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Fight4right – für faires Waffenrecht


Elo

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
vor 16 Stunden schrieb Thamiel:

nicht komponierte Fotos

 

Fotos sind das eine - daneben tut der VDB aber tatsächlich etwas:

 

VDB-Nachrichten, 14.06.2023:

 

Aufbewahrungskontrollen - packen wir es an!    
Der VDB wird in Niedersachsen eine Klage gegen einen Gebührenbescheid zu einer Aufbewahrungskontrolle begleiten und will mehr wissen!

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html

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VDB-Nachrichten, 15.06.2023:

 

Rechts- und Klagekonto eingerichtet (s. a. Info vom 14.06.2023)

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/15062023_rechts-_und_klagekonto_eingerichtet.html

 

Zitat:

 

Der VDB hat ein Rechts- und Klagekonto eingerichtet, um Mitglieder bei Klagen zu unterstützen und Rechtsgutachten erstellen zu lassen. Als Startkapital hat der VDB aus Rücklagen bereits 10.000 € überwiesen.
 
Freiwillige Geldzuwendungen willkommen!
Wer unsere Klagen bzw. die Erstellung von Gutachten unterstützen will, kann dies durch freiwillige Geldzuwendungen auf folgendes Konto tun:

Kontoinhaber: VDB e.V.
DE46 5139 0000 0025 5887 20
Volksbank Mittelhessen
Verwendungszweck: Klagekonto VDB

Da wir nicht gemeinnützig sind, bitten wir um Verständnis, dass wir keine Spendenquittungen ausstellen können.
 
Wen unterstützen wir?
Unterstützen werden wir Klagen, die von allgemeinem Interesse für die gesamte Branche sind.

Weitere Themen, die relevant sein könnten, wären beispielsweise:

  •    BKA-Ausnahmegenehmigung mit unnötigen Auflagen
  •    BAFA Ausfuhrerlaubnisse
  •    Handelseinschränkungen durch überzogene Behördenauflagen
  •    Falsche Rechtsauslegungen

Sollten Sie Fälle haben,

  •     die von allgemeinem Interesse sind
  •     bei denen Sie als Kläger auftreten würden
  •     und wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir den Fall auch medial begleiten

senden Sie uns diese gerne an rechtsberatung@vdb-waffen.de.
 
Nicht unterstützen werden wir Klagen, die nur einen einzelnen betreffen oder aufgrund von persönlichem Verschulden (Ordnungswidrigkeitsverfahren) zustande kommen.
 
Aktuelle Fälle, in denen wir Klagen oder die wir unterstützen

 

Offenlegung der BMI-Berichte zu SRS-Waffen
04.04.2022   Klageerwiderung
16.02.2022   Klagebegründung des VDB
22.12.2021   Der VDB verklagt die Bundesregierung
08.12.2021   Antwort des BMI auf Widerspruch
08.11.2021   VDB-Anfrage an die Innenminister der Länder
04.11.2021   VDB-Widerspruch an das BMI zu dem ablehnenden Bescheid vom 15. Oktober 2021
28.10.2021   Antwort der IMK auf das Auskunftsersuchen
18.10.2021   VDB-Auskunftsersuchen an die Innenministerkonferenz (IMK)
18.10.2021   Antwort des BMI auf das Auskunftsersuchen
13.10.2021   VDB-Auskunftsersuchen an das BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

 

Aufbewahrungskontrollen
02.06.2023   1. Kostenrechnung über die Festlegung des Streitwertes seitens des Verwaltungsgerichts Hannover in Höhe von 114,- €
30.05.2023   Klageerhebung vor dem Verwaltungsgerichts Hannover gegen den Gebührenbescheid über 75,- €
15.05.2023   Angekündigte Aufbewahrungskontrolle beim Kläger  (09:34 - 09:39 Uhr (Betreten/ Verlassen der Wohnung), keine Beanstandung)
04.04.2023   Eingang Info zu angekündigter Kontrolle durch jetzigen Kläger
17.02.2023   Newsletteraufruf: Aufbewahrungskontrollen - wir suchen Sie!

Bearbeitet von Elo
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Online-Veranstaltung des VDB am Mittwoch, 28. Juni 2023, 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr

 

Aktueller Stand: Waffenrecht, Politik und VDB-Interessenvertretung

Für VDB-Mitglieder kostenfrei (auch für Fördermitglieder)

 

Zitat:

 

Wie ist der politische Status der Waffenrechtsreform? Was hat der VDB in seiner Stellungnahme an das BMI zur Evaluierung des BMI geschrieben und welche Aktivitäten hat der VDB in letzter Zeit unternommen? Was ist über den Sommer an Wahlkreisaktionen geplant? Über dieses und vieles mehr sprechen wir in unserem Webseminar zum Thema Politik und Waffenrecht.

 

Link zur Ausschreibung und Anmeldung:

 

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/fxh87sap.html

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Stellungnahme des VDB zum Fragebogen des BMI zur Evaluierung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes.

Eingeflossen sind die 13.221 Antworten auf die VDB-Umfrage zu diesem Thema.

 

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/0va2w09r.html

 

[Anmerkung, falls jemand Themen vermißt:

Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom BMI vorgelegten Fragen und diese sich (nur) auf das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz.

Dazu wird aber in der Stellungnahme etwas ausgeführt.]

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Es gibt die kostenfreien Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst) für Zäune, Schießstand o. ä. nun auch mit einem jagdlichen Thema:

 

"Wenn Jäger zu Gejagten werden, blasen wir gemeinsam ins Horn!"

 

Hier der Link zum Bestellschein, dort gibt es am Ende Abbildungen und natürlich auch die anderen Motive:

 

https://www.vdb-waffen.de/newsurl/1f6apa44.html

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VDB-Nachrichten, 23.06.2023:

 

Bundes­lage­bild Waffen­krimi­nalität 2022 veröffentlicht

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/27062023_bundeslagebild_waffenkriminalitaet_2022_veroeffentlicht.html

 

Zitat:

 

Differenzierung bei Verstößen gegen das Waffengesetz nötig!

 

Am 26. Juni 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) das "Bundes­lage­bild Waffen­krimi­nalität 2022" veröffentlicht.

 

33.685 (+6,4 %) Verstöße gegen das Waffengesetz wurden danach in 2022 festgestellt. In 4.092 Fällen (+5,4 %) kam es zu einer Drohung mit einer Schusswaffe, in 4.442 Fällen (+9,0 %) zu einer Schussabgabe. Damit sind 75% der Verstöße andere Sachverhalte.

 

Und in nur 0,6 % aller erfassten Straftaten kam es dabei zur Schusswaffenverwendung. 99,4 % der Straftaten werden also mit anderen Tatmitteln begangen.

 

Der VDB fordert seit Jahren eine differenzierte Erfassung der Straftaten gegen das Waffengesetz in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Denn in der PKS erfasst werden Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder sonstige Straftat
unter Verwendung einer Schusswaffe.

 

Ein Verstoß gegen das WaffG kann dabei aber sowohl der unrechtmäßige Umgang mit Schusswaffen oder ihnen gleichgestellten Gegenständen (z. B. Schalldämpfer oder Schreckschusswaffen) oder mit weiteren tragbaren Gegenständen (z. B. Schlagstöcke oder Wurfsterne) sein, als auch ein eher harmloser Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften (Patrone in der Jackentasche). Der im vergangenen Jahr erstmals erfolgte Anstieg der Straftaten könnte damit auch durch die nach Corona wieder vermehrt erfolgenden Aufbewahrungskontrollen seitens der Waffenbehörden erklärt werden - könnte! Denn so genau differenziert die PKS hier nicht, gibt dazu also keine genauen Auskünfte.

 

Es wird in der PKS weder zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen unterschieden. So heißt es im aktuellen Bundeslagebild Waffenkriminalität:

 

Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.

 

Bis 2015 gab es diese Unterscheidung noch. So heißt es im Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015:

 

Im Berichtsjahr 2015 wurden 470 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt. In 72,4 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 27,6 %. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz.

 

Angewendet bedeuten diese Zahlen, dass 95% der bei Straftaten verwendeten Waffen in illegalem Besitz sind. Damit werden nur 0,03 % der 5.628.584 erfassten Straftaten mit legalen Schusswaffen begangen. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität müsste folglich eher "Bundeslagebild illegale Waffenkriminalität" heißen.

 

Die illegale Herstellung und der illegale Handel mit Schusswaffen nehmen auch einen großen Raum ein. Hierbei geht es zum einen um die illegale Einfuhr von Schusswaffen z.B. aus ehemaligen Kriegs- und Krisenregionen, aber auch der illegale Umbau von Schreckschusswaffen oder der illegale Rückbau von Flobertwaffen. Das Clearnet, Darknet oder die Messengerdienste haben sich dabei als potenzielle Beschaffungsquelle etabliert. Im 3D-Druck-Verfahren hergestellte Schusswaffen und wesentliche Waffenteile werden noch vergleichsweise selten sichergestellt, es sei jedoch mit einem steigenden Bedrohungspotenzial zu rechnen.

 

Link zum Bundes­lage­bild Waffen­krimi­nalität 2022:

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2022.html?nn=28062

 

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Wenn jetzt ein Schützenverein, Waffenhändler oder Schießstand (die Banner sind für diese gedacht) so ein Banner hinhängt wird da plötzlich viel mehr eingebrochen weil die Leute jetzt wissen dass es dort Waffen gibt was sie vorher aber nicht wussten?

 

Abgesehen davon, gibt es auch Belege dafür das Einbrüche wegen Autoaufkleber stattfanden? Mit ist nur bekannt das mal Waffen aus einem Auto weggekommen sind und der Besitzer Probleme bekommen hat weil er einen Aufkleber auf dem Auto hatte und der Richter dies als "Einladung" ausgelegt hatte.

Bearbeitet von BlackFly
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15 hours ago, JDHarris said:

UPS... welch geheimnisvolle Physik wir damals kannten...

 

Wird Dir bei den Amis mit Pech als "destructive device", in einer Kategorie mit moderner Artillerie, Splittergranaten, usw. ausgelegt. Nur mit Pech natürlich, wenn sie Dir eh an den Karren fahren wollen, und der Gesetzestext ist da auch nicht eindeutig, zumal man die Waffeneigenschaft ja mehr als bezweifeln kann.

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vor 54 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Wird Dir bei den Amis mit Pech als "destructive device", in einer Kategorie mit moderner Artillerie, Splittergranaten, usw. ausgelegt. Nur mit Pech natürlich, wenn sie Dir eh an den Karren fahren wollen, und der Gesetzestext ist da auch nicht eindeutig, zumal man die Waffeneigenschaft ja mehr als bezweifeln kann.

Nö... das ATF bietet aber Sicherheitsüberprüfungen und Kurse für den sicheren Umgang mit solchen Devices an.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone

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On 7/8/2022 at 6:36 PM, Fussel_Dussel said:

Das Leben dreht sich eben nicht nur um den Waffenbesitz.

Und da ist auch schon der Fehler. Das WaffG ist der perfekte Indikator um festzustellen wie es um die Freiheit einer Gesellschaft bestellt ist.

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vor 1 Stunde schrieb TTG:

War mir klar, dass so Sozenversteher diesen Zusammenhang verleugnen.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Ich besitze selbst seit über 60 Jahren Waffen, und weiß, warum ich sie besitze. Ich bin Sportschütze, das ist eine Freizeitbeschäftigung und eines von mehreren Hobbies.

Nicht Mehr und auch nicht Weniger.

Ich kann dieses Gesülze von Waffenbesaitz und Freiheit langsam nicht mehr hören. Wie leben in einer Konsenzgesellschaft, einfach einmal googlen, was das ist.

Dort gibt es Regeln. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jede Frau angrapschen, das ist Konsenz in der Gesellschaft, das ist eine Regel. Da schreist Du auch nicht: Ich darf keine Frauen auf der Straße angrapschen, das beschränkt meine Freiheit. Genauso gibt es Regeln, welche den Umgang mit Waffen regeln. Das ist keine Beschränkung der Freiheit, sondern ein Erfordernis des Zusammenlebens in diesem Staat.

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2 hours ago, Pikolomini said:

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Ich besitze selbst seit über 60 Jahren Waffen

Und nichts aus der Geschichte gelernt. Widerlich.

 

Ab zu deinen Kumpels GermanKraut und gipflzipfla.

Bearbeitet von TTG
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vor 5 Stunden schrieb Pikolomini:

... Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jede Frau angrapschen, das ist Konsenz in der Gesellschaft, das ist eine Regel. Da schreist Du auch nicht: Ich darf keine Frauen auf der Straße angrapschen, das beschränkt meine Freiheit. Genauso gibt es Regeln, welche den Umgang mit Waffen regeln. Das ist keine Beschränkung der Freiheit, sondern ein Erfordernis des Zusammenlebens in diesem Staat...

 

Ja deswegen sollen die Frauen von gewissen Männergruppierungen ja auch 1 Armlänge Abstand halten. 

 

Wenn nun jeder der legalen Waffenbesitz nicht mag von mir eine (oder gern auch mehr) Armlänge Abstand hält wäre ich echt zufrieden...

 

 

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Info VDB, 07.07.2023:

 

Zitat:

 

Überfälle auf Fachhändler, Jäger & Sportschützen?!
Dem VDB sind mehrere Fälle von (Raub-)Überfällen bekannt, die in der kürzeren Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben. Aktuell läuft eine diesbezügliche Anfrage im Innenministerium NRW. Was ist - vermutlich - passiert:

  •     Raubüberfall nach Ladenschluss auf Fachhändler
  •     Überfall auf ein Jägerpaar
  •     Raubüberfall auf offener Straße - Sportschütze
  •     Überfall Sportschütze

Da wir kein Verband sind, der sich ausschließlich auf sein "Bauchgefühl" verlässt, bitten wir um Ihre Hilfe.

Wir möchten in den nächsten Monaten Überfälle/Raubüberfälle etc. monitoren, um ggf. (hoffentlich nicht) Trends festzustellen und Aktivitäten ableiten zu können.

Sind Ihnen Fälle bekannt, senden Sie uns bitte Polizeimeldungen, Pressemeldungen etc. an info@vdb-waffen.de. Gerne können Sie auch den Kontakt zwischen uns und Betroffenen herstellen. 

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VDB-Nachrichten, 07.07.2023:

 

Verfassungsschutzbericht schätzt Zahl möglicher Extremisten

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07072023_verfassungsschutzbericht_schaetzt_zahl_moeglicher_extremisten.html

    

Zitat:

Am 20. Juni 2023 stellten Bundesinnenministerin Nancy Faeser den „Verfassungsschutzbericht 2022“ vor
Entwaffnung funktioniert

...

 

M. E. recht interessant, da im Artikel u. a. auch die Zahlenbasis des Berichts beleuchtet wird.

Bearbeitet von Elo
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  • 2 Wochen später...
Am 2.7.2023 um 19:13 schrieb Pikolomini:

Ich kann dieses Gesülze von Waffenbesaitz und Freiheit langsam nicht mehr hören. Wie leben in einer Konsenzgesellschaft, einfach einmal googlen, was das ist.

Dort gibt es Regeln. Du kannst auf der Straße auch nicht einfach jede Frau angrapschen, das ist Konsenz in der Gesellschaft, das ist eine Regel. Da schreist Du auch nicht: Ich darf keine Frauen auf der Straße angrapschen, das beschränkt meine Freiheit. Genauso gibt es Regeln, welche den Umgang mit Waffen regeln. Das ist keine Beschränkung der Freiheit, sondern ein Erfordernis des Zusammenlebens in diesem Staat.

 

Das eine ist eine Regel weil deine Handlung direkte Auswirkung auf eine dritte hat (Frauen angrabschen) ,das andere ist eine Regel die in den eigenen höchstpersönlichen Lebensbereich eingreift und kein dritter davon betroffen ist. Das herstellen und besitzen einer Waffe an sich ist ein Ur- Recht ein Grundrecht eines jeden Menschen. Nicht umsonst lehnt jede Diktatur dieses Recht ab.

 

Und meiner Meinung nach,sollte jedes Opfer eines Verbrechens sich an die Leute halten dürfen die es wehrlos gemacht haben. Denn diese haben immer dem Täter Beihilfe geleistet. Ob es der SB auf dem Amt, der Richter oder der Polizist ist, der öffentlich propagiert das der Waffenbesitz dem Bürger vorenthalten werden soll. Die labern nämlich alle immer nur rum, weil sie wissen das sie ja sowieso nicht für ihr handeln geradestehen müssen.

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