn sowas wirklich auch nach Kaliber beurteilt, obwohl das doch eigentlich nochmal separat eine Rollte spielt?

Ja, alles was kürzer als 40mm ist, deshalb gibt es ja überhaupt erst diese Probleme bei .22lr, weil man bei Schreiben des Gesetzes so "schlau" war und Randfeuerpatronen nicht ausgenommen hat.

Wenn das Kaliber passt und der Lauf lang genug ist, haben sie eigentlich schon keinen Anschein.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb sniperd:

Für den Sportler, AK47 in 7,62x39 = böse (Anschein) aber gleiche Waffe in 7,62x51 (.308) = okay (kein Anschein).

Das ist jetzt etwas den Threadstarter verwirrend formuliert.

 

7,62x39 und alles unter 40mm Hülsenlänge, somit auch 9x19 und KK  muss bei Halbautomaten für  Sportschützen anscheinsfrei sein.

 

Ist die Patrone länger, darf das Gewehr so "böse" aussehen wie es will.

 

Das war mal ein Kompromiss, der die bösen Putinversteher schon damals bestrafen wollte. Böse Russenplempe, gutes Amigewehr.

Geschrieben
2 minutes ago, sniperd said:

weil man bei Schreiben des Gesetzes so "schlau" war

Ich finde generell die Beurteilung der Zulässigkeit nach dem Aussehen vollkommen sinnfrei. Man kann am Ende mit einer Schrotflinte, die ja nicht davon betroffen ist, genauso Schindluder treiben, wie mit einem AR-15 und im Grunde jeder anderen Schusswaffe auch. Ich zitiere da immer gerne den Herrn Sprave "WBK Besitzer sind die gesetzestreuesten Bürger, die dieses Land zu bieten hat". Keiner tut sich doch den ganzen Aufwand an, um am Ende eine Waffe legal zu kaufen, die obendrein dann ja auch registriert ist und danach gleich in den Knast zu wandern.

Geschrieben
2 minutes ago, Sal-Peter said:

Das ist jetzt etwas den Threadstarter verwirrend formuliert.

Keine Sorge, ein bisschen habe ich mich mit rechtlichen Auflagen ja auch schon befasst. Genaue Maße waren mir nur nicht mehr geläufig.

Vielen Dank aber für die weitere Aufklärung :)

Geschrieben
1 minute ago, GunsForFun said:

Man kann am Ende mit einer Schrotflinte, die ja nicht davon betroffen ist, genauso Schindluder treiben, wie mit einem AR-15 und im Grunde jeder anderen Schusswaffe auch.

 

Ja alles total paradox, welcome to Germany.

 

Ich würde im Fall der Fälle lieber von jemanden mit einem AR15 beschossen werden als von einer Schrotflinte mit Slugs.

Warum man Flinte ab 14 schießen darf aber die anderen Sachen nicht ergibt auch überhaupt keinen Sinn.

Geschrieben
Just now, sniperd said:

Ich würde im Fall der Fälle lieber von jemanden mit einem AR15 beschossen werden als von einer Schrotflinte mit Slugs.

Auch Birdshot stelle ich mir da wenig spaßig vor, wenn man statt einer Wunde gleich ein Dutzend haben könnte. Aber selbstverständlich distanziere ich mich von sämtlichen derartigen Handlungen. Ich finde es sehr bedauernswert, wie ein paar wenige Idioten die ganze Szene schlecht dastehen lassen. Von meiner kurzen Erfahrung hier kann ich bis jetzt definitiv sagen, dass die Community äußerst freundlich ist und es einfach schade ist, dass man sich mit solchen Vorurteilen rumschlagen muss...

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