Zum Inhalt springen
IGNORED

alte gelbe WBK ungültig


Bauer

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen

Habe folgendes Problem

nach 20 Jahren Pause habe ich mich entschlossen wieder mit dem schießen anzufangen.

Bin wieder Mitglied in einem Schützenverein. Nun wollte ich mich nach dem Sachverhalt der alten gelben WBK erkundigen da die noch keine gültige Nummer hat um diese eintragen zu lassen .Mein SB sagte mir das geht nicht er würde mir kostenlos eine neue gelbe WBK ausstellen, er bräuchte dazu einen Nachweis das ich in einem Schützenverein Mitglied bin 

Und einen Bedürfnisnachweis vom Schützenbund.

Also alles als würde ich keine alte WBK haben außer der Sachkunde die wäre noch gültig.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß R.B

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, da steht wohl "20 Jahre nichts gebraucht, Bedürfnis erloschen" im Raum. Interessanter Ansatz, dass die vergessen haben irgendwann das leere Formular einzuziehen. 

 

Ein Start ins Forum mit Potential, muss eh gleich Einkaufen. Wem soll ich Chips&Cola mitbringen? 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Bauer:

Kann die alte gebe WBK ungültig werden dachte die hat Bestandsschutz und ist lebenslang gültig 

 

Nein, ist sie nicht.

 

Sie ist - wenn auch mit gewissen Erleichterungen - immer noch an das Bedürfnis gebunden.

 

Dein Bedürfnis ist entfallen, als Du aus dem Schützenverein (und Verband) ausgetreten bist.

 

Und mit der Sachkunde nicht allzu laut rumreden, auch die muss heute nicht mehr anerkannt werden.

Heute "erforderliche Sachkunde" wurde vor 20 Jahren nicht vermittelt. Das Waffengesetz hat sich seitdem mindestens ein halbes Dutzend Mal verändert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fakt ist aber, dass er eine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis noch immer besitzt. 
 

Fahrplan:

1. Schützenverein eintreten + mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren 

2. Sachkunde machen

3. Erforderlichen Waffenschrank erwerben

Bearbeitet von P22
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb trecker:

Nehm doch einfach die kostenlose neue und fertig 

Die bekommt er aber wohl erst in 12 Monaten, wenn er in diesem Monat noch Mitglied in einem Schützenverein wird und dementsprechend mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb P22:

Fakt ist aber, dass er eine waffenrechtliche Erwerbserlaubnis noch immer besitzt.

 

Nein, er besitzt ein Stück Papier, dass zum Zeitpunkt als er noch ein Bedürfnis hatte, seine damalige waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert hat.

 

Hätte er seit Austritt aus dem Verein damit etwas gekauft (was vermutlich bis zum Zeitpunkt Erwerbsanzeige funktioniert hätte, der Verkäufer kann den Wegfall des Bedürfnisses ja nicht erkennen), dann wäre die Waffenbehörde jetzt vermutlich nicht so entspannt.

 

Eigentlich hätte es beim Wegfall der Bedürfnisgrundlage eine Rückgabepflicht gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In dem Fall sehe ich das genauso. Durch den Austritt aus dem Verein/Verband ist das Bedürfnis weg. In der Zeit mit der WBK was erworben hätte Ärger gegeben. Jetzt muss halt, ausser der Sachkunde ( und auch da hast du Glück das die behörde die alte noch anerkennt) alles wieder von Null. Du schreibst zum Thema Tresor " alles vorhanden " . Verstehe ich das richtig ? Wenn du noch einen alten Klasse A hast brauchst du wieder Glück mit der Behörde wenn sie den anerkennen soll. Normalerweise müsste ein mindestens 0er Schrank her . 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Nein, er besitzt ein Stück Papier, dass zum Zeitpunkt als er noch ein Bedürfnis hatte, seine damalige waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert hat.

Es scheint hier nicht so, als wäre die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen worden. Sonst würde man ihm wohl auch keine kostenlose neue gelbe WBK anbieten. Die gelbe WBK ist eine Art „Jagdschein light“ mit den entsprechenden Konsequenzen.

 

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Hätte er seit Austritt aus dem Verein damit etwas gekauft (was vermutlich bis zum Zeitpunkt Erwerbsanzeige funktioniert hätte, der Verkäufer kann den Wegfall des Bedürfnisses ja nicht erkennen), dann wäre die Waffenbehörde jetzt vermutlich nicht so entspannt.

 

Was hätte sie denn gemacht? Die Erwerbserlaubnis wurde nicht widerrufen, die Besitzerlaubnis durch Eintragung würde aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht erteilt werden. Folge: Abgabe an Berechtigten oder bei wohlwollender Behörde sofortige Mitgliedschaft im Verein und kurzfristiger Nachweis von Schießterminen.

 

 

vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Eigentlich hätte es beim Wegfall der Bedürfnisgrundlage eine Rückgabepflicht gegeben.

Ne, nur bei entsprechendem Widerruf der Erlaubnis nach § 46 I WaffG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.