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IGNORED

Sachverständiger/Gutachter für Schusswaffen


Ro_f79

Empfohlene Beiträge

vor 33 Minuten schrieb s_f:

...

 

Und will der Kunde von seinem Privatsachverständigen nicht immer wissen, welcher seiner Handwerker/Architekten schuld ist und wen er mit welcher Mangelbehauptung verklagen muss?

Das sind juristische Fragen, die nicht zur Kernkompetenz eines SV gehören (Er würde damit verbotene Rechteberatung begehen)

Im Gegenteil, das sind Fragen für den professionellen Streithansel (Fachanwalt).

Der SV liefert für den Streitfall die Beweissgrundlage und macht Angaben zu Schadenspositinen und ggf zu Nebenpositionen.

Bearbeitet von Heimschrauber
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vor 8 Stunden schrieb Heimschrauber:

Im Gegenteil, das sind Fragen für den professionellen Streithansel (Fachanwalt).

Jo, in manchen Sachgebieten sagt der Anwalt aber dem Mandanten oder direkt dem Sachverständigen, "ich hab keine Ahnung und kann das nicht einschätzen - sag du mir was los ist" und manchmal auch "sag du mir was ich schreiben soll".

 

Selbst die Gerichte wollen -zumindest in manchen Sachgebieten- von den öbuv SV regelmäßig Quotelungen für die Verantwortlichkeiten - der Sachverständige muss das dann halt "aus technischer Sicht" und mit den Begriffen "technischer Mangel" handhaben und hinweisen, dass es letztendlich Rechtsfragen sind, die das Gericht abschließend beantworten muss. Aber auch im Privatauftrag gibt es Sachgebiete, wo die Hauptfragen sind, wie schlimm es ist, wer es verbockt hat und wie hoch die Sanierungskosten sind (offiziell dann natürlich nur grob abgeschätzt zur Streitwertfeststellung, keine Kostenschätzung nach DIN 276).

 

Und ja, sorry - das betrifft jetzt nicht die Eingangsfrage zum Waffensachverständigen.

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vor 8 Stunden schrieb Heimschrauber:

Das sind juristische Fragen, die nicht zur Kernkompetenz eines SV gehören (Er würde damit verbotene Rechteberatung begehen)

Im Gegenteil, das sind Fragen für den professionellen Streithansel (Fachanwalt).

...

 

Vor Jahren habe ich vor dem Landgericht Düsseldorf durchgefochten, dass ich als Waffensachverständiger eine rechtliche Stellungnahme als Annexleistung abgeben durfte. Ein Fachanwalt glaubte, mich abmahnen zu können (es war nicht Dr. Sch.)

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vor 9 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

Wenn die Ausrichter der Vorbereitungsschulungen die gleichen Personen sind wie die Prüfer

Wäre dann im Bereich Waffen bei Sachkunde und Jagdschein ähnlich.

Sehe ich anders, aber eh ot.

Bearbeitet von chapmen
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vor 15 Stunden schrieb chapmen:

 

 

Unwillkürlich kommen da Assoziationen zur Prüfung im Waffenhandel / WHE auf- wo oftmals das Gefühl geäussert wird das man nicht noch seine Konkurrenz erfolgreich auf den Weg bringen muss.

 

 

 

Ich habe die IHK Fachkundeprüfung "auf beiden Seiten des Tisches" erlebt....und leider sehen das einige Prüfer so......  aber auch die werden nach und nach aussortiert.

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Der Mangel (technisch) ist nicht das selbe wie der Mangel (juristisch).*

 

Technisch:

Nach dem Text der Norm ISO 9000 liegt ein Mangel stets dann vor, wenn

ein Gerät (genauer: ein Arbeitsergebnis) zu seinem vorgesehenen Zweck

nicht in vollem Umfang geeignet ist.

Dabei ist es unerheblich, ob die fehlenden Leistungsmerkmale in Form

einer Anforderung dokumentiert worden sind oder nicht

 

Juristisch:

Ein Mangel ist die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten

Beschaffenheit. 

 

Den technischen Mangel und die Abweichung der tatsächlichen von

der vereinbarten Beschaffenheit festzustellen ist die Aufgabe des 

Sachverständigen. Die Bewertung ist Sache des Gerichts.

 

* Das ist ein verbreitetes Problem in der Juristerei. Man verwendet eine

Fachsprache die sich der Begriffe aus der Umgangssprache bedient 

aber diesen eine völlig andere Bedeutung zuweist.

Jeder Laie glaubt zu verstehen was gesagt wurde, liegt aber sehr oft

völlig daneben weil er die Begriffe mit denen der Umgangssprache

interpretiert.

 

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vor 22 Stunden schrieb Ro_f79:

wie man zu einem Sachverständigen/Gutachter für Schusswaffen wird.

 

Drei Schritte/Bestandsteile (den Schritt "PROFIT" einmal ausgelassen, und der ist auch keineswegs sicher):

1. Man erwirbt sich Expertenwissen in einem Feld, in dem Expertenwissen einerseits selten ist, das aber andererseits auch eine Nachfrage nach diesem Wissen hat

2. Man erwirbt sich Glaubhaftigkeit in diesem Feld

3. Man findet Leute, die für dieses Wissen (oder dessen Vortäuschen, soll auch vorkommen) zu zahlen bereit sind.

 

Für Schritt 1. kann man das sinnvollerweise so machen, dass man die Kosten und den Einstieg auf andere auslagert, z.B. bei der Truppe oder einem Waffenhersteller etwas Exotisches macht. Ein Einstieg aus Interesse und als Hobby ist sicher nicht unmöglich, setzt aber Zeit und Geld voraus.

 

Für Schritt 2. hilft es ebenfalls, wenn man es zunächst mal bei einem bekannten Namen lernt. Sieht man ja daran, dass viele Leute meinen, dass z.B. Polizisten automatisch Expertenwissen zu Schusswaffen haben, was natürlich Quark ist. Findet man einen Namen, der tatsächlich mit solchem Wissen verbunden ist, umso besser. Anerkannte Veröffentlichungen, vielleicht ein paar Patente dazu, wären eine Alternative.

 

Schritt 3. ist Verkaufstalent, und natürlich auch der Spagat, einerseits nicht die eigene Seriosität und Glaubhaftigkeit ins Zwielicht zu stellen, andererseits aber der Kundschaft das Gefühl zu geben, dass wenn nur irgendwie möglich, die Gutachten immer wie gewünscht ausfallen.

 

Das kann klappen. Ich hatte mal in einem wirklich sehr schönen Skigebiet einen Skilehrer, der im Winter Skilehrer macht und im Sommer Gutachter für Streitigkeiten in gewissen Kohlebergbausachen. Damit lebt es sich natürlich wesentlich komfortabler als bei einem klassischen Ski Bum, der wenn er nicht Skilehrer macht irgendwo im Restaurant Tische bedient oder im Fitnessstudio arbeitet. Aber da war auch jahrzehntelange Arbeit dabei: Studium und Promotion auf sehr angesehenen Universitäten, in die man nicht so einfach reinkommt, gute Karriere bei den bekanntesten Arbeitgebern der Branche, daneben nochmal schnell die höchsten Zertifikate für Ski- und Snowboardlehrer sowie Skitouren und damit Lawinensicherheit, die alle so einfach nicht zu kriegen sind. Damit konnte er sich etwas früher als sonst effektiv zur Ruhe setzen, aber er hätte genauso noch ein paar Jahre Vollzeit arbeiten und das Geld sparen können, und dann bräuchte er zum Skifahren nicht Witzbolde wie mich mit herumzuschleppen. Über Nacht klappt es für die meisten eher nicht. Bei manchen bestimmt aber schon. Es gibt ja sogar falsche Mediziner, die lange Zeit unbehelligt arzten. Näher an den Waffen, es gab auch mal einen falschen internationalen Sicherheitsdienstleister, dessen Vergangenheit bei den Spezialtruppen und in verschiedenen Konflikten rein erlogen war. Wenn man die entsprechenden Talente und Charaktereigenschaften hat wäre das also ein alternativer Weg, aber das setzt eben auch wieder besondere Talente voraus.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 17 Minuten schrieb WOF:

Den technischen Mangel und die Abweichung der tatsächlichen von

der vereinbarten Beschaffenheit festzustellen ist die Aufgabe des 

Sachverständigen. Die Bewertung ist Sache des Gerichts.

So und nicht anders, top zusammengefasst.

Aber- u. U. möchte das Gericht wie hier schon angesprochen auch eine rechtliche Einordnung durch den SV, was nicht seine Aufgabe ist und sein sollte.

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vor 26 Minuten schrieb WOF:

 

* Das ist ein verbreitetes Problem in der Juristerei. Man verwendet eine

Fachsprache die sich der Begriffe aus der Umgangssprache bedient 

aber diesen eine völlig andere Bedeutung zuweist.

Jeder Laie glaubt zu verstehen was gesagt wurde, liegt aber sehr oft

völlig daneben weil er die Begriffe mit denen der Umgangssprache

interpretiert.

 

 

Das würde ich nicht so verallgemeinern. Nehmen wir mal an ein Kunde kauft ein Auto in der Farbe rot. 

Geliefert wird ein blaues Fahrzeug. Der Techniker sagt dann: Passt schon, kann man ja fahren mit. 

Der Jurist sagt nein, das Fahrzeug hat dann - in Bezug auf den Kaufvertrag - einen Mangel. 

Was würde wohl der Käufer als Laie sagen, hat das Auto einen Mangel oder nicht?

Alles nur eine Frage der Perspektive.

Bearbeitet von ExOSP
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vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Näher an den Waffen, es gab auch mal einen falschen internationalen Sicherheitsdienstleister, dessen Vergangenheit bei den Spezialtruppen und in verschiedenen Konflikten rein erlogen war.

In den US of A gibts für jeden Scheiss "experts" mit mehr wie fragwürdigen Wissen. Da ist grosse Show rund herum und 20 Urkunden "To whom it may concern...." an der Wand das was beeindruckt.

Da gab es doch einen der ganz grossen "experts", wars Thema Colt? Vor kurzem verstorben mit interessanten Geschäftsgebahren über Jahre hinweg.........

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vor 1 Minute schrieb ExOSP:

Alles nur eine Frage der Perspektive.

Ganz einfach: Es ist kein technischer Mangel, das Fahrzeug

ist ja uneingeschränkt funktionstüchtig. Genau genommen

ist es eine Falschlieferung die der Jurist allerdings als Mangel

behandelt.

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vor einer Stunde schrieb WOF:

Ganz einfach: Es ist kein technischer Mangel, das Fahrzeug

ist ja uneingeschränkt funktionstüchtig. Genau genommen

ist es eine Falschlieferung die der Jurist allerdings als Mangel

behandelt.

Vielleicht ist der Ausdruck "Mangel" auch in der Umgangssprache nicht nur auf technische Mängel beschränkt?  Mir ging es darum, dass die juristische Deutung des Ausdrucks nicht wesentlich verschieden ist von der Auffassung eines Laien, also keine Umdeutung stattfindet. Eine begriffliche Reduktion auf technische Mängel kann ich bei Technikern natürlich nicht ausschließen.

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vor 2 Stunden schrieb ExOSP:

 

Das würde ich nicht so verallgemeinern. Nehmen wir mal an ein Kunde kauft ein Auto in der Farbe rot. 

Geliefert wird ein blaues Fahrzeug. Der Techniker sagt dann: Passt schon, kann man ja fahren mit. 

Der Jurist sagt nein, das Fahrzeug hat dann - in Bezug auf den Kaufvertrag - einen Mangel. 

Was würde wohl der Käufer als Laie sagen, hat das Auto einen Mangel oder nicht?

Alles nur eine Frage der Perspektive.

Ist jetz OT, aber das ist ein Sachmangel, der Kaufgegenstand entspricht nicht die vereinbarten Eigenschfaften.

Gut, hier ist die Gemengelage Jur / Sach:

Als SV prüfe ich den Kaufvertrag, ob die Eigenschaften überhaupt vereinbart worden sind (Vertragsrecht)

Erst dann kann ich den Kaufgegenstand auf Sachmängel und ggf. auf tech. Mängel prüfen.

 

Aktuell bei mir auf den Tisch:

Ein Ford C-MAX Autom mit wiederholtem Getriebeschaden (nach 16.000 KM Laufleistung des verbauten AT Getriebes)

Mangel ?

Einbau ist 2,5 Jahre her, also ausserhalb der Gewährleistungsfristen, müste aber mindesetns 200.000 KM halten.

Nun muss du als SV begründen, ob hier ein Mangel in Werkstoff/Werkleiferung oder ein Konstruktiver Mangel vorliegt....

Nun, gerade diese Schäden sind Inhalt mehrerer Jur. Auseinaderseetzungen gewesen und es gibt u.A. ein OLG Urtreil aus 2006, in dem ein  Konstuktionsmangel in einem Aufwendigen Beweissicherungsverfahren nachgewiesen wurde.

Nun brauch ich ja das Rad nicht neu zu (Er)finden und mach das damalige OLG Urteil mit Begründung zum Inhalt meiner Gutachterlichen Stellungnahme... Fisch gelutscht 😝

 

Als guter SV weiss man natürlich, wie man sich auf jur. Terain bewegt, und auch wan man diese Mördergruben meidet 😇

 

Und immer die oberste SV-Regel beachten:

Drösel einen techn. Sachverhalt so auf, dass die Putzfrau es versteht. Dann versteht es auch ein deutscher Richter 😜

Bearbeitet von Heimschrauber
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vor 41 Minuten schrieb Heimschrauber:

Als SV prüfe ich den Kaufvertrag, ob die Eigenschaften überhaupt vereinbart worden sind (Vertragsrecht)

Wenn du privat beauftragt wurdest. Bei der gerichtlichen Beauftragung

ist das die Aufgabe des Gerichts. Im Beweisbeschluß hat zu stehen was 

genau geprüft werden soll. (Ich weiss, oft genug steht da Quatsch).

vor 41 Minuten schrieb Heimschrauber:

Drösel einen techn. Sachverhalt so auf, dass die Putzfrau es versteht. Dann versteht es auch ein deutscher Richter

Sicher nicht Jeder ;)

 

Bearbeitet von WOF
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vor 21 Stunden schrieb WOF:

* Das ist ein verbreitetes Problem in der Juristerei. Man verwendet eine

Fachsprache die sich der Begriffe aus der Umgangssprache bedient 

aber diesen eine völlig andere Bedeutung zuweist.

Jeder Laie glaubt zu verstehen was gesagt wurde, liegt aber sehr oft

völlig daneben weil er die Begriffe mit denen der Umgangssprache

interpretiert.

 

Paradebeispiel: die waffenrechtliche Definition von "Erwerb". Das ist insb. älteren Semestern echt schwierig beizubringen das es da nicht unbedingt um "Kaufgeschäfte" geht...

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